Das heißt also, wir versuchen in den informellen Gesprächen Einvernehmen mit der Kommission herzustellen. Wir werden dann, nachdem diese Gespräche erfolgt sind, in ein Öffentlichkeitsverfahren eintreten, um eventuell noch zu Korrekturen zu kommen. Herr Kollege Meinhold, Anfang 2005 - so haben wir es mit der Kommission vereinbart - werden wir die Gebietsvorschläge melden. Sie sehen, Niedersachsen hält sich strikt an den mit der Kommission vereinbarten Fahrplan.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Im Gegensatz zur alten Landesregierung haben wir, Frau Somfleth, ein sinnvolles Verfahren durchgeführt, um mit der Kommission möglichst schnell eine Einigung herbeizuführen. Wenn das Verfahren, das in unser aller Interesse liegt - es müsste auch in Ihrem ureigensten Interesse liegen -, nunmehr
gefährdet ist, so gibt es dafür zwei Gründe. Der erste Grund ist der in seinem wahrscheinlich vorhandenen Erinnerungsvermögen getrübte ehemalige Niedersächsische Ministerpräsident. Er stellt Behauptungen auf, die erstens unrichtig sind und zweitens auch noch auf ihn selbst zurückfallen. Es waren in diesem Lande sozialdemokratische Regierungen, die wegen ihrer verzögerten Aktivitäten Drohungen der Kommission provoziert haben in dem Sinne, ohne FFH-Gebiete gebe es keine Fördermittel, Herr Ministerpräsident a.D.
Herr Minister, ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihre Redezeit von fünf Minuten schon weit überschritten haben. Sie können sich nachher noch einmal zu Wort melden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend noch eines dazu sagen. Der ehemalige Landwirtschaftsminister hat im damaligen FFH-Verfahren gesagt: flüchtig, fehlerhaft, heimlich. - Genau das werden wir in diesem Verfahren aber nicht machen. Das haben Sie vollzogen. Deshalb müssen wir noch einmal entsprechende Verhandlungen führen. Wir werden dieses Verfahren korrekt durchführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit es an dieser Stelle keine Missverständnisse gibt: Alle Abgeordneten und auch die Minister können hier bis zu fünf Minuten reden und sich, wenn noch Redezeit vorhanden ist, wieder melden. Die Landesregierung aber kann sich jederzeit wieder melden. Ich habe das eben sehr großzügig gesehen.
die SPD-Fraktion versucht heute wieder einmal, die gute Arbeit der Niedersächsischen Landesregierung in ein schlechtes Licht zu rücken.
- Ja, setzen Sie sich hin. Das wird interessant, Frau Steiner. - Es werden Versäumnisse vergessen. Einem gewählten Landesminister werden ungeheuerliche Dinge unterstellt. Der Niedersächsische Umweltminister - so sagen Sie es, meine Damen und Herren - verstoße vorsätzlich gegen geltendes Europarecht.
(Axel Plaue [SPD]: So ist das nun mal! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Da müssen Sie ja selbst lachen, Herr Kollege!)
In einem Anflug altväterlicher Gnade bieten Sie eine wenig schmeichelhafte Alternative. Wenn er vielleicht noch vorsätzlich gegen europäisches Recht verstößt - so meint die SPD -, dann hat der Minister jedenfalls keine Ahnung davon. - Meine Damen und Herren, diese Vorwürfe sind in jeder Hinsicht unhaltbar. Fakt nämlich ist: Erstens. Infolge der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist Niedersachsen wie alle anderen Bundesländer verpflichtet, der Europäischen Kommission eine repräsentative Liste von FFH-Gebietsvorschlägen zu melden.
Zweitens. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass einige Mitgliedsstaaten oder Bundesländer in Deutschland zu wenige Gebiete gemeldet haben. Einen Nachmeldebedarf sieht sie u. a. für Niedersachsen. Das ist richtig.
Drittens. Die EU-Kommission hat deshalb eine Vertragsverletzungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt.
Zu diesen Fakten ist aber festzustellen: Offenbar ist den Kollegen von der SPD inzwischen der zeitliche Horizont verloren gegangen. Die Vertragsverletzungsklage der EU datiert auf den 24. Februar 1999. Seinerzeit haben Sie von der SPD hier in Niedersachsen noch regiert. Um Ihr Gedächtnis aufzufrischen, darf ich hinzufügen, dass darüber auch schon der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Das Urteil in der Rechtssache ist am 11. September 2001 gegen die Bundesrepublik Deutschland ergangen. Auch zu diesem Zeitpunkt haben Sie noch regiert.
Mit diesem Urteil hat also der damalige SPDMinisterpräsident Gabriel die Quittung für die Versäumnisse erhalten, die sein Vorgänger Schröder in Niedersachsen verursacht hat. Das, meine Damen und Herren von der SPD, heißt im Klartext: Das, was Sie Umweltminister Sander heute völlig zu Unrecht vorwerfen, haben Sie selbst zu verantworten. Denn Tatsache ist weiterhin: Die FFHRichtlinie wurde am 21. Mai 1992 beschlossen, also zu einer Zeit, zu der Sie hier in Niedersachsen zusammen mit den Grünen regiert haben.
Die Richtlinie bestimmt in Artikel 4, dass binnen drei Jahren nach ihrer Bekanntgabe der Kommission eine Gebietsliste vorzulegen ist, also bis zum Frühjahr 1995. Was aber hat der damalige Ministerpräsident Schröder getan? - Nichts! Erst ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist, am 21. November, hat sich das Kabinett Schröder mit dieser Thematik überhaupt beschäftigt. Es hat beschlossen, mit groben Übersichtskarten im Maßstab 1 : 200 000 das Gebietsabstimmungsverfahren zu beginnen.
(Dieter Möhrmann [SPD]: Selbst das war Ihnen doch damals noch zu viel! - Hans-Dieter Haase [SPD]: Sie haben doch gezögert und blockiert! Ohne Ende!)
- Sie waren ja dabei. Sie wissen doch, wie es war. Sie werden doch wissen, wann in Niedersachsen die ersten FFH-Gebiete benannt worden sind. Dies geschah mit Kabinettsbeschluss der SPD-Landesregierung vom 15. Juli 1997. Das war zwei Jahre nach Ablauf der Meldepflicht. Eine zweite Tranche folge dann erst am 2. Dezember 1999. Das sind doch die Fakten!
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, wie können Sie dem Umweltminister allen Ernstes ein pflichtwidriges Handeln in Bezug auf die FFHRichtlinie vorwerfen, wenn Ihre eigene Landesregierung erst mehr als vier Jahre nach Ablauf der von der FFH-Richtlinie vorgegebenen Frist eine eigene Gebietsliste vorgelegt hat, die dann noch nicht einmal vollständig war? Angesichts dessen müssen wir uns doch die Frage stellen: Handelte die damalige SPD-Regierung seinerzeit so aus Vorsatz oder aus Unwissenheit?
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend Folgendes feststellen: Wenn sich die neue CDU-FDP-Landesregierung und Minister Sander nunmehr aufmachen, um die Versäumnisse der SPD-Regierungen von Schröder bis Gabriel auch in der Umweltpolitik zu beseitigen, dann dürfte dazu am allerwenigsten von der SPDFraktion Kritik kommen. Hätten Sie damals Ihre Hausaufgaben gemacht, müssten wir heute nicht diese Folgen ausbaden. Das ist ganz allein Ihr Verschulden, meine Damen und Herren. Sie können das weder auf die Bundesregierung noch auf die von Ministerpräsident Wulff geführte Landesregierung abschieben. Im Grunde genommen zählen hier nur zwei Fakten: Erstens. Für die Benennung der FFH-Gebiete sind in Deutschland allein die Bundesländer, somit also auch Niedersachsen, zuständig. Zweitens. Diese Benennung hätte nach den Vorschriften der FFH-Richtlinie in der Zeit von 1992 bis 1995 erfolgen müssen, also zu einer Zeit, als noch die SPD-Regierung im Amt war. Kehren Sie doch erst einmal vor Ihrer eigenen Haustür, bevor Sie versuchen, uns Dinge in die Schuhe zu schieben, die Sie selbst verursacht haben.
Herr Kollege Meinhold, Ihre umweltpolitische Analyse hatte zwar einen gewissen Unterhaltungswert, sie hatte aber keine Substanz und auch mit der Realität nichts zu tun.
Die Probleme, die Sie hier beschrieben haben, haben ausschließlich mit der Umweltpolitik der alten Landesregierung zu tun. - Danke schön.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Abgeordnete Frau Steiner das Wort. Ich erteile es Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das jetzige Debakel bei den FFH-Gebietsmeldungen war vorauszusehen. Auch wenn Herr Minister Sander hier Ablenkungsmanöver und Angriffe auf die SPD fährt, so kann er dennoch nicht davon ablenken, dass er und niemand anderes die Verantwortung dafür trägt, dass alles so daneben läuft.
Natürlich haben wir nicht vergessen, dass auch unter der SPD-Landesregierung bis zum Jahr 2003 nicht alle Anforderungen erfüllt worden sind; denn ab 2002 war klar, dass nicht nur die niedersächsischen Meldungen für Flora-Fauna-Habitat - aber auch diese - nicht ausreichend waren. Das haben wir schon im gleichen Herbst thematisiert.
Herr Biestmann, ich fand es wirklich verdienstvoll, dass Sie noch einmal in die Vergangenheit zurückgegangen sind. Dass man in Niedersachsen und in anderen Bundesländern bezüglich der Gebietsmeldungen dann doch noch relativ stark unter Druck gekommen ist, hängt damit zusammen, dass dieses Thema vor 1998, bevor wir einen grünen Bundesumweltminister bekommen haben, nicht nur nicht mit spitzen Fingern, sondern gar nicht angefasst und verschleppt worden ist.
Ich darf Sie einmal daran erinnern - so düster erinnere ich mich daran -, wie seinerzeit die Umweltministerin hieß: Merkel, Angela. - Wir möchten, dass das nicht vergessen wird; denn das war mit eine Ursache. Das zeigt auch die Einstellung der CDU-Fraktion. Wir wissen auch, dass die Auseinandersetzungen über die zweite Tranche der FFH-Gebietsmeldungen deshalb so kompliziert war, weil es - vonseiten der Landwirtschaft und der Grundeigentümer immer schön befördert - insbesondere die CDU-Fraktion und ihre Abgeordneten in der Region sehr, sehr schwer gemacht haben, die Debatte über die FFH-Gebietsausweisung zu führen. Das wollen wir an dieser Stelle einmal klarstellen.
In dieser Situation ist auch bemerkenswert, wie nachlässig seit einem Jahr die schwarz-gelbe Regierung mit der Aufgabe umgegangen ist, das Netz Natura 2000 - ein Vorhaben, zu dem sich alle EULänder, auch die Bundesrepublik und damit ebenfalls Niedersachsen, verpflichtet haben - auszubauen.
Früher war es möglich, dass die Opposition etwas aus einem Ministerium erfahren hat. Wir wissen, dass es trotz Nichtbefassung im Herbst 2002
durchaus gutes Material für eine Nachmeldung im Umweltministerium gab. Aber bis zum Dezember 2003 - ein ganzes Jahr später - hat die Landesregierung - wie Herr Eberl es uns im Ausschuss erläutert hat - gerade einmal eine Karte produziert, in der Kernflächen dargestellt worden sind. Dann wollte man in bilateralen Gesprächen die EUKommission darüber informieren, in welcher Größenordnung und mit welchem Inventar vielleicht welche Gebiete - das sind fast Zitate - für eine Nachmeldung infrage kämen. Ich frage Sie: Ist das die Art und Weise, wie man so eine Meldung vorbereitet, indem man sagt: „Wir haben Zeit, wir werden Vorschläge machen.“ worauf die EU-Kommission mitteilt: „Das gefällt uns, da könnt ihr weitermachen“ oder sagt: „Nein, das reicht noch nicht aus.“? Da wollen Sie doch glatt Ende 2004 der EUKommission die Nachmeldung vorlegen. Das ist doch wirklich lächerlich, denn Ende 2003 ist diese Frist abgelaufen.
Die Gespräche, die heute und morgen stattfinden, dienen gerade der Überprüfung der Nachmeldung der einzelnen Bundesländer.
Ich weiß nicht, ob Herr Sander glaubt, dass die EU-Kommission eine Lex Niedersachsen macht, bloß weil die FDP in Niedersachsen das Umweltministerium übernommen hat.
Es gibt keine Vereinbarung mit der EU, aus der hervorgeht: Macht mal, ihr habt noch Zeit. - Ich weiß nicht, wieso Sie diese Wunschvorstellung entwickelt haben. Meine Damen und Herren, andere Bundesländer - ich nenne Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Thüringen - haben den Schuss gehört und haben prüffähige, gute Vorschläge eingereicht, woran wahrscheinlich keine Ergänzung mehr erforderlich sein wird.
Ich kann mir vorstellen, dass das damit zusammenhängt, dass diesen Bundesländern das Anliegen, das Natura-2000-Netz auszubauen und die