Wolfgang Röttger

Sitzungen

15/7 15/15 15/27 15/35 15/41 15/55 15/63 15/82 15/96

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neugierde und Interesse, gelegentlich auch andere Motivationsgründe veranlassen uns in unserem Leben zu einer Vielzahl von Fragen. Das ist auch in Ordnung.
Aber wir sind uns in diesem Hause doch wohl hoffentlich darüber einig, dass es bestimmte Bereiche gibt - Personalakten, Steuersachen, die wir ja auch in den Ausschüssen vertraulich behandeln -, die nicht in die öffentliche Debatte gehören.
Rechtmäßigkeit der Auswahl ist festgestellt, und den Rest würde ich im Interesse der Bewerberin unter Vertrauensschutz stellen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Am Samstag konnten wir in der Neuen Presse lesen: „Die Gesetzesän
derung ist Beschäftigungstherapie für Prozesshansel.“ Dabei ändern wir gar keine Prozessordnung. Liebe Frau Bockmann, die Vorschläge, wie es richtig hätte sein sollen, fehlten dagegen in der Debatte im Fachausschuss. Die Aussage mit der Beschäftigungstherapie ist ebenfalls nicht richtig.
Wo stehen wir eigentlich? Wir werden sicherlich alle zustimmen: Das Leben in einer Gemeinschaft erfordert Regeln. Das geht manchmal mündlich und durch Vorleben, wie beispielsweise bei den Fahrlehrern, das bedarf manchmal auch Gesetze wie im Bund und im Land. Jetzt haben wir doch einmal ein Bekenntnis zu Rechtsstaat und Föderalismus abgegeben. Deshalb muss man auch mal Landesgesetze ändern, wenn der Bund seine Rechtsvorschriften geändert hat. Diese Anpassung ist zwischen uns völlig unstrittig, wie wir vom Kollegen Schneck gehört haben. Die Gesetzesänderung bringt in den formalen Dingen und Anpassungen keine Probleme.
Jetzt kommen wir zum Nachbarrechtsgesetz. Hin und wieder soll man einmal nach Norden schauen. Ich habe das getan und das kleine und schöne Bundesland Bremen entdeckt. Die haben kein Nachbarrechtsgesetz und leben auch und streiten vermutlich nicht mehr als die Niedersachsen. Denn wenn Menschen miteinander streiten wollen, brauchen sie dazu kein Gesetz; und wenn es eines gibt, zieht es den Streit nur in die Länge, denn dann braucht man auch noch Richter zum Richten und Anwälte zum Verteidigen und Anklagen.
Den Bremern scheint es also ganz gut zu gehen, aber wir leben mit unseren Vorschriften des niedersächsischen Nachbarrechts eigentlich auch gut. Wir haben aber eine Ausgangslage, die auf Erfahrungen beruht, dass nämlich in der Rechtsprechung durchaus kleine Unterschiede vorhanden waren. Wenn ich Recht habe und wenn ich gleiche Lebensbedingungen im Land erzielen möchte, ist es mir schon ganz lieb, wenn die Rechtsprechung in den betroffenen Fällen von Staufenberg bis Wangerooge gleich ist und nicht unterschiedlich gehandhabt wird. Von daher habe ich Verständnis dafür, dass wir das eine oder andere nun regeln.
Zu den hoch wachsenden Bäumen. Wir waren in der Ausgangsdiskussion eigentlich nur der Annahme, die Spitzenvertreter machen für die Kommunen Sonderregelungen geltend. Ich habe mich dafür eingesetzt, die Kommunen als Grundstückseigentümer und Nachbarn wie jeden anderen Privaten zu behandeln. Sie wollten die Kommunen
schützen. Als Sie die Stellungnahme gelesen haben, haben Sie festgestellt, unsere Kommunalos wollten keine Sonderregelung; sie haben vielmehr allgemein auf die Situation hingewiesen. Allerdings entstehen keine sinnlosen und unnötigen Mehrkosten. Wenn nämlich der kommunale Baum eine Gefahr für das Nachbargrundstück darstellt, zwingen schon die Regeln des BGB zu Veränderungen, zur Beseitigung, und dann fallen Kosten an.
Von daher gibt es aus meiner, aus unser Betrachtung heraus keine Schwierigkeiten. Mit dem Gesetz insgesamt sind recht brauchbare Erfahrungen gemacht worden. Auch diese Veränderung führt zur Einheitlichkeit im Land, und deshalb sollten wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen zustimmen und diese Rechtsänderung vornehmen. - Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, die Drucksache 15/1908 stellt auch mich vor gewisse Herausforderungen. Ich freue mich, dass ich als Landtagsabgeordneter und Kollege hier zu Ihnen sprechen kann und nicht Gastredner bin und meine einleitenden Worte vielleicht gelautet hätten: Liebe Mitglieder der Tarifkommission!
Ich habe mir das einmal angeschaut. Was sagt der Antrag? - Punkte 1 bis 4: Wir sollen etwas feststellen. Ich glaube, die wichtigste Feststellung dieser Woche ist - dazu müssten wir noch schnell einen Antrag bekommen -: Wir hatten Atemluft mit Geschmack.
Die anderen Punkte gehen eigentlich mehr in die Richtung: Was soll der Antrag überhaupt? Soll er nicht eigentlich nur in die Richtung gehen, uns den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf Bundesund auf kommunaler Ebene auf das Auge zu drücken? - Ich bin dankbar, dass wir mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder einen Verhandlungspartner in der Kommission haben, der das so nicht zulässt.
Bewerten wir die ganze Geschichte! Das Erste ist ein Sprung hinter einen abgefahrenen Zug; denn es gibt schon sehr viele Menschen, die betroffen sind, die Kompetenz haben und nach Lösungen suchen. Dem abgefahrenen Zug wird auch noch hinterher gelaufen, weil wir mit unserem Finanzminister Hartmut Möllring jemanden haben, der unsere Interessenlagen in den Verhandlungen entsprechend einbringt.
Nehmen Sie das Internet - auch ohne Informationsfreiheitsgesetz schon für jeden nutzbar -, dann finden Sie sehr viele Informationen zu dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst und zu dem Tarifrecht im Bereich Wissenschaft und Unikliniken. Der Wissenschaftsrat, die Hochschulrektorenkonferenz, die Tarifgemeinschaft, die Gewerkschaften, die Landtage - beispielsweise der Landtag NordrheinWestfalen -, der Bundestag - alle beschäftigen sich damit.
Ganz interessant ist auch noch eines: der Koalitionsvertrag von 2002, Berlin, Zielaussage: Wissenschaftstarifvertrag. Wir hörten es gerade: Thema nicht angefasst, nichts erreicht. Die FDP musste einen Antrag stellen, damit das Thema auch dort einmal diskutiert wird.
Ich denke, wir müssten die Situation der Hochschulen einmal richtig betrachten und sie nicht mit allgemeinen Verwaltungen vergleichen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Tarifvertrag öffentlicher Dienst an den Hochschulen und Universitäten uns ein Stück voranbringt; denn es gibt schon im BAT für die allgemeine Verwaltung sehr viele Fallen und Änderungswünsche. Viele von Ihnen, die Kommunalpolitik machen, wissen das.
Wenn Einigkeit besteht, dass unser heutiges und unser zukunftsorientiertes Handeln der Globalisierung und den innovativen Ideen Rechnung tragen soll, dann brauchen wir doch Freiräume. Wir brauchen keine starren Regeln und Eingrenzungen. Wenn wir beispielsweise einmal für drei Monate eine Kraft brauchen, dann gibt dies das Tarifrecht nicht her. Dann überlegen wir, wie wir das machen könnten.
Ich nenne ein Beispiel. Im öffentlichen Dienst gab es früher einmal sehr viele vom Land angestoßene Sozialstationen. Es gab das BAT-Recht, KR-Tarife usw. Das Land reduzierte die Zuschüsse und stellte sie schließlich ein. Alle Sozialstationen schrieben rote Zahlen. Die Kommunen, die beispielsweise gemeinnützige Gesellschaften gegründet haben, haben freies Arbeitsrecht und eigene Regeln der Vergütung gefunden. Sie überlebten, stehen im Wettbewerb und schreiben sogar schwarze Zahlen. Mindestens solche Freiräume würde ich mir für den Bereich der Hochschulen und Universitäten wünschen.
Letztendlich bleibt mir, zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst aus kommunalpolitischer wie auch aus verwaltungstechnischer Erfahrung festzustellen - bei allem Respekt vor den Veränderungen, die kommen sollen -: Ein bisschen Leistungshemmendes bleibt. Die Frage nach der Motivationsförderung konnte ich auch noch nicht positiv beantworten, und der Spielraum für besondere Situationen und für Ausnahmen bei örtlichen Belangen war schlichtweg nicht da. Innerhalb des Tarifrechts ist
es ein Reagieren der Arbeitgeber, ein Agieren wird verhindert.
Wo müssen wir also hin? - Wir müssen dahin, dass praktische Lösungen für den Wissenschaftsbereich gefunden werden. Es gibt unendlich viele Papiere, die man lesen kann. Ich habe im Augenblick ungefähr 780 g bedrucktes Papier und werde mich damit auch noch etwas intensiver beschäftigen. Ich wünsche nur, dass sich die Zuständigen - das ist der entscheidende Punkt; wir können hier zwar lange darüber diskutieren, aber zuständig sind die Tarifvertragsparteien - darauf konzentrieren, praktikable, klare und einfache Lösungen im Interesse der Wissenschaft und der Kliniken zu finden. Diese herzliche Bitte habe ich an die Verhandlungspartner.
Ich habe bei der Durchsicht der Papiere mit Freude zur Kenntnis genommen, dass keine Insellösungen einzelner Länder angestrebt werden und dass auch SPD-regierte Länder solche Lösungen ablehnen.
Mein Wunsch ist deshalb, lieber Finanzminister Hartmut Möllring: Nehmen Sie die Wünsche aus der Landespolitik mit und versuchen Sie, mit den Tarifvertragsparteien saubere, praktikable Lösungen zu finden! Ich weiß unsere Interessen durch den Minister in den Verhandlungen gut vertreten und hoffe, dass wir bald von Erfolgserlebnissen hören.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon zehn Monate her, dass der Antrag eingebracht wurde und wir ihn hier beraten haben. Für mich ist ein Antrag, der etwas bewegen soll, allerdings hinfällig, wenn es bis zu seiner Beratung zehn Monate dauert und die Beratung auf Wunsch der Antragsteller zudem immer wieder verzögert wurde.
Die spürbarste Bewegung seit seiner Einbringung war sicherlich das tägliche Abreißen des Kalenderblattes.
Was ich an diesem Antrag verurteile, ist diese fürchterliche Negativdarstellung einer Region. Die hilft den Menschen und den Unternehmen dort garantiert nicht.
Die Forderung, dass andere etwas tun sollen usw., kennen wir, die sind bei Ihnen ja üblich.
Was soll eigentlich die Frage, was die Regierung und die sie tragenden Fraktionen in den letzten zehn Monaten getan haben? - Ich gebe diese Frage einmal zurück und beziehe mich dabei nur auf die Zeit, die ich selbst beurteilen kann: Worin liegt eigentlich die Verantwortung der SPD in Niedersachsen und im Landkreis Wesermarsch für die Entwicklung seit 1990? - Sie haben seinerzeit nämlich auch gut gemeinte Anträge abgelehnt und verhindert.
Eine richtige Situationsbeschreibung hat der Kollege Björn Thümler als unmittelbar Betroffener hier am 29. April 2004 vorgetragen. Da gibt es nichts zu wiederholen. Natürlich müssen wir alle, meine Damen und Herren, zur Kenntnis nehmen: Im Landkreis Wesermarsch gibt es - wie auch an anderen Stellen in Niedersachsen - gewaltige Veränderungen. Die kommen nur zu unterschiedlichen Zeitpunkten und werden von den Menschen vor Ort bewältigt. Man muss diese Menschen nur machen lassen.
In der Wesermarsch gibt es auch nicht dieses berühmte Wissensdefizit. Die Menschen wollen anpacken, sie können anpacken, sie scheitern manchmal aber auch an den entsprechenden Mehrheiten, z. B. im Kreistag, Stichwort Optionsmodell. Das hätten die Wesermärscher toll machen können, genauso wie die Ammerländer. Das scheiterte aber an der politischen Mehrheit. Und so ist es auch mit vielen anderen Dingen.
Wir haben in der Wesermarsch eine ausgesprochen erfolgreiche Wirtschaftsförderungsgesellschaft installiert. Ich kann Ihnen versichern, es macht auch mir als zugereistem Abgeordneten Spaß, mit den Frauen und Männern in der Wesermarsch zusammenzuarbeiten. Die haben nämlich Ziele und können erfolgreich etwas bewegen.
Wir haben eine engagierte Wirtschaft, einschließlich der Industrie- und Handelskammer und anderer berufsständischer Verbände.
In der Wesermarsch herrscht eine überörtliche Denkweise vor. Kommunalpolitisch ist man aus dem Schatten des eigenen Kirchturms herausgetreten. Mittlerweile gibt es über die Wesermarsch sogar Strukturanalysen. Es gibt Zielvorgaben, Perspektiven und Grundlagen für Kommunalpolitik.
Wir haben für die Wesermarsch aber auch noch etwas anderes festzustellen - das gilt für andere Bereiche übrigens ganz genauso -: Sie verfügt über einen unbezahlbaren Reichtum, und das sind die Menschen mit ihrem Engagement in Nachbarschaftspflege, im Arbeiten und in ehrenamtliche Tätigkeiten.
Die Menschen in der Wesermarsch sind heimatverbunden und wollen dort etwas machen. Viele junge Menschen wollen trotz aller schlechten Entwicklungen dort bauen. Manchmal muss man ihnen nur die Baugenehmigung erteilen, und zwar etwas zügiger, als das heute passiert.
Die können dort noch ganz fleißig Häuser bauen. Dann hätten wir auch für den Mittelstand und andere viel erreicht.
Unsere Aufgabe ist es also - das ist auch der Sinn unseres Beschlussvorschlags -, die Rahmenbedingungen zu verändern. Die Entwicklung der Infrastruktur - Straßen, Autobahnen, Bundesstraßen - ist angesprungen. Auch im örtlichen Bereich leisten die Gemeinden, was sie können. Auch die Verbesserung der Bahnstrecken ist bereits angegangen worden, und das schon zu einer Zeit, als Sie Ihren Antrag noch gar nicht gestellt hatten. Wir müssen Vertrauen schaffen bei den Unternehmen, und wir müssen den Unternehmen und insbesondere auch dem Mittelstand Vertrauen schenken. Damit habe ich guten Erfahrungen gemacht.
Ich nenne nur das Stichwort Nordmilch. Wir haben vertrauliche Gespräche geführt, wir haben uns aufeinander verlassen, und wir hatten bereits Erfolg für die Wesermarsch. Das muss man auch einmal deutlich herausstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines möchte ich auch noch deutlich machen. Schon vor dem Zeitpunkt, als der Antrag formuliert wurde - das war Mitte April 2004 -, waren der Ministerpräsidenten und anderer Kabinettsmitglieder vor Ort präsent. Ich bin nach diesen Terminen jedes Mal mit einem gutem Gefühl nach Hause gefahren; denn sie haben eine positive Resonanz und Motivation ausgelöst. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: 2004 sind in der Wesermarsch 16 Förderanträge mit einem Investitionsvolumen von rund 110 Millionen Euro bewilligt worden. Wenn wir dagegen stellen, wie viel Wirtschaftsförderung bzw. Strukturentwicklung in der Zeit davor betrieben wurde, stellen wir fest: Das war weniger.
Am Ende bleibt mir eines zu sagen: Der Antrag als solches hat wenig bewegt. Wir hätten uns in der Zeit vielleicht mehr mit der Frage des Bürokratieabbaus beschäftigen und die Regierung unterstützen können. Das wäre erfolgreicher gewesen. Nichtsdestotrotz bleibt, Dank für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu sagen. Ich gehe von diesem Platz mit der Gewissheit, dass die Landesregierung die Wesermarsch wie auch andere Regionen in Niedersachsen weiterhin unterstützen, überregionales Engagement fördern und die alten Wunden heilen wird. Der Chefarzt heißt Christian Wulff, die Oberärzte sind die Ministerinnen und Minister, und das Pflegepersonal sind wir. Wenn Sie mitmachen wollen, dann begleiten Sie uns! - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürgerinnen und Bürger im Lande haben wohl erkannt, dass Veränderungen nötig sind. Sie erwarten sie, und sie fordern sie, und zwar völlig zu Recht. Unzweifelhaft und unstrittig unter uns allen ist sicherlich die Tatsache, dass sich Bund, Länder und Gemeinden in einer fatalen Haushaltslage und in einer fatalen Schuldenfalle befinden. Wenn sich daran nichts ändert und wenn nicht endlich Entscheidungen fallen, die schnell und nachhaltig Kosten senken, dann nimmt das Elend kein Ende. Diese Kosten senkenden Reformen sind zwingend erforderlich. Ich meine, wir können uns darauf einigen, dass es hierbei unter langfristiger Betrachtung um Kosten im betriebswirtschaftlichen Sinne geht. Die Entscheidungsprozesse werden auf große Bedenken stoßen, wenn wir Interessenbereiche und uns Liebgewonnenes berühren, weil bislang ja alles so schön von der öffentlichen Hand finanziert
war. Wir werden uns deshalb mit den Betroffenen sachlich auseinander setzen, Kompromisse finden und Zukunftsperspektiven aufzeigen müssen.
Die Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr und die Berichte des Landesrechnungshofes über länger zurückliegende Zeiten haben uns doch deutlich vor Augen geführt, dass alles, aber auch alles ohne Tabu auf den Prüfstand muss. Nur so ist es möglich, mit diesen Veränderungen und Kostensenkungen eine Zukunftsfähigkeit für die Jugend im Lande Niedersachsen aufzubauen.
Wesentliche Grundlage dieser Neuausrichtung und dieses Veränderungsprozesses ist die hier heute wiederholt angesprochene Verwaltungsmodernisierung. Meine Damen und Herren, das gesamte administrative Handeln im Lande muss einfacher, schneller und kostengünstiger erfolgen. Wenn über kostengünstigere Lösungen nachgedacht wird, können wir unter betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise trefflich darüber streiten, ob ich morgen noch einen Euro mehr ausgebe. Unter mittel- und längerfristiger Perspektive muss der Haushalt aber von diesen verfluchten Ausgaben entlastet werden. Ich nenne dies kostenmäßig in eine gute Zukunft wirtschaften.
Ich will in diesem Zusammenhang einmal daran erinnern, dass unser Personalkostenanteil - ich gebe zu, dass mich dies als Neuling geschockt hat - rund 46 % des Haushaltsvolumens beträgt. Wir kennen aus anderen Bundesländern auch andere Werte. Es soll sogar ein Bundesland geben, bei dem der Anteil unter 40 % liegt. Insofern besteht für uns dringender Handlungsbedarf, wobei es kein Tabu geben darf.
Lieber Kollege Wenzel, der Antrag formuliert mit der Personalkostenreduzierung das wesentliche Ziel des eingeleiteten Reformprozesses. Darüber sind wir uns absolut einig. Was ich an dem Antrag bedauere, ist, dass in diesem Zusammenhang kein abgewogener Lösungsansatz erkennbar wird. Wir sind uns, wie Sie gerade gesagt haben, absolut darüber einig, dass wir uns doch nicht einbilden sollten, das Beamtenrecht könne so bleiben, wie es ist. Ich erweitere diese Aussage noch: Das gesamte Dienstrecht kann nicht so bleiben, wie es ist. Wenn wir sehen, was es an Diskussionen, an Gutachten und an Stellungnahmen zu diesem kom
plexen Rechtsgebiet schon alles gegeben hat, erkennen wir, dass es eine Lösung nicht gibt, nämlich das eine zu tun und das andere zu lassen. Das sind die beiden entscheidenden Forderungen, die im Antrag stehen. Wir müssen es aber umfassender sehen. Es liegen Aufgaben vor uns. Ich möchte Gespräche mit Personalräten und mit dem Beamtenbund auf den unterschiedlichsten politischen Ebenen führen. Wir können in Niedersachsen die Dinge nicht allein bewegen; wir brauchen dazu auch bundespolitische Entscheidungen.
Im Übrigen habe ich den Eindruck gewonnen, dass die eine oder andere Information fehlerhaft interpretiert worden ist. Die Möglichkeit des einstweiligen Ruhestandes nach § 109 Abs. 2 NBG ist ja nicht die vordringliche Maßnahme zum Stellenabbau. Wer es anders verstanden hat, hat es falsch verstanden. Es ist immer so definiert worden - der Minister ist anwesend; er wird dazu vielleicht gleich noch etwas ausführen können, und zwar besser als ich -, dass der einstweilige Ruhestand eine flankierende Maßnahme zum Personalabbaukonzept ist. Dass wir an einem Personalabbaukonzept nicht vorbeikommen, hat doch auch schon die Vorgängerregierung durch viele Entscheidungen, die nicht alle falsch waren, bewiesen. Wir müssen diesen Weg weiter beschreiten. Wir müssen alles genau prüfen. Zu dem gesamten Konzept gehören Einstellungsstopp, bedarfsgerechte Versetzung - die entsprechenden Möglichkeiten sind weit schauend zu prüfen - und, wie ich denke, auch - in diesem Bereich gab es bisher Defizite - eine Optimierung der Jobbörse. Wir müssen mit den Leuten, die in unseren Diensten stehen, das Bestmögliche tun und ihnen Chancen bieten. Darüber sind wir uns absolut einig.
Es gibt den Vorschlag, im Rahmen einer Bundesratsinitiative tätig zu werden. Eine solche Initiative können Sie über Ihre Freunde in Berlin sicherlich schneller ergreifen. Wir müssen dies nicht von Niedersachsen aus anstoßen.
- Ja, es ist vielleicht aber doch auch der andere Weg möglich. Wir können das jetzt aber beiseite lassen. - Ich will hier nur feststellen: In der Vergangenheit haben zahlreiche politische Entscheidungen, auch unter Mitverantwortung von Bündnis 90/Die Grünen, oftmals ein Aufstocken von
Aufgaben mit steigenden Personalkosten zum Ergebnis gehabt. Ich weiß auch aus vielen auf allen Ebenen geführten Gesprächen, dass Folgekostenbetrachtungen in politische Konzepte eigentlich nie so richtig gut hineinpassten, weil das Ergebnis nicht der eigentlichen Willensbildung entsprach. Aussagen zu Einsparungen blieben jeweils gut gemeinte Willenserklärungen, oder Bemühungen in dieser Richtung blieben in einem langwierigen Prozess stecken. Auch die Entscheidungen, die zum Personalkostenabbau, zum Stellenabbau in der Vergangenheit schon getroffen worden sind, haben sicherlich bei allen Beteiligten die Erwartung hervorgebracht, dass die Erfolge schneller eintreten. Damit überhaupt komplett Erfolge eintreten, befassen wir uns heute immer noch mit diesem Thema, und die Landesregierung muss dieses Thema mit uns abarbeiten.
Wie ist der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nun zu bewerten? Ich habe ein kleines bisschen das Empfinden, es ist der Sprung hinter den abfahrenden Zug. Die Föderalismuskommission arbeitet bereits, und die Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen geht sogar schon in die Umsetzungsphase. Das ist gut so.
Die Landesregierung wird für alle Beteiligten sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten prüfen, insbesondere, wie ich meine, auch für all die Kräfte, die in den so genannten Personalüberhang eingeschrieben werden müssen.
Zum Änderungsentwurf der SPD-Fraktion bleibt mir nur zu erwidern, dass die bestehende Rechtsnorm des § 109 NBG keiner Änderung bedarf, um insbesondere das Ziel zu erreichen, betroffene Kräfte erst ab 55 Jahren zu pensionieren oder in den einstweiligen Ruhestand zu schicken. Soweit ich es jedenfalls gehört habe, sollte es auch nie anders praktiziert werden.
Nun noch einmal zu den Zahlen betreffend die schönen Ersparnisse. Frau Leuschner, Sie haben die Personalausgaben in Höhe von 83 % bei 50 % Leistung im Rahmen der Altersteilzeit angesprochen. Mit Zahlen ist das immer so eine Geschichte. Ich stelle diesem Vergleich, der sicherlich nicht gut ist, einfach einmal Folgendes entgegen: 100 % Personalausgaben mit allen Folgen der Versorgungsbezüge für gar keine Arbeit. Das ist ein noch schlechteres Ergebnis. Dabei werden wir garantiert nicht mitmachen.
Jeder Einzelfall im einstweiligen Ruhestand bringt round about 25 Prozentpunkte Entlastung bei den Personalausgaben. Die Kalkulation der Folgekosten, der Versorgungsbezüge war in den Berechnungen und Plandaten zum Haushalt und im Finanzplan durchaus schon enthalten.
Angesichts der bestehenden Rechtslage im Bereich des Versorgungsrechtes für Beamte in der Bundesrepublik Deutschland kann deutlich festgestellt werden: Es wird auch in Niedersachsen niemals einen goldenen Handschlag mit erhöhtem und überzogenem Ruhegehalt geben. Die Beamtinnen und Beamten werden vielmehr - wenn sie dem Land gegenüber Entgegenkommen zeigen, Kosten zu sparen - nur das an Versorgungsbezügen bekommen, was ihnen nach Bundesrecht zusteht.
Die CDU-Fraktion wird dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen. Die von der SPD gewünschte Gesetzesänderung ist nicht erforderlich. Ich meine, wir sollten den verantwortlich Handelnden erst einmal die Chance geben, zu beweisen, dass ihr Konzept erfolgreich ist und zu feststellbar guten Ergebnissen führt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wörtchen „Informationsfreiheitsgesetz“ in der Überschrift hat mich stutzig gemacht. Es kam irgendwie aus der falschen Richtung. Mir fiel ein, ich habe heute schon viele Möglichkeiten, umfangreiche Informationen - fast zu viele - kostenlos aus dem Internet, durch Gespräche und wie auch immer zu bekommen. Was kann also durch ein Gesetz für mich an der Schwelle zur älteren Generation besser werden, damit ich für das 21. Jahrhundert fit werde?
- Jawohl, Herr Kollege, ich habe den Antrag durchgelesen. Ich habe die vorhandenen Informationsquellen genutzt. Ich blicke dann auf die letzte Seite des Antrages und bekomme einen anderen Gedanken. Er ist leider nicht da, aber ich muss es hier so feststellen. Unser lieber Kollege Wenzel muss doch nicht als neuer Fraktionssprecher alte Kost neu aufwärmen, zweimal hintereinander. Was der guten Hausfrau zu Hause mit dem Eintopf von gestern und neuen Gewürzen und Küchenzauber gelingt, das gilt doch nicht automatisch für politische Dinge.
- Ach, nein? Bereits in der letzten Legislaturperiode, Herr Kollege Janßen, wurde er umfassend beraten. Es gab intensive Anhörungen, und er wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich kann das noch näher ausführen.
Aber es ist nur der Blick in die letzte Legislaturperiode. Wir haben gestern hier in der Aktuellen Stunde etwas gehört, das mich etwas betroffen machte. Lassen Sie mich das so feststellen. Da unterstützte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bauernspione. Heute habe ich das Gefühl, sie fordern die Behördenspione. Denn das Freiheitsgesetz soll ja gar nicht die Freiheit des Informationszugangs im Land regeln. Es fordert vielmehr Akteneinsicht und Informationszugang zu jeglichem Verwaltungshandeln in allen Behörden und beauftragten Dienststellen, und das in besonders verschärfter Form, grundlos und ohne berechtigtes Interesse von jedermann. Das dürfte allein die Verwaltungsarbeit im Land ganz schön durch zusätzliche Administration behindern.
Dann müssen wir uns einmal vor Augen führen, welche Folgen das hat. Ich bin jedenfalls froh, dass viele Bürgerinnen und Bürger wieder Vertrauen in die Behörden und Verwaltungen gefasst haben. Dieses Vertrauen würde uns glatt verloren gehen.
Ich sage Ihnen noch eines: Die notwendigen Gespräche zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Politik, die auf der Grundlage von Vertrauen laufen müssen, werden garantiert nicht durch solche Regeln gefördert.
Aber diese Sorge teilen Sie ja dann. Auch das findet man beim Lesen. Sie räumen nämlich ein, dass in vielen Bereichen präzise Ausnahmen zu formulieren und abschließend im Gesetz zu normieren sind.
Ich habe mir einmal angeschaut, wie die Nordrhein-Westfalen das gemacht haben. Eines ist faszinierend. Die Nordrhein-Westfalen haben ein Gesetz mit 15 Paragrafen. Spitze - davon würde ich mir mehr wünschen. Aber allein sechs davon beschreiben übliche, allgemeine Regularien eines Gesetzeswerkes. Neun Paragrafen regeln Weiteres, und von diesen neun befassen sich fünf Paragrafen mit Ausnahmen. Das Verhältnis der Schaffung von Recht und dem Aufwand, das Ganze wieder einzustampfen, ist insoweit nicht in Ordnung.
Meine Damen und Herren, schauen wir einmal schnell zurück. Es ist ja der Zwischenruf gekommen: letzte Legislaturperiode. Am 22. Februar 2001 wurde ein inhaltsgleicher Antrag hier im Plenum vorgelegt, in die Ausschüsse überwiesen, es wurden Anhörungen durchgeführt,
umfassende Beratungen durchgeführt und dann Beschlussfassung am 6. Juni 2002 - ausreichend lange Beratungszeit.
Die Kollegin Müller hat in der Berichterstattung dargelegt, dass der Antrag von den großen Fraktionen damals nicht aus parteitaktischen, strategischen oder sonstigen Überlegungen heraus abgelehnt wurde. Die Ablehnung erfolgte vielmehr aufgrund sorgfältiger Abwägungen zum Für und Wider eines solchen Gesetzes. Die lange Beratungsdauer gab die Hoffnung, vielleicht auf Bundesebene ein Vorbild zu bekommen.
Den alten Unterlagen ist zu entnehmen, dass Sie nur eine geringe Anzahl an Vorgängen - das kam auch heute wieder durch - überhaupt erwarten. Wenn das so ist, dann frage ich mich, ob wir dafür ein Gesetz brauchen. Regeln wir demnächst auch einmal einen Einzelfall durch Gesetz? Ich würde mich dann gerne anmelden. Ich möchte auch im Außenbereich ein schönes Haus bauen. Das Grundstück dafür könnte ich dann nennen.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es eigentlich besser ist, Rechtsvorschriften abzuschaffen - wir haben im Land zu viele davon - und die Bürokratie zu verringern.
Die Kollegin Bockmann hat seinerzeit die Situation auf Bundesebene, wo auch intensivste Diskussionen geführt wurden, hier sehr deutlich beschrieben und vorgetragen. Sie hat viele Argumente aufgezeigt. Nach meinem Eindruck hat sich daran bis heute nichts geändert. Ich verstehe auch heute noch den Bundestag und seine Ausschüsse, die in dieser Sache nicht weiter aktiv sind.
Mit dem Rückblick auf die Wahlperiode, die hinter uns liegt, ein Zitat des Kollegen Stratmann:
„Das Problem, das hier von den Grünen aufgebaut worden ist, existiert in Wirklichkeit in dieser Dimension gar nicht.“
Keine neuen Gewürze, keine neuen Argumente. Dem ist heute nichts mehr hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen aus eigener Erfahrung auch noch sagen, dass die beantragten Ziele - viele Behörden und Institutionen, nicht nur die auf kommunaler Ebene, sondern auch die auf Landesebene und auf Bundesebene haben ein umfangreiches Informationspotenzial aufgebaut - nicht zum Nulltarif erreicht werden können. Die erstmalige Schaffung der Voraussetzungen sowie die laufende Pflege und die Aktualisierung verursachen nicht nur einen gewissen Aufwand, sondern auch Ausgaben und - Sie werden es nicht gern hören wollen - neben den Ausgaben auch noch hohe Kosten.
Den Gedankengängen der Antragsteller zur Kostenerstattung kann ich überhaupt nicht mehr folgen. Der Kollege Wenzel hat in vielen zurückliegenden Beratungen und Gesprächen gesagt: Verwaltungshandeln soll nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. - Jetzt gibt es aber einen Widerspruch. Obwohl sich die Kosten nach dem Antrag an den Leitlinien von Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit orientieren sollen, dürfen sie nicht unzumutbar sein, und der Arbeitsaufwand öffentlicher Stellen darf gar nicht berechnet werden. Das gibt keine Lösung. Meiner Meinung nach kann man mit Fug und Recht feststellen, dass die Landesregierung und die Fraktionen von CDU und FDP ein besseres Ziel verfolgen: die Abschaffung von Rechtsvorschriften und
die Entbürokratisierung. Der Weg ist nicht einfach, aber allein dieser Weg ist rationell, d. h. zweckmäßig, wirtschaftlich, sparsam und haushälterisch.
Ich darf für mich abschließend feststellen: Durch Freiwilligkeit erreichen wir mit den Menschen in Niedersachsen bessere Ergebnisse als durch Zwang. Das gilt gerade und ganz besonders für die Beschäftigten öffentlicher Behörden. - Vielen Dank.
Herr Minister, lassen Sie mich noch einmal auf das Haushaltskonsolidierungskonzept zurückkommen, Auftragnehmer: Roland Berger. Was waren denn die Hauptgründe für die Kündigung durch die neue Landesregierung, und gab es dagegen Einwände?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen, die beiden Gesetzentwürfe in zusammengefasster Form mit einigen Änderungen anzunehmen. Dies ist von den Ausschussvertretern der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Mitglieder der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen so beschlossen worden. Die mitberatenden Ausschüsse tragen diese Empfehlung mit gleichem Stimmverhältnis mit.
In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit gebe ich den übrigen Bericht ebenfalls zu Protokoll. - Vielen Dank.
Der zunächst eingebrachte kleinere Gesetzentwurf betrifft - kurz gesagt - die „Nullrunde“ für Spitzenbeamte; er ist in Artikel 1 Nr. 3 der Beschlussempfehlung als § 13 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes eingearbeitet worden. Damit werden die niedersächsischen Spitzenbeamten der Besoldungsgruppen B 9 und B 10 sowie die entsprechenden Versorgungsempfänger in den Jahren 2003 und 2004 von den allgemeinen Erhöhungen der Bezüge ausgenommen. Die hierzu vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen sollen den Anwendungsbereich klarstellen. Erfasst werden alle Angehörigen der beiden genannten Besoldungsgruppen, also auch die beiden Ämter im kommunalen Bereich. Die Ausschüsse gehen dabei davon aus, dass die bundesgesetzliche Ermächtigung dies bei richtiger Auslegung erlaubt. Sie folgen damit der Darlegung eines Vertreters des Finanzministeriums, der eine solche weitere Auslegung in Anbetracht der Entstehungsgeschichte des Bundesgesetzes für möglich und im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung sogar für geboten gehalten hatte. Diese Regelung war in den Ausschussberatungen nicht umstritten.
Ich komme nun zu den Bestimmungen, die in dem später eingebrachten Artikelgesetz enthalten sind.
In Artikel 1 enthält der neue § 8 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes die Neuregelung der bisher bundesrechtlich bestimmten jährlichen Sonderzahlung, die wegen ihres Zahlungszeitpunktes auch als Weihnachtsgeld bezeichnet wird. Diese Sonderzahlung wird betragsmäßig auf die Hälfte eines Monatsgehalts verringert und anteilig auf die zwölf Monate eines Jahres verteilt. Mit dieser monatlichen Zahlungsweise ist zugleich eine erhebliche Rechtsvereinfachung gegenüber dem bisherigen Bundesgesetz verbunden. Da die monatlichen Sonderzahlungen an die Höhe der jeweiligen Dienstbezüge gebunden sind, nehmen sie künftig auch an entsprechenden Besoldungserhöhungen teil. Diese Dynamisierung hielt das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen für haushaltswirtschaftlich bedenklich. Für das laufende Jahr soll die Sonderzahlung durch den neuen § 13 Abs. 2 des Besoldungsgesetzes nur etwa halb so stark gekürzt werden wie in den Folgejahren. Die Gewährung eines Urlaubsgeldes ist nicht mehr vorgesehen.
Zur Begründung der Neuregelung wurde von dem Vertreter der CDU-Fraktion ausgeführt, er sehe in der vorgeschlagenen Kürzung der Beamten- und Versorgungsbezüge einen ersten Schritt zur Kon
solidierung des Landeshaushaltes. Der Vertreter der SPD-Fraktion räumte ein, dass auch die alte Landesregierung vor der Überlegung gestanden habe, in die Beamtenbesoldung einzugreifen, seine Fraktion befürworte aber eine soziale Staffelung der Kürzung. Dem folgte auch das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen. Der SPD-Vorschlag sah vor, dass in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 die bisherige Sonderzahlung insgesamt voll erhalten bleiben soll. Für die Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 war eine Absenkung auf 60 % und für die Besoldungsgruppen A 14 bis B 6 eine Absenkung auf 30 % vorgesehen. Dieser Änderungsvorschlag wurde von der Ausschussmehrheit von CDU und FDP mit dem Hinweis abgelehnt, dass dadurch die Besoldungsstruktur erheblich verändert werde.
Die in einigen Eingaben zum Gesetzentwurf geäußerten rechtlichen Bedenken gegen den Eingriff in die Beamtenbesoldung wurden vom Finanzministerium und dem mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen nicht geteilt.
Redaktionell schlägt der Ausschuss vor, in § 8 Abs. 1 den vierten Satz zu streichen, weil er im Sinne einer zweifachen Kürzung der Sonderzahlung für Teilzeitbeschäftigte missverstanden werden kann. In Absatz 2 soll Satz 5 gestrichen werden, weil bereits eine entsprechende bundesrechtliche Vorschrift existiert.
Die zu § 2 a des Besoldungsgesetzes – einstimmig - empfohlenen Änderungen beruhen auf einem im letzten Beratungsdurchgang eingebrachten Änderungsvorschlag der Fraktionen von CDU und FDP. Die erste dieser Änderungen dient dazu, eine für die Hochschulen wichtige Bemessungsgröße für die leistungsbezogene Besoldung von Hochschullehr- und -leitungskräften im Hinblick auf eine zwischenzeitlich durchgeführte Nachberechnung rückwirkend anzupassen. Mit der zweiten Änderung soll die entsprechende Verordnungsermächtigung mit dem Ziel ergänzt werden, dass den soeben erwähnten Veränderungen der Besoldungsstruktur Rechnung getragen wird.
Artikel 2 enthält die Einschränkungen zur Altersteilzeit. Für den Schulbereich werden die Altersgrenzen heraufgesetzt, für die übrigen Beamtinnen und Beamten soll Altersteilzeit nur noch bewilligt werden dürfen, wenn dadurch Personalüberhang abgebaut wird.
Mit den dazu eingegangenen Eingaben und den darin geäußerten Bedenken bezüglich der Wahrung des Gleichheitssatzes haben sich der Haushalts- und der Kultusausschuss näher befasst. Hierzu haben die Vertreter der Landesregierung angemerkt, dass das Instrument der Altersteilzeit lediglich als stellenwirtschaftliche Maßnahme im Interesse des Dienstherrn gedacht sei. Zu § 80 b des Beamtengesetzes schlägt der Ausschuss eine redaktionell geänderte Fassung des Absatzes 3 Sätze 4 und 5 vor. Dadurch soll vor allem die in Satz 5 geregelte Fallgruppe klarer geregelt werden.
Der Änderungsvorschlag zu Artikel 5 beruht lediglich darauf, dass der dort wiedergegebene zweite Satz der Verordnungsregelung gegenüber dem geltenden Recht nicht geändert werden soll. Im Übrigen schlägt der Ausschuss vor, die in Artikel 8 Abs. 2 und 3 enthaltenen Übergangsvorschriften aus rechtssystematischen Gründen in die jeweiligen Fachgesetze zu verlagern, und zwar Absatz 2 in § 13 Abs. 2 des Besoldungsgesetzes und Absatz 3 in § 80 b Abs. 6 des Beamtengesetzes.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst für die CDU-Fraktion feststellen, dass der federführende Ausschuss wie vorgesehen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bleiben soll.
Bei der gegenwärtigen Situation in Bund, Ländern und Gemeinden stehen wir vor der Herausforderung, eine schwierige Lage zu analysieren und richtige, zukunftsfähige Entscheidungen zu treffen. Ich habe mir deshalb nicht die Mühe gemacht, herauszusuchen, wer in der Vergangenheit was, wann, wo zum Thema des Beamtenrechts und der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des Antrages gesagt hat.
Das Beihilferecht und die Gedanken, den hier berechtigten Personenkreis bei Neueinstellungen oder mit Wahlmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung aufzunehmen, betreffen einen Teilbereich aus den umfangreichen beamtenrechtlichen Regelungen und des Sozialgesetzbuches. Ob eine solch isolierte Betrachtung einzelner Themenbereiche sinnvoll ist, muss die weitere Beratung zeigen. Die Diskussion wird auch in vielen Bundesländern, in Interessenvertretungen und im Bund geführt.
Meine Damen und Herren, in der einleitenden und zentralen Begründung des Antrags steht die Ausgabenentwicklung für Beihilfeleistungen im Mittelpunkt. Die jetzt erreichte Summe von mehr als 482 Millionen Euro rechtfertigt auch jeglichen Gedanken zur Veränderung.
Aber die Steigerung, die hier gerade erwähnt wurde, von 279 % und 280 % gegenüber den Werten des Jahres 1985 ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich habe mir deshalb ein leichteres Rechenbeispiel
gesucht. Ich habe gesagt: Meine Versicherung hat früher 50 Euro gekostet, jetzt kostet sie 55 Euro. Mir wurde bestätigt, dass das eine Steigerung von 10 % ist. Unstrittig ist aber auch: 55 sind 110 % von 50. Aber Gott sei Dank ist die Steigerung nicht so hoch.
Wenn jetzt - angenommen und unterstellt - der Vergleichswert der gesetzlichen Krankenversicherung mit 187 % richtig ist - weil dieser Steigerungswert einer Statistik entstammt -, dann sind die Ausgaben bei der Beihilfe mit ihren rund 179 % bzw. 180 % geringer angewachsen. Daraus bleibt dann wiederum der Schluss zu ziehen, dass bei den Krankenkosten der Beamtinnen und Beamten keine atypische Entwicklung zu denen der gesetzlich Versicherten eingetreten ist.
Zur Beurteilung sind noch weitere Informationen nötig. Begründet sich der Anstieg durch mehr Fälle, höheres Lebensalter, Frühpensionierungen, Altersteilzeitregelungen, steigende Preise bei Ärzteversorgung und Medizin etc.?
In diesem Zusammenhang müssen wir bedenken, dass auch bei einheitlichen rechtlichen Vorschriften im Lande Niedersachsen z. B. unterschiedliche Beurteilungen für Landes- und Kommunalbeamte vorzunehmen sind. Während für die Landesbeamten alles Jahr für Jahr aus unserem Haushalt gezahlt werden muss, sind nahezu alle Kommunen Mitglied einer Versorgungskasse. Diese Solidargemeinschaft, aus Umlagen finanziert, wird eine für die Mitglieder gute Lösung bleiben, wenn nicht systemschädlich zu viele Beamtenstellen abgeschafft werden.
Meine Damen und Herren, Herr Minister Möllring hat auf die Änderung bundesrechtlicher Vorschriften hingewiesen und auch den Abstimmungsbedarf auf Bund-Länder-Ebene herausgestellt. Ein Alleingang oder sogar eine Schlechterstellung der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen ist keine Lösung.
Die Krankenfürsorge für Beamte, insbesondere geregelt in den Beihilfevorschriften, ist ein Teil unseres Gesundheitssystems und besteht erfolgreich neben der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Eine Veränderung ist daher
nicht nur eine beamtenrechtliche, sondern auch eine gesundheitspolitische Frage, nämlich die nach der Zukunft unseres gegliederten Gesundheitswesens in Deutschland.
Die Kostendynamik der Krankheitsausgaben trifft alle Krankenversicherungssysteme seit Jahren in gleicher Weise.
Bei weitgehend unstrittigen Ursachen wird an einer Lösung aber noch kräftig zu arbeiten sein. Kostendämpfungen sollten dann einheitlich im Gesundheitswesen insgesamt greifen.
Selbst Befürworter der Aufnahme von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung räumen nach Probeberechnungen ein, dass in der Übergangsphase ein solches Modell für den Dienstherrn teurer wird. Denn es ist klar: Altfälle müssen Beihilfe bekommen, und für die Neufälle sind in vollem Umfang Beiträge zu zahlen.
Entsprechende in früherer Zeit gestellte Prüfaufträge haben noch keine befriedigenden Ergebnisse gebracht.
Noch ein Beispiel aus dem Bund. Wenn alle Beamten, Richter und Soldaten in die gesetzliche Krankenversicherung kämen, bedeutete das bei einem Durchschnittsbeitrag von 14,3 % eine jährliche Belastung des Bundeshaushalts von rund 750 Millionen Euro. Die Einsparungen bei den Aktiven betrügen aber nur 300 Millionen Euro. Für die Ruheständler müssten auch in der Zukunft Beihilfen gezahlt werden.
Nun aber zu den einzelnen Punkten des Antrags.
Erstens. Die Aufnahme von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung muss umfassender betrachtet werden. Es reicht nicht aus, nur ein paar beamtenrechtliche Normen zu ändern.
Zweitens. Eine Änderung der Gebührenordnung bedarf intensiver Abstimmungen und Vorarbeiten. So sehr ich das grundsätzlich begrüße, so sehr meine ich, dass eine Bundesratsinitiative, würde man sie jetzt starten, wahrscheinlich erneut erfolglos wäre und nur - vermeidbare - hohe Kosten für Landesregierung und Verwaltungsbereiche verursachen würde.
Drittens. Die Antwort der Landesregierung aus der 14. Wahlperiode auf eine Anfrage von Mitgliedern der SPD-Fraktion macht deutlich, dass in Sachen Überprüfung von Fehlern und Betrug wenig Handlungsbedarf besteht. Ich fürchte sogar, der Erfolg einer solchen Überprüfung wären lediglich höhere Kosten.
Viertens. Die Implementierung eines Controllings als Steuerungsinstrument bedeutet, eine neue Verwaltungseinheit zu schaffen. Das ist mit Sicherheit mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ein solches Controlling mag sich - wie uns die Wirtschaft beweist - durchaus rechnen, wenn da ordentliche Kräfte sitzen. Aber ob die hier, wenn überhaupt, zu findenden und auszunutzenden Wirtschaftlichkeitsreserven die Kosten decken, bleibt zweifelhaft. Außerdem sei mir die Frage gestattet: Wieso sollte der Staat sich bei dem System eigentlich in ein Rechtsverhältnis zwischen Patient und Arzt einmischen?
Fünftens. Wenn für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung endlich klar ist, was nun eigentlich kommt - und das nicht nur bezogen auf die Beitragshöhe -, können auch die Beihilfeleistungen neu beurteilt werden.
Meine Damen und Herren, rufen wir uns in Erinnerung: Gesetzliche Krankenversicherung und Beihilfe sind rechtlich unterschiedliche und autonome Systeme in unserem Gesundheitswesen. Die CDUFraktion ist gegen zusätzliche Bürokratie und für Vereinfachungen, besonders wenn sie den Menschen im Lande dienen. Wir wollen und werden mit der Landesregierung besonnen und entschlossen handeln. Das kann auch einmal eine Ablehnung bedeuten. Aber vielleicht erbringen die Beratungen in den Ausschüssen ja noch Änderungen und Kompromisse. - Vielen Dank.