Protokoll der Sitzung vom 12.12.2003

Kürzungen von Landesmitteln im Rahmen der Zuwendungen nach § 45 a PBefG (Schülerbeförderung) an die Verkehrsträger

Wie aus verschiedenen Schreiben von Verkehrsunternehmen und -trägern und dem Rundschreiben 22/2003 des VDV - Verband deutscher Verkehrsunternehmen - hervorgeht, plant die Landesregierung offenbar eine Kürzungen der im Haushalt 2004 noch etatisierten Landesmittel im Rahmen der Zuwendungen nach § 45 a PBefG (Schülerbeförderung) an die Verkehrsträger. Dies soll durch eine Reduktion der bei der Schülerbeförderung angerechneten Schulwochentage erfolgen. Es wird befürchtet, dass es infolgedessen vor allem im ÖPNV des ländlichen Raumes zu Angebotsverschlechterungen und/oder zu höheren Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler und Kommunen kommen würde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ab wann und in welcher Form beabsichtigt die Landesregierung, gegebenenfalls Kürzungen im Rahmen der Zuwendungen nach § 45 a PBefG (Schülerbeförderung) an die Verkehrsträger vorzunehmen?

2. Welche Auswirkungen auf das ÖV-Angebot und die Kostenbeiträge der Kommunen erwartet die Landesregierung, wenn eine einseitige Kürzung des Landesanteiles erfolgt?

3. Wie lassen sich diese Kürzungen und die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen der niedersächsischen Kommunen

gegebenenfalls mit dem von der Landesregierung zu Recht immer hochgehaltenen Konnexitätsprinzip vereinbaren?

Mit Blick auf den Konsolidierungsbedarf im Landeshaushalt hatte das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zunächst beabsichtigt, durch eine Berücksichtigung ausbildungsnotwendiger Tage - beginnend mit der Abrechnung des Beförderungsjahres 2004 - die Ausgleichsleistungen des Landes nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dauerhaft zu reduzieren.

Nach Erörterung dieses Vorhabens mit Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, mit den ÖPNV-Aufgabenträgern, den Verkehrsunternehmen wie auch den Verbänden hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr entschieden, von diesen Plänen zunächst Abstand zu nehmen. Um Fahrplanreduzierungen und Fahrpreiserhöhungen insbesondere in der Fläche zu vermeiden, wird das Ministerium den Bezirksregierungen aufgeben, bei der Ausgleichsberechnung nach § 45 a PBefG von dieser Ermessensoption keinen Gebrauch zu machen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung beabsichtigt keine Kürzungen der Ausgleichsleistungen nach § 45 a PBefG an die Verkehrsunternehmen.

Zu 2 und 3: Entfällt.

Anlage 12

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 17 der Abg. Dorothea Steiner (GRÜNE):

Entwässerung statt Wiedervernässung am Dümmer?

Unbeeinflusst von Landwirtschaft und Wasserbau hat sich in den letzten 20 Jahren am Qualmwassergraben am Westdeich des Dümmers ein wertvolles Biotop entwickelt. Unterschiedliche Wassertiere, Amphibien und seltene Wasserpflanzen haben sich am Gewässer angesiedelt. Vom Aussterben bedrohte Arten wie Rohrdommel, Wachtelkönig und Bekassine finden am Ufer im Schilfröhricht und in den angrenzenden feuchten Seggenwiesen einen idealen Lebensraum.

Inzwischen ist das Land Eigentümer dieser Flächen. Paradoxerweise will jetzt die Bezirksre

gierung als obere Naturschutzbehörde den im Naturschutzgebiet Dümmer liegenden Graben ausbaggern und an quer liegenden Gräben die dort vorhandenen ausgedehnten Weidengebüsche roden lassen. Die Behörde deklariert den Eingriff in die Natur an der Dümmerwestseite als Pflegemaßnahme und hat die Vechtaer Wasser Acht aufgefordert, diesen seit Jahrzehnten ungestörten Bereich aus Gründen der „Deichsicherheit“ zu räumen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen Ergebnisse von Untersuchungen der Amphibienvorkommen, die durch die geplante Maßnahme beeinträchtigt werden könnten, für dieses Gebiet vor?

2. Inwieweit sind diese vorgesehenen Maßnahmen mit den Zielsetzungen des LIFEProjektes in der westlichen Dümmerniederung vereinbar, wo besonders der Schutz von Rohrdommel und Wachtelkönig als prioritäre Arten hervorgehoben wird, Arten, denen dieser an der Dümmerwestseite entstandene Biotoptyp besonders entgegenkommt?

3. Welche Kosten entstehen insgesamt und für das Land durch die vorgesehene Grabenräumung auf der Westseite des Dümmers?

Der angesprochene Bereich zwischen Randkanal und westlichem Dümmerdeich südlich des Olgahafens und nördlich der Hunte ist Bestandteil des Naturschutzgebiets „Dümmer“, des gemeldeten FFH-Gebietes „Dümmer“ sowie des großflächigen Europäischen Vogelschutzgebietes „Dümmer“. Gleichzeitig hat auch die Gebietskulisse für das LIFE-Fördervorhaben „Vernässung der westlichen Dümmerniederung“ dieses Areal einbezogen.

Wichtig ist, die Nutzbarkeit der Niedermoorflächen zu erhalten. Dem vorrangigen Ziel des Wiesenvogelschutzes folgend ist auf den betreffenden Flächen eine sehr extensive Grünlandbewirtschaftung als landwirtschaftliche Bodennutzung notwendig. Eine ordnungsgemäße und an den Zielen des Naturschutzes orientierte Bewirtschaftung ist ohne ein Mindestmaß an Entwässerung auf diesen Standorten aber nicht möglich.

Der in der Anfrage genannte Qualmwassergraben ist Bestandteil des Dümmerdeiches, für den - unabhängig von der Frage der Unterhaltungsintensität - insgesamt eine Unterhaltungsverpflichtung für den Hunte-Wasserverband besteht. Dieser Sachverhalt trifft ebenso für die Gewässer zu, die den Qualmwassergraben mit dem Randkanal verbinden; für diese Gewässer hat die Vechtaer Wasseracht eine Unterhaltungsverpflichtung. Eine Un

terhaltungsverpflichtung besteht auch, da Privateigentum auf diese Vorflut angewiesen ist.

Nach Aussage des Hunte-Wasserverbandes handelt es sich bei der anstehenden Unterhaltung um eine Räumung und Aufreinigung mit einem Mähkorb. Die Beseitigung von Gehölzaufwuchs ist nur vorgesehen, soweit dies für die Räumung der Gewässer zwingend erforderlich wird. Von einer Ausbaggerung des Grabens, wie in der Anfrage behauptet, kann insoweit überhaupt nicht die Rede sein. Insoweit trifft die in der Anfrage enthaltene Behauptung, wonach die obere Naturschutzbehörde in diesem Gebiet Gräben ausbaggern, will nicht den Kern.

Hinzuweisen ist ferner darauf, dass es im Herbst dieses Jahres hinsichtlich der bevorstehenden Maßnahmen einen behördlichen Abstimmungstermin mit den Landkreisen Vechta und Osnabrück, mit den Unterhaltungsverbänden und den zuständigen Naturschutzbehörden gegeben hat. Hier war Einvernehmen über die anstehenden Maßnahmen erzielt worden. Es ging darum, die bestehenden Unterhaltungsverpflichtungen bei der Konzeption für dieses Gebiet zu berücksichtigen und die anstehenden Maßnahmen so zu gestalten, dass sie nicht nur mit den übergeordneten Zielen des Naturschutzes vereinbar sind, sondern sogar der Zielerfüllung dienen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Die Unterhaltungsmaßnahmen sind mit den Zielsetzungen des LIFE-Projektes vereinbar. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das aktuelle Projektgebiet LIFE die gesamten NATURA 2000-Gebiete am Dümmer – ausgenommen das abgeschlossene LIFE-Projektgebiet Ochsenmoor südlich des Dümmer – einbezieht. Wesentliche Projektziele sind die Wiedervernässung des Niedermoores, die Sicherung und Regenerierung artenreicher Feuchtund Nasswiesen sowie daneben die Entwicklung von feuchten Hochstaudenfluren und Röhrichten in Randbereichen.

Zu 3: Für das Land keine. Die Maßnahmen werden im Rahmen der bestehenden Unterhaltungspflichten der Verbände durchgeführt, über deren Kosten das Land keine Kenntnis hat.