Ich fasse nun noch mal zusammen: Dieses Gutachten war überflüssig, teuer und als Politikersatz zugleich und insofern ein Musterbeispiel von externer Beratung, die wir nicht gebrauchen können, und was wir nicht gebrauchen können, dürfen wir auch nicht bezahlen.
Insofern war es konsequent, dass das Finanzministerium den Vertrag mit Roland Berger gekündigt hat - im Übrigen mit der völlig zutreffenden Begründung, „dass keine ausreichende Perspektive für eine erfolgreiche Durchführung des Gesamtprojektes erkennbar ist“. Das haben wir § 11 des zugrunde liegenden Vertrages entnommen, und aufgrund dieser Begründung haben wir gekündigt.
Politisch schlicht inakzeptabel ist es auch, wenn ein Ministerpräsident einen Berater bis drei Tage vor der Landtagswahl unter Vertrag nimmt, der Auftritte in Talkshows verschaffen und Medienkontakte zu auflagenstärksten Titeln verstärken soll - übrigens mit einem Vertrag mit einer exakten Laufzeit bis Januar 2003, der im März/April 2002 unterzeichnet wurde und rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt worden ist. Immerhin
war es ja sehr weitsichtig, das vor der Wahl enden zu lassen, weil er wusste, dass er es nach dem 2. Februar nicht mehr braucht.
Die vielfältigen Reaktionen in der Öffentlichkeit, vor allem in Presse und den übrigen Medien, machen deutlich, dass für ein derartiges Verhalten niemand Verständnis hat. Sogar der eigentlich Betroffene selbst räumt mittlerweile nolens volens selbstkritisch ein, dass es nicht völlig richtig gewesen sein mag - eine späte, aber für das Land teure Erkenntnis.
Dabei ist es letztlich unerheblich, ob es hier um ein Vermitteln in Talkshows oder nur um ein Empfehlen ging. Für beides gilt: Man tut das nicht: weder in Wahlkampfzeiten noch außerhalb von Wahlkampfzeiten. Und es hat ja auch nichts gebracht.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Sigmar Gabriel [SPD]: Dann müssen Sie ja die Hälfte Ihrer Leute entlas- sen!)
Ich will nicht ausschließen, dass dieses Verhalten auch mit den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen strengen Kriterien zur Mäßigung und Zurückhaltung in Wahlkampfzeiten kollidiert. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, schon während der ersten zwei Sätze der Beantwortung der Dringlichen Anfrage durch die Landesregierung hat sich folgende Wortmeldungsliste ergeben: Möhrmann, Bockmann, Thul, Weyberg, Behr, Hillmer, Röttger, Kaidas, Steiner, Heidemann, Althusmann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Möllring, es ist schade, dass die Mehrheit in diesem Hause das Instrument der Kurzintervention bisher nicht akzeptiert hat. Sonst hätte man zu der ungewöhnlichen Beantwortung dieser Anfrage etwas sagen müssen.
(Zurufe von der CDU: Frage! Frage! - Gegenruf von der SPD: Seid doch nicht so aufgeregt! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Herr Minister, vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie Sie mir den Inhalt der E-Mail der Staatskanzlei vom 2. Februar 2004, 20.06 Uhr, erklären können, in der zu der Frage der Fraktion der Grünen Folgendes formuliert ist:
„Die Fragen 1 bis 3 beziehen sich auf Gutachten, Studien und Berichte und Beraterverträge. Sie gehen über die seinerzeitige Große Anfrage der CDU hinaus, die von der Landesregierung am 12.11. beantwortet wurde.“
„Gefragt war damals nach Gutachteraufträgen und externen Beratungsleistungen. Bei den jetzt zur Kleinen Anfrage gegebenenfalls nachzumeldenden Leistungen ist zu berücksichtigen: Technische Gutachten waren nicht zu erfassen,“
wertung im Rahmen des bestehenden Beurteilungszeitraumes eine Differenzierung vorzunehmen, die im Zweifel dazu führen kann, dass seinerzeit als sonstige Dienstleistungen betrachtete und noch nicht angegebene Leistungen nunmehr nachgemeldet werden müssen.“
„Für die damalige Anfrage wurde anhand der Zahlungsvorgänge eine Liste u. a. mit Leistungen erstellt, die nicht als Gutachten oder Beratung klassifiziert sind und deshalb in die Beantwortung der Großen Anfrage nicht eingegangen sind.“
Das erklärt sich dadurch, dass Herr Wenzel, dem ich gestern gesagt habe, ich müsste aufgrund meines Copyrights eigentlich Lizenzgebühren von ihm bekommen, nicht hundertprozentig von der CDU abschreibt, sondern einfach darüber hinausgegangen ist. Ich darf Ihnen einmal den Wortlaut der zweiten Frage der Großen Anfrage vom 18. Oktober 2002 vorlesen:
„Welche externen Beraterleistungen, ebenfalls ohne technische Beratung, wurden darüber hinaus von der Landesregierung oder von Landesämtern wann und zu welchen Honoraren in der Zeit von 1994 bis heute an welche Auftragnehmer vergeben?“
Diese Frage haben wir jetzt der Anfrage der CDUFraktion zugrunde gelegt und gefragt: Was hätte damals gemeldet werden müssen, und was war damals vergeben worden? - Daraufhin sind diese Listen entstanden. Das sind 141 Positionen, zum einen 101 und zum anderen 40.
Darin sind ganz eindeutig Leistungen enthalten, die damals - da sind wir uns doch alle einig - hätten gemeldet werden müssen. Zum Beispiel die, die am 19. Dezember 2001 vom Innenministerium an Diekwisch Consulting vergeben wurde, im Wert von 17 400 Euro. Ich nenne weitere Beispiele: Odeon Zwo vom 15. November 2001 - das hätte doch gemeldet werden müssen. Odeon Zwo vom 6. Juli 2001 - das hätte damals wohl gemeldet werden müssen. Das hat nichts mit der Frage von Herrn Wenzel zu tun, sondern das hat etwas mit der Frage zu tun, die die CDU-Fraktion damals gestellt hatte.
Ich nenne weitere Beispiele: Prime Design 5 834 Euro, RubiCon 1 603 Euro, Prime Design 3 585 Euro usw. Ich kann Ihnen das jetzt nicht alles vorlesen, weil die Zeit dafür nicht zur Verfügung steht.
Odeon Zwo aus der Staatskanzlei: Klausurtagung „Politische Planung“, Vorbereitung der Regierungserklärung, 28. März 1998.
Oder: Resonanzanalyse zur Landespolitik nach dem Ministerpräsidentenwechsel, 21. Oktober 1998, 12 782 Euro - von forsa.
Repräsentativuntersuchung „Niedersachsen Monitor“ - polis München, Repräsentativumfrage - forsa, Repräsentativumfrage - forsa, Repräsentativumfrage - forsa, Repräsentativumfrage - forsa, Repräsentativumfrage - forsa,