Ich kann mir vorstellen, dass das damit zusammenhängt, dass diesen Bundesländern das Anliegen, das Natura-2000-Netz auszubauen und die
Die niedersächsischen Karten, die Sie vorgelegt haben, haben wir uns inzwischen auch anschauen können. Sie sind aus Datenerhebungen zusammengebastelt. Es wurden Folien übereinander gelegt. Sie werden aber von Fachleuten schlicht und einfach als Datenschrott bezeichnet und als sonst nichts. Ich warte mit Spannung auf die Äußerung der Scientific Working Group, die die Kommission berät und die die Mängel schon bewertet hat. Da brauchen Sie gar nicht den Bundesumweltminister zu tadeln, dass er so ein Rohprodukt weitergegeben hat, wenn Sie kein besseres Material vorlegen.
Glauben Sie doch nicht, dass Herr Eichel das Bußgeld, zu dem die EU die Bundesrepublik verurteilen wird, aus seiner Schatulle bezahlen wird, wenn Niedersachsen die Verantwortung für diese Verurteilung trägt. Keineswegs! Er wird das an Herrn Möllring weiterreichen. Er muss dann überlegen, wie er das finanziert, denn die Nachmeldungen sind Teil eines Vorhabens, zu dem wir uns alle verpflichtet haben.
Jetzt sage ich noch einen Satz zur Transparenz des Vorgehens und zur Information der Öffentlichkeit. Offiziell kennt niemand die Gebietsvorschläge. Die kommunalen Spitzenverbände gehen von einer völlig anderen Gebietsmeldung aus, und die betroffenen Grundeigentümer haben auch noch nichts erfahren. Da war doch etwas mit diesem Höflichkeitserlass: Man soll den Grundeigentümer sechs Wochen vorher informieren. Hier war es so: Im Mai wurde das NLÖ beauftragt, im November wurde die Meldung abgegeben, und mit niemandem ist diskutiert und darüber gesprochen worden. Meiner Meinung nach wäre das ein Thema, bei dem Sie Ihren so genannten Höflichkeitserlass endlich einmal anwenden könnten.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Anneliese Zachow [CDU]: Sie haben es nicht begriffen! - Glocke des Präsidenten)
Als Letztes appelliere ich an Sie, Herr Sander: Liefern Sie zeitnah endlich eine seriöse Arbeit ab. Die Ressourcen dafür sind noch da. Noch haben Sie das NLÖ nicht in seine Einzelteile zerlegt. Die
Nachmeldung ist für Natur und Umwelt weitaus notwendiger, als über Dosenpfand, Freiheit für Kommunen und kommunale Spitzenverbände als undemokratische Haufen zu schwadronieren. Vielen Dank.
Frau Steiner, eigentlich hat der Minister meiner Meinung nach alles Gute und Richtige gesagt, aber Sie haben mich dann doch noch einmal herausgefordert, eines festzuhalten: Wir sind sehr froh, dass wir hier in Niedersachsen einen Umweltminister haben, der sich Gott sei Dank sehr wohltuend von der ideologischen, verbotsorientierten Politik eines Jürgen Trittin in Berlin unterscheidet.
Das zeigt übrigens auch sehr schön, dass Sie längst nicht mehr die Ökopartei sind, für die Sie sich eigentlich auch nur noch selbst halten.
Es wäre eigentlich die Aufgabe der Opposition, Schwächen der Regierung aufzuzeigen und dann hier offen zu diskutieren und anzuprangern. Stattdessen zeigen Sie die Schwächen der alten Landesregierung auf. Ich finde es sehr schön, dass wir noch einmal in Ruhe darüber reden können.
Ich habe mir alles genau angesehen, es wurde in den Gremien diskutiert, es wurde auch hier im Plenum schon einmal diskutiert; es gab eine Dringliche Anfrage - ich glaube, sogar von der SPDFraktion -, das Protokoll ist nachzulesen,
und gleichzeitig gab es zu dieser Frage auch eine Unterrichtung des Ausschusses. Insofern wundert es mich, dass Sie hier noch einmal die Frage stel
Meine Damen und Herren, über acht Monate hat die alte Landesregierung die FFHGebietsnachmeldung schlichtweg liegen gelassen, während die neue Landesregierung innerhalb eines Monats die Initiative ergriffen und sofort begonnen hat, endlich etwas zu tun.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Brigitte Somfleth [SPD]: Sie hat ver- trauliche Papiere erarbeitet!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es etwas merkwürdig, sich jetzt über die Langsamkeit des Verfahrens zu beschweren, wenn man vorher nichts getan hat.
Dass jetzt - obwohl Sie nichts getan haben - ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt werden muss, steht doch außer Frage. Meiner Meinung nach hat das der Minister hier ebenso wie im Ausschuss und während der letzten Dringlichen Anfrage sehr deutlich gemacht.
Als Letztes: Sie kennen die Ergebnisse doch gar nicht. In der Politik gehört es sich meiner Auffassung nach, nicht die Eier zu begackern, die noch gar nicht gelegt worden sind. Ich bin fest davon überzeugt, dass unser Umweltminister die Frage der Nachmeldung im Bereich FFH sehr gut in der Hand hat. Sie werden überrascht sein, welche Ergebnisse dann auf dem Tisch liegen werden.
Sie brauchen nicht so zu klagen. Niedersachsen wird an dieser Stelle nicht schlechter herauskommen, als es bei Ihrer Landesregierung der Fall gewesen wäre. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Tagesordnungspunkt 2: 9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 15/700 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/739 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/742
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 23. Januar 2004, zu beraten. Ich gehe davon aus, dass das Haus einverstanden ist, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 9. Eingabenübersicht in der Drucksache 700 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dem so zugestimmt.
Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/545 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - 15/695
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien empfiehlt Ihnen in Übereinstimmung mit dem mitberatenden Rechtsausschuss einstimmig, dem Gesetzentwurf der Landesregierung und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen.
vertrag. Diese Zustimmung ist nach Artikel 35 Abs. 2 unserer Verfassung für das Zustandekommen des Staatsvertrages erforderlich. Auf die Inhalte des Staatsvertrages möchte ich hier nicht im Einzelnen eingehen, weil dies bereits Gegenstand der Plenarberatung am 20. November 2003 war.
In den Ausschussberatungen hat ein Vertreter der Staatskanzlei auf den Zusammenhang des Staatsvertrages mit weitergehenden Überlegungen zur Gestaltung der Rundfunklandschaft in Deutschland hingewiesen. In erster Linie ist hier der neu eingefügte § 11 des Rundfunkstaatsvertrages zu nennen,
mit dem der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umschrieben wird. Absatz 4 dieser Vorschrift sieht zudem vor, dass die betreffenden Rundfunkanstalten diesen Auftrag durch Satzung oder Richtlinien näher ausgestalten und damit eine Selbstverpflichtung eingehen. Außerdem wies der Vertreter der Staatskanzlei auf den Zusammenhang des Artikels 4 des Staatsvertrages mit den noch nicht abgeschlossenen Überlegungen zur Reform der Gebührenstruktur hin. Mit dieser Vorschrift wird die bisher nicht abschließend geklärte Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs um wietere zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2006 hinausgeschoben.
Die im Staatsvertrag enthaltenen Regelungen wurden von den Ausschussmitgliedern der CDUund der SPD-Fraktion begrüßt. In der Neuregelung der Rechnungsprüfung für das ZDF in Artikel 3 Nr. 3 des Staatsvertrages sieht der Ausschuss ebenfalls einen Fortschritt,
obwohl dort die Anregungen der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente wiederum nur teilweise berücksichtigt worden sind. So werden die Volksvertretungen, die immerhin über die Höhe der Rundfunkgebühr zu beschließen haben, auch weiterhin nicht als Empfänger der Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs genannt. Auch die Prüfung der Tochterunternehmen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern wird in absehbarer Zeit unvollständig bleiben, weil die Prüfungsrechte von entsprechenden gesellschaftsvertraglichen oder satzungsrechtlichen Bestimmungen anhängig gemacht werden, die für solche schon bestehende Tochtergesellschaften nur schwer zu erreichen sein werden.