Am 20. November 2003 hat die EADS von dem bisherigen ASL-Mehrheitsgesellschafter, der Georgsmarienhütte Holding GmbH, 51 % der Anteile an ASL erworben und ab 1. Januar 2004 die Führung der Geschäfte übernommen. GMH Holding und EADS haben diesem Vertrag folgende Überlegungen zugrunde gelegt:
ASL ist in der zivilen Flugzeugwartung und im militärischen Werkstättenbereich tätig.Das zivile Wartungsgeschäft ist seit dem dramatischen Markteinbruch nach den Terroranschlägen vom
11. September 2001 ohne rentable Erfolgsaussicht geblieben und daher bereits kurzfristig nicht mehr darstellbar.
Im militärischen Bereich kann nur dann eine Chance auf eine positive Zukunft gesehen werden, wenn ASL in europäische Großprogramme der Luft- und Raumfahrt über deren Zulieferer und Systemhersteller integriert wird.
Mit dem Kauf von ASL beabsichtigt EADS das militärische Geschäft in Norddeutschland auszubauen und besser zu vernetzen. Teile der Strukturmontage des Eurofighters, Montagearbeiten für den vorderen Lufteinzug des Eurofighters sowie Wartungs- und Ersatzteilarbeiten für den Tornado sollen nach Lemwerder verlagert werden. Die zivile Wartung soll geschlossen werden.
Auf der Grundlage dieser Überlegungen sollen in Lemwerder mindestens 210 Arbeitnehmer beschäftigt bleiben, bis zu 190 Beschäftigte sollen bei Airbus an norddeutschen Standorten eine Beschäftigung erhalten. Die Niedersächsische Landesregierung bedauert den Verlust von Arbeitsplätzen. Aus unserer Sicht ist aber auch festzustellen:
EADS und die bisherigen Anteilseigner prüfen die Gründung einer Qualifizierungsgesellschaft, die für rund 150 Mitarbeiter eine neue Zukunft eröffnen soll.
ASL soll in Zukunft die Schwerpunkte im Bereich der militärischen Fertigung und der militärischen Wartung/Reparatur setzen. Den Rüstungsbereich sieht EADS weltweit als strategischen Wachstumsmarkt an und beabsichtigt hier zu expandieren.
Zu 1: Die Niedersächsische Landesregierung hat intensive Gespräche mit allen Beteiligten geführt mit dem Ziel, den Standort zu sichern und möglichst viele Arbeitnehmer in Beschäftigung zu halten. Dabei hat die Schaffung von beruflichen Perspektiven für die voraussichtlich 150 Mitarbeiterin
nen und Mitarbeiter von ASL, die nicht von den neuen Gesellschaftern übernommen werden können, für die Landesregierung eine besonders hohe Priorität. Wir haben deshalb vorgesehen, wenn es notwendig werden sollte, Mittel aus unserem neuen Landesprogramm DIA (Dynamische Integration in den Arbeitsmarkt) für eine vermittlungsorientierte Transfergesellschaft zur Verfügung zu stellen, genau so, wie wir es seinerzeit auch für die ehemaligen Beschäftigten der Meyer-Werft getan haben. Diese Mittel werden zur bedarfsgerechten Qualifizierung sowie zur Finanzierung von Vermittlungsbemühungen eingesetzt. Ziel ist es, die vom Arbeitsplatzverlust Betroffenen so schnell wie möglich in andere Unternehmen zu vermitteln und nicht, wie in traditionellen Beschäftigungsgesellschaften, lediglich den Eintritt „echter“ Arbeitslosigkeit hinauszuzögern.
Zu 2: Zurzeit führt das Land intensive Gespräche insbesondere mit dem Betriebsrat und der neuen Geschäftsführung von ASL. Die Zukunft des Flughafens ist hierbei ein wichtiger Gesprächspunkt.
Zu 3: EADS hat der Niedersächsischen Landesregierung zugesagt, dass alle 60 Auszubildenden ihre Ausbildung beenden können. In den Gesprächen mit EADS werden wir weiterhin darauf hinwirken, dass ASL auch in Zukunft eine größere Zahl von Ausbildungsplätzen zur Verfügung stellt.
Ab dem 1. Januar 2004 sollen nach Bekanntgabe des Niedersächsischen Justizministeriums die beiden auswärtigen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg beim Amtsgericht Celle aufgelöst werden. Die Zuständigkeit liegt damit allein beim Landgericht Lüneburg, Verfahren werden dann ausschließlich dort durchgeführt. Für den Gerichtsstandort Celle, in dem in den vergangenen 125 Jahren eine solche auswärtige Strafkammer als notwendig angesehen wurde, bedeutet das den Verlust einer Richterstelle, einer Proberichterstelle und einer Serviceeinheit. Für Prozessbeteiligte - Betroffene, Zeugen, Anwälte und interessierte Bürgerinnen und Bürger - bedeutet das eine um 100 km längere Anfahrt und einen größeren Zeitaufwand. Dies gilt besonders auch für Polizeibeamte im Dienst, die häufig als Zeugen geladen werden.
Die geplante Regelung wird in Celle als eine Fortsetzung der bereits durchgeführten Schwächung des Gerichtsstandortes durch Abzug von Stellen beim OLG und beim Landessozialgericht gesehen, und es werden weitere Verschlechterungen befürchtet.
1. Sind vor der geplanten Auflösung die finanziellen Folgen des längeren Anfahrtsweges und des steigenden zeitlichen Aufwandes berücksichtigt worden, wenn ja, wie sieht diese Bilanz aus?
2. Ist der Vorschlag überprüft worden, durch Verlagerung der Zuständigkeiten die seit 125 Jahren bestehende auswärtige Strafkammer in Celle zu erhalten?
3. Kann die Landesregierung definitiv den Erhalt der Strafvollstreckungskammer und der Außenstelle der Staatsanwaltschaft in Celle garantieren?
Das Justizministerium hat die bisherige auswärtige Kammer des Landgerichts Lüneburg in Celle mit Wirkung vom 1. Januar 2004 ebenso aufgelöst wie eine dortige zweite, vorübergehend zur Bearbeitung des sog. Eschede-Verfahrens gebildete Kammer. Dies ist erfolgt durch Artikel 1 Nr. 1 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten in der Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung vom 1. Dezember 2003.
Der wesentliche Grund für diese organisatorische Änderung liegt darin, dass durch die immer wieder kurzfristig auftretenden Belastungsschwankungen gerade im Bereich der Strafkammern eine im Verhältnis zu den anderen Spruchkörpern gleichmäßige Belastung der auswärtigen Strafkammer nicht gewährleistet werden kann. Die Personalsituation im Justizbereich ist angespannt. Die auswärtige Kammer ist vor 125 Jahren eingerichtet worden. Die Reisezeit war seinerzeit ein wesentlicher Grund für die Errichtung. Sie hat sich heute aber deutlich verkürzt. Deshalb überwiegen die Vorteile einer gleichmäßigen Belastung durch Bündelung aller zum Landgericht Lüneburg gehörenden Kammern an diesem Standort gegenüber der längeren Anfahrt von Prozessbeteiligten in den – vergleichsweise - wenigen Fällen, die ansonsten weiterhin in Celle verhandelt worden wären. Das gilt auch unter Berücksichtigung von Reisezeiten für Zeugen im Landesdienst.
Eine nennenswerte Schwächung des Gerichtsstandorts Celle ist durch diese im Einvernehmen mit den betroffenen Justizbehörden in Celle und
Lüneburg getroffene Entscheidung nicht verbunden. Am Justizstandort Celle sind drei von etwa 600 Stellen weggefallen. Das entspricht 0,5 % des örtlichen Personalaufkommens und bewegt sich damit unter der Größenordnung, die in vielen Jahren zum Belastungsausgleich zwischen diversen Gerichtsstandorten Niedersachsens verlegt werden.
Zu 1: Ja. Die finanziellen Folgen der Auflösung der auswärtigen Strafkammer sind wegen der niedrigen Zahl von Sitzungen dieser Kammer relativ gering. Sie belaufen sich auf weniger als 10 000 Euro. Dem steht eine gleichmäßige Auslastung der Richter am Landgericht Lüneburg gegenüber. Dies führt zu einem ressourcenschonenden und effektiven Personaleinsatz. Auch der zusätzliche Zeitaufwand für die Prozessbeteiligten fällt angesichts der heutigen Verkehrsverbindungen nicht stark ins Gewicht. Demgegenüber ist der Umstand gewichtiger, dass durch den effektiven Einsatz des vorhandenen Personals die Verfahren insgesamt schnellstmöglich bearbeitet werden können.
Zu 2: Ja. Dem wechselnden Auslastungsgrad der Mitarbeiter bei einer auswärtigen Strafkammer in Celle kann jedoch nur sehr eingeschränkt durch personelle oder organisatorische Maßnahmen begegnet werden. Ein Einsatz der richterlichen Beisitzer bei dem Amtsgericht ist möglich, für den Vorsitzenden Richter am Landgericht besteht diese Möglichkeit indes nicht. Bei - unvermeidbar und häufig auch kurzfristig auftretenden – Belastungsschwankungen wäre insoweit ein Ausgleich nur durch eine Änderung der Zuständigkeit einer auswärtigen Strafkammer möglich. Dies bedürfte einer Verordnungsänderung und damit einen ungleich höheren Zeitaufwand gegenüber einer gerichtsintern möglichen Änderung des Geschäftsverteilungsplanes. Nur durch eine schnelle Reaktion bei Belastungsveränderungen kann eine gleichmäßige Handhabung des Rechtsgewährungsanspruches der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Eine Verlagerung weiterer Aufgaben auf eine auswärtige Kammer in Celle hätte diese vorhersehbaren zukünftigen Probleme nicht vermeiden können.
Zu 3: Die Auflösung der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Lüneburg in Celle ist für die Dauer der laufenden Legislaturperiode definitiv nicht vorgesehen. Die Landesregierung ist verpflichtet, zu überprüfen, ob die Aufgabenerfüllung optimal, ins
besondere ressourcenschonend, organisiert ist. In diesem Rahmen werden auch zukünftig die Vorund Nachteile von auswärtigen Strafvollstreckungskammern zu bewerten sein. Eine isolierte Betrachtung nur für die auswärtige Strafvollstreckungskammer in Celle wird es definitiv nicht geben.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 10 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD) :
Nach einer Information des Straßenbauamtes Verden ist beabsichtigt, die Auf- und Abfahrt zur BAB 7 an der Raststätte Allertal zu schließen. Als Begründung wird die Problematik der Mauterhebung angeführt. Auch andere Auf- und Abfahrten an Raststätten des niedersächsischen Autobahnnetzes sind entweder schon geschlossen worden oder es wird über mögliche Schließungen debattiert. Dies alles geschieht vor dem Hintergrund, dass eine Totalschließung wegen Versorgungsfahrten und wegen möglicher Gefahrenlagen nicht umgesetzt werden kann.
Nach einer Antwort der Bundesregierung auf die Frage 273/Dezember 2003 gibt es aber von dort den Hinweis, dass die Schließung der Aufund Abfahrt an der BAB 7 Raststätte Allertal keineswegs entschieden ist. Es wird im Gegenteil darauf hingewiesen, dass das Land Niedersachsen anlässlich des Rastanlagenausbaus auf der Westseite vor einiger Zeit eine verkehrstechnisch und rechtlich machbare Lösung vorgeschlagen habe. Es seien aber noch vertiefte Prüfungen notwendig.
1. Wie sollte die verkehrstechnisch und rechtlich machbare Lösung an der Rastanlage Allertal konkret aussehen, und warum hat das Straßenbauamt Verden trotzdem die Schließung angekündigt und mit Hinweisen auf die Bundespolitik begründet?
2. Nach welchen konkreten Kriterien und Beurteilungsmaßstäben wird vonseiten des Landes die Schließung oder Nichtschließung von Abfahrten an Raststätten bewertet, und welche konkreten Auf- und Abfahrten sind davon landesweit mit Schließung oder Nichtschließung betroffen?
das Land Niedersachsen, wenn es Lösungen gibt, nicht stärker für die meist wirtschaftlich und regional-verkehrspolitisch begründeten Interessen vor Ort ein?
Die rückwärtigen Auf-/Abfahrtmöglichkeiten auf bewirtschafteten Rastanlagen an den Bundesautobahnen sind eine Gegebenheit, die sich über Jahrzehnte hinweg entwickelt hat. Entgegen ihrer ursprünglichen Bedeutung, die Versorgung der Raststättenbetriebe und die Zukömmlichkeit für Betriebs- und Rettungsdienste zu ermöglichen, werden einige Rastanlagen – wie z. B. Allertal – analog zur allgemeinen Verkehrsentwicklung in zunehmendem Maße als „Behelfsausfahrten“ genutzt, was sowohl aus verkehrlicher, aber auch aus rechtlicher Sicht problematisch ist.
In rechtlicher Hinsicht bestimmen sowohl das Bundesfernstraßengesetz (§ 1 Abs. 3) als auch die Straßenverkehrsordnung (§ 18 Abs. 2 und 10) , dass nur an dafür vorgesehenen Anschlussstellen an der Autobahn aus- und eingefahren werden darf, nicht also an Autobahnrastanlagen. Das heißt, bei strenger juristischer Auslegung müsste die Zu- und Abfahrt über Rastanlagen grundsätzlich unterbunden werden.
In verkehrlicher Sicht kann es Schwierigkeiten geben, wenn es z. B. wegen der Menge des zu- oder abfahrenden Autobahnverkehrs zu Verkehrsgefährdungen für den Besucher der Raststätte kommt.
Da die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse den Aufsichtsbehörden nicht umfassend bekannt waren, hat mein Haus von den örtlich zuständigen Stellen vor Ort für alle 47 niedersächsischen Raststätten entsprechende Erkundigungen eingeholt. Das Ergebnis lässt sich kurz so zusammenfassen: Es hat auf keiner Raststätte ein auffälliges Unfallgeschehen gegeben. An drei Raststätten ist der Verkehr aber derart angewachsen, dass Handlungsbedarf besteht. Es sind dies die Raststätten Göttingen, Hildesheim an der A 7 und LangwedelDaverden an der A 27. Hier werden wir beim Bundesverkehrsministerium auf den Bau regulärer Anschlussstellen hinwirken. Bis dahin wird es bei diesen Raststätten beim Status quo bleiben.