In dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP haben wir dargelegt, wie wir uns das vorstellen, nämlich eine grundsätzliche 1 : 1Umsetzung, aber eventuelle Abweichungen in einzelnen Punkten aus begründeter fachlicher Sicht. Das ist die Linie, die wir hier vertreten. Ich hoffe, auch die SPD-Fraktion kann diese Linie unterstützen. Dann stimmen Sie unserem Antrag zu! Wir jedenfalls werden das tun.
Für die Landesregierung hat sich Herr Landwirtschaftsminister Ehlen zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, in Ihrem Entschließungsantrag zur Schweinehaltungsverordnung formulieren Sie:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich bei den Verhandlungen im Bundesrat über die ‚Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierverordnung, Abschnitt 4: Anforderungen an das Halten von Schweinen‘ für eine bundesweite Umsetzung der niedersächsischen Erlassregelungen zum Halten von Schweinen einzusetzen.“
Mehr nicht. Die wesentlichen Argumente für Ihren Antrag haben Sie etwas verschämt, will ich einmal sagen, in der Begründung genannt. Man muss das schon zweimal lesen, um zu erkennen, dass Sie z. B. die eminent wichtigen ökonomischen Aspekte nicht völlig außer Acht gelassen haben.
Respekt vor dem Mitgeschöpf führt nichts am realistischen Tierschutz vorbei. Außerdem ist der von der Gesellschaft zu Recht geforderte Tierschutz auch ein verkaufsförderndes Vermarktungsinstrument. Das haben zwar immer noch nicht alle begriffen, aber das ist so. Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen - so haben Sie das auch schon einmal genannt -, hat zwar heute auch noch nicht jeder verstanden. Trotzdem ist es richtig, Ökonomie und Ökologie miteinander zu verbinden. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie diesen Gedanken unmissverständlich in Ihrem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht hätten. Dann hätten wir uns unseren Änderungsantrag sparen können. So muss ich aber noch einmal deutlich auf den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Ihrem und unserem Antrag hinweisen.
Sie fordern, dass die bereits hervorragend funktionierende niedersächsische Erlassregelung bundesweit gelten soll. Wir hingegen fordern, dass das EU-Recht grundsätzlich 1 : 1 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das ist die Basis, auf der unsere Überlegungen ansetzen.
Dies gilt auch für die von Ihnen zu Recht gelobte niedersächsische Erlassregelung unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher und fachlicher Erkenntnisse der guten landwirtschaftlichen Praxis, der berechtigten Interessen der Schweinehalter und des Tierschutzes. Ich höre schon, wie einige von Ihnen sagen: Das wollen wir doch auch. Das bezweifle ich gar nicht. Nur, das haben Sie nicht aufgeschrieben, als Sie den Antrag gestellt haben. Meine Damen und Herren, Sie wissen doch: Nur das, was man Schwarz auf Weiß hat, kann man nach Hause tragen.
Mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP wird jedenfalls unmissverständlich klargestellt, dass die deutsche Veredelungswirtschaft gegenüber den Mitbewerbern anderer EULänder eine faire Chance am Markt behalten muss.
Das Desaster mit den Legehennen darf sich nicht wiederholen, meine Damen und Herren. Daran sehen wir, wohin ideologisch verbrämter Unsinn führt.
Dieser Unsinn besteht nämlich darin, dass zwar im Jahre 2007 kein deutscher Käfig mehr bestehen kann und dass daraus auch keine Eier mehr verkauft werden dürfen, dass in anderen Ländern aber unter Tierschutzniveau produziert wird.
Kollege Klein, Sie wollen das zwar nicht gerne hören, aber ich sage Ihnen jetzt Folgendes: Dieser Tage haben wir den höchsten Eierpreis in Deutschland.
Wir stellen fest, dass zu den Eieraufschlagstellen vermehrt große Lkw aus Russland kommen. Diese Wertschöpfung geht der deutschen Wirtschaft verloren. Begreifen Sie das doch endlich!
Den Hühnern, die diese Eier legen, wird man sicherlich sehr viel weniger Tierschutz angedeihen lassen als in der Bundesrepublik.
Meine Damen und Herren, wir sollten aufpassen, dass wir ganz klare Beschlüsse fassen. Ich gehe davon aus, dass Niederachsen auch auf der Ebene der Bundesrepublik als ein Land angesehen wird, das vordenkt, weil hier nun einmal die meisten Schweine in ganz Deutschland gehalten werden. Ich gehe davon aus, dass wir mit diesem Vorschlag letztendlich auch Vorbild für das sind, was auch bundesrepublikanischer Ebene passiert. Deshalb wünsche ich Ihnen und uns, dass Sie alle diesem Antrag zustimmen. Die SPD-Fraktion hat es ja signalisiert. - Danke schön.
Ich versuche, es ganz kurz zu machen, weil es ohnehin kein Mensch kapiert. Ich versuche noch einmal, es für die CDU-Fraktion deutlich zu machen.
Diese Diskussion haben wir auch im Ausschuss geführt. Sie meinen immer noch, Sie hätten einen Änderungsantrag eingebracht.
Sie haben keinen Änderungsantrag eingebracht. Das hat Ihnen die Landtagsverwaltung im Ausschuss schon deutlich gemacht.
Sie haben Änderungsvorschläge zu unserem Antrag gemacht. Daher steht auf der Drucksache 467 groß und breit: „Antrag der SPD-Fraktion in veränderter Form“, nämlich mit der Aufnahme von Punkten, die wir eben genannt haben, und zwar von Tierschutz und wissenschaftlichen Erkenntnissen, die wir alle schon ausreichend gesammelt haben.
Sie haben einen Änderungsantrag stellen wollen - insofern hat Herr Klein Recht; das war ja auch die Diskussion im Ausschuss -, hinter dem Sie gar nicht stehen, denn Sie haben immer noch für eine Umsetzung 1 : 1 geredet, obwohl dieser Antrag eine weiter gehende Formulierung enthält. Meine Bitte also: Sie sollten einmal wissen, worüber Sie reden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 21: Einzige (abschließende) Beratung: Verwaltungsvereinfachung bei der KfzZulassung und bei der Kfz-Steuer - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/390 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/469
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 22: Einzige (abschließende) Beratung: Abschaffung der Lernmittelfreiheit belastet Familien - innovative Lernmittel fördern Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/379 Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 15/491
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Wir treten in die Beratung ein. Zu Wort gemeldet hat sich für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Seeler. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Lernmittelfreiheit wird abgeschafft. So haben es die Fraktionen von CDU und FDP im Kultusausschuss beschlossen, und so wird es nun wohl auch gleich die Landtagsmehrheit beschließen, und das, obwohl niemand weiß, wie es denn nun für finanzschwache Eltern weitergehen soll. Wieder einmal wird die Konzeptlosigkeit der beiden Fraktionen und der Landesregierung deutlich.
Das wäre nun ja nicht so schlimm, wenn Sie sich wenigstens vernünftig beraten ließen und auch Argumente hören würden. Doch dem ist leider nicht so. Bei der CDU-Fraktion und bei der FDP-Fraktion ist die Konzeptlosigkeit nämlich auch mit der Arroganz der Macht gepaart.