Brunhilde Rühl
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Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Hagenah, verehrte Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ich will die einzelnen Probleme jetzt nicht ansprechen. Es sind Ihre Probleme, nicht mehr unsere. Wir wollten Ihren Antrag nicht einfach ablehnen, nur weil er nicht
mehr aktuell ist, und auch nicht, weil - das entnehmen Sie ja unserem Änderungsantrag; ich habe bemerkt, dass Sie ihn gelesen haben - wichtige Punkte von Ihnen einfach nicht bedacht wurden. Wir wollten eigentlich allen hier im Hause die Möglichkeit geben, an der Lösung des im Moment ziemlich groß erscheinenden Problems gemeinsam mit uns zu arbeiten.
Sie haben am Kopf des Änderungsantrages gesehen - übrigens weiß ich seit dieser Woche auch, warum ein Änderungsantrag ein Änderungsantrag ist; aber das erkläre ich Ihnen später -: Die SPDFraktion geht jetzt den Weg für unser Land Niedersachsen mit uns gemeinsam. Wir werden also gemeinsam dafür kämpfen, dass die Schieneninfrastruktur in unserer so ländlichen Region nicht ausgedünnt wird, und das - davon bin ich überzeugt - werden wir mit Erfolg machen.
Ich mache es kurz, meine Damen und Herren. Ich weiß um die Uhrzeit und um die Arbeit, die noch vor Ihnen liegt. Wir wollen eine Bahnreform, die unsere niedersächsischen Interessen zu 100 % berücksichtigt, eine Reform, die Deutschland und auch die Bahn AG verdient, also eine, wie wir sie ganz einfach brauchen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Sehr verehrter Herr Hagenah! Für die anderen: Sie sind länger, sie sind schwerer, sie sind neu und somit auch umstritten, vor allen Dingen natürlich bei den Grünen. Alles, was neu ist, ist da erst einmal umstritten.
Die XXL-Lkw, die sogenannten Gigaliner - ich würde sie übrigens viel lieber „EuroCombi“ nennen; ich denke, das ist angenehmer -, sind gut 25 m lang und erreichen ein Gewicht von bis zu 60 t. Wir prüfen hier in diesem Versuch die 40-t-Variante. Herr Hagenah, zwischen 40 und 60 gibt es einen Unterschied von 20. Dies zu begreifen, fällt euch schwer; ich weiß es.
Sie transportieren 40 statt 26 t und bieten Platz für bis zu 52 statt 34 Europaletten. Damit einhergehend ergibt sich eine entsprechende Minimierung des Schadstoffausstoßes - das ist uns gestern als erwiesen vorgestellt worden - sowie eine Senkung der Transportkosten. Derzeit laufen auch in NRW
und in Baden-Württemberg Versuche mit diesem EuroCombi. Bei uns in Niedersachsen wurden in einem zeitlich begrenzten Versuch drei Einzelfahrzeuge, beschränkt auf 40 t, auf festgelegte Routen geschickt.
Bevor Sie vom Bündnis 90/Die Grünen eine Vorverurteilung vornehmen, wie Sie es bei neuen Sachen immer machen, sollten Sie den Abschluss und die Auswertung dieser Versuche abwarten. Herr Hagenah, wenn Sie alles so genau wissen, wie Sie es eben beschrieben haben, dann haben Sie doch alle Zeit und Ruhe, diese Ergebnisse abzuwarten.
Dann werden wir sehen, wer recht hat, und können wir darüber reden. Selbst wenn sich herausstellt, dass durch die Erlaubnis des langen Lkw eine Verkehrsverlagerung hin zur Straße stattfindet, wie Sie neuerdings behaupten, wäre dies nach meinem Dafürhalten kein Grund für ein generelles Verbot. Eine Regulierung des Verkehrsaufkommens wäre z. B. durch fiskalische Maßnahmen oder Straßenausbau sehr wohl möglich. Man könnte es wenigstens einmal in Betracht ziehen, nachdem wir Ergebnisse aus dem Versuch haben.
Für den bundesdeutschen Straßengüterverkehr erwarten Experten bis 2015 eine Zunahme um mehr als 70 %, für den Güternahverkehr eine Steigerung von rund 25 %. Auf EU-Ebene prognostizieren die Experten bis 2010 einen Zuwachs von rund 40 %. Da das Straßennetz aber nicht im gleichen Maße wie das Verkehrsaufkommen wächst - das wissen Sie auch -, müssen eben neue Lösungen entwickelt werden. Damit wir auch in Zukunft den Verkehr bewältigen können, bleibt uns eigentlich nur, die Straße ganz einfach besser zu nutzen. Auch Schweden - nicht nur Holland - zeigt uns, wie man vorgehen kann. Sogar in meiner Nähe, in Bremen, gibt es ein gutes praktisches Beispiel für Sondersituationen und Sondergenehmigungen. Ich habe Ihnen das übrigens alles mitgebracht - ich kann das jetzt nicht mehr aufzählen -; ich sage Ihnen nachher, wo und wie das läuft.
Wir werden eine Gleichwertigkeit aller Verkehrsträger sicherstellen und wissen Ihre allgemeine Blockade der Innovationen im Straßenverkehr im Hinblick auf unsere moderne Verkehrspolitik in Niedersachsen zu verhindern. Wir wollen die Erkenntnisse unseres Versuchsprojekts abwarten.
Wir wollen es auswerten. Danach möchten wir für Niedersachsen eine Ausrichtung finden, die dem entspricht.
Darum lehnen wir Ihren Antrag ab. Hier werden keine Versuche abgebrochen, bevor nicht Ergebnisse vorliegen. Wir wollen diese Ergebnisse - Sie nicht, das ist mir klar.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Immer wieder diese Schwarzmalerei hinsichtlich der Straßenschäden! Ich kann nicht glauben, dass Sie nicht verstehen, worüber wir hier reden. Es werden nicht 100 Gigaliner mit mehr als 60 t in Konkurrenz zur Bahn durch die niedersächsischen Städte rauschen, Kreisel und Brücken kaputtmachen und dabei wahrscheinlich auch noch die Erderwärmung - -
- Das ist so! All diese Dinge wird es nicht geben. Es geht nicht um Erderwärmung. Es geht nicht um Nachteile für unsere Kinder. Wir reden hier einzig und allein über einen Versuch, den wir zu Ende führen wollen, um Ergebnisse zu haben.
Wir reden über 40 t, nicht über 60 t. Wir reden über zeitlich und gewichtsmäßig begrenzte Erlaubnisse für Sonderfahrten, und das alles nach Auswertung eines Versuchs - nicht mehr und nicht weniger.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Hagenah, ich will heute nicht mehr allzu viele Worte machen. Wir haben im Januar im Ausschuss Ihren Antrag diskutiert und vertagt. Im Juni haben wir uns im Ausschuss umfassend informieren lassen. Unser Änderungsvorschlag liegt Ihnen vor; und Sie wissen um den Diskussionsstand der EU-Regelungen. Wenn in diesem Jahr das dritte Eisenbahnpaket auf der EU-Ebene verabschiedet wird, kann es 2007 in nationales Recht umgesetzt werden. Diese europäische Verordnung über die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr wird im Moment im EU-Parlament beraten und wird im Kern - das war Ihnen ja immer sehr wichtig - 25 % Entschädigung bei mehr als 60 Minuten und 50 % bei mehr als 120 Minuten Verspätung im grenzüberschreitenden Nah- und Fernverkehr vorsehen.
Auch die Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz hat inzwischen dreimal getagt. Die zuständigen Bundesministerien werden nach der Sommerpause einen ausführlichen Bericht erhalten. Dann wird die Bundesregierung Entwürfe für die nationalen Regelungen vorlegen.
Lieber Herr Hagenah, Sie wissen ganz genau, dass bei uns in Niedersachsen zwischen den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen Verkehrsverträge abgeschlossen wurden, in denen u. a. Pünktlichkeitswerte vereinbart wurden. Mit der DB Regio AG wurden für die Dauer des Verkehrsvertrages eine Mindestpünktlichkeitsquote von 95 % und Pönalen - Herr Will, das wissen die Leute nicht; ich habe auch noch einmal nachgeguckt; das sind tatsächlich Strafgelder - bis zu
3,7 Millionen Euro pro Jahr für Verstöße gegen diesen Wert vereinbart.
Es gab keinen Verstoß, und die DB Regio AG musste nicht zahlen.
Diese Verkehrsverträge sind die richtige Stellschraube, wie wir meinen. Zusätzliche Regelungen für den Nahverkehr sollten sich so eng wie möglich an den zu erwartenden EU-Verordnungen orientieren, damit der Fahrgast nicht mit einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen im Fern- und Nahverkehr, im nationalen und internationalen Verkehr auseinander setzen muss.
Auch halten wir es für außerordentlich wichtig, dass erweiterte Fahrgastrechte für die Verkehrsunternehmen noch bezahlbar sind, damit sie nicht über Preiserhöhungen auf die Bahnkunden übertragen werden.
Was fürchten die Verkehrsunternehmen nach Ihrer Ansicht mehr - die Pönalenregelung, also die Strafgelderregelung, oder die Kundencharta? Was lässt die Verkehrsunternehmen eine hohe Pünktlichkeitsrate anstreben: Taxifahrten und Gutscheine für einzelne Kunden oder Millionenbeträge, wenn die Pünktlichkeitsquote nicht erreicht wurde? - Ich denke, das können Sie sich selbst beantworten.
Meine Damen und Herren, Herr Hagenah, ich möchte aber auch noch die Gelegenheit wahrnehmen, um auf schon bestehende Kundenrechte hinzuweisen. Im Einklang mit der zukünftigen europäischen Regelung hat die DB am 28. Mai 2006 ein Pilotprojekt in Schleswig-Holstein gestartet und ihren Kunden des Nahverkehrs erstmals einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen eingeräumt. Das ist doch schon etwas. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. Sollte das Modell aber erfolgreich sein, könnte es die bundesweite Einführung einer Verspätungshaftung der Bahn im Nahverkehr geben. Seit Oktober 2004 gibt es die Verspätungs
haftung im Rahmen der Kundencharta für den Fernverkehr. Derzeit werden täglich 900 - Herr Will, Sie sprachen von 700 - Gutscheinkarten ausgegeben. Auch haben die Bahnkunden seitdem Anspruch auf Erstattung von Taxi- und sogar Hotelkosten, sofern sie wegen einer Verspätung nach 24 Uhr ihr Ziel erreichen, logischerweise aber nur dann.
Ich wollte Ihnen hiermit aufzeigen, dass wir uns ganz bestimmt nicht drücken, Herr Hagenah, wie Sie eben sagten. Wir sind schon lange über den § 17 der Eisenbahnverkehrsordnung von vor 100 Jahren hinaus. Wir sind auch schon lange über das Jahr 2000 hinaus. Wir in Niedersachsen sind zeitgemäß. Kein Fahrgast ist der Bahn bei Verspätungen, Herr Hagenah, völlig hilflos ausgeliefert. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch im Sommer letzten Jahres war es uns, dem Wirtschaftsministerium und dem Wirtschaftsminister sehr wichtig, Dauerzählstellen an Bundesstraßen wegen des Durchgangsverkehrs an MautAusweichstrecken einzurichten.
Es ging uns um die Ergebnisse dieser Dauerzählstellen. Es war uns wichtig, einen Übersichtsplan betreffend die hoch belasteten Bundesstraßen zu erstellen. Wir stellten hier im Plenum im September fest, dass der Lkw-Verkehr auf acht Bundesstraßen in Niedersachsen um etwa 20 bis 25 % zunahm. Wir alle versuchten gemeinsam, eine Lösung zu finden. Vielleicht waren diese Versuche, wie ich mir heute überlegt habe, manchmal ein bisschen hastig und übereilt. Bei uns muss ja alles sofort wieder ins Lot gebracht werden.
Nun haben wir hier einen Änderungsantrag vorliegen, der der völlig veränderten Situation im Lande gerecht wird. Der erhöhte Umfang des Lastwagenverkehrs ist inzwischen landesweit wieder zurückgegangen. Das Lkw-Aufkommen hat sich außerhalb der Autobahnen in etwa wieder auf dem Niveau vor der Einführung der Maut eingependelt. Kommunen und Landkreise haben ihre Anträge auf Bemautung der in ihrem Bereich liegenden Bundesstraßen zurückgezogen. Der letzte Landkreis, der dies getan hat, ist übrigens - dort hat das auch noch die Fraktion der Grünen getan - der Landkreis Osnabrück gewesen. Dort hat man sich darauf verständigt, die Verkehrszahlen nur noch zu beobachten und zur Eindämmung so genannter Maut-Ausweichler von Autobahnen auf Bundesstraßen nun auf Verkehrsschilder, die eine LkwDurchfahrt verbieten, zu setzen. In Badbergen
z. B. wird davon übrigens ganz rege Gebrauch gemacht. Man ist dort für diese Lösung dankbar.
Somit ist man im Einzelfall, wenn der Lkw-Verkehr unerträglich wird, nicht wehrlos und würde nicht - wie bei der Bemautung einer Bundesstraße auch Anlieger, ortsansässige Verbraucher und die lokale Wirtschaft belasten. Wir haben immer - darauf lege ich Wert - gesagt: Nur vor Ort kann sachgerecht entschieden werden, ob und wie welche Straße bemautet werden soll. Nun hat man entschieden, und zwar vor Ort. Alle Bundesstraßen in Niedersachsen bleiben im Moment - jedenfalls vorläufig - mautfrei.
Ich möchte auch dies noch sagen: Wir waren uns - auch mit der Fraktion der Grünen - immer einig darüber, die Sanktionen bei Nichtbeachtung des neuen Lkw-Durchgangsverbotsschildes zu verschärfen, weil, wie der Kollege es gerade sagte, ein Bußgeld von 20 Euro zu wenig ist. Wir werden weiter auf alle Zahlen achten und sie im Auge behalten. Wir werden auch alle Verkehrsbehörden weiter unterstützen. Ich meine - dies ist an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gerichtet -, Sie sollten sich der Mehrheit des Hauses anschließen und sich dadurch auf die aktuelle Situation des Landes einstellen. - Ich danke ganz herzlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche konkreten Vorteile sich für die Verkehrsbehörden aus dieser neuen rechtlichen Regelung ergeben würden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift dieses Antrages lautet: „Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluss den Bundesländern übertragen“ - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Damit ist auch das Ziel des Antrages vollumfänglich wiedergegeben. Nachdem wir so oft schon in diesem Hause darüber gesprochen, aber eben auch gestritten haben, müssen wir jetzt erst einmal dafür sorgen, dass wir vielleicht auch darüber entscheiden können.
Bei den vielen unterschiedlichen Meinungen zum Thema Ladenschluss, auch innerhalb der Fraktionen - das wissen wir -, wollen wir erst einmal, ohne genauer auf das Thema einzugehen, die Zuständigkeit geklärt haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Juni 2004 entschieden, dass eine bundeseinheitliche Regelung des Ladenschlusses für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder für die Wahrung der Rechtsoder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse nicht erforderlich ist. Trotz dieser klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt das Gesetz über den Ladenschluss aufgrund einer Übergangsregelung in der Verfassung fort. Über eine Neukonzeption, über Form und Ausgestaltung des Gesetzes, werden in Zukunft allerdings wir zu beraten haben; das ist dem Bundesgesetzgeber in Zukunft verwehrt.
Man reicht uns also schon einmal die Hand, und wir sind der Überzeugung, wir sollten sie auch ergreifen.
Sogar Wirtschaftsminister Clement begrüßte das Urteil ausdrücklich und versprach eine ganz sorgfältige Prüfung, zu der die Bundesregierung nach diesem Urteil auch verpflichtet ist. Auch er ist der Meinung, eine Regelung durch die Länder würde die Chancen für eine flexible, unbürokratische und den Verhältnissen vor Ort angepasste Handhabung des Ladenschlusses eröffnen. Nur leider - das kennen wir schon - folgten den Worten aus Berlin wie in vielen anderen Fällen keine Taten.
Die Bundesregierung hat keine Anstalten gemacht, dem Votum des Bundesverfassungsgerichtes zu folgen. Das ist sehr schade, denn diese Politik des Abwartens und des Nichtstuns - wir wissen es inzwischen - bringt uns überhaupt nichts. Wir als Bundesland leiden darunter.
Meine Damen und Herren, wir beantragen, dass jede Änderung der Ladenöffnungszeiten Sache der Bundesländer wird.
Die Länder sind besser als der Bund in der Lage, die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen und das geltende Recht umzusetzen.
Mit der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder könnte und sollte auch ein Neuanfang bei der Ressortierung gemacht werden. Derzeit liegt dieses Thema nämlich immer noch beim Sozialministerium - wegen des Arbeitsschutzes -, künftig sollte es beim Wirtschaftsministerium liegen, da es sich um ein Wettbewerbsgesetz handelt.
Darüber, wie und in welcher Form wir den Ladenschluss ausgestalten, können wir nach der Verabschiedung des vorliegenden Antrages lange und ausführlich sprechen, weil wir dann auch entscheiden können. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Während der ersten Beratung Ihres Antrages, Herr Hagenah, haben wir meiner Meinung nach ausführlich über Zuständigkeiten gesprochen. Auch haben wir uns Sorge geteilt. Ich habe Ihnen aber auch gesagt, dass Niedersachsen bei der Sanierung und Modernisierung von Bahnstationen bundesweit führend ist.
Trotz originärer Zuständigkeit des Bundes hat sich das Land, vor allem unter der neuen Landesregierung, noch einmal verstärkt finanziell engagiert. Da Sie im Oktober des vergangenen Jahres nicht so recht glauben wollten, was vom Land noch alles auf den Weg gebracht wird, werde ich Ihnen ganz kurz aufzählen, was allein bis heute an Verbesserungen in den letzten fünfeinhalb Monaten geschehen ist.
Erstens. Neue Fahrzeuge zwischen Bremen und Nordenham. Dieses Thema war Ihr Problem bei der ersten Beratung. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2004 werden auf der Linie Bremen Nordenham sechs neue Triebwagen der Baureihe ET 425 eingesetzt. Damit konnte die Qualität des Nahverkehrsangebotes auf dieser Strecke merklich gesteigert werden.
Zweitens. Abschluss des Verkehrsvertrages mit dem Zweckverband Großraum Braunschweig. Am 21. Januar 2005 wurde der Verkehrsvertrag zwischen dem Zweckverband Großraum Braunschweig - ZGB genannt - und der DB Regio AG unterzeichnet. Die Verkehrsleistungen haben einen Umfang von 5,9 Millionen Zugkilometern pro Jahr, die sich in ein Grund- und Zusatzangebot aufteilen, wobei das Zusatzangebot logischerweise nur bei ausreichend vorhandenen Regionalisie
rungsmitteln bestellt wird. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2014 und regelt eine Abbestellung sowie die Vergabe der Verkehrsleistungen im Wettbewerb von rund 1,7 Millionen Zugkilometer bis Dezember 2008. Mit diesen Leistungen, Herr Hagenah, sichert die DB Regio AG im Verbandsgebiet des ZGB mehr als 300 Arbeitsplätze. In unserer Situation ist das eine ganze Menge.
Drittens. Abschluss einer Vereinbarung über das 20-Jahre-Konzept für die Schieneninfrastruktur im Regionalnetz Harz-Weser. Basis dieser Vereinbarung - Sie kennen sie - ist das Bestreben des Landes Niedersachsen und der DB Netz AG, für einen langfristigen und qualitativ hochwertigen SPNV in Niedersachsen zu sorgen. Die Vereinbarung, die am 21. Oktober 2004 von Herrn Minister Hirche und Herrn Mehdorn in Hannover unterzeichnet wurde, sichert den Betrieb auf einem mehr als 500 km langen Regionalnetz über eine „Bestellgarantie“ bis 2024. Im Gegenzug investiert die Bahn 320 Millionen Euro in die Infrastruktur und kaufte 27 neue Dieseltriebwagen für den Einsatz im HarzWeser-Netz. Damit, meine ich, ist der Nahverkehr in dieser Region langfristig gesichert.
Viertens zu den Bahnhöfen. - Das ist ganz wichtig. Bei der ersten Beratung haben Sie das alles aufgezählt und geschimpft. Nun müssen Sie sich das auch anhören. - Am 9. November 2004 wurden beide neu gebauten Haltepunkte - Osterode-Leege sowie Osterode Mitte - in Betrieb genommen. Für beide Maßnahmen wurden 1,1 Millionen Euro aus dem Programm „Niedersachsen ist am Zug“ investiert. Im Rahmen des Sofortprogramms wurde der Bahnhof Lingen für 277 000 Euro modernisiert. Davon hat das Land 75 % getragen. Nach umfangreichen Modernisierungsarbeiten wird am 25. Mai der neu gestaltete Bahnhof Oldenburg - den kennen Sie ja jetzt - eingeweiht. In diese Modernisierung hat die DB AG 12 Millionen Euro investiert.
Fünftens. Fertigstellung der Bauarbeiten zwischen Harburg und Buchholz. Im Dezember 2004 wurde die Strecke Hamburg-Harburg nach Buchholz/Nordheide nach umfangreichen Sanierungsmaßnahmen wieder in Betrieb genommen.
Ich denke, das ist eine ganze Menge. Nach so vielen Fakten will ich es nun ganz kurz machen; denn wir haben lange genug darüber gesprochen, Herr Hagenah. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. An die Kollegen der
SPD-Fraktion: Eine Enthaltung - ich habe Sie noch nicht gehört - von Ihnen könnte ich mir überhaupt nicht vorstellen. Ich würde sagen, es ist ganz einfach: Barfuß oder Lackschuh? - Da kann die Entscheidung ja nicht so schwer sein. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Hagenah, Sie wissen, dass ich Ihre Anträge immer ganz genau lese. Eigentlich schätze ich auch Ihre Arbeit sehr. Aber - ich sage das einmal ganz platt - heute fehlt mir irgendwo am Ende der Satz: „Die Erde ist eine Scheibe.“ - Sie können von uns nicht erwarten, dass wir uns über diesen Antrag in einer langwierigen Ausschusssitzung, womöglich länger als eine Stunde, unterhalten.
Was erwarten Sie? Was wollen Sie wirklich? Mehr Rechte für Fahrgäste, auch wenn dadurch die Bahn zwangsläufig - das wissen Sie - langsamer und teurer werden müsste? - Abgesehen davon, dass meiner Meinung nach nicht in einem solchen Umfang in Firmenpolitik eingegriffen werden sollte, müssten die Züge mit größeren Zeitreserven, also langsamer, verkehren, oder die Fahrpreise müssten wegen des Mehraufwandes für Entschädigungen und zur Vermeidung von Verspätungen erheblich steigen. Das wollen Sie nicht - das weiß ich. Haben Sie sich einmal die Summe für die aus Ihrem Antrag entstehenden finanziellen Belastungen für die DB AG nennen lassen? - Das sind 450 Millionen Euro pro Jahr. Das muss man sich einmal vorstellen.
- Ich mache nur einen Vorschlag zur Güte. - Die EU-Kommission, Herr Hagenah, hat im März 2004 eine Verordnung zur Erweiterung von Fahrgastrechten vorgeschlagen. Die liegt Ihnen sicherlich vor. Diese neuen Regelungen könnten auch den innerstaatlichen Schienenverkehr erfassen, da ja umfassende EU-Regelungen nationale Regelun
gen wiederum verdrängen würden. Warten wir doch den Abschluss des gemeinschaftsrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens erst einmal ab! Vielleicht sollten wir auch erst einmal abwarten und dann bewerten, wie die Kundencharta der DB AG, von der Sie gesprochen haben - es ist ja nicht so, dass gar nichts da ist; sie gibt es ja erst seit dem 1. Oktober 2004 -, angewandt wird. Im Sinne des Verbraucherschutzes könnte sie schon greifen.
- Warten Sie es doch einmal ab! Sie können doch nicht von jetzt auf gleich etwas erwarten. - Denn diese Regelung gewährt bereits Entschädigungen bei Verspätungen und ist dennoch klar, rechtssicher und wirtschaftlich für die Bahn tragbar.
Sie haben eben gesagt: gewinnorientiert. - Das ist doch logisch. Oder haben Sie schon einmal ein Unternehmen gesehen, das nicht gewinnorientiert war? - Aber dann sagen Sie wiederum: zu bürokratisch. - Sie wollen aber mit diesem Antrag doch erst Bürokratie aufbauen.
Was ist denn außerdem mit unserem gemeinsamen verkehrspolitischen Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu holen? - Das war doch immer unser gemeinsames Ziel. Ihr Vorschlag greift dann auch noch in den Wettbewerb der Verkehrsträger Schiene und Straße ein. Die Bahn würde doch mehr haften als, sagen wir einmal, der Fernverkehr oder die Luftfahrt. Wen machen wir also haftbar, wenn wir auf Sie hören, oder wo bekommen wir den Benzingutschein, wenn wir mit dem PKW eine Stunde auf der A 1 in Richtung Osnabrück im Stau gestanden haben? - Vielleicht sollten wir auch das im Nachhinein noch regeln.
Noch ein paar Worte zum Schienenpersonennahverkehr und zu der von Ihnen vorgeschlagenen Kundencharta. Nach den Verträgen mit den Ländern haftet die Bahn schon heute. Sie hat sich durchaus zu einer bestimmten Leistungsqualität und Pünktlichkeit verpflichtet. Erreicht die Bahn dieses Ziel nicht, dann hat sie Vertragsstrafen an die Länder zu zahlen. Das wissen Sie. Darüber hinaus entschädigt die Bahn Fahrgäste bereits heute auch im Nahverkehr nach kundenorientierter Prüfung in Einzelfällen.
Ich halte den NRW-Vorschlag - das haben Sie auch schon ein bisschen zurückgenommen -, im
Nahverkehr Schadenersatz schon für 20 Minuten Verspätung - Ersatz für Taxi und Übernachtung zu zahlen, für ziemlich überzogen. Herr Hagenah, Nahverkehr und Übernachtung - irgendwo hört das auf.
Wir beraten das hier das erste Mal. Wir sollten noch einmal im Ausschuss miteinander darüber reden, auch über den unterschiedlichen Bahnservice und Pünktlichkeit für die Strecken zwischen NRW und Niedersachsen. Das ist schon ein sehr großer Unterschied; denn was für Niedersachsen aus Ihrer Sicht erforderlich wäre, war vielleicht für NRW notwendig. Den Unterschied kann ich Ihnen aber im Ausschuss erklären. Wir wissen das: Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“. Herr Hagenah, Ihr Antrag war nicht einmal gut gemeint. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter, lieber Herr Hagenah! Oftmals, wenn einer Ihrer Anträge vor der Sitzungswoche auf meinen Schreibtisch kam, habe ich schon mal gelächelt und gedacht „Na ja, das ist vielleicht gar nicht so verkehrt“ oder man auch mal gedacht, es müsste doch irgendwo einen gemeinsamen Weg geben. Diesmal habe ich Ihren Antrag zweimal gelesen.
Ich habe eben auch die mündlichen Ausführungen gehört. Ich gebe Ihnen - daran werden Sie den Unterschied erkennen - in einigen Punkten erst einmal absolut Recht.
Auch ich bin mit dem Programm des Bundes zum Ausbau des Bundesschienenwegs bis Ende 2008 nicht zufrieden, ganz bestimmt nicht.
Knapp 4 % Mittelanteil für Niedersachsen sind eindeutig zu wenig.
Ich kann absolut nicht nachvollziehen, warum die für die Eisenbahn in Niedersachsen, in Deutschland und zum Teil sogar in Europa so wichtigen niedersächsischen Projekte vom Bund und auch von der Bahn so stiefmütterlich behandelt werden.
Ebenso wie Sie, Herr Hagenah, frage ich: Was ist mit dem dritten Gleis zwischen Stelle und Lüneburg? Wann kommt der zweigleisige Ausbau zwischen Braunschweig und Hildesheim? Was ist aus den vielen Versprechungen der Bundesregierung geworden? Wo sind die UMTS-Mittel geblieben, die man uns für Hude, Nordenham, Oldenburg, Wilhelmshafen und Uelzen – Langwedel zugesagt hatte? Der Ausbau des so wichtigen Abschnittes zwischen Seelze und Minden ist ebenso in weite Ferne gerückt wie unser Y-Trasse.
Dies alles ist aber das Ergebnis einer verfehlten Politik der Bundesregierung, Herr Hagenah,
und nicht zuletzt dem Maut-Chaos zuzuschreiben, das Verkehrsminister Stolpe nicht rechtzeitig in den Griff bekommen hat.
Sie haben auch Recht, wenn Sie sich Sorgen um die Infrastruktur machen. Auch ich mache mir Sorgen. Natürlich mache ich mir Sorgen, aber ich weiß auch, dass der Bund die alleinige Verantwortung für die Schieneninfrastruktur trägt.
Ich nehme mal an, auch Sie wissen, dass das in Artikel 87e Grundgesetz geregelt ist und meines Wissens nie geändert wurde.
Somit, Herr Hagenah, ist es nicht Sache des Landes Niedersachsen, originäre Aufgaben des Bundes aus Mitteln, die für andere Zwecke gedacht sind, zu finanzieren. Das können wir nicht machen. Wir können die Unfähigkeit der Bundesregierung nicht auch noch mit Landesmitteln belohnen; das kann nicht sein.
Ich möchte Sie heute bitten, doch einmal mit Ihren Freunden in Berlin zu sprechen, damit wir besser dastehen und ein bisschen besser bedient werden. Sie haben eben gesagt, Sie hätten es gemacht. Dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Was den Bereich Bahnhöfe und Haltepunkte angeht, muss ich dem Eindruck, den Sie in Ihrem Antrag erwecken, nämlich dass es nicht richtig vorangehe - ich meine, Sie haben es in dieser Art und Weise ausgedrückt - und dass das Land eine schnellere Umsetzung des Ganzen auch noch verhindere, absolut widersprechen. Niedersachsen ist bei der Sanierung und Modernisierung von Bahn
stationen anerkanntermaßen bundesweit führend. Das Land hat sich trotz originärer Bundeszuständigkeiten vor allem unter der neuen Landesregierung noch einmal verstärkt finanziell engagiert.
Wenn man sich die Punkte 2 a) bis d) ansieht, scheinen die Grünen nicht ganz auf den Laufenden zu sein. Ich greife nur einmal den Punkt 2 b) heraus. Sie bemängeln, dass das 2002 ins Leben gerufene Sofortprogramm für 160 Stationen noch nicht abgeschlossen ist und dass in diesem Sommer schon das nächste Programm zur Modernisierung von 32 Bahnhöfen aufgelegt wurde. Herr Hagenah, Sie haben es offenbar nicht verstanden. Auch Sie haben diese Broschüre vom Sommer 2004, die wir alle bekommen haben: „Niedersachsen ist am Zug - Sofortprogramm für 188 Bahnhöfe“. Das steht vorne auf dieser Broschüre. Das haben alle Abgeordneten bekommen, aber Sie haben es nicht richtig gelesen; das kenne ich von Ihnen eigentlich gar nicht. Darin heißt es unter anderem auf Seite 6, dass das Land und die DB AG 85 Millionen Euro in den Aus- und Neubau von 32 Bahnhöfen investieren wollen und dass die DB AG mit finanzieller Unterstützung des Landes bis Anfang 2005 flächendeckend weitere 156 Stationen mit kleineren Maßnahmen aus dem Sofortprogramm aufwertet. Und jetzt kommt der entscheidende Satz: Somit ergänzen sich beide Programme optimal. - Das eine hängt also mit dem anderen zusammen. Das ist doch hervorragend! Es gibt Stationen, beispielsweise die Station in Nienburg, wo die Bahnsteige modernisiert werden und wo auch gleich kleinere Maßnahmen aus dem Sofortprogramm durchgeführt werden. Es gehört also zusammen.
Ich kann Ihnen sagen, dass das Ganze zwischen allen Beteiligten exakt abgestimmt und auch koordiniert ist. Es ist in die verkehrlichen Erfordernisse der DB AG eingepasst. Bei Verkehrsknotenpunkten kann man nicht einfach so drauflosbauen; das wissen Sie. Auf jeden Fall wird in Niedersachsen bis 2007 die Hälfte aller Bahnstationen modernisiert worden sein.
Darauf können wir stolz sein; denn das gibt es in keinem anderen Land.
Herr Hagenah, ich bitte Sie, sich noch einmal rundum schlau zu machen. Wenn Sie dann auf dem gleichen Wissensstand sind wie wir, beraten wir darüber im Ausschuss. Einverstanden? - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Hagenah, noch vor einer Stunde haben Sie von der hervorragenden Zusammenarbeit im Ausschuss gesprochen. In dem Fall war das einfach, denn es ging um einen gemeinsamen Antrag. Vielleicht sollten wir das aber auch auf Anträge wie diese übertragen; das wäre sicherlich interessanter.
Der ÖPNV ist wieder einmal Thema. Herr Hagenah, wir wollen ihn nicht plündern, wie es in Ihrem Antrag steht. In dem Antrag der SPD-Fraktion heißt es, es werde ein leistungsfähiger ÖPNV im Flächenland Niedersachsen gewollt. Mir fiel dabei die Frage ein: Was glauben Sie eigentlich, was wir wollen?
- Das wissen Sie nicht genau; das habe ich schon mitbekommen. Deshalb erzähle ich es Ihnen jetzt.
Wir wollen, wie auch beim letzten Mal, Ausgleichszahlungen für Ausbildungsverkehre nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes; denn sie bilden gerade im ländlichen Raum das Fundament für die meisten öffentlichen Busverkehre. Wir wissen, dass diese Ausgleichszahlungen quasi ein Ersatz für entgangenes Fahrgeld sind, und wir wissen auch, dass es sich bei den Zahlungen für den Ausbildungsverkehr um eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt. Wir wissen sehr wohl darum, und wir handeln auch danach.
Wir wollen Ihrer Fraktion, Herr Hagenah, insbesondere klar machen, dass die Verwendung von Regionalisierungsmitteln für Ausgleichsleistungen
als systemgerecht einzuordnen ist. Sie wissen um die Beispiele aus den anderen Ländern; nicht nur aus Bayern, sondern auch aus Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Sie wissen, dass das dort genauso gehandhabt wird. Auch wir wollen im Straßen-ÖPNV Ausgleichsleistungen aus den Regionalisierungsmitteln bezahlen, und zwar knapp 40 Millionen Euro in diesem Jahr.
Wir wollen auch eine Neukonzeptionierung der Ausgleichsregelung nach § 45 a mit dem Ziel, den Ländern im Wege einer Öffnungsklausel wieder die Gesetzgebungsbefugnis einzuräumen. Das wäre - da weiß ich halbwegs um Ihre Zustimmung - eine gute Sache; denn dann könnten die Länder bei den Ausgleichsleistungen auch andere Abgeltungsformen gestatten. Das ist ebenfalls eine systemgerechte Vorgehensweise.
Zu Ihrer Beruhigung, auch zu der der SPDFraktion: Es gibt Dinge, die wir genau wie Sie nicht wollen. Selbstverständlich wird es keine Absenkung der Ausgleichszahlungen nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes
und auch keine Streichung der Erstattungsansprüche aus § 45 a geben. Auch die Ermessensalternative einer Berücksichtigung „ausbildungsnotwendiger Tage“ - Sie wissen es - muss es für uns nicht geben.
Das waren die Punkte, bei denen wir mit Ja oder Nein stimmen können. An einer anderen Stelle gibt es ein ganz kleines Jein: Man sollte einmal darüber nachdenken und darüber reden, ob wir nicht die bislang bei staatlichen Stellen liegende Zuständigkeit für die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz auf die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte verlagern sollten. Brauchen wir die starren staatlichen Liniengenehmigungsverfahren wirklich, oder kann man darüber reden? - Ich meine, das sollten wir im Ausschuss tun; da könnten wir übereinkommen.
Meine Damen und Herren, ich mache es kurz: Ich nehme an, es wird Sie nicht verwundern, dass wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werden. Wir erwarten die Beratung des Antrags der SPD im Ausschuss. - Damit danke ich Ihnen ganz herzlich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter, lieber Herr Hagenah, wir haben Sie verstanden, und wir wussten auch, was Sie meinten.
Sie haben den Antrag heute eingebracht. Genau damit möchte ich eigentlich beginnen. Mir hat die Wortwahl „Öffentlichen Personennahverkehr nicht plündern“ nicht gefallen. Als Sie eben am Rednerpult standen, haben selbst Sie dieses Wort gar nicht mehr benutzt. Ich kenne Sie auch so gut, dass ich weiß, dass Sie dieses Wort vielleicht nicht benutzt hätten, wenn Sie den Antrag geprüft hätten; denn der Versuch, einen uns hinterlassenen, völlig desolaten Haushalt wieder in Ordnung zu bringen, hat aus meiner Sicht absolut nichts mit Plündern zu tun.
Um weiterhin bei Ihrem Antrag und bei Ihrer Wortwahl zu bleiben: Der Nahverkehr ist eine unverzichtbare Säule. - Auch dazu möchte ich Ihnen sagen: Jedes Mal, wenn wir irgendwelche Sparvorschläge haben, sprechen Sie von „unverzichtbaren Säulen“. Sie können sicher sein, dass wir für genügend tragende Säulen sorgen, und das wird im Ergebnis erfolgreich sein.
Dann sagen Sie, Ausbau und nicht Abbau sei das Gebot der Zeit. Ich bitte Sie, Herr Hagenah! Wir wissen es. Die Bürgerinnen und Bürger wissen es. Eigentlich sollten Sie alle es inzwischen wissen. Das Gebot der Zeit heißt: abspecken, sparen und zurückfahren.
Nur so hat Niedersachsen und haben auch wir eine Zukunft.
Zusätzlich heißt es noch: „Die jetzige Landesregierung beabsichtigt aber offenbar, auch weiterhin“ - also wie die alte Landesregierung - „den ÖPNV zugunsten des Straßenbaus zu benachteiligen.“ Im letzten Absatz heißt es, dieses Ansinnen widerspreche der bisherigen Praxis. Irgendwie ist der Antrag nicht von Ihnen gelesen, nicht durchgeprüft, nicht in Ordnung und nicht sauber formuliert, wie ich finde.
Bei den Ausgleichszahlungen für den niedersächsischen Ausbildungsverkehr handelt es sich um eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes und des allgemeinen Eisenbahngesetzes. Die Leistungen für nichtbundeseigene Eisenbahnen, für Busse und für Straßenbahnen sind reine Landesaufgaben. Darin sind wir uns einig. Die Unternehmen erhalten auf Antrag für die sozialpolitisch gewollte und preislich ermäßigte Beförderung von Schülern, Lehrlingen und Studenten im ÖPNV einen finanziellen Ausgleich für das im Verhältnis zum Normalfahrschein entgangene Fahrgeld.
Insgesamt wurde von der Bezirksregierung im Jahre 2002 ein Ausgleich von knapp 90 Millionen Euro an rund 160 Verkehrsbetriebe gezahlt. Im Rahmen der Sparmaßnahmen - der Sparzwang ist da, wir haben gar keine andere Möglichkeit, als zu sparen - werden im Haushalt 2004 erstmals aus den so genannten Regionalisierungsmitteln Gelder in Höhe von 40,4 Millionen Euro abgezogen und für die Schülerbeförderung eingesetzt. Wie in vielen anderen Bundesländern - wie Sie wissen, Herr Hagenah, sind das eine ganze Menge - greifen wir laut § 8 Abs. 2 auf die Regionalisierungsmittel zurück, die genau genommen - das weiß ich - für investive Maßnahmen des ÖPNV zweckbestimmt sind. Für den Haushalt 2005 ist natürlich nicht geplant, noch einmal Regionalisierungsmittel so für die Schülerbeförderung einzusetzen.
Wir wissen sehr wohl - wir wissen es wirklich -, wie besonders Verkehrsunternehmen aus der Fläche stark von den Ausgleichszahlungen nach § 45 a abhängig sind. Wir wissen auch, was eine Verringerung der Zahlungen bewirken würde. Preiserhöhungen der Fahrkarten würden wahrscheinlich auch die Kommunen belasten. Aber nach unserer Einschätzung besteht bei den Verkehrsunternehmen - da bin ich sehr sicher - durchaus die Möglichkeit, effizienter zu arbeiten bzw. weniger kostenintensiv zu operieren. Im Idealfall könnte dann durch entsprechende Effizienzsteigerungen eine Erhöhung des Fahrkartenpreises ver
mieden werden. Wir wissen auch, dass wir unbedingt noch weitere Einsparmöglichkeiten suchen müssen - dabei könnten Sie uns hervorragend helfen -, da z. B. im Jahre 2007 durch den Bund eine Revision der Höhe der Regionalisierungsmittel ansteht. Natürlich muss auch geprüft werden, ob durch eine Bundesratsinitiative eine Öffnungsklausel bewirkt werden kann oder ob die Zuständigkeit für die Beförderung auf die Länder übergehen kann. Solche Maßnahmen würden uns einen großen Spielraum geben und sehr wertvoll für uns sein.
Nun noch einmal kurz zu Ihrem Vorwurf, dass wir den ÖPNV zugunsten des Straßenbaus benachteiligen: Sie kennen den Bedarf beim kommunalen Straßenbau ganz genau. Sie wissen auch um den gestiegenen Bedarf im Radwegebau. Ich frage Sie: Welche Gemeinde, welcher Landkreis braucht jetzt keinen Radweg? Lückenschluss, Schulwegsicherung oder auch Tourismus, jeder braucht irgendetwas. Heute Morgen habe ich gehört, nur Braunschweig braucht nichts, aber die anderen stehen auf der Matte. Wir halten die Aufteilung der GVFGMittel von 60 % für den Straßenbau und 40 % für den ÖPNV für zukunftsorientiert und auch für gut und richtig.
Meine Damen und Herren, wir denken über Einsparungen nach, die rechtlich möglich und durchsetzbar sind. Einsparungen haben immer Auswirkungen. Da wir jetzt in der ersten Beratung sind, sollten wir genau darüber im Ausschuss diskutieren, streiten und uns damit auseinander setzen. Aber eines muss ich trotzdem noch einmal loswerden: Sie alle - oder besser gesagt, die linke Seite des Hauses - haben jahrelang geschlafen.
- Lassen Sie mich das auch einmal so sagen. Sie haben alle jahrelang geschlafen. Nicht einmal die Trompeten von Jericho hätten Sie geweckt. Jetzt nach der Wahl sind Sie wach. Jetzt springen Sie alle auf den Karren, damit wir ihn nicht aus dem Dreck ziehen können. Das ist nicht in Ordnung. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Hagenah, Sie haben hier gesagt, Niedersachsen muss ein fahrradfreundliches Bundesland werden. Wir antworten: Ja, das wollen wir auch. In dieser Übereinstimmung wollen wir weiterhin beraten. Wir brauchen zwar Radwege, aber meiner Meinung nach auch sehr viel mehr Fahrradfahrer. Deshalb sollte der Radverkehr auf allen Ebenen gefördert werden.
Zurzeit liegt die Verantwortung für den Radverkehr bei den Ländern, bei den Städten und bei den Kommunen. Das heißt, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht. Ziel eines niedersächsischen Radwegeplanes wäre es, alle Aktivitäten zusammenzunehmen, um zusammen daran zu arbeiten. Der derzeitige Radwegebedarfsplan des Landes Niedersachsen, der noch aus dem Jahre 1983 stammt, ist dringend überholungsbedürftig; darin waren wir uns schon im November einig.
Radverkehrsförderung bedeutet nicht nur Bau von Radwegen. Nur wer Radfahren als System begreift, kann mehr Menschen dazu bringen, das Fahrrad verstärkt zu nutzen, indem man z. B. Fahrradabstellmöglichkeiten am Arbeitsplatz, im Wohnbereich, in Stadtzentren oder an Bus- und Straßenbahnhaltestellen verbessert oder neu installiert; auch das sagten Sie schon. Natürlich würden auch der Ausbau von Radverkehrswegenetzen und ein bundesweites Radfernwegenetz mit einheitlicher Fernwegeweisung sehr dazu beitragen. Ein wichtiges Anliegen unserer Fraktion ist aber auch - Sie nannten es ganz kurz - die Möglichkeit der kostenlosen Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr und auf der Schiene. Es ist ganz wichtig, mit der Landesnahverkehrsgesellschaft zu sprechen und sicherzustellen, dass sie eine Pflicht zur kostenlosen Mitnahme bei den Verkehrsanbietern der SPNV „einkauft“. Darüber sollten wir mit der Landesnahverkehrsgesellschaft sprechen. Die Möglichkeit gibt es sicherlich.
Auch EU- und Bundesfördermittel sind gezielt darauf zu prüfen, ob eine Mitfinanzierung von Radwegen überhaupt möglich ist. Denn nur mit solchen Kombinationen wird erreicht, dass es zu einer optimalen Einrichtung und Nutzung von Radwegen kommt und sich der Investitionsaufwand, den wir dann betreiben, auch lohnt und rechtfertigt. Es genügt einfach nicht, einen Radwegebedarfsplan an der Menge der gezählten Radfahrer auf einer Straße zu bemessen. - Das wurde
einmal gemacht; wir haben davon gehört. - Der neue Radweg macht im Zweifel erst dann Sinn, wenn das Thema Sicherheit richtig bedacht ist. Erst wenn gesicherte Fahrradstationen errichtet werden, wird der Radweg angenommen und kann dann im Nachhinein den Bedarf beweisen.
Ebenso wird eine touristische Fahrradroute erst dann erfolgreich sein, wenn auch die letzte Lücke geschlossen ist, wenn man in akzeptablen Abständen fahrradfreundliche Gastbetriebe, Übernachtungsmöglichkeiten, Trockenräume für nasse Kleidung etc. vorfindet oder wenn eventuell auch ein organisierter Gepäcktransport und eine Rundumversorgung angeboten werden. Es ist mir klar, dass so etwas in den meisten Fällen zwar keine öffentliche Aufgabe ist. Dennoch sollte man solche Aspekte beachten und möglichst durch eine beratende Unterstützung der kleinen und mittelständischen Dienstleister, wie Hotels usw., unterstützen und vorantreiben. Das würde helfen.
Entscheidend ist, dass so etwas rechtzeitig koordiniert und bewusst angestoßen werden muss. Ein Landesradverkehrsplan dient insbesondere diesem Ziel. Lassen Sie uns dieses Ziel ins Auge fassen und im Ausschuss ganz ausführlich darüber beraten. Denn eines ist auch sicher: Wir brauchen das Rad, worüber hier andauernd gesprochen wird, nicht neu zu erfinden; die Niederländer haben es uns ja vorgemacht. Mit dem Masterplan Fiets haben sie 1990 bis 1997 ganz tolle Ergebnisse erzielt: Der Radverkehrsanteil stieg auf 27 % - da haben die Niederländer ohnehin einen kleinen Vorsprung -, aber auch die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Radfahrer sank von 312 auf 194. So etwas trägt auch dazu bei. Auch wir sind daran immer sehr interessiert.
Übrigens, mal abgesehen von den ökologischen Vorteilen, verbessert das Fahrradfahren - Sie sagten es auch - unsere eigene Gesundheit. Bewegungsmangel, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Sie den ganzen Tag sitzen - so habe ich es gelesen -,
ist ganz eindeutig das erste Gesundheitsproblem überhaupt. Also rauf auf das Fahrrad.
Mit dem Fahrrad lässt sich also vieles verbessern ein Grund mehr, um die Rahmenbedingungen zu verbessern und im Ausschuss das Thema Radver
kehr als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe zu beraten. Sie nannten Gesundheit, Umwelt, Wirtschaft bis hin zur Bildung; alle diese Punkte sollten wir besprechen. Wir wollen keine Zwangspause beim Thema Radwege mehr - wir sind es auch leid. Wir machen es jetzt besser. Wir helfen den anderen auf das Rad. Wir wollen radeln in einem fahrradfreundlichen Niedersachsen, und das zusammen. - Herzlichen Dank.