mal mit Kriminologen, und lesen Sie die einschlägigen Untersuchungen. Dann werden Sie eines Besseren belehrt. Gemeinnützige Arbeit kommt im Übrigen nicht für Gewalttäter und Schwerkriminelle infrage, sondern sie kommt nur bei Klein- und Gelegenheitskriminalität zum Einsatz.
Ich möchte nicht bestreiten, dass hier einige Einwände erhoben worden sind, die zu Recht noch diskutiert werden müssen. Das Programm wird ganz definitiv eine gewisse zusätzliche Bürokratie und Mehrarbeit mit sich bringen. Ich habe aber auch vorhin schon in meiner Rede gesagt: Es kann nicht sein, dass unsere Kommunen vor dem Bankrott stehen und verloddern, und uns gelingt es nicht, sinnvolle gemeinnützige Arbeit zu organisieren. Das ist völlig widersprüchlich. Im Übrigen: Haftvollstreckung und Vollstreckungsverfahren zum Eintreiben von Geldstrafen sind auch nicht weniger aufwändig und bürokratisch. Also, das ist doch billige Polemik; das eine wird gegen das andere ausgespielt.
Zu guter Letzt möchte ich Ihnen sagen: Mit dem Antrag gegen die Sanktionenrechtsreform zeigt die Landesregierung, was ihr der Opferschutz wert ist: nur laue Sonntagsreden! Der Innenminister war kürzlich auf einer Opferschutztagung und hat gesagt: Wir müssen mehr für den Opferschutz tun. Wenn es dann aber konkret wird, wenn es ums Geld geht, dann machen Sie einen Rückzieher. Das finde ich absolut beschämend, meine Damen und Herren.
Die Opferschutzverbände werden sich bei Ihnen bedanken, dass Sie ihnen die mickrigen 5 % jener Geldstrafe vorenthalten wollen und auch noch Portogebühren dafür anführen, dass diese Opferschutzzahlungen nicht vorgenommen werden sollen. Ich werde mal den Weißen Ring dazu konsultieren, dass diese Landesregierung für den weiteren Opferschutz nichts tun will. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist immer ein bisschen kritisch, wenn man Fachkompetenzen anzweifelt und dann selber vielleicht im Einzelnen nicht genau in den Fachdetails steht. Ich werde das im Rahmen meiner Rede wohl an der einen oder anderen Stelle erwähnen müssen.
Unser gemeinsamer Entschließungsantrag, der sich gegen die Reform des Sanktionenrechts aufgrund des Gesetzentwurfs der Bundesregierung wendet, hat seinen Sinn. Der Kollege Dr. Biester hat das im Wesentlichen schon dargelegt, sodass ich darauf nicht im Detail eingehen will. In einigen Punkten möchte ich die Sache aber noch einmal veranschaulichen.
In der Tat würde mit diesem Entwurf aus unserer Sicht eine sehr starke Aushöhlung des Strafrechts und der Präventionswirkung des Strafrechts erfolgen. Es ist unser ureigenes Anliegen, über staatliche Modernisierungsprozesse nachzudenken. Dann muss man natürlich auch über die Frage nachdenken: Was machen wir im Bereich des Strafrechts bzw. des Strafvollzugs? - Wenn wir eine optimal funktionierende Justiz mit einem leistungsfähigen Strafvollzug haben, kann sie ihrer Aufgabe als tragende Säule des Rechtsstaates durchaus gerecht werden. Aber wir müssen diese Säule stärken und nicht schädigen, wie es die Folgen dieses Entwurfs herbeiführen würden.
Wir sollten uns diese Vorschläge noch einmal ganz kurz auf der Zunge zergehen lassen - der Kollege Dr. Biester hat sie, wie gesagt, schon dargestellt -:
Jemand wird zu einer Geldstrafe verurteilt, muss aber nachher nicht mehr zahlen, sondern nur noch gemeinnützige Arbeit leisten, weil die gemeinnützige Arbeit in erster Linie der Ersatz hierfür wäre. Darüber kann man eventuell sogar noch reden. Wenn man dann aber zu einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verurteilt wurde, würde man in diesem Fall sogar privilegiert werden. Denn jetzt muss die Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr angetreten werden, sondern es muss in der Regel nur noch gemeinnützige Arbeit geleistet werden.
Wenn man sich dann vor Augen hält, dass zu denjenigen, gegen die eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt wird, z. B. gerade Wiederholungstäter gehören, dann muss man sich doch fragen: Warum soll jemand, der wiederholt Straftaten begangen hat und gegen den nicht nur eine normale Geldstrafe verhängt wird, sondern
gegen den jetzt schon eine im Strafmaß darüber stehende Freiheitsstrafe verhängt wird, auf einmal wieder nur die gemeinnützige Arbeit ableisten? Das kann nicht mehr im Sinne eines Gerechtigkeitssystems im Rang der Normen und der Verurteilung und der Strafzumessung sein.
Ich frage Sie deshalb, meine Damen und Herren: Wohin soll der Weg führen, den die Bundesregierung eingeschlagen hat? Ist es nicht der Beginn der Demontage unseres Rechtsstaates, wenn der Zweck kurzer Freiheitsstrafen als Mittel der Spezialprävention - davon reden wir gerade - untergraben und deshalb das Sanktionengefüge in der Tat völlig ad absurdum geführt wird? Oder wie hat es der gesetzestreue Bürger zu verstehen, wenn Straftäter durch die Verrechnung von Strafe mit gemeinnütziger Arbeit unverhältnismäßig begünstigt werden? - Wenn ich mir mal die Gesichter der Zuschauer anschaue, kann ich wenig Verständnis für diese Folgen erkennen.
Ein Aspekt ist auch schon erwähnt worden: die Auswirkungen der Zahlung von 5 % von jeder Geldstrafe für die Opferhilfe. Wir haben einige Tagungsabschnitte zuvor schon einmal festgestellt, dass die Opferhilfe in Niedersachsen sehr gut ausgestattet ist, dass sie finanziell gut dasteht. Frau Bockmann nickt. Ich sehe, Sie erinnern sich. Dann besteht doch gerade aus niedersächsischer Sicht gar kein Grund, unbedingt diese 5 % abzuzwacken und zusätzlich noch in die Opferhilfe hineinzubringen.
Natürlich kann man jetzt sagen: Die brauchen eventuell noch mehr Geld. - Aber wenn sie jetzt gut ausgestattet sind, dann muss man doch nicht diese 5 % zusätzlich zahlen, die darüber hinaus wiederum mit einem hohen Aufwand verwaltet werden müssen und zusätzliche Belastungen der Rechtspfleger bringen, die Sie auch immer so gern entlasten wollen und bei denen Sie das hohe Lied singen: Mein Gott, den armen Rechtspflegern bürden wir so viel auf, da zwacken wir auch noch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ab. - Jetzt sollen sie auf einmal dort auch noch zusätzlich Verwaltungsarbeiten ausführen. Das passt doch überhaupt nicht zusammen, Herr Briese, das müssen Sie doch mal eingestehen.
der, ob SPD, Grüne, FDP sowieso, aber auch die CDU: Das ist ein Programm, das sich bewährt hat. - Wir können es uns nur leider nicht leisten, dieses Programm noch weiter auszudehnen. Ich habe es vorhin in meinem anderen Redebeitrag auch schon gesagt. Es ist ein enormer Verwaltungsaufwand, der dadurch entsteht, dass die Leute betreut werden müssen. Es muss geprüft werden, warum jemand nicht zur Arbeit erscheint. Dann muss dort nachgehakt werden. Dann kommt er zum zweiten Mal, zum dritten Mal, zum vierten Mal nicht. Das ist doch ein Aufwand, der gar nicht mehr im Verhältnis zu der Strafe steht, die verhängt wurde. Da ist fast die Bestrafung des Staates größer als die Bestrafung desjenigen, der sagt: Komme ich heute nicht, komme ich morgen; irgendwann wird sowieso vollstreckt, vielleicht auch nicht; der Entwurf sieht ja vor, dass vorrangig gemeinnützige Arbeit zu leisten ist. - Das kann doch nicht mehr im Sinne des Strafrechts sein. Da machen wir uns doch auf eine bestimmte Art und Weise lächerlich.
In Zeiten leerer Kassen ist es deshalb das Gebot der Stunde, solchen Fehlplanungen, wie sie die Bundesregierung jetzt vorgeschlagen hat, eine Absage zu erteilen. Ich darf Sie alle ganz herzlich ermuntern: Machen Sie hierbei nicht mit, sondern schließen Sie sich unserem Antrag an, und wenden Sie sich gegen den Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Sanktionenrechts! - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Kollege Briese von einem selten widersprüchlichen Antrag gesprochen hat und dabei war, sich die Augen zu reiben, dann könnten wir als SPD-Fraktion diesen Antrag titulieren mit: „Zwei und zwei sind 22“. So ähnlich könnte man jedenfalls die Lesart der Justizministerin oder der Regierungsfraktionen interpretieren, wenn es um die Berliner Forderung geht, 5 % jeder Geldstrafe an Opferhilfeorganisationen zu überweisen. 5 % entsprechen 2 Millionen Euro in Niedersachsen, die nach Ihrer Aussage, Frau Ministerin, in der HAZ vom 16. Februar das Land jährlich verlieren würde.
(Bernd Althusmann [CDU]: Milchmäd- chen können in der Regel sehr gut rechnen! - Zuruf von der CDU: „Milchmädchen“ ist ein frauenfeindli- cher Begriff!)
Ein Blick in die Berliner Gesetzesbegründung schafft Klarheit. Empfänger dieses fünfprozentigen Opfergeldes - sprich, 2 Millionen Euro für Niedersachsen - können nämlich sein: Notruftelefone, Frauenhäuser, Täter-Opfer-Ausgleich etc. Diese Vorgaben vom Bund sollten also einen gewissen Mindeststandard für Opfereinrichtungen sichern. dpa hat heute nicht zu Unrecht die Meldung herausgegeben, dass in Deutschland der Opferschutz im Vergleich zu europäischen Ländern am schlechtesten ausgestattet und am schlechtesten organisiert sei.
- Warten Sie es doch ab! - Und was macht Niedersachsen? Niedersachsen hat - auch auf Initiative der vorigen SPD-Landesregierung - einen Opferschutz, der sich sehen lassen kann. Wir haben nämlich neben der Stiftung Opferhilfe - diese benenne ich hier nicht - schon 4 159 000 Euro für Einrichtungen wie Frauenhäuser, Notruftelefone, Täter-Opfer-Ausgleich etc. in unseren Haushalt eingestellt. Das Land zahlt also mehr als das Doppelte und muss sich naturgemäß vor diesen Bundesstandards überhaupt nicht fürchten.
Aber was machen Sie, Frau Ministerin? - Sie gehen allen Ernstes an die Presse und behaupten, mit der Verabschiedung dieses Bundesgesetzes mit seinem niedrigen Standard in Höhe von 2 Millionen Euro würden der Landeskasse 2 Millionen Euro durch die Lappen gehen. So etwas nenne ich wahrlich eine Milchmädchenrechnung.
Es ist geradezu unseriös, mit Opferschutzeinrichtungen in unserem Land argumentativ so umzugehen. Man kann sich sicherlich darüber streiten, ob eine Verteilung dieser Gelder vor Ort durch die Gerichte sinnvoll ist, ob es nicht zu Bevorzugungen einzelner regionaler Einrichtungen führen könnte
und ob eine zentrale Verteilung nicht sinnvoller wäre. Aber die Behauptung, dass diese Opferzahlungen in Höhe von 5 % zu Mindereinnahmen für das Land führen würden, ist schlichtweg unseriös. Frau Ministerin, wenn Sie in der HAZ diese Behauptung aufgestellt haben, dann stellen Sie bitte die volle Wahrheit dar. Auch wegen dieses kritisierten regionalen Verteilungsschlüssels hat die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries diesen Gesetzespart am Freitag, den 13. Februar, im Bundesrat zurückgezogen.
Deshalb sollten Sie doch drei Tage später gegenüber der Presse nicht so tun, als ob nichts geschehen sei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Dänemark, England, Wales, Frankreich, Finnland, die Niederlande, Norwegen, die Schweiz und zahlreiche andere europäische Länder praktizieren seit Jahren als Ersatz für Geld- oder kurze Freiheitsstrafen die so genannte gemeinnützige Arbeit. Diese Sanktionsalternative findet überall im europäischen Ausland hohe Akzeptanz. In den meisten Ländern gelingt es der Mehrheit der Verurteilten, die Arbeit vollständig zu leisten. Erfahrungen zeigen, dass die Rückfallraten nach gemeinnütziger Arbeit eben geringer sind als die nach Verbüßung von Freiheitsstrafen.
Was in anderen Ländern als selbstverständlich, gut und auch als Kosten sparend angesehen wird, scheint für die niedersächsische FDP und CDU Teufelszeug zu sein. Jedenfalls orakeln Sie in Ihrem Antrag, dass dies zu einer völligen Verwerfung des Sanktionsgefüges führen würde. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu, was Sie als Verwerfung bezeichnen - gestatten Sie mir, aufgrund der Redebeiträge von Kollegen der CDUund FDP-Fraktion etwas zum Thema Ersatzfreiheitsstrafen, was im Gesetzentwurf steht, zu sagen; ich gehe nicht auf kurze Freiheitsstrafen ein Zitat § 43: An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt mit Zustimmung des Verurteilten gemeinnützige Arbeit Erteilt der Verurteilte diese erforderliche Zustimmung nicht oder - jetzt kommt es - wird die gemeinnützige Arbeit nicht in angemessener Zeit oder in ordnungsgemäßer Weise erbracht, so tritt an die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe Freiheitsstrafe. - Das heißt, die Ausreden, die Sie vorhin angebracht haben, zie
hen nicht so recht. Wenn hier nicht gespurt wird, dann wird der Staat auch reagieren. Das ist eben der entscheidende kriminalpolitische Unterschied zwischen uns: Menschen, die nicht zahlen können, titulieren wir in der Presse nicht automatisch als Drückeberger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem erfolgreichen Programm „Schwitzen statt Sitzen“ brauche ich nichts mehr zu sagen. Das ist bereits ausgeführt worden. Schauen Sie doch einmal - unabhängig vom europäischen Ausland ins schwarz-gelbe Sachsen-Anhalt. Dort wird nicht davon geredet, Kasernen für Knäste zu okkupieren. Dort wurde vielmehr im vergangenen Jahr - Sachsen-Anhalt ist viel kleiner als Niedersachsen - 96 000 infolge von Ersatzfreiheitsstrafen eigentlich zu verbüßende Hafttage durch Ableistung von gemeinnütziger Arbeit eingespart. Unter Berücksichtigung der laufenden Kosten - beispielsweise für die Verpflegung sind das 200 000 Euro gewesen ergeben sich summa summarum, wenn man alles zusammenzählt, Einsparungen von 7,2 Millionen Euro. Gestatten Sie mir deshalb, aus einer Presseerklärung aus dem schwarz-gelben Sachsen-Anhalt zu zitieren:
„Die Straftäter erbrachten durch ihre Arbeit auch eine nützliche Leistung für die Allgemeinheit.... Gemeinnützige Arbeit ist kein Allheilmittel zur Reaktion auf Kriminalität.“
„Sie haben nur dann Sinn, wenn bereitwillige Täter, die eine Geldstrafe nicht zahlen können, die sonst fällige Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit tilgen wollen.“
Genau so ist es. Genau so steht es in dem Entwurf zum neuen Bundesgesetz. Genau so wollen wir es auch haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
einmal darauf hinweisen, dass es sich um einen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP handelt, den ich allerdings sehr begrüße. Er ist also nicht von mir vorgelegt worden.
Vom Grundsatz her begrüße ich das Anliegen der Bundesregierung, Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit möglichst zu vermeiden. Deswegen kann in Niedersachsen bereits seit 1991 jede Person, die nicht in der Lage ist, eine Geldstrafe zu zahlen, stattdessen gemeinnützig arbeiten. Das praxisnahe Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ist über einen mehrjährigen Zeitraum überaus erfolgreich; Herr Briese hat darauf hingewiesen. Ich möchte an dieser Stelle das Jahr 2002 hervorheben. Da hat es uns 238 Haftplätze erspart, womit eine Summe von 7,5 Millionen Euro verbunden ist; das ist nicht zu unterschätzen.