Protokoll der Sitzung vom 21.11.2003

NBANK - erst verschleppt, dann gerupft?

Die Landesregierung hat am 10. September 2003 in einer Presseinformation erklärt, die NBANK befände sich nun auf der Zielgeraden; die Bank werde Anfang 2004 ihre Arbeit aufnehmen. Minister Hirche betonte in der Presseinformation, in der NBANK würden ab 2004 alle wesentlichen Wirtschaftsförderprogramme des Landes gebündelt. Auf diese Weise werde die Förderung effizienter, schneller, transparenter und dadurch wirtschaftlicher.

Die frühere Wirtschaftsministerin Dr. Knorre hatte das Projekt der damals INBANK genannten Förderbank bereits im Frühjahr 2002 mit demselben Anspruch initiiert. Die Bank sollte jedoch spätestens im Sommer 2003 das operative Geschäft aufnehmen.

Bereits am 5. Mai 2003 ist bekannt geworden, dass die Förderbank entgegen der ursprünglichen Planung drei Zweigstellen bekäme. Nach dem Regierungswechsel erklärten die Koalitionäre, sie wollten eine Förderbank, die ihren Namen verdiene. Am 8. Juni 2003 teilte das Wirtschaftsministerium mit, „die offenen Fragen zügig, aber ohne Hektik“ zu klären. Der rundblick Nord-Report hat am selben Tag berichtet, dass der geplante Starttermin 1. Juli 2003 nicht mehr zu halten sei.

Ende Oktober berichtete die Tagespresse, dass die NBANK mit deutlich weniger Geld auskommen müsse als ursprünglich geplant. Statt der ursprünglich 400 Millionen Euro soll das Fördervolumen nur noch 230 Millionen Euro betragen. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums soll die Verringerung der verfügbaren Fördergelder mit der noch nicht abgeschlossenen Haushaltskonsolidierung begründet haben.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Worin besteht die qualitative Verbesserung des NBANK-Konzeptes durch die neue Landesregierung, die eine Verzögerung der Geschäftsaufnahme um ein halbes Jahr rechtfertigt?

2. Wie hoch werden die der Bank zur Verfügung stehenden Fördermittel mit Beginn der Geschäftsaufnahme und in den nächsten Jahren sein?

3. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Schaden für die niedersächsische Wirtschaft

aufgrund fehlender zinsgünstiger Finanzierungsmöglichkeiten bei der NBANK in der Zeit vom 1. Juli 2003 bis 31. Dezember 2003?

Die NBank hat für die Landesregierung einen sehr hohen Stellenwert. Gerade deshalb hat sie die Neuausrichtung der Bank nach dem Regierungswechsel zügig in Angriff genommen. Hätte die SPD–Landesregierung beizeiten daran gedacht, dass eine Förderbank die Nähe zur Wirtschaft braucht, um auf ihre Bedürfnisse optimal eingehen zu können, wäre der Start der NBank früher möglich gewesen. Es genügt nämlich nicht, meine Damen und Herren, die Wirtschaftsnähe nur zu behaupten. Man muss auch etwas dafür tun. Wir haben die Zusammensetzung der Aufsichts – und Beratungsgremien so ausgerichtet, dass die Expertise der Privatwirtschaft besser eingebunden wird. Wir haben es auch für erforderlich gehalten, die Präsenz der Bank in der Fläche zu stärken. In einem Land wie Niedersachsen ist das unabdingbar, wenn man die vor Ort vorhandene Kompetenz der regionalen Wirtschaftsförderung in Kommunen und Verbänden einbeziehen will. Wir werden deshalb in Kürze mit den kommunalen Spitzenverbänden, den IHK und den Handwerkskammern Kooperationsvereinbarungen abschließen.

Für mich ist die Förderbank viel zu wertvoll, um sie nicht optimal vorbereitet an den Start gehen zu lassen.

Nun zu Ihren Fragen:

Zu 1: Die qualitativen Verbesserungen des NBank–Konzepts der neuen Landesregierung liegen in der Stärkung der regionalen Präsenz durch die drei Außenstellen in Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg sowie in der geänderten Gremienzusammensetzung mit einer besseren Ausrichtung auf die Anforderungen der Wirtschaft. Nach den Planungen der alten Landesregierung waren für 2003 keine Beträge für das operative Geschäft der NBank enthalten. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit in 2003 hätte zunächst nur in organisatorischen Aufbauarbeiten für die Bank bestanden.

Seit dem 1. Juli 2003 laufen diese Aufbauaktivitäten in einem wachsenden Team von mittlerweile mehr als 20 Mitarbeitern. Wir wollten jedenfalls das operative Geschäft nicht mit einer Luftnummer beginnen.

Wir halten uns strikt an unseren Fahrplan: Im Kabinettsbeschluss zur Neuausrichtung der NBank vom Mai ist als Termin für die Aufnahme des ope

rativen Geschäfts der 1. Januar 2004 vorgesehen. Bei diesem Termin bleibt es, sagen die bisherigen Signale aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Zu 2: Die NBank hat das voraussichtliche Fördermittelvolumen in ihrem Wirtschaftsplan mit 230 Millionen Euro angesetzt. Als konservativ planendes Unternehmen hat sie dabei nur die aus ihrer Sicht als sicher anzusehenden Haushaltspositionen berücksichtigt. Wer konnte denn vorher wissen, dass die Bundesregierung die GA-West komplett streichen würde? Wenn es bei dieser Entscheidung bleibt, bricht der NBank ein mögliches Fördervolumen von rund 80 Millionen Euro weg.

Als ordentlicher Kaufmann hat die NBank hier den worst case angenommen. Alles andere wäre fahrlässig, auch wenn wir über alle Fraktionen dieses Hauses hinweg hoffen, dass in Berlin die förderpolitische Vernunft doch noch siegt.

Schließlich konnte sich auch MW – und damit über den Wirtschaftsförderfonds die NBank – den Notwendigkeiten der Haushaltskonsolidierung nicht entziehen. Die Mittel, die uns Ihre Haushaltspolitik in den zurückliegenden Jahren noch übrig gelassen hat, begrenzen natürlich auch das Volumen der zinsvergünstigten Darlehen und der Zuschüsse, die die NBank vergeben kann. Ich gehe davon aus, dass das jetzt zur Verfügung stehende Volumen in den nächsten Jahren mindestens gehalten werden kann.

Zu 3: Die niedersächsische Wirtschaft hat durch den Übergang der Aufgaben am 1. Januar 2004 keinen Schaden. Einen Schaden hätten sie und die neue Bank dann gehabt, wenn die Aufnahme des operativen Geschäfts nicht ordentlich vorbereitet gewesen wäre. Die Förderprogramme laufen unabhängig von der ausführenden Stelle weiter. Sie werden von den noch zuständigen Stellen so lange abgewickelt, bis die NBank übernimmt.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 9 der Abg. Karin Stief-Kreihe (SPD):

Amtsmissbrauch des Leiters des Schulamtes Meppen?

Mit Schreiben vom 28. Oktober 2003 hat der Leiter des Schulamtes Meppen, der gleichzeitig Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes ist, in seiner Funktion als Parteivorsitzender alle El

tern und Lehrer der Grundschulen und Orientierungsstufen der Stadt Meppen zu einer Schulveranstaltung „Welche Auswirkungen hat die Schulreform für meine Kinder,.... Fragen, die für Eltern von Bedeutung sind, deren Kinder die Grundschule oder die Orientierungsstufe besuchen“, eingeladen.

Diese Einladung wurde mit einem Anschreiben an alle o. g. Schulen mit der Bitte an die Schulleitung verschickt, die Einladung über die Schülerinnen und Schüler an die Eltern zu verteilen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Dürfen Einladungen von Parteien durch Schulleitungen/Lehrkräfte über die Schülerinnen und Schüler an die Eltern in den Schulen verteilt werden?

2. Gehört zu den Aufgaben eines Schulträgers (Schulamtsleiters) auch die Pflicht, betroffene Eltern und Lehrer parteineutral über gesetzliche Veränderungen zu informieren?

3. Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt, und liegt hier ein Amtsmissbrauch zu parteipolitischen Zwecken vor?

Die Niedersächsische Landesregierung legt besonderen Wert auf die parteipolitische Neutralität an den Schulen. Diese Vorgabe ist nicht nur Ausfluss des Niedersächsischen Schulgesetzes, sondern parteiübergreifender Konsens in Niedersachsen.

Explizit geregelt ist der Besuch von Politikerinnen und Politikern in Schulen (Erl. v. 25.03.1993, SVBl. S. 106) sowie die Weitergabe von Informationen in Schulen (Wirtschaftliche Betätigung, Werbung, In- formationen, Bekanntmachungen und Sammlun- gen in Schulen sowie Zuwendungen für Schulen, Erl. v. 07.09.1994, SVBl, S. 790).

Die grundsätzlichen Verhaltensweisen der Schulen zur Wahrung parteipolitischer Neutralität sind allen Schulen zugänglich und bekannt. Sie sind bereits im Jahr 1993 in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abg. Klare (CDU) zusammengefasst worden (SVBl 11/93, S. 429).

Hieraus ergibt sich die folgende allgemeine Vorgehensweise bei der Verteilung von Materialien an die Eltern über die Schülerinnen und Schüler:

Sofern Schreiben und Sendungen von Parteien oder Abgeordneten direkt an den Schulelternrat oder den Schülerrat gerichtet sind, werden diese Schreiben und Sendungen wie andere Post unaufgefordert weitergeleitet. Mit allgemein an die Schule gerichteten Schreiben und Sendungen von

Parteien oder Abgeordneten verfährt die Schulleitung nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Eine Vervielfältigung oder Verteilung von solchen Materialien an Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler oder über die Schülerinnen und Schüler an die Eltern ist grundsätzlich nicht zulässig.

Auf außerschulische Veranstaltungen, die geeignet sind, den Bildungsauftrag der Schule zu fördern oder die von erheblichem allgemeinem Interesse für Erziehungsberechtigte oder Schülerinnen und Schüler sind, kann allerdings entsprechend des o.a. Erlasses von 1994 hingewiesen werden.

Mitarbeiter der Schulträger sind keine Bediensteten des Landes. Die allgemeinen beamtenrechtlichen und entsprechenden arbeitsrechtlichen Pflichten gelten aber auch für diese.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Vgl. Vorbemerkung.

Zu 2: Im Anlassfall kann auch der Schulträger Eltern und Lehrkräfte über rechtliche Veränderungen informieren.

Zu 3: Entgegen der Darstellung in der Frage ist nicht durch einen Amtsträger der Stadt Meppen zu einer „Schulveranstaltung“ der CDU eingeladen worden. Es liegen vielmehr ausschließlich Einladungsschreiben des CDU-Stadtverbandes Meppen zu einer öffentlichen Veranstaltung vor; eine Verknüpfung mit dem Schulamt der Stadt Meppen ist nicht ersichtlich. Ein etwaiger „Amtsmissbrauch“ ist vor diesem Hintergrund nicht erkennbar.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 10 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE):

Zukunft der Gleichstellungspolitik in den Kommunen

Nachdem die Landesregierung das Instrument der Frauenbeauftragten infrage gestellt hat, und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die verfassungsrechtliche Zielvorgabe der Gleichstellung auch nach 50 Jahren noch immer nicht erreicht ist, frage ich die Landesregierung:

1. Welche Alternativen zur jetzigen Regelung schlägt sie vor, um sicherzustellen, dass auch zukünftig in den Kommunen aktive Maßnahmen

zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrags ergriffen werden?