Protokoll der Sitzung vom 18.02.2004

Wir alle sollten uns dabei von der vielfach geäußerten ideologischen Vorstellung verabschieden, die den Landwirt häufig als Feind des Naturschutzes sieht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: Sehr richtig!)

Der Landwirt ist der bedeutendste Pfleger von Natur und Landschaft in Niedersachsen!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: So ist das! - Walter Meinhold [SPD] lacht)

Über die Hälfte der Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt. Viele wertvolle Naturlandschaften sind erst durch die jahrzehntelange Nutzung und Pflege zu dem geworden, was sie heute so erhaltenswert macht. Auf dieser Grundlage werden wir zukünftig auch im Wasserrecht die Wassernutzer verstärkt in den Wasserschutz mit einbeziehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dies geschieht im Wege des Vertragsnaturschutzes und durch andere entsprechende Vereinbarungen.

Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger haben wir unsere Einwirkungsmöglichkeiten genutzt. So haben wir im Rahmen des § 98 den Bedenken der Verbände Rechnung getragen und den ordnungsgemäßen Abfluss weiterhin als Kernaufgabe der Unterhaltungspflicht definiert. Darüber hinaus haben wir aber auch bestehende Möglichkeiten genutzt, um überflüssige Vorschriften konsequent zu streichen.

§ 151 a wurde nach umfangreicher Prüfung im zuständigen Umweltministerium für nicht erforderlich gehalten. Am deutlichsten wird das dadurch, dass andere Länder trotz gleicher europäischer Ver

pflichtungen eine zu § 151 a vergleichbare Vorschrift erst gar nicht erlassen haben.

Schließlich ist noch anzumerken, dass wir im Rahmen dieser Gesetzesneufassung auch Versäumnisse der SPD-geführten Vorgängerregierung beseitigt haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

So wurden die Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes seit 1996 eingearbeitet, und es wurde mit der Änderung des § 8 Abs. 2 auch die Umsetzung der FFH-Richtlinie in diesem Bereich vollzogen.

(Friedhelm Biestmann [CDU]: Die kommen einfach nicht zu Potte!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der jetzt zu verabschiedenden Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes haben wir den ersten Schritt zur langfristigen und nachhaltigen Verbesserung des Gewässerschutzes in Niedersachsen getan.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Im Sinne einer verlässlichen, auf Langfristigkeit ausgerichteten Politik haben wir dadurch eine Grundlage geschaffen, um die Arbeiten durchzuführen, die die Wasserrahmenrichtlinie von uns verlangt. Damit ist jetzt die Verwaltung gefordert, die neuen Regelungen in der Praxis anzuwenden, damit sich unsere Bürger in einem Jahrzehnt noch mehr als heute an klaren Bächen, sauberen Flüssen und lebendigen Seen in Niedersachsen erfreuen können. Das, denke ich, wollen wir doch alle. - Herzlichen Dank.

(Starker, nicht enden wollender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich nunmehr Herrn Kollegen Meinhold das Wort. Bitte schön!

(Friedhelm Biestmann [CDU]: Herr Meinhold, so viel Beifall kriegen Sie nicht!)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich im Wesentlichen zu einem Punkt äußern, der auch in der Berichterstattung ange

sprochen worden ist, nämlich zu dem, was Sie aus dem Gesetz herausstreichen wollen. Frau Klopp, es ist erstaunlich, von Ihnen zu hören, Sie hätten die EU-Richtlinie 1 : 1 umgesetzt. Mit dem § 151 a aber streichen Sie einen entscheidenden Punkt aus der EU-Richtlinie.

(Widerspruch von Anneliese Zachow [CDU])

Sie wissen genau, dass wir nach Abmahnung der EU im Jahre 2002 der Vorgabe nachgekommen sind, dies im Sinne der IVU, der Integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, in nationales Recht, in diesem Fall in Landesrecht, umzusetzen. Schon damals gab es doch den Streit, ob diese Regelung dort hineingehört oder nicht. Sie waren immer dagegen. Darin zeigt sich Ihr problematisches Verhältnis zu Vorgaben der EU. Wir haben die Debatte zum Thema FFH geführt, und wir werden weitere Diskussionen bekommen.

Lassen Sie mich eine zweite Anmerkung anfügen, Frau Zachow. Wir haben versucht, im Umweltausschuss konstruktiv zusammenzuarbeiten. Der Ton, der in den Reden zum Naturschutzgesetz und jetzt auch zum Wassergesetz angeschlagen wird, ist für eine künftige weitere konstruktive Zusammenarbeit allerdings nicht hilfreich.

(Friedhelm Biestmann [CDU]: Mäßi- gen Sie sich!)

Sie können hier mit Ihrer Mehrheit natürlich alles durchpauken. Das ist kein Problem. Abzählen können wir allemal auch noch.

(Friedhelm Biestmann [CDU]: Das wollen wir aber nicht!)

Wenn es uns aber darum geht, im Sinne einer nachhaltigen Politik gemeinsam noch mehr für den Umweltschutz in Niedersachsen zu tun, dann ist die Verschärfung des Klimas, wie sie soeben eingetreten ist, in der Sache überhaupt nicht hilfreich.

Nun zu § 151 a. Natürlich hat das Ministerium unter der neuen Führung gesagt, dass diese Bestimmung weg müsse. Das war eine alte Forderung der CDU, und deshalb wurde es herausgestrichen. Sehr qualifiziert hat der GBD uns dahin gehend unterrichtet, dass das eine Umgehung der IVU bedeuten und dass man damit sozusagen die Vorgaben der EU nicht erfüllen würde. Der Vortrag, der dazu gehalten worden ist, war aus meiner

Sicht hochgradig überzeugend. Das war eben nicht einfach so daher gesagt. Zum GBD kann man Folgendes sagen: Auch wenn er ebenso wie manche Partei hier im Haus drei Buchstaben hat: Parteilich ist er allemal nicht, und seine Zuarbeit bei den Gesetzesvorhaben wird allseits anerkannt. - An dieser Stelle ging es Ihnen in Wirklichkeit gar nicht um die sachliche Auseinandersetzung; es war vielmehr eine rein ideologische Frage. Sie haben sich in der vergangenen Periode darüber geärgert, dass diese Regelung im Sinne der europäischen Vorgaben in das Gesetz aufgenommen worden ist, und nun haben Sie gesagt: Jetzt muss diese Regelung raus, wir wollen bestimmte Genehmigungsverfahren verkürzen.

(Christian Dürr [FDP]: Wir haben eine Bürokratie abgebaut, die Sie aufge- baut haben! - Friedhelm Biestmann [CDU] meldet sich zu einer Zwischen- frage)

Herr Kollege Meinhold, entschuldigen Sie bitte.

Ich beantworte keine Zwischenfrage.

Keine Zwischenfrage?

Nein. - Diesen Hinweis haben Sie nicht ernst genommen. Von daher ist es schon ein Hohn zu sagen, Sie setzten hier europarechtliche Vorschriften 1 : 1 um. Der Kern Ihrer Bemühungen war doch ein anderer.

Frau Zachow, wir haben insgesamt sehr konstruktiv gemeinsam an dem Gesetz gearbeitet. Es gehört zum parlamentarischen Verfahren, dass Sie am Ende dem Gesetzentwurf zustimmen und wir Nein sagen.

(Widerspruch bei der CDU)

Aber die Zwischentöne nach dem Motto „Was alles haben die früher eigentlich nicht gemacht, die haben es immer noch nicht begriffen; nun kommen wir und sind die ganz Tollen“, und diese Art des Umgangs miteinander werden für die kommenden

Debatten - und wir werden noch weitere führen nicht sehr hilfreich sein, Frau Zachow.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Herr Meinhold, die Wahrheit ist manchmal hart!)

Deswegen möchte ich Sie darum bitten, dass wir zu dem Beratungsniveau zurückkehren, das die Diskussion zu dem anderen Tagesordnungspunkt ausgezeichnet hat. Dass Sie das Gesetz gegen sehr sorgfältig begründete Aussagen des GBD, denen wir uns 100-prozentig angeschlossen haben, durchbringen wollen und behaupten, Niedersachsen würde bei der Umsetzung von EUVorgaben noch drauflegen, veranlasst uns, darauf hinzuweisen, dass Sie ein problematisches Verhältnis zu EU-Vorgaben haben.

Eine Schlussbemerkung: Frau Klopp hat soeben gesagt, dass das in keinem anderen Bundesland gemacht worden sei. Das ist richtig - unbestritten.

(Zustimmung bei der CDU)

Das heißt doch aber nicht, dass das richtig ist, wenn die anderen Länder diese Regelung nicht übernommen haben. Lassen Sie mich Ihnen dafür ein Beispiel geben:

(Wilhelm Heidemann [CDU]: Oberleh- rer!)

Wenn fünf oder sechs Leute bei Rot über die Straße gehen, dann ist das für den siebten überhaupt kein Grund, deshalb ebenfalls bei Rot über die Straße zu gehen, weil das wohl richtig sei. - Das kann es doch wohl nicht sein.

(Wilhelm Heidemann [CDU]: Oberleh- rer, Herr Meinhold!)

Ich gehe davon aus, dass wir darüber noch eine Auseinandersetzung führen werden. Wenn Sie an dieser Stelle etwas beweglicher gewesen wären, hätten wir das Vorhaben gemeinsam beschließen können. Ich muss Ihnen aber für meine Fraktion erklären: Unsere Zustimmung erhalten Sie zu diesem Gesetzentwurf nicht.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion erteile ich nunmehr dem Herrn Kollegen Dürr das Wort. Herr Dürr, bitte schön!