Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist der ÖPNV in Niedersachsen seit vielen Jahren in einer Phase der Neuausrichtung und Veränderung. Neben notwendigen unternehmerischen Strukturveränderungen, die in der Vergangenheit oder gerade auch heute noch zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit durchgeführt werden, wird nun der ÖPNV in stark zunehmendem Maße zur Haushaltssanierung des Landes herangezogen. Dies hat jedoch gerade in Zeiten des Umbruchs und der Positionierung der ÖPNV-Unternehmen in Niedersachsen negative Auswirkungen. Es trifft sowohl die allgemeine Qualität und Fahrplandichte des ÖPNV als auch die Unternehmenslandschaft, die klassisch mittelständisch organisiert ist. Gleichzeitig werden durch die finanziellen Eingriffe die Beförderungsqualität und die Verkehrssicherheit geschwächt. Im Zuge der Liberalisierung stehen die niedersächsischen Verkehrsunternehmen vor einem Verdrängungswettbewerb in einem Markt mit allenfalls schwachen Wachstumsraten.
Meine Damen und Herren, ein gut funktionierender ÖPNV in der Fläche ist ein wesentlicher Garant für die Mobilität von Menschen, insbesondere von jungen und älteren Menschen. Gerade hier ist die heute und in Zukunft besonders wichtige Vernetzung der Verkehrsträger in einem Flächenland wie Niedersachsen von großer Bedeutung. Mit einer Wohnbevölkerung von insgesamt rund 8 Millionen Menschen nehmen die unter 18-Jährigen und die über 60-Jährigen den Platz von insgesamt rund 3,5 Millionen Menschen ein, d. h. ca. 41 % in Niedersachsen.
Bitte eine kurze Unterbrechung. - Meine Damen und Herren, es ist ausgesprochen unruhig hier im Raum. Können wir bitte etwas mehr Ruhe haben?
Vielen Dank. - Von der Fläche her ist Niedersachsen hinter Bayern das zweitgrößte Land in Deutschland. Das heißt, dass ein großer Anteil an Menschen, verteilt auf großer Fläche, nur durch ein gutes ÖPNV-Angebot seinen Mobilitätsanspruch sichern kann. Zugleich trägt der ÖPNV in Nieder
sachsen mit dazu bei, dass die Ziele im Bereich des Klima- und Naturschutzes und der allgemeinen Reduzierung von Emissionen erreicht werden können. Dies setzt aber einen qualitativ hochwertigen und gut funktionierenden ÖPNV voraus, der der Mobilitätsnachfrage in Niedersachsen gerecht wird.
Meine Damen und Herren, mit der Streichung der über viele Jahre hinweg erfolgreich praktizierten ÖPNV-Omnibusförderung, deren Erfahrungswerte uneingeschränkt positiv sind, geht Niedersachsen als klassisches Flächenland den Weg hin zu einer Reduzierung der Versorgung und einer Minderung der Qualität im ÖPNV. Gerade mit der Omnibusförderung, der eine Eigenbeteiligung der Verkehrsunternehmen von zirka zwei Dritteln der Investitionssumme zugrunde liegt, konnte in der Vergangenheit ein Steuerungsinstrument installiert werden, das eine kontinuierliche qualitative Erneuerung der im ÖPNV eingesetzten Busse garantierte. Mit rund 18 Millionen Euro an Fördergeldern aus Landesmitteln konnten jedes Jahr rund 270 Linienfahrzeuge mit einem Investitionsvolumen von rund 55 Millionen Euro pro Jahr erneuert werden. Durch diese Art der Omnibuserneuerung mit einem Gesamtbestand in Niedersachsen von rund 3 500 Linienfahrzeugen wurde technisch, wirtschaftlich und ökologisch eine größtmögliche Wirkung erreicht. Hierbei stand die Kosten-Nutzen-Relation in einem ausgewogenen Verhältnis.
Meine Damen und Herren, die Streichung der ÖPNV-Omnibusförderung in Niedersachsen bedeutet im Wesentlichen einen Rückschritt für einen qualitativ hochwertigen und sicheren ÖPNV. Sie bedeutet aber sicherlich auch eine veränderte Ausgangslage für den Produktionsstandort Niedersachsen in Bezug auf ÖPNV-Omnibusse. Diesbezüglich ist zukünftig eine veränderte Beurteilung des Produktionsstandortes in Niedersachsen im Rahmen des globalen Wettbewerbes zumindest zu befürchten. Deshalb streben wir die Rücknahme der Streichung der in vielen Jahren erfolgreich praktizierten Omnibusbeschaffungsprogramme ab dem Jahr 2005 an.
Im Haushaltsplan 2004 ist bei dem entsprechenden Titel die Rede von der Aussetzung des Omnibusbeschaffungsprogramms. Wir sehen die Landesregierung daher in der Pflicht, die Mittel ab dem Jahr 2005 wieder zur Verfügung zu stellen. Eine Wiederaufnahme der Förderung ist für alle Beteiligten - die Kunden, die Verkehrsunternehmen, die
Meine Damen und Herren, im Zuge der seitens des Landes bereits angestrengten Finanzüberlegungen stehen den Kundinnen und Kunden und den ÖPNV-Unternehmen in Niedersachsen möglicherweise weitere wesentliche negative Veränderungen im Bereich der Ausgleichsverordnung bevor - Stichwort § 45 a. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen kommt dem § 45 a Personenbeförderungsgesetz neben der Ausgleichsfunktion eine Finanzierungsfunktion auch des ÖPNV zu. Nur damit konnte in der Vergangenheit die Bedienung in der Fläche im ÖPNV in dem heutigen Umfang durchgeführt und finanziell sichergestellt werden.
Würde der § 45 a zulasten der Verkehrsunternehmen erheblich negativ verändert, so hätte dies überdimensionale Auswirkungen für die Bedienung und Anbindung der Fläche. Damit würde die Fläche von der allgemeinen Verkehrs- und Mobilitätsentwicklung abgeschnitten. Vorhandene Verkehrsstrukturen würden unnötig zerschlagen zulasten der Mobilität und der Nutzer des ÖPNV und zulasten der Umwelt. Zugleich werden bei möglichen Kürzungen im Bereich des § 45 a erhebliche Verteuerungen der Schülerkarten und damit der Fahrpreise entstehen; denn der heutige Leistungsstand im ÖPNV kann nur dann annähernd gehalten werden, wenn die vom Land Niedersachsen in Aussicht genommene Kürzung der Mittel für den ÖPNV im Bereich der Omnibusförderung, aber insbesondere natürlich der des § 45 a, an die Nutzer weitergegeben wird. Geht man davon aus, dass rund 70 % der Nachfrage im Überlandlinienverkehr auf den Schülerausbildungsverkehr entfallen, sind insbesondere die Träger des ÖPNV, die Kreise und kreisfreien Städte, neben den verbleibenden selbstzahlenden Kunden die durch die Kürzungsmaßnahmen des Landes Niedersachsen finanziell Betroffenen. Zugleich stellt sich auch die Frage, inwieweit die Akzeptanz für den ÖPNV bei stark steigenden Fahrpreisen noch gegeben ist. Wann setzt die Spirale ein, dass höhere Fahrpreise zu Abwanderungen von Nachfragern und damit hin zur vollständigen Aufgabe von Linien führen?
Mit einer Absenkung bzw. gänzlichen Streichung der Mittel gemäß § 45 a Personenbeförderungsgesetz und der möglichen dauerhaften Streichung der Omnibusförderung werden die Verkehrsunternehmen in Niedersachsen zu entsprechenden Re
aktionen gezwungen, um im Wettbewerb überhaupt bestehen zu können. Dies bedeutet dann u. a. die Ausdünnung der heutigen Fahrplandichte in der Fläche, die Reduzierung der Neuinvestitionen in Fahrzeuge, der Veränderung der Arbeitsplatzbedingungen auf Kosten der Beschäftigten in dieser Branche und auch die Schließung von Verkehrsunternehmen und somit den Wegfall vieler Arbeitsplätze, und das bei sich parallel dazu europaweit weiterentwickelndem Wettbewerb.
Meine Damen und Herren, wir wollen darüber hinaus eine Sicherung der Aufgabenträgerschaft bei den Landkreisen bezüglich der Schülerbeförderung, damit in der Folge keine Abwälzung der Kosten auf die betroffenen Eltern stattfindet. Wir wollen nicht, dass schließlich die Kosten der Mobilität mit über Bildungschancen entscheiden und diese Bildungschancen in der Fläche eingeschränkt werden.
Im Zuge der Verwaltungsreform und der geplanten Abschaffung der Bezirksregierungen ist zu befürchten, dass bei Änderung des § 42 Personenbeförderungsgesetz die Aufgabenträger in einen Zielkonflikt zwischen Tarif- und Preisgestaltung einerseits und Beförderungsqualität andererseits getrieben werden. Deshalb ist es nicht sinnvoll, die Zuständigkeit für den Linienverkehr von den Bezirksregierungen auf die Landkreise und die kreisfreien Städte zu verlagern.
Meine Damen und Herren, auch weitergehende Überlegungen zur Aufgabenträgerschaft lehnen wir ab. Die Aufgabe der Verpflichtung nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz zur bisherigen Schülerbeförderung käme einer völligen Privatisierung der Kosten und der Reduzierung der Bildungschancen in der Fläche gleich. Die Überlegungen der Landesregierung wenden sich hier somit direkt gegen die Familien in ländlich geprägten Regionen Niedersachsens.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend ist festzustellen, dass die hier aufgezeigten Veränderungen am Ende die in unserer Gesellschaft treffen, die das Angebot von Bussen und Bahnen benötigen, um ihre Mobilität erhalten zu können. Daneben trifft es dann auch die Arbeiter und Angestellten in den mittelständischen Verkehrsbetrieben in Niedersachsen. Hier ist ein nicht erheblicher Arbeitsplatzabbau durch die Reduzierung der Fahrplanangebote zu erwarten. Es ist weiterhin zu befürchten, dass die Anbindung des Bus-ÖPNV in den integralen Taktfahrplan der Bahn nicht oder
nur mit erschwerten Bedingungen und unter erheblichen zeitlichen Verzögerungen zum Vollzug gelangt. Auch hier darf damit gerechnet werden, dass die Verkehrsunternehmen die vorhandene gesetzliche Möglichkeit der Ausnutzung von Stehund Sitzplätzen voll ausschöpfen und damit die Beförderungsqualität weiter infrage stellen.
Zugleich werden dem ÖPNV durch die Entstehung und Einrichtung neuer Aufgabenträgergesellschaften bereits heute Landesmittel in erheblichem Umfang entzogen. Die Schaffung zusätzlicher Planungs- und Managementebenen in den Landkreisen und kreisfreien Städten führt zu Umschichtungen von ÖPNV-Finanzmitteln in den Verwaltungsbereich. Für das eigentliche operative Geschäft fehlen diese Mittel. Sie stehen dem eigentlichen ÖPNV nicht mehr zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund teilen wir natürlich auch die Kritik, die die Bündnisgrünen in Teilen ihres Antrages vorbringen, und sehen für die öffentliche Nahverkehrswirtschaft in Niedersachsen sehr dunkle Wolken aufziehen. Wir können jedoch dem Antrag insgesamt nicht zustimmen, weil wir große Teile der bisherigen Finanzierung des ÖPNV nicht infrage stellen wollen.
Meine Damen und Herren, die umgesetzten, angedachten und geplanten Maßnahmen bezüglich der qualitativen Einschränkung des ÖPNV finden ihre Fortsetzung bei der beabsichtigten Verschlechterung des Landesvergabegesetzes. Wer zudem den ÖPNV von dem Erfordernis der Tariftreue freistellt, dem muss zumindest Fahrlässigkeit unterstellt werden. Für die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter hat das zur Folge, dass der ÖPNV in Zukunft der Dumpingbereich schlechthin sein wird. In Anbetracht der Sicherheitsfragen, die bei der Personenbeförderung zu beachten sind, und der Tatsache, dass es sich hierbei schließlich auch um den sensiblen Kundenbereich der Schulkinder handelt, hoffen wir, dass das Land den Nahverkehr im Flächenland Niedersachsen auch dauerhaft als wichtige Kernaufgabe zur Sicherung der Mobilität in der Fläche ansieht und die Landesregierung endlich entsprechend handelt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen Grünen- und einen SPD-Antrag, denen das gleiche Anliegen zugrunde liegt, nämlich die Sorge um den Erhalt eines leistungsfähigen Öffentlichen Personennahverkehrs in unserem Land. Beide Anträge wenden sich dagegen, dass die Finanzierung des Nahverkehrs von der Landesregierung weiter geplündert wird. Aber mit der Ablehnung unseres Antrages im Ausschuss, meine Damen und Herren von CDU und FDP, scheinen Sie diesen Kurs unverändert fortsetzen zu wollen.
Einen kleinen Teilerfolg konnten wir mit unseren parlamentarischen Initiativen zwar schon verbuchen: Auf unsere Anfrage zur Schülerbeförderung hat die Landesregierung im Dezember verkündet, dass sie zumindest von ihrem Vorhaben ablassen wolle, die Ausgleichszahlungen des Landes an die für die Schülerbeförderung zuständigen Verkehrsträger drastisch zu vermindern. Leider kommt diese Kürzung als Teil des Vermittlungsausschussergebnisses in modifizierter Form jetzt durch die Hintertür dennoch auf unsere Unternehmen zu - Herr Koch und Herr Steinbrück lassen grüßen.
Bei den GVFG-Mitteln verschärft die Landesregierung den ÖPNV-schädlichen Kurs ihrer Vorgängerregierung noch weiter: Sie plündert die GVFGKassen des ÖPNV und schiebt das Geld zum Straßenbau, damit sie weiterhin gesetzeswidrig Zuschläge für den Bau von Ortsumgehungen versprechen und bezahlen kann. Bei den Regionalisierungsmitteln nimmt sie von den Finanzen, die uns der Bund für Investitionen in die Infrastruktur des ÖPNV zur Verfügung stellt, 40 Millionen Euro weg, um damit den Landeshaushalt zu entlasten.
Sie schwächt damit den Nahverkehr, sie verhindert Investitionen in Neufahrzeuge und schadet damit den Verkehrsunternehmen und der Fahrzeugindustrie gerade hier in Niedersachsen. Auch hier handelt sie vertragswidrig. Nicht nur das: Sie gefährdet auch die künftige Finanzausstattung des Landes mit Regionalisierungsmitteln.
Wir brauchen uns nicht zu wundern, wenn der Bund das so auffasst, dass Niedersachsen die Regionalisierungsmittel für den Nahverkehr nicht in
voller Höhe braucht, und wir 2007, bei der nächsten Revision des Regionalisierungsgesetzes, deutlich schlechter gestellt werden als jetzt. Für die Sanierung des Landeshaushalts ist das Geld ja schließlich nicht vorgesehen.
Erste Einschnitte bei den Regionalisierungsmitteln und dem GVFG sind auf Drängen der CDUBundesratsmehrheit im Vermittlungsausschuss leider schon in Angriff genommen worden. Wir Grüne konnten glücklicherweise noch das Schlimmste verhindern, sodass es jetzt nur eine einmalige Kürzung von 2 % gibt; vorgesehen war ein deutlich größerer Einschnitt, der auch hier zu erheblichen Lasten geführt hätte.
Dass es sich auch nach den Vorstellungen der Herren Koch und Steinbrück beim GVFG und den Regionalisierungsmitteln angeblich um Subventionen handelt - nicht aber beim Mehrwertsteuerprivileg oder der Mineralölsteuerbefreiung für den Luftverkehr -, zeigt deutlich, dass es sich bei dem von den beiden Herren geplanten angeblichen Subventionsabbau nicht um ein sachlich begründetes Vorgehen handelt, sondern um traditionelle Klientelpolitik. Leider wird dieser einäugige Kurs unter dem Deckmantel des Subventionsabbaus von der neuen Landesregierung voll unterstützt.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, dass Ziele wie Klimaschutz und CO2-Entlastung für Sie nur von nachrangiger Bedeutung sind, ist nichts Neues; das hatten wir erwartet. Aber Sie behaupten doch sonst immer, dass Sie den ländlichen Raum stärken wollen.
Beim Nahverkehr tun Sie genau das Gegenteil. Der ÖPNV ist eine unverzichtbare Säule nicht nur für die Großstädte und sorgt nicht nur dort für Verkehrsentlastung, sondern gerade auch für die Mobilitätssicherung im ländlichen Raum. Dieser Mobilitätssicherung entziehen Sie mit Ihrem Kurs die Grundlage. Als Folge Ihrer Politik wird man im Personennahverkehr in den nächsten Jahren einen Qualitäts- und Attraktivitätsverlust sowie sinkende Fahrgastzahlen erleben.
Wir hoffen, Sie werden aufgrund Ihrer neuen Gesamtverantwortung für das Land möglichst bald eines Besseren belehrt und reißen das Ruder bei der Verkehrspolitik noch einmal herum. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Hagenah, noch vor einer Stunde haben Sie von der hervorragenden Zusammenarbeit im Ausschuss gesprochen. In dem Fall war das einfach, denn es ging um einen gemeinsamen Antrag. Vielleicht sollten wir das aber auch auf Anträge wie diese übertragen; das wäre sicherlich interessanter.
Der ÖPNV ist wieder einmal Thema. Herr Hagenah, wir wollen ihn nicht plündern, wie es in Ihrem Antrag steht. In dem Antrag der SPD-Fraktion heißt es, es werde ein leistungsfähiger ÖPNV im Flächenland Niedersachsen gewollt. Mir fiel dabei die Frage ein: Was glauben Sie eigentlich, was wir wollen?
Wir wollen, wie auch beim letzten Mal, Ausgleichszahlungen für Ausbildungsverkehre nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes; denn sie bilden gerade im ländlichen Raum das Fundament für die meisten öffentlichen Busverkehre. Wir wissen, dass diese Ausgleichszahlungen quasi ein Ersatz für entgangenes Fahrgeld sind, und wir wissen auch, dass es sich bei den Zahlungen für den Ausbildungsverkehr um eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt. Wir wissen sehr wohl darum, und wir handeln auch danach.
Wir wollen Ihrer Fraktion, Herr Hagenah, insbesondere klar machen, dass die Verwendung von Regionalisierungsmitteln für Ausgleichsleistungen
als systemgerecht einzuordnen ist. Sie wissen um die Beispiele aus den anderen Ländern; nicht nur aus Bayern, sondern auch aus Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Sie wissen, dass das dort genauso gehandhabt wird. Auch wir wollen im Straßen-ÖPNV Ausgleichsleistungen aus den Regionalisierungsmitteln bezahlen, und zwar knapp 40 Millionen Euro in diesem Jahr.