Ingrid Klopp

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für ein großes Flächenland wie Niedersachsen mit seiner hochproduktiven Landwirtschaft ist die nachhaltige Gewinnung von Biomasse von großer Bedeutung
für Klimaschutz, Ressourcenschonung und für die Landwirtschaft. Die Bereitstellung einer effizienten, nachhaltigen und kostengünstigen Energieversorgung ist unser aller Ziel. Das gilt ebenso für die sinnvolle Nutzung der Abwärme. Diesbezüglich gibt es mehrere Entschließungsanträge aller Fraktionen; darauf weist auch der Entschließungsantrag der Grünen hin.
Was wollen die Grünen mit ihrem Antrag? - Zwei Punkte möchte ich herausgreifen:
Erstens. Sie fordern die Direkteinspeisung von Biogas in das Erdgasnetz. Das aber war in der Plenarsitzung am 8. März 2007 bereits Thema eines Antrags von CDU und FDP. Wir haben damals schon die Vorteile aufgezeigt. Es ist schön, dass sich die Grünen unserem Standpunkt anschließen.
Zweitens. Die zur Energiegewinnung erzeugte
Biomasse darf nach Ansicht der Grünen nicht zu einer erheblichen Belastung, Übernutzung und
Zerstörung der Umwelt führen. Deshalb wollen sie ein geeignetes Zertifizierungssystem für nachhaltig erzeugte Biomasse etablieren. - Meine Damen und Herren des Landwirtschafts- und des Umweltausschusses, zu diesem Thema haben wir bereits eine umfassende Anhörung durchgeführt. Gesetz
liche Bestimmungen auf der EU-Ebene verlangen eine nachhaltige Biomasseerzeugung.
Die Fraktion der Grünen fordert wörtlich, die sogenannte gute fachliche Praxis der Landwirtschaft weiterzuentwickeln. Da frage ich Sie: Welche immer neuen und überzogenen Belastungen wollen Sie unseren niedersächsischen Landwirten bzw. Energiewirten denn noch zumuten?
Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Voraussetzungen für eine gute landwirtschaftliche Praxis, die schon jetzt erfüllt werden: Cross
Compliance, Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand,
Erosionsschutz, Erhaltung der organischen Substanz im Boden und der Bodenkultur und -struktur, Schutz des Grundwassers, Klärschlammrichtlinien, Pflanzenschutzrichtlinien, Düngeverordnung, Bodenschutzgesetz, Wassergesetz und Naturschutzgesetz; ich könnte weitere Vorschriften aufzählen.
Das alles zählt zur guten fachlichen Praxis, meine Damen und Herren, und steht unter ständiger Kontrolle. Das ist doch wohl mehr als genug.
Und doch haben die Grünen Angst vor Monokulturen und vor Erosion. Auch Ihnen sind aber doch die Forschungsprojekte zur Energiepflanzenfruchtfolge von KWS und 3N vorgestellt worden. Es müssen sich C3-Pflanzen, die ihre Leistung im Winter erbringen, und C4-Pflanzen, die ihre Leistung im Sommer erbringen, abwechseln. Erträge können in den kommenden Jahren durch Züchtung um das Vierfache erhöht werden. Das minimiert zudem den Flächenverbrauch. Vor-, Zwischen-, Nach- und Mischkulturen mit Mais, Sonnenblumen, Grünroggen, Rübsen, Raps und Hirse sowie auch Gras als Bodendecker bringen eine Vielfalt auf die Äcker. Genauso wird es praktiziert. Wir sparen in diesem Zusammenhang auch Fungizide und Insektizide. Außerdem haben wir einen hundertprozentigen Nährstoffkreislauf. Wo sonst gibt es so etwas?
Abschließend hierzu: Soziale und ökologische
Standards müssen international gesetzt werden, damit sie bestmögliche Wirkung haben, von der WTO und der EU. Von EU-Seite gibt es durch entsprechende Regelungen bereits viele gute Ansätze. Einige Pläne liegen uns ja auch vor, so der Aktionsplan für Biomasse, die EU-Strategie zur Förderung von Biokraftstoffen, das Grünbuch für eine Strategie für nachhaltige und sichere Energie,
der Bericht für Anbaupflanzen für andere als Nahrungs- und Futtermittelzwecke.
Im ENVI-Entwurf, also im Entwurf des Umweltausschusses des EU-Parlaments, findet sich überdies der ausdrückliche Hinweis, dass die Produktion von Bioenergie im Einklang mit der guten landwirtschaftlichen Praxis zu stehen hat. Es wird außerdem ein Zertifizierungssystem für die Produktion und Verwendung von Biokraftstoffen und Biomasse gefordert, um Mindestnormen der Nachhaltigkeit sicherzustellen.
Also, meine Damen und Herren von den Grünen: Die EU ist auf einem guten Weg, endgültige Regelungen zu treffen. Warten wir ab, was von da kurzfristig kommen wird. Es gibt keinen akuten Handlungsbedarf seitens des Landes, höhere Standards als im Nahrungs- und Futtermittelanbau zu setzen. Eine nationale Aufsattelung für unsere heimischen Landwirte bzw. Energiewirte wird es mit uns auf keinen Fall geben. Ich bewundere die Risikobereitschaft unserer jungen Landwirte, die sich auf 20 Jahre finanziell festlegen, um Biogas und Biostrom nachhaltig für uns zu erzeugen.
Lassen Sie mich abschließend festhalten: Alles läuft in eine gute Richtung. Wir haben einen hundertprozentigen Nährstoffkreislauf. Für mich ist das eine faszinierende Geschichte: Die Sonne strahlt auf die Energiefelder, und nichts außer der Energie verlässt den Hof. Wo sonst gibt es so etwas? Was wollen wir mehr? Dies ist doch unser aller Ziel, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Getreide zur Regelverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen zulassen“ wird bereits seit Jahren diskutiert. Aber leider ist uns der endgültige Durchbruch hier bisher noch nicht gelungen.
Erneuerbare Energiequellen sind hinsichtlich ihrer Bedeutung für Klimaschutz und Ressourcenschonung und nicht zuletzt als Einkommensalternative für die Landwirtschaft von großer Bedeutung.
Darüber sind wir uns vermutlich fraktionenübergreifend einig. Die Bereitstellung einer effizienten, nachhaltigen und kostengünstigen Energieversorgung ist unser aller Ziel. Die landwirtschaftliche Produktion nachwachsender Rohstoffe und die energetische Nutzung liegen momentan bei 4,6 % des Primärenergieverbrauchs. Davon ist die Hälfte Biomasse. Dieser Anteil wäre nach Expertenansicht auf 10 % steigerungsfähig. Nicht zuletzt im Interesse unserer heimischen Landwirtschaft sollten wir dieses Ziel von 10 % anstreben.
Der Weltmarktpreis für ein Barrel Rohöl liegt derzeit bei rund 60 Euro. Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass der Ölpreis noch weiter ansteigen wird. Unter diesen Rahmenbedingungen gewinnt die energetische Nutzung von Energiepflanzen eine besondere Attraktivität; denn 1 l Heizöl kostet derzeit in Deutschland für den Privatverbraucher etwa 60 Cent. 2 kg Industriegetreide haben den Heizwert von 1 l Heizöl und kosten nur 20 Cent. Durch die verstärkte Nutzung dieser Bioenergie kann der Verbraucher also zwei Drittel seiner Energiekosten einsparen.
Ein weiterer Vorteil kommt hinzu: Die energetische Nutzung von Biomasse bzw. Getreide ist CO2-neutral. Es besteht ein geschlossener CO2-Kreislauf; denn das bei der Nutzung frei werdende CO2 ist zuvor von den Energiepflanzen aufgenommen worden. Der Verbraucher kann also nicht nur sparen, sondern er verringert auch noch den Treibhauseffekt!
Bereits seit Langem wird darüber diskutiert, unter welchen Rahmenbedingungen die Verbrennung von Getreide eine weitere Möglichkeit der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe sein kann und wie dies ethisch zu bewerten ist. Meine Damen und Herren, wie wir wissen, hat Getreide eine hohe symbolische Bedeutung, weil es als Brot ein wichtiges Lebensmittel ist. Das Verbrennen von Getreide stößt deshalb bisweilen immer noch auf ethische Bedenken,
obwohl das Thema in der Vergangenheit bereits ausreichend diskutiert worden ist. Diese Bedenken nehmen wir ernst. Berechtigt sind sie gleichwohl nicht.
Auch aus kirchlicher Sicht ist eine energetische Nutzung ethisch vertretbar, wenn Energiegetreide und Getreide geringer Qualität verwendet wird, das nicht zum Verzehr geeignet ist. Dies betrifft, abhängig von der Witterung, etwa 1 Million t pro Jahr. Denkbar wären auch die Züchtung und der spezielle Anbau von eiweißarmen Energiegetreidesorten wie Tridikale. Sie könnten auf Flächen mit schlechteren Böden angebaut werden, die für Lebensmittelgetreide weniger infrage kommen. Schon heute wird Getreide als Rohstoff für die energetische Nutzung in der Bioethanol- oder Biogaserzeugung in großen Mengen erfolgreich eingesetzt, und zwar auch in Verbrennungsanlagen mit einer Leistung von 100 kW.
Wenn wir Getreide als Brennstoff zum Durchbruch verhelfen wollen, dann muss die Verbrennung
auch in kleineren Feuerungsanlagen, also in Anlagen unter 100 kW, rechtlich zugelassen werden.
Dies bedeutet, dass wir Getreide als Regelbrennstoff in die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung aufnehmen müssen. Bisher wird dies häufig mit Hinweis auf den erhöhten Schadstoffausstoß abgelehnt.
Abgeschlossene bzw. laufende Forschungsvorhaben zeigen jedoch inzwischen, dass die technische Entwicklung der Anlagen die Einhaltung anspruchsvoller Immissionsgrenzwerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erlaubt. Ein erster Schritt zur erweiterten Nutzung dieses Brennstoffs ist deshalb auf der Umweltministerkonferenz in Berlin erreicht worden.
Denn dort sprach sich die Mehrzahl der Länder dagegen aus, den Kreis der Betreiber von Kleinstfeuerungsanlagen auf den Bereich der Landwirtschaft zu beschränken. Das könnte der Durchbruch sein.
Bezüglich der Novellierung der ersten BundesImmissionsschutzverordnung betonten die Umweltminister in ihrem Beschluss die Notwendigkeit, den gesamten Bereich der festen Brennstoffe vollständig zu überarbeiten, da die aktuellen Regelungen erheblich vom Stand der Technik abweichen. Gemeinsames Ziel ist es, möglichst zeitnah zum Inkrafttreten der Verordnung zu kommen. Dies ist auch unser Ziel.
Meine Damen und Herren, die neuen Verbrennungstechnologien sind inzwischen so weit fortgeschritten, dass die relativ hohen Stickstoff- und Chlorgehalte sowie der hohe Aschegehalt der Aufnahme von Getreide als Regelbrennstoff nicht mehr grundsätzlich entgegenstehen. Die Auswertung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zeigt eine Reduktion der Abgasemissionen auf. Auch ein vom Institut für Luft- und Kältetechnik in Dresden entwickelter Elektrofilter zur Staubabscheidung zeigt deutlich verbesserte Ergebnisse.
Dies alles zeigt: Getreide kann und muss als zulässiger Brennstoff in die Immissionsschutzverordnung aufgenommen werden. Wir freuen uns, dass endlich auch der Bundesumweltminister sich des Themas angenommen hat und bereit ist, hier Fortschritte zu erreichen.
Meine Damen und Herren, wir sind optimistisch, dass wir mit unserem Antrag und Ihrer Mitwirkung und Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, zügig zu einer Regelung auf Bundesebene kommen werden. Dies liegt im Interesse der Umwelt, und auch unsere Landwirte werden es uns danken.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie steht die Landesregierung zu einer vorsorglichen Impfung von Hausgeflügel?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat die Zahl der wildlebenden nichtheimischen Tierarten in Niedersachsen zugenommen. Neben dem sich bereits seit Jahren vermehrenden Waschbär und Marderhund sind nun auch Mink und Nutria auf dem Vormarsch.
Einige der Tierarten werden in Pelztierfarmen gehalten. Durch Ausbrüche und Befreiungsaktionen von so genannten Tierschützern gelangten diese Tiere in die freie Wildbahn. Andere Tierarten haben sich auf natürlichem Wege bis in unsere Regionen ausgebreitet.
Die niedersächsischen Jäger sehen diese Entwicklung mit Sorge. Sie sehen heimische Tierarten durch die Neuzuwanderer bedroht und einen möglichen Einfluss auf das Ökosystem.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen vor über die Verbreitung nichtheimischer Tierarten in unserer Natur und den Einfluss auf das Ökosystem?
2. Wie unterstützt die Landesregierung unsere niedersächsischen Jäger bei dem Bemühen, das Gleichgewicht der heimischen Tierwelt zu bewahren?
3. Gibt es Möglichkeiten, eine ungewollte Ausbreitung durch Ausbruch oder Befreiungsaktionen aus Tierfarmen zu erschweren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen „Kommunale Verantwortung für die Abfallwirtschaft sichern“ basiert auf Äußerungen von Herrn Umweltminister Sander anlässlich einer Tagung der IHK am 29. September 2004. Die Landkreise haben diesen Vortrag und den Vortrag von Herrn Kix vom Niedersächsischen Landkreistag zugesandt bekommen. Insofern verstehe ich den Antrag der Grünen nicht, denn Minister Sander hat ausdrücklich gesagt:
„Ich habe noch keine abschließende Antwort, welches Modell und in welcher Ausformung das beste ist.“
Ich zitiere weiter:
„Kostengünstige und umweltverträgliche Entsorgung ist das Ziel.“
Ich denke, es ist legitim und Aufgabe eines Umweltministers, Denkanstöße zu geben.
Dies hat Herr Minister Sander getan, und das mit gutem Grund, wenn man an die Gebührenentwicklung im Abfallbereich in den vergangenen Jahren denkt. Als Kreistagsabgeordnete erlebe ich es immer wieder: Die Bürger verstehen es nicht. Sie trennen eifrig Müll, die Müllmengen gehen zurück, und trotzdem erhöhen sich Jahr für Jahr die Gebühren, und zwar gerade in diesem Jahr in manchen Kommunen um bis zu 70 %. Wer mit der Materie vertraut ist, der weiß, dass der Grund für die Gebührenerhöhung in den hohen Umweltstandards und in den zurückgehenden Gewerbeabfallmengen zu sehen ist. Trotzdem sind wir alle
immer wieder aufgerufen zu überlegen, wie die Wirtschaftlichkeit im Abfallbereich unter Wahrung unserer erreichten Umweltstandards erhöht werden kann. Genau darum geht es Minister Sander.
Außerdem wird in dem Entschließungsantrag der Grünen auf die zunehmende Monopolbildung im Abfallbereich eingegangen, RWE und Rethmann. Auch das verstehe ich als Hintergrund für den Entschließungsantrag nicht, denn diese Monopolisierung findet unter den bisherigen Rahmenbedingungen und nicht unter liberalisierten statt.
Auch Herr Minister Sander hat klar zum Ausdruck gebracht, dass diese Entwicklung kritisch beobachtet werden muss.
Für mich stellt sich die Frage, was zu tun ist, um unser aller Ziel der kostengünstigen und umweltverträglichen Abfallentsorgung noch besser zu erreichen. Wir sind uns doch alle einig: Durch Müll kann größter Umweltschaden entstehen. Unsere Umwelt ist ein zu hohes Gut, als dass man es dem völlig freien Spiel der Kräfte überlassen sollte.
Wir erleben es gerade im Gewerbeabfallbereich, wo der Abfall zur Verwertung aus Kostengründen nicht selten auf qualitativ fragwürdigen Entsorgungswegen verschwindet. Sicherlich kann man, wie Herr Kix vom Niedersächsischen Landkreistag auf der Tagung vom 29. September, über eine andere rechtliche Zuordnung des Gewerbeabfalls großer Unternehmen nachdenken, oder auch darüber, den Gewerbeabfallbereich in Gänze aus der öffentlich-rechtlichen Zuordnung herauszunehmen. Im Auge behalten sollten wir jedoch auch den jeweils entstehenden Kontrollaufwand, der etwaige wirtschaftliche Vorteile verringern kann.
Im Übrigen bin ich mir gar nicht so sicher, ob sich bei Freigabe des Gewerbeabfalls auf lange Sicht tatsächlich eine Kostenersparnis für die Wirtschaft ergeben kann. Bereits jetzt ist aus Fachkreisen zu hören, dass sich die bislang so günstigen Konditionen im Bereich des Gewerbeabfalls zur Verwertung nach dem 1. Juni 2005 drastisch ändern werden, da der Markt zwangsläufig enger wird. Gleichwohl müssen wir alle daran arbeiten, dass die Kosten im Abfallbereich gerade auch für unse
re Bürgerinnen und Bürger nicht weiter ständig steigen
und dass sich die Bürgerinnen und Bürger dadurch für ihr umweltbewusstes Umgehen mit dem Abfall bestraft fühlen. Wenn ich an die Ausschreibung zur Abfallvorbehandlung denke, die bei uns im Landkreis Gifhorn im letzten Jahr zum Zuschlag gekommen ist, frage ich mich, ob das, was Herr Minister Sander erreichen will, nicht auch bei der bestehenden öffentlich-rechtlichen Struktur erreicht werden kann. In der Abfallwirtschaft kann man durch freiwillige Zusammenschlüsse positive Ergebnisse erzielen, wie das Beispiel Gifhorn belegt. Der Landkreis Gifhorn hat sich mit den Landkreisen Peine und Wolfenbüttel zusammengetan und alle Möglichkeiten ausgeschöpft und gemeinsam verfahrensoffen europaweit ausgeschrieben. Hierdurch wurde größtmöglicher Wettbewerb eröffnet und ein so günstiges Ergebnis erzielt, dass die Gebühr jetzt nur um 6,1 % anstatt, wie es andernorts der Fall ist, um 70 % erhöht werden muss.
Noch einmal zur Monopolstellung von Rethmann. Im Landkreis Gifhorn hat dieser Anbieter trotz eines Standortvorteils nicht den Zuschlag bekommen. Lassen Sie uns also überdenken, ob unter den bestehenden Rahmenbedingungen gesetzliche Korrekturen vorgenommen werden können und müssen. Herr Minister Sander selbst hat am 29. September ein meines Erachtens zutreffendes Beispiel angeführt, als er die Abfallwirtschaftkonzept- und -bilanzverordnung infrage stellte.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich nochmals betonen, dass die öffentlichrechtlichen Standards in der Abfallwirtschaft zusammen mit der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft und im Verein mit dem Vergaberecht durchaus zu Wettbewerb und zur Einbeziehung der Privatwirtschaft führen, also zu dem, was sich Herr Minister Sander und - so denke ich - wir alle uns wünschen. Was wir darüber hinaus noch tun könnten, das sollten wir sorgfältig prüfen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Wasserrecht stehen wir in Deutschland vor einer großen Aufgabe. Ca. 160 000 Kilometer Flussläufe müssen nach völlig neuen Leitlinien begutachtet und bewirtschaftet werden. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. Die Wasserrahmenrichtlinie schreibt erstmals einen ganzheitlichen Ansatz für den Gewässerschutz vor. Diese Vorgaben des europäischen Rechts hat Niedersachsen jetzt in Landesrecht umgewandelt. Wir folgen dabei konsequent der Ankündigung von CDU und FDP, europäisches Recht im Sinne unserer Bürger 1 : 1 in deutsches Recht umzusetzen.
Wir haben in diesem Sinne den Spielraum der Richtlinie voll ausgeschöpft. Es kann nicht angehen, dass europaweit geltendes Recht immer wieder nur in Deutschland weiter verschärft wird.
Ein solches Draufsatteln, wie wir es von Rot-Grün in Berlin gewohnt sind, wird es mit CDU und FDP in Niedersachsen nicht geben.
Wir machen eine Politik mit den Menschen und nicht gegen sie. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Chancen der europäischen Gesetzgebung für unsere Bürger nutzen und ihnen keine zusätzlichen Lasten auferlegen. In kaum einem anderen Bereich ist dies so einsichtig wie bei der heute zu verabschiedenden Neufassung des Wassergesetzes. Wir erreichen hier erstmals eine Länder- und Staatengrenzen übergreifende Betrachtung und Bewirtschaftung der Flusssysteme. Diese Flussgebietseinheiten nehmen auf unsere politischen Grenzen keine Rücksicht. Deshalb müssen wir als verantwortlich handelnde Politiker ebenfalls grenzüberschreitend denken und ein europaweit einheitliches Gewässermanagement sicherstellen.
Nationale Alleingänge à la Rot-Grün vertragen sich damit überhaupt nicht. Mit der Anpassung des Wassergesetzes an die Wasserrahmenrichtlinie schaffen wir jedoch erst die Grundlage für die Gewässerpolitik der nächsten Jahrzehnte. Wir haben für natürliche und künstliche Gewässer, für das Grundwasser und für Küstengewässer Bewirtschaftungsziele festgelegt.
Um diese Ziele zu erreichen, wird es in nächster Zeit zunächst eine Bestandsaufnahme des jetzigen Zustandes geben. Schon hier ist es wichtig, die unterschiedlichen Interessen der Wassernutzer zu berücksichtigen und nicht völlig zu vergessen. Wir werden daher darauf achten, dass für die Landwirtschaft keine unnötig strengen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Zukunftsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen noch mehr beeinträchtigen könnten.
Nach dieser Bestandsaufnahme kommen die Instrumente zur Anwendung, die wir jetzt neu in das Wassergesetz eingefügt haben. Das sind Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für die Gewässer. Im Rahmen dieser Programme und Pläne werden wir sicherstellen, dass ein qualitativ guter Zustand unserer Gewässer in Niedersachsen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erreicht wird.
Wir alle sollten uns dabei von der vielfach geäußerten ideologischen Vorstellung verabschieden, die den Landwirt häufig als Feind des Naturschutzes sieht.
Der Landwirt ist der bedeutendste Pfleger von Natur und Landschaft in Niedersachsen!
Über die Hälfte der Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt. Viele wertvolle Naturlandschaften sind erst durch die jahrzehntelange Nutzung und Pflege zu dem geworden, was sie heute so erhaltenswert macht. Auf dieser Grundlage werden wir zukünftig auch im Wasserrecht die Wassernutzer verstärkt in den Wasserschutz mit einbeziehen.
Dies geschieht im Wege des Vertragsnaturschutzes und durch andere entsprechende Vereinbarungen.
Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger haben wir unsere Einwirkungsmöglichkeiten genutzt. So haben wir im Rahmen des § 98 den Bedenken der Verbände Rechnung getragen und den ordnungsgemäßen Abfluss weiterhin als Kernaufgabe der Unterhaltungspflicht definiert. Darüber hinaus haben wir aber auch bestehende Möglichkeiten genutzt, um überflüssige Vorschriften konsequent zu streichen.
§ 151 a wurde nach umfangreicher Prüfung im zuständigen Umweltministerium für nicht erforderlich gehalten. Am deutlichsten wird das dadurch, dass andere Länder trotz gleicher europäischer Ver
pflichtungen eine zu § 151 a vergleichbare Vorschrift erst gar nicht erlassen haben.
Schließlich ist noch anzumerken, dass wir im Rahmen dieser Gesetzesneufassung auch Versäumnisse der SPD-geführten Vorgängerregierung beseitigt haben.
So wurden die Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes seit 1996 eingearbeitet, und es wurde mit der Änderung des § 8 Abs. 2 auch die Umsetzung der FFH-Richtlinie in diesem Bereich vollzogen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der jetzt zu verabschiedenden Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes haben wir den ersten Schritt zur langfristigen und nachhaltigen Verbesserung des Gewässerschutzes in Niedersachsen getan.
Im Sinne einer verlässlichen, auf Langfristigkeit ausgerichteten Politik haben wir dadurch eine Grundlage geschaffen, um die Arbeiten durchzuführen, die die Wasserrahmenrichtlinie von uns verlangt. Damit ist jetzt die Verwaltung gefordert, die neuen Regelungen in der Praxis anzuwenden, damit sich unsere Bürger in einem Jahrzehnt noch mehr als heute an klaren Bächen, sauberen Flüssen und lebendigen Seen in Niedersachsen erfreuen können. Das, denke ich, wollen wir doch alle. - Herzlichen Dank.
Haben zahlreiche Erfahrungen aus der Praxis, Herr Minister, nicht hinreichend gezeigt, dass von oben verordneter Naturschutz häufig wirtschaftlichen Interessen nicht standhält und dass nur ein Naturschutz unter Einbeziehung der betroffenen Bürger langfristig Erfolg hat?