Zu 1: Hinsichtlich der Mehrkosten durch eine Umplanung der B 72 Aurich – Moordorf und Ortsdurchfahrt Moordorf beantworte ich die Frage mit Ja. Davon zu trennen ist die Frage der Ortsumgehung Moordorf. Hierzu verweise ich auf meine Vorbemerkungen.
Zu 2: Das Wirtschaftsministerium hat der Stadt Aurich im letzten Jahr empfohlen, zunächst einen belastbaren Ratsbeschluss hinsichtlich der Kostenübernahme herbeizuführen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist es Angelegenheit und Aufgabe der Stadt, die Rechtmäßigkeit ihres Handelns sicherzustellen.
Zu 3: Im Rahmen der Linienplanung für den Neubau der B 210 Aurich – Riepe sind auch Überlegungen eingeflossen, eine Kreisstraßenverbindung von Georgsheil zu der neuen Bundesstraße herzustellen. Eine Realisierung dieser Neubauvorhaben ist aber so zeitfern, dass sich dadurch keine Auswirkungen auf den jetzt notwendigen Ausbau der B 72 ableiten lassen.
des Umweltministeriums auf die Frage 15 der Abg. Meta Janssen-Kucz und Hans-Joachim Janßen (GRÜNE) :
Die derzeit anstehende erneute Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zu Bau und Betrieb des Emssperrwerkes sowie die anhaltende Diskussion über Baumängel am Emssperrwerk, wie u. a. die Versackungen des Betriebsgebäudes und die Nachrüstung der Tore gegen Korrosion, lassen es fragwürdig erscheinen, ob der ursprüngliche Kostenrahmen von 353 Millionen
DM, der bereits eine 15-prozentige Reserve für unvorhergesehene Vorkommnisse enthielt, eingehalten werden konnte. Darüber hinaus ist durch die für den Zeitraum um den 4. April 2004 geplante Überführung des Kreuzfahrtschiffes „Jewel of Sea“ mit zusätzlichen Kosten für Baggerungen zu rechnen. Aufgrund des Termins (während der Zeit, in der laut gültigem Planfest- stellungsbeschluss die Maßgaben des Som- merstaufalls mit einer maximalen Stauhöhe von 1,75 m über NN bindend ist) ist mit Baggerungen zu rechnen, die entfallen könnten, wenn das Schiff vor dem 15. März 2004 überführt werden würde.
1. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten des Emssperrwerks einschließlich der erforderlichen Planleistungen (inkl. mehrfacher Ände- rung des Planfeststellungsbeschlusses) und sonstiger weiterer Kosten in Abweichung von den ursprünglich veranschlagten Kosten?
2. Sofern gegenüber dem ursprünglichen Kostenansatz von 353 Millionen DM eine Kostensteigerung eingetreten ist: Wofür wurden die zusätzlichen Gelder verausgabt? (Bitte detail- lierte Darstellung hinsichtlich zusätzlicher Son- dergutachten, Kosten des Baustopps, techni- sche Nacharbeiten usw.).
3. Welche ökologischen Beeinträchtigungen für die Ems und welche wirtschaftlichen Folgen, etwa durch die weitere Verschlickung von Häfen, erwartet die Landesregierung als Folge der umfangreicheren Baggerarbeiten, die wegen der Überführung des Kreuzfahrtschiffes „Jewel of the Sea“ unter Sommerstaubedingungen notwendig sind?
Das Land Niedersachsen hat in den Jahren von 1998 bis 2002 ein Sperrwerk an der Unterems, 4 km vom Dollart entfernt, bei Strom-km 32,2 zwischen den Ortschaften Gandersum am Nordufer und Nendorp am Südufer errichtet (Emssperr- werk). Planung und Bauüberwachung für das Vorhaben oblag dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz.
Zu 1: Die ursprünglichen Gesamtkosten für die Baumaßnahme waren auf Grund einer Machbarkeitsstudie vom 9. Mai 1997 mit einem Betrag von 180,6 Millionen Euro (353,3 Millionen DM) veranschlagt (1. Nachtrag 1998). Nach der Fortschreibung der Gesamtkosten vom November 2003 werden die Ist-Ausgaben unter Einbeziehung der beauftragten Baukosten einschließlich der derzeit vorliegenden und überwiegend schon abschließend geprüften Mehrkosten voraussichtlich 226,4 Millionen Euro betragen. Danach belaufen sich die Mehrausgaben auf 45,8 Millionen Euro. Dieser
Betrag erhöht sich um rd. 12 Millionen Euro, weil der ursprünglich in der Gesamtmaßnahme berücksichtigte Aufwand für das Schöpfwerk am Ledasperrwerk sowie für Anpassungsmaßnahmen an anderen Schöpfwerken aus Mitteln des Hochwasserschutzes finanziert wurde.
Für die entsprechend dem Baufortschritt erkennbaren Mehrausgaben wurden die erforderlichen Mittel jeweils im Rahmen der Haushaltsplanung und des Haushaltsvollzuges bereitgestellt. Im Haushaltsplan 2003 sind die Gesamtkosten nach der Kostenschätzung aus dem Jahre 2001 mit einem Betrag von 207,073 Millionen Euro nachgewiesen (s. Einzelnachweis zu Kapitel 15 54 Titel 761 82 und 761 83). Im 2. Nachtrag 2003 wurden weitere 2,950 Millionen Euro veranschlagt. Die gegenüber den voraussichtlichen Gesamtkosten von 226,4 Millionen Euro noch fehlenden Mittel wurden durch Umschichtungen in den Haushaltsjahren 2002 und 2003 innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes realisiert.
Zu 2: Die gegenüber der ursprünglichen Kostenkalkulation eingetretene Kostensteigerung von 45,8 Millionen Euro läßt sich auf verschiedene Ursachen zurückführen, und zwar
auf Mehraufwand, der durch einen elfmonatigen Baustopp verursacht wurde (18,6 Millionen Eu- ro), sowie
durch Nebenbestimmungen in dem Planfeststellungsbeschluss, die in der Machbarkeitsstudie noch nicht berücksichtigt waren (10,0 Millio- nen Euro).
Zu 3: Die Überführung des Kreuzfahrtschiffes “Jewel of the Seas“ ist für die 14. Kalenderwoche vorgesehen. In diesem Zeitraum dürften die Bedingungen für einen Einstau der Tideems nach der Nebenbestimmung A.II.2.2.1 zum Planfeststellungsbeschluss vom 14. August 1998 (geändert durch Planänderungsbeschluss vom 16. Mai 2001) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben sein. Die Wassertemperaturen liegen zu dieser Zeit im Mittel um 8°C und damit unter dem Grenzwert von 12°C. Der Sauerstoffgehalt überschreitet mit einem Mittelwert von 9 mg/l die erfor
derliche Mindestkonzentration von 5 mg/l. Dies bedeutet, dass aufgrund der niedrigen Wassertemperatur mit keiner signifikanten Sauerstoffzehrung durch Baggerarbeiten zu rechnen ist.
Der Oberwasserabfluss liegt zum Zeitpunkt der Überführung im Mittel im Bereich um 100 m³/s. Es ist davon auszugehen, dass die Räumkraft dieses Oberwasserabflusses so groß ist, dass sich durch die Baggertätigkeiten keine nennenswerte zusätzliche Verschlickung bildet und kein ausgeprägter Rücktransport von Schwebstoffen stattfindet.
Durch den Überführungstermin im Frühjahr werden hydrologische Winterbedingungen für einen Sommerstau genutzt, die die ökologischen Auswirkungen auf ein Minimum beschränken.
EMSSPERRWERK – Fortschreibung der Haushaltsunterlage nach § 24 LHO - Kostenstand November 2003 (EURO incl. MwSt)