Herr Minister, Sie erinnern sich an das Problem mit der Wiesenweihe gestern Abend beim Nabu. Sie haben sicherlich ebenfalls diesen herrlichen Vogel gesehen und genau gesehen, wie er überhaupt gefunden wird: durch Ehrenamtler, die fremdes Eigentum betreten mussten, um überhaupt diese Brutstätten zu erkennen. Sollen sie in Zukunft erst einmal höflich anfragen? Vielleicht will er nicht oder ist er gerade in Urlaub. Irgendwann ist die Brutzeit vorbei, oder zwischenzeitlich ist das Nest längst ausgeräubert.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole es noch einmal auch in diesem Zusammenhang - Frau Steiner hat das glücklicherweise schon einmal gesagt -: Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände - wirklich eine Bezugsperson gerade von Ihnen, auf die Sie immer wieder Bezug nehmen, die Sie immer wieder auch als Rechtfertigung Ihres Handelns hervorheben - sagt, dass ein bürokratischer Aufwand entstehen würde, der den Bestrebungen der Landesregierung zur Entbürokratisierung der Verwaltung zuwiderläuft. - Das sind doch deutliche Worte!
Wenn Herr McAllister jetzt hier wäre, würde ich sagen, Frau Steiner hat ein Bier verdient. Ich kann mich noch daran erinnern, dass Herr McAllister jedem ein Bier angeboten hat, der einen vernünftigen Vorschlag zur Entbürokratisierung bringt. Die Rücknahme dieser Verordnung wäre ein guter Weg.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, liegt es wirklich in Ihrem Interesse, die Umweltpolitik in Niedersachsen zu
stärken, wie es in Ihrer Koalitionsvereinbarung steht? Oder ist es nicht vielmehr so, dass Sie den Natur- und Umweltschutz und insbesondere deren zumeist ehrenamtliche Vertreter klein halten wollen?
Meine Damen und Herren, wer letzte Woche die Anhörung im Umweltausschuss zur Änderung des Naturschutzgesetzes miterlebt hat, muss diesen Eindruck zum Teil gewonnen haben. Diesbezüglich plädiere ich ausdrücklich für so etwas wie einen Höflichkeitserlass; denn für mich als Abgeordnetem war es schon ein wenig beschämend - ich habe auch sehr viele Rückmeldungen bekommen -, wie einige Vertreter der Regierungsfraktionen mit den ehrenamtlichen Verbandsvertretern - ich muss wohl nicht betonen, dass diese ausnahmslos von den Natur- und Umweltverbänden kamen - umgegangen sind.
Vielleicht sollte der Minister seinen Kollegen aus den Regierungsfraktionen zumindest so etwas wie eine Höflichkeitsempfehlung, wenn nicht gar einen Höflichkeitserlass verpassen. An dieser Stelle wäre er damit gut aufgehoben, denn das wäre ohne zusätzliche Bürokratie möglich.
Herr Minister Sander, ich will die Hoffnung nicht aufgeben. Wir sind ja alle nette und freundliche Leute, und Sie lachen jetzt ja auch schon wieder freundlich. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass mit diesem Antrag bei Ihnen das Einsehen beginnt, dass Sie ein wenig nachdenklich werden, dass Sie die Kritik aus dem ganzen Land ein wenig ernst nehmen und endlich beginnen, Umweltpolitik mit den Menschen und für die Menschen in Niedersachsen zu machen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von den Grünen, Sie versuchen mit dem heutigen Antrag wieder einmal, sich Ihren Lieblingsminister vorzuknüpfen. Aber, meine Damen und Herren, wie
Ich finde es bedauerlich, dass die SPD-Fraktion nun auf diesen Zug aufgesprungen ist. Das fängt schon mit der Überschrift an: „Regelungswut des Umweltministers stoppen!“ Sie kritisieren hier einen Erlass und eine Verordnung - wow, dolle Regelungswut!
- Ich wage mir gar nicht vorzustellen, Frau Steiner, was an Erlassen und Verordnungen auf uns zugekommen wäre, wenn wir es heute mit einer grünen Ministerin oder einem grünen Minister zu tun hätten. Gott sei Dank brauchen wir uns damit nicht zu beschäftigen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Dorothea Steiner [GRÜNE]: Das ist aber eine Defensivargumentation!)
Nun gut, Sie stören sich also an zwei neuen Vorschriften. Ich will zunächst auf die Verordnung eingehen.
Sie weisen in Ihrem Antrag darauf hin, dass der Regelungsbedarf sachlich begründet sein muss. Ich sage Ihnen: Der Regelungsbedarf ist sachlich begründet; denn die alte Verordnung ist völlig überholt. Sie muss ersetzt werden, weil sie nicht in Einklang mit dem aktuellen Abfallrecht steht.
Sie mahnen an, dass neue Regelungen nicht zu mehr Bürokratie und höheren Kosten führen dürfen. - Es führt nicht zu mehr Bürokratie, denn es wird nicht eine neue Verordnung erlassen, sondern es wird eine Verordnung angepasst. Der bisherige Zustand soll dereguliert werden. Die Zuständigkeit und die Verantwortung sollen auf die Kommunen übertragen werden.
Ich kann auch nicht erkennen, dass es dadurch zu wesentlich höheren Kosten kommt. Wenn Einzelanträge zu genehmigen sind, dann kann man das sicherlich auch über Gebühren regeln.
wollen, finde ich insofern nicht verständlich, als ich gehofft hatte, dass das Prinzip der Subsidiarität allgemein anerkannt ist. Wenn Sie, Frau Steiner, kein Vertrauen in die Kommunen in Niedersachsen haben, dann ist das Ihr Problem. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen verantwortungsvoll mit dieser Brenntageverordnung umgehen werden.
Im Übrigen ist es wie bei allen Dingen klar: Wenn es Missbrauch geben sollte, dann können wir uns jederzeit über Änderungen unterhalten. Unser Ziel bleibt es, Politik mit den Bürgern und nicht gegen die Bürger zu machen.
Meine Damen und Herren, im Übrigen geht es um eine Ausnahmeregelung für die Treibselverbrennung. Eine solche Ausnahmeregelung, Herr Haase, ist von den Deichverbänden schon lange gefordert worden. Es gibt immer wieder Situationen vor Ort, wo man solch eine Ausnahme genehmigen sollte.
Meine Damen und Herren, des Weiteren geht es um die schnelle Beseitigung von pflanzlichen Abfällen, die mit Schaderregern behaftet sind. Auch das scheint mir eine sehr sinnvolle Regelung zu sein.
Es entfallen bisherige Regelungen zum Brandschutz; denn auch das sollen die Feuerwehren und Kommunen in Zukunft in eigener Verantwortung regeln.
Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass diese Verordnung aus unserer Sicht in keiner Weise den Vorrang der Kompostierung berührt. Dieser Vorrang bleibt erhalten.
Sie steht im Einklang mit dem Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz und überträgt die Verantwortung auf die unteren Ebenen, so wie wir es immer pro
Meine Damen und Herren, ich möchte gerne noch einige Sätze zum „Höflichkeitserlass“ sagen. Er richtet sich an die Landesbehörden, also in erster Linie an die Bezirksregierungen und an das NLÖ. Für die unteren Naturschutzbehörden ist er einzig und allein eine Empfehlung. Auch hier wird nun wieder der Bürokratievorwurf erhoben, weil das Betreten vorher schriftlich angemeldet werden soll.
Es ist sicherlich richtig, dass das mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, Kollege Haase. Aber ich glaube, der Aufwand ist verhältnismäßig gering. Vor allen Dingen steht er in einem positiven Verhältnis zu dem Vertrauensgewinn, der damit vor Ort erreicht werden kann.
Frau Steiner, wenn Sie als Beispiel das Betreten des Waldes ansprechen und in diesem Zusammenhang Kritik üben, dann muss ich Ihnen sagen, dass diese Aussage schlichtweg falsch ist.
Der Sechste Teil des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung enthält eine ausdrückliche Betretensregelung: Nach § 23 Abs. 1 darf jeder Mensch die freie Landschaft betreten. Hinter diese Regelung tritt der „Höflichkeitserlass“ als Vorschrift niederer Ordnung eindeutig zurück. Damit ist das eindeutig geregelt.
Dem Umweltminister ging es darum, ein Signal zu setzen, nämlich ein Signal für einen neuen und für einen fairen Umgang miteinander. Das ist das Entscheidende.
Es geht darum, die Konfrontationen, von denen es in der Vergangenheit eine Reihe gegeben hat, ein Stück weit abzubauen. Wenn uns das gelingt, wird das zu beiderseitigem Vorteil sein, nämlich sowohl für die Grundeigentümer als letztendlich auch für die Umweltbeauftragten. Das muss doch unser Ziel sein. Am Ende wird davon auch der Naturschutz profitieren.