Repräsentativumfrage - forsa, Repräsentativumfrage - forsa. Das alles - im Wert von mehreren 100 000 Euro - hätte doch gemeldet werden müssen!
Das Sozialministerium hat damals nicht gemeldet: „Lesben und Schwule in der Arbeitswelt“ für 25 646 Euro an die Uni München. Oder: „Wissenschaftliche Begleitung des Projektes Prävention und Hilfe bei Sucht- und Missbrauchsproblemen in der niedersächsischen Landesverwaltung“ für rund 11 000 Euro an die Uni Hannover. Oder: „Situation schwuler Männer in Klein- und Mittelstädten und im ländlichen Raum“ für 25 565 Euro.
Das sind alles Sachen, die selbstverständlich hätten gemeldet werden müssen, weil das Gutachten sind, die damals für notwendig gehalten worden sind, und die wir nachgefragt haben. Das sind auch keine technischen Gutachten.
Die Liste wird Ihnen ja morgen vorgelegt, weil wir sie der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Wenzel beilegen. Dann können Sie alle 141 Aufträge nachlesen.
Ich muss noch eine Korrektur anbringen. Ich habe vorhin zweimal das Wissenschaftsministerium benannt. Das eine Gutachten für 500 000 Euro war vom Wirtschaftsministerium, da hatte ich mich versprochen. Ich bitte das zu entschuldigen. - Herr Oppermann, das war von Ihnen.
Ich frage die Landesregierung: Erstens. Was ist im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag zum Haushaltskonsolidierungskonzept unter „Pfadfindervertrag“ zu verstehen? Zweitens. Welches monetäre Volumen - in Euro - hätten wir von einem solchen Pfadfindervertrag erwarten müssen? Schönen Dank.
Ich hatte gestern in der Aktuellen Stunde schon darauf hingewiesen, dass es - wie es ja auch im Spiegel gestanden hat - in der Branche offensichtlich üblich ist, so genannte Pfadfinderverträge abzuschließen. Das heißt, man macht erst für einen relativ geringen Betrag eine Begutachtung und bietet dann an, diese Begutachtung umzusetzen. Ich darf einmal aus einem Schreiben von Roland Berger vom 8. September 2002 zitieren, in dem er schreibt, dass er, Roland Berger, nun das Konsolidierungskonzept 2003 bis 2007 umsetzen möchte:
„Die nachfolgende Auflistung orientiert sich an den Punkten des Konsolidierungskonzeptes 2003 bis 2007. Das Gesamtvolumen nimmt Dimensionen an, die sicherlich besprechungsbedürftig sind: insgesamt etwa 4 500 Beratertage, bei Konzentration auf den Bereich Schlanke Verwaltung‘ etwa 2 700 Beratertage.“
„Im Hinblick auf die Risikobeteiligung könnten wir uns vorstellen, unseren Beratertagessatz auf 1 600 Euro zuzüglich 20 % Nebenkosten und Mehrwertsteuer zu senken und zusätzlich für jeden seitens des MF ins Kabinett eingebrachten Euro 1 % des Einsparvolumens zuzüglich Mehrwertsteuer als erfolgsabhängiges Honorar zu vereinbaren.“
Ich frage: Auf welcher Datenbasis war es den Beratern von Roland Berger überhaupt möglich, innerhalb von vier bis sechs Wochen ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen? Und: Sind diese Ergebnisse überhaupt verwertbar?
Ich hatte schon in den einleitenden Ausführungen darauf hingewiesen, dass als Datenbasis im Wesentlichen Papiere herangezogen worden sind, die in der Landesverwaltung bereits vorhanden waren, weil sie entweder im Finanzministerium oder im Innenministerium erarbeitet oder Anträgen der CDU und der Grünen entnommen worden sind.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben mehr als deutlich gemacht, dass das Haushaltsgutachten aus fachlicher Sicht völlig überflüssig war. Was ist denn aus Sicht der jetzigen Landesregierung der Grund dafür gewesen, dass man externe Berater beschäftigt hat?
Die Frage hat eigentlich Herr Möhrmann in der letzten Pressekonferenz am Freitag beantwortet, als er gesagt hat, man brauchte einen unabhängigen Dritten, der bezeugt, dass die Haushaltslage schwierig sei.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das war fantastisch! Ein typi- scher Möllring!)
Ich frage die Landesregierung: Erstens. Wenn der Vertrag mit der Firma fts zum Thema Talkshows als Werkvertrag bezeichnet wurde, worin bestand dann das abzuliefernde Werk? Zweitens: Hält die Landesregierung die Vergabe dieses Vertrages unter der Regierung Gabriel für rechtlich einwandfrei?
Welches Werk abzuliefern war, stand da nicht hundertprozentig drin. Da stand drin, Aufgabe des Beraters sei es, Herrn Gabriel in Talkshows und anderen Fernsehsendungen, die große Öffentlichkeitswirksamkeit haben, unterzubringen
Zu der Rechtsfrage habe ich vorhin ausgeführt: Wenn man diesen Sachverhalt unter die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts subsumiert, könnte es sich hier um Parteienwerbung gehandelt haben, und dann wäre es unzulässig gewesen.
Herr Minister, lassen Sie mich noch einmal auf das Haushaltskonsolidierungskonzept zurückkommen, Auftragnehmer: Roland Berger. Was waren denn die Hauptgründe für die Kündigung durch die neue Landesregierung, und gab es dagegen Einwände?
In den Vorbemerkungen zu meiner Antwort hatte ich schon gesagt, dass die Grundlage die Kündigungsklausel aus dem damals geschlossenen Vertrag war. Danach war der Auftraggeber, also das Land Niedersachsen, berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass aus Sicht des Auftraggebers keine ausreichende Perspektive für eine erfolgreiche Durchführung des Gesamtprojektes erkennbar ist. - Da diese für uns nicht erkennbar war, haben wir entsprechend diesem Paragrafen gekündigt.
Herr Minister, sind bei der neuen Landesregierung andere Beratungsunternehmen vorstellig geworden, um bei der Haushaltskonsolidierung zu helfen, und wie ist die Landesregierung damit umgegangen?
Lassen Sie mich gleich eine zweite Frage anfügen: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass zukünftig bei der Vergabe externer Beratungsleistungen Präsenz gewährleistet ist?
(Zurufe von der SPD - Thomas Op- permann [SPD]: Er meinte „Transpa- renz“! Er hat das falsch abgelesen!)