Sie sorgt dafür, dass weniger ausgebildet wird. Ich meine, das will hier im Hause niemand. Deswegen werden wir in den Ausschussberatungen dafür sorgen, dass dieser Antrag so beschlossen wird, sodass wir möglichst zügig im Rahmen einer zweiten Beratung hier darüber abstimmen können.
Jetzt gebe ich der FDP-Fraktion zusätzliche Redezeit, ebenfalls bis zu zwei Minuten. Herr Hermann, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Meine Herren! Vielleicht macht es Sinn, dass man die Diskussion wieder etwas beruhigt. Herr Gabriel, ich habe in den letzten elf Monaten festgestellt, dass Sie und auch Herr Lenz, den ich übrigens sehr schätze,
- lassen Sie mich ausreden - keine Berührungsängste haben. Das ist vielleicht auch so. Aber ich sage Ihnen, dass es in gewisser Hinsicht ein Problem der Sozialdemokraten ist, dass sie Berührungsängste mit den Unternehmen haben.
(Widerspruch bei der SPD - Walter Meinhold [SPD]: Unglaublich! Sie ha- ben wohl einen an der Waffel!)
Fragen Sie im Lande herum, was zurzeit passiert. Die Menschen draußen im Lande atmen richtig auf, Herr Gabriel, dass jemand zu ihnen kommt, der auf einer Augenhöhe mit ihnen spricht. Übrigens werden dort 85 % aller Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt.
Herr Lenz, ich bin sicher, dass Sie ganz stark an der Schaffung der 5 000 Arbeitsplätze mitgearbeitet haben. Aber denken Sie doch bitte einmal an das Umfeld. Wenn ein Bäcker- oder Fleischergeselle, der nur 1 600 oder 1 700 Euro brutto verdient, das hohe Lohnniveau Ihres Konzerns sieht, dann bricht dort auch einiges zusammen. Ich meine - Herr Eppers hat es schon gesagt -, lasst uns diesen großen Konzern nicht als Maßstab nehmen.
Lassen Sie uns doch bitte diejenigen, die am meisten ausbilden, nämlich die kleinen und mittleren Betriebe, als Maßstab nehmen.
Ich meine, dass wir insgesamt gesehen - da schließe ich mich den Worten von Herrn Eppers an - erst einmal die Drohung einer Strafe beiseitigen müssen. Es ist unglaublich, was da jetzt passiert. Die Betriebe haben ja schon Bedenken, überhaupt Auszubildende einzustellen. Ich bitte Sie herzlich, doch einmal mit Ihren Freunden zu sprechen. Es macht keinen Sinn; Sie gehen den falschen Weg. - Danke schön.
Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung. Federführend soll sich der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit diesem Antrag befassen, und mitberatend soll der Kultusausschuss tätig werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Bevor ich weiterspreche, bitte ich diejenigen, die sich unterhalten möchten, nach draußen zu gehen - z. B. Herrn Oppermann.
Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung: Keine Schwächung der strafrechtlichen Sanktionen durch die Reform des Sanktionsrechts - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/791
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Bundestag liegt der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform des Sanktionenrechtes vor, der die Interessen Niedersachsens und aller anderen Bundesländer massiv betrifft.
Der Entwurf enthält mehrere Regelungen, die unserer Überzeugung nach nicht akzeptabel sind. Diese werde ich nachfolgend benennen und bewerten.
Erstens. Zwecks Vermeidung von Haftstrafen soll bei so genannten kurzen Freiheitsstrafen - das sind diejenigen mit einer Länge von bis zu sechs Monaten - auf Antrag die Umwandlung in Arbeitsauflagen möglich sein, wobei ein Tag Freiheitsstrafe sechs Stunden Arbeit entspricht. Damit würde nach unserer Überzeugung massiv in das abgestufte Gefüge staatlicher Sanktionsmöglichkeiten auf begangene Straftaten eingegriffen, und zwar negativ und genau in die falsche Richtung führend.
Sehen wir uns einmal die typische Karriere eines so genannten Kleinkriminellen an. Erste Tat - Einstellung des Verfahrens. Zweite Tat - Einstellung gegen Auflagen. Dritte Tat - Verwarnung unter Strafvorbehalt. Vierte Tat - kleine Geldstrafe. Fünfte Tat - höhere Geldstrafe. Sechste Tat - kurze Freiheitsstrafe auf Bewährung. Nach der siebten Tat wahrscheinlich eine kurze Freiheitsstrafe ohne Bewährung. So manches ist also geschehen, bis ein Straftäter tatsächlich zur Verbüßung einer kurzen Freiheitsstrafe ansteht. Da soll jetzt noch einmal zurückgezogen werden?
Meine Damen und Herren, für uns ist die Drohung des Staates mit einer Freiheitsstrafe ein notwendiges und geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern, sowohl durch Einwirkung auf den potenziellen Täter als auch als deutliches Zeichen an seine Bürgerinnen und Bürger, sie vor Straftaten schützen zu wollen. Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen, ist ein Akt des Opferschutzes. Straftäter mit unangemessener Milde zu behandeln, gefährdet die Sicherheit der Bürger.
Meine Damen und Herren, gemeinnützige Arbeit hat auf wiederholt straffällig gewordene Kriminelle keine abschreckende Wirkung, jedenfalls eine weit geringere als die Drohung mit einer Freiheitsstrafe. Dieses ist der zentrale Punkt für unsere Ablehnung, weniger jedoch die zweifellos erheblichen Schwierigkeiten, solche gemeinnützigen Arbeiten auch zu organisieren. Wer soll eigentlich wie schnell geeignete Arbeitsstellen beschaffen, den Verurteilten einweisen und die Arbeitsleistung überwachen? - Der Verband der Sozialarbeiter in der niedersächsischen Strafrechtspflege hat bereits darauf hingewiesen, dass er personell dazu nicht in der Lage ist. Diese Vorbehalte teilen wir. Wir bezweifeln auch, dass überhaupt genügend geeignete Stellen zu finden wären.
Ich komme zu einem zweiten Kritikpunkt unsererseits. Nach dem Entwurf des Gesetzes soll des Weiteren die gemeinnützige Arbeit die primäre Ersatzstrafe für verhängte Geldstrafen sein. Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe soll drei Stunden gemeinnütziger Arbeit entsprechen. Aber auch dies halten wir für verfehlt. Ein nicht unerheblicher Teil zu Geldstrafen Verurteilter zahlt die Geldstrafe an die Landeskasse. Der von einer Ersatzfreiheitsstrafe ausgehende Druck erhöht auch die Zahlungswilligkeit. Dieses Geld brauchen wir ganz einfach. Es darf und soll unserer Meinung nach nicht möglich sein, dass auch ein zahlungsfähiger Verurteilter die Zahlung durch gemeinnützige Arbeit automatisch abwenden kann.
Denjenigen, die nur schwer zahlen können, wird von der Vollstreckungspraxis schon jetzt großzügig Zahlungserleichterung gewährt. Denjenigen, die überhaupt nicht zahlen können, ermöglicht eine niedersächsische Verordnung schon jetzt die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit, nämlich das Programm „Schwitzen statt Sitzen“. Das ist das Entscheidende: Dieses Programm zielt ab auf diejenigen, die nicht bezahlen können. Diejenigen aber, die bezahlen können und nur zahlungsunwillig sind, sollen auch weiterhin die Drohung erfahren, andernfalls im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Das Programm „Schwitzen statt sitzen“ verläuft in Niedersachsen erfolgreich. Es ist ausschließlich auf diejenigen Straftäter ausgerichtet, die nicht zahlen können. Diese in Niedersachsen praktizierte Form des Ersatzstrafensystems halten wir für optimal. Eine Veränderung aufgrund eines Bundesgesetzes wollen wir nicht.
Nun zu unserem dritten Kritikpunkt. Nach dem Gesetzentwurf sollen 5 % der Geldstrafe einer anerkannten gemeinnützigen Einrichtung der Opferhilfe zugewiesen werden. Mit dieser Gesetzesvorlage greift der Bund in die Landeskompetenz ein. Er greift ein in das Haushaltsrecht des Niedersächsischen Landtages. Er greift ein in unser Recht, das System der Opferhilfe nach unseren Vorstellungen und den niedersächsischen Gegebenheiten zu organisieren.
Eines müssen Sie wissen, meine Damen und Herren: Diese Regelung würde für den Landeshaushalt einen Einnahmeverlust von 2 Millionen Euro bedeuten. Überwachung und Organisation derartiger Zahlungsströme - also einer Vielzahl relativ kleiner Beträge - würden nach Modellrechnungen einen Personalbedarf von 35 Personen und Porto
kosten in Höhe von immerhin 60 000 Euro bedeuten. Ein ganz, ganz erheblicher Verwaltungsaufwand. Wofür? - Um Opferhilfeeinrichtungen zu stärken. Vom Grundsatz her ist das ja durchaus positiv. Aber das sind solche Einrichtungen, die in Niedersachsen auch ohne diese Regelung mit ausreichenden Mitteln zur Bewältigung ihrer Arbeit ausgestattet sind.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die genannten Regelungen des Gesetzentwurfs sind verfehlt. Sie gehen in die falsche Richtung. Dieser Entwurf darf so nicht Gesetz werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzte Debatte und auch die jetzige zeigen mir zunächst einmal eines: Die Landtage brauchen wieder mehr Kompetenz. So spannend die letzte Debatte auch war; wir streiten hier ja ständig über bundesgesetzliche Regelungen. Das zeigt uns meiner Meinung nach ganz eindeutig: Die Landtage brauchen wieder mehr Gesetzgebungskompetenz, damit wir uns damit auch im Landtag beschäftigen können.
Ich muss Ihnen Folgendes sagen, meine Damen und Herren: Ich habe selten zuvor einen widersprüchlicheren Antrag gelesen. Man reibt sich ja die Augen und zweifelt an seinem Verstand, wenn man liest, was Sie hier geschrieben haben, und hört, was Sie vorhin in der Debatte von sich gegeben haben. Sie schreiben in Ihrem eigenen Antrag: Das Programm „Schwitzen statt Sitzen“ hat sich bewährt und funktioniert in Niedersachsen gut. Deshalb wollen wir den weiteren Ausbau nicht. Das ist die Logik, die dahinter steckt. Der Bundesgesetzgeber hat jetzt nichts anderes vor, als dieses Programm bundesgesetzlich weiter zu regeln. Ich kann nicht verstehen, warum Sie dagegen polemisieren.
Die Landesjustizministerin hat vorhin gesagt, die Bundesjustizministerin habe wohl keine Ahnung davon, was in den Ländern los sei oder wie das hier funktioniere. Ich kann Sie diesbezüglich beruhigen, Frau Heister-Neumann. Frau Zypries war vorher lange Zeit in der Landesverwaltung tätig.
Sie war in Niedersachsen auch einmal Staatssekretärin. Sie weiß also ganz gut, was in Niedersachsen passiert.
„Was tun, wenn jemand seine Geldstrafe nicht zahlen kann? Oft bleibt nur die so genannte Ersatzfreiheitsstrafe, indem die oder der Verurteilte die Tagessätze absitzt. Das kostet nicht nur viel Geld und belegt knappe Haftplätze. Außerdem bekommt der oder die Verurteilte zusätzliche Probleme, weil Bindungen zur Familie oder dem Berufsleben für eine bestimmte Zeit unterbrochen werden. Wenn sie oder er stattdessen gemeinnützige Arbeit verrichtet, ist damit allen gedient.... Insgesamt hat das Programm ‚Schwitzen statt Sitzen‘ dem Land Niedersachsen seit 1991 Haftkosten in Höhe von fast 51 Millionen Euro erspart.“
Die bürgerlich-konservative Logik ist dagegen: Wir haben ein gutes Projekt. Daher bauen wir es nicht weiter aus. - Ich muss Ihnen sagen, diese Logik erschließt sich mir nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sanktionenrechtsreform hat zum Ziel, den Entscheidungsspielraum von Richterinnen und Richtern zu erweitern. Sie hat nicht zum Ziel, dass die gemeinnützige Arbeit generell zu vollziehen ist, sondern dort - so steht es auch im Gesetzentwurf -, wo es angemessen und sachgerecht ist, kann die Justiz entsprechend verfahren. Damit wird also das Handlungsrepertoire vergrößert. Mehr Flexibilität ist das Ziel. Gegen mehr Flexibilität haben Sie doch auch sonst nichts einzuwenden.
Die hier eben aufgestellte Behauptung, dass die Funktion der kurzen Freiheitsstrafe als Mittel der Spezialprävention durch die Sanktionenrechtsreform ausgehöhlt werde, stimmt einfach nicht. Alle Forschungsergebnisse sprechen dafür, dass gemeinnützige Arbeit genau so abschreckend wirkt wie eine kurze Freiheitsstrafe. Sprechen Sie ein
mal mit Kriminologen, und lesen Sie die einschlägigen Untersuchungen. Dann werden Sie eines Besseren belehrt. Gemeinnützige Arbeit kommt im Übrigen nicht für Gewalttäter und Schwerkriminelle infrage, sondern sie kommt nur bei Klein- und Gelegenheitskriminalität zum Einsatz.