Vom Grundsatz her begrüße ich das Anliegen der Bundesregierung, Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit möglichst zu vermeiden. Deswegen kann in Niedersachsen bereits seit 1991 jede Person, die nicht in der Lage ist, eine Geldstrafe zu zahlen, stattdessen gemeinnützig arbeiten. Das praxisnahe Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ist über einen mehrjährigen Zeitraum überaus erfolgreich; Herr Briese hat darauf hingewiesen. Ich möchte an dieser Stelle das Jahr 2002 hervorheben. Da hat es uns 238 Haftplätze erspart, womit eine Summe von 7,5 Millionen Euro verbunden ist; das ist nicht zu unterschätzen.
Meine Damen und Herren, aber der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht über unsere Regelungen hinaus. Das kann man nicht deutlich genug darstellen.
- Herr Briese, da ist bei Ihnen vielleicht eine etwas verzerrte Darstellung festzustellen. - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nämlich u. a. vor, die gemeinnützige Arbeit bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe als primäre Ersatzstrafe festzuschreiben und - darum geht es im Wesentlichen auch kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen. Ferner sollen Gerichte zukünftig verpflichtet werden, 5 % jeder ausgeurteilten Geldstrafe Opferhilfeeinrichtungen zuzuweisen. Die vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden Rechtslage sind nicht nur überflüssig, weil sie keinerlei präventive Auswirkungen haben werden, sie sind nach meiner Auffassung sogar kontraproduktiv, weil der zusätzliche Verwaltungsaufwand die Erfolge der derzeit gut funktionierenden Landesprogramme tatsächlich gefährden wird. Darauf ist auch schon hingewiesen worden. Ich mache dazu drei Anmerkungen.
Erstens. Die Ausgestaltung der gemeinnützigen Arbeit als primäre Ersatzstrafe würde zu erheblichem und unnötigem Verwaltungsaufwand führen, der so aussieht: Ein nicht geringer Anteil der Verurteilten ist nicht zahlungsunfähig, sondern schlicht zahlungsunwillig. Bei diesen führt derzeit regelmäßig die Androhung der Ersatzfreiheitsstrafe zur Bezahlung der Geldstrafe. Das haben wir von Praktikern aus den Gerichten, aus den Staatsanwaltschaften und auch aus dem Vollzug erfahren. Da
nach dem Gesetzentwurf vor der Androhung der Ersatzfreiheitsstrafe dem Verurteilten zunächst gemeinnützige Arbeit anzubieten ist, werden künftig deutlich mehr zahlungsunwillige Verurteilte - auch deutlich länger - als bisher allein durch Passivität die Vollstreckung vereiteln können, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Ferner müssten nach dem Gesetzentwurf selbst für Verurteilte, die nicht zahlen wollen, aber Arbeitswilligkeit vortäuschen, Arbeitsstellen organisiert werden. Diese Aufgabe ist mit dem vorhandenen Personalbestand einfach nicht zu erfüllen. Außerdem haben die Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer bereits heute Mühe, den wirklich arbeitswilligen Verurteilten genügend geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
Zweitens. Der Vorschlag der Bundesregierung, Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen, begünstigt gezielt diejenigen, bei denen weitere Straftaten zu befürchten sind. Meine Damen und Herren, nach dem Strafgesetzbuch darf das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur dann festsetzen, wenn die Strafe ausnahmsweise zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich ist. Betroffen sind hiervon gewöhnlich hartnäckige Wiederholungstäter, Menschen, die sich auch durch Geld- und Bewährungsstrafen nicht davon haben abhalten lassen, erneut gegen die Rechtsordnung zu verstoßen. Unabhängig davon, dass es kriminalpolitisch verfehlt wäre, diesen Personen eine weitere allerletzte Chance einzuräumen, ist derjenige, der glaubt, dass sich dieser Personenkreis durch gemeinnützige Arbeit beeindrucken ließe sowie der Arbeitsverpflichtung tatsächlich nachkommen werde, naiv und ignoriert die strafrichterliche Wirklichkeit.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch auf den Hinweis von Frau Bockmann reagieren, dass die Praxis in unseren europäischen Nachbarländern doch ganz anders sei und dort insbesondere bei kurzen Freiheitsstrafen gemeinnützige Arbeit als primäre Ersatzstrafe angewendet werde. Das stimmt, ja. Aber, wie es so schön heißt: Äpfel mit Äpfeln vergleichen, Birnen mit Birnen vergleichen. - Die Sachverhalte sind nicht identisch. Frau Bockmann, in Schweden kann man für eine Trunkenheitsfahrt einen Monat Freiheitsstrafe bekommen. In Niedersachsen und in den anderen deut
schen Bundesländern muss man aber sehr viel mehr anstellen, um zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden. Deshalb: Man muss das vergleichen, was man vergleichen kann.
Die geplante Verpflichtung der Gerichte, 5 % jeder einzelnen gezahlten Geldstrafe anerkannten Einrichtungen der Opferhilfe zuzuweisen, ist unpraktikabel, aufwändig und für die Belange der Opferhilfe in Niedersachsen nicht hilfreich. Abgesehen von den 2 Millionen Euro, über die der Landeshaushalt dann nicht verfügen kann - es ist richtig, Frau Bockmann, dass diese Mittel in dem System verbleiben -, hätte die Regelung eine Verkomplizierung der Geldstrafenvollstreckung zur Folge; denn bei Einzelzuweisung durch den Richter müsste bei jeder noch so geringen Geldstrafe kontrolliert werden, ob diese 5 % auch an die Opferhilfeeinrichtung gezahlt werden.
Das niedersächsische Modell der vom Land eingerichteten Stiftung Opferhilfe ist den komplizierten Vorstellungen der Bundesregierung überlegen.
Für uns wäre es ein Rückschritt. Zum einen trägt das niedersächsische Modell dem Recht des Landtags, über die Einnahmen und die Ausgaben des Landes zu entscheiden, sehr viel besser Rechnung. Zum anderen setzt es unbürokratisch den Gedanken um, die Hilfe für Opfer im Wesentlichen durch Zahlungen der Täter zu finanzieren.
So weisen bereits heute Gerichte und Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer Befugnisse der Stiftung Opferhilfe Bußgelder in beträchtlicher Höhe zu. Deswegen konnte die Stiftung im Jahre 2003 auf ursprünglich geplante Haushaltsmittel in Höhe von 450 000 Euro verzichten, ohne dass die Erfüllung ihrer Aufgaben auch nur ansatzweise gefährdet wäre.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung lehnt sinnlose Regelungen ab, die praxisfern einzig der Aufblähung des Verwaltungsaufwandes dienen, ohne den angestrebten Zweck zu erreichen. Aus diesem Grunde lehnen wir den Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Sanktionsrechts in diesen Punkten ab. In anderen Punkten stimmen wir ihm zu. - Danke schön.
Der Antrag soll im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen beraten werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich mitteilen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, den Tagesordnungspunkt 30 direkt zu überweisen.
Tagesordnungspunkt 30: Keine Privilegierung von katholischen Gymnasien - Gleichbehandlung bei Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/797
Ich möchte auch gleich zur Ausschussüberweisung kommen. Federführend soll sich der Kultusausschuss mit diesem Antrag befassen, mitberatend sollen ihn die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen und für Rechts- und Verfassungsfragen behandeln. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung: Etikettenschwindel und Missbrauch des Elitebegriffs beenden - Leistung, Wettbewerb und Exzellenz durch Deregulierung der Rahmenbedingungen im Hochschulbereich tatsächlich fördern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/794
gestellt: Hochschulen sind keine philanthropischen Inseln abstrakten Diskurses, sondern Dienstleistungen, die vom steuerzahlenden Bürger finanziert und damit einem Legitimationsdruck ausgesetzt sind. Diese Legitimation erfolgt nicht nur durch bildungspolitische Vorgaben, sondern auch durch einen Wettbewerb der Hochschulen untereinander auch über die Grenzen des Landes hinaus. Wettbewerbe sind dadurch gekennzeichnet, nicht nur die Besseren zu prämiieren, sondern auch die Schlechteren zu identifizieren. Entscheidend ist, daraus auch tatsächlich Konsequenzen folgen zu lassen. Die Konzentration auf das Wesentliche und auf unsere Stärken ist das Gebot der Stunde. Und danach handelt diese Landesregierung.
Wir haben in Deutschland kein Ideen- und Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungs- und Vollzugsdefizit. Allerdings muss ich das in Bezug auf die Bundesbildungsministerin deutlich einschränken. Ihre letzte Aktion zur Eliteförderung zeugt schlicht von purer Inkompetenz und Konzeptlosigkeit.
Den von der Bundesregierung vorgesehene Wettbewerb „Brain Up! Deutschland sucht seine Spitzenuniversitäten“ lehnen wir als politischen Etikettenschwindel, Effekthascherei und Missbrauch des Elitebegriffs grundsätzlich ab.
Der Name ist Programm, er wurde offensichtlich bewusst gewählt, um die identischen Ziele dieses Gewinnspiels und der Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ herauszustellen. Beides geht an der Realität vorbei, erreicht lediglich kurzfristige Effekte und lässt Nachhaltigkeit sowie tatsächlichen Wettbewerb außen vor. Es zählen nicht die Inhalte. Es geht nur um das Verkaufen.
Der Wettbewerb ist bei den für die Hochschulen zuständigen Ländern, der Kultusministerkonferenz und den Fachgremien der Wissenschaft auf einhellige Ablehnung gestoßen. Weder ist das Konzept geeignet, wissenschaftliche Exzellenz tatsächlich zufördern, noch besteht eine Finanzierungsgrundlage für das ausgelobte Gewinnspiel. Zum Hintergrund: Die Gewinneruniversitäten - so die Veröffentlichungen der Bundesregierung - sollen nach Auswahlrunden durch eine Jury bestimmt
werden und ab dem Jahr 2006 für den Zeitraum von fünf Jahren jährlich 50 Millionen Euro erhalten. Nur die Finanzierung steht nicht. Der forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, will frisches Geld. Das Bundesfinanzministerium erklärt, über die Finanzierung sei noch nicht entschieden. Bereits mehrfach verplant ist auch schon der erwartete Erlös aus den auch nur angedachten Veräußerungen des Goldes der Bundesbank. Mit Herrn Eichel wurde über das Thema überhaupt nicht gesprochen. Ich zitiere Frau Bulmahn, die auch zugibt, dass sie mit Herrn Eichel darüber nicht gesprochen hat, aus der Süddeutschen Zeitung vom 28. Januar:
„Wenn Sie einen so konkreten Vorschlag machen, können Sie nicht jedes Detail vorher ausgehandelt haben.“
Meine Damen und Herren, das Vorgehen der Bundesregierung im Bildungsbereich hat anscheinend erkennbar Methode. Wie beim Ganztagesschulprogramm sollen auch in diesem nur auf Publicity ausgerichteten Wettbewerb die fehlende Zuständigkeit und die Konzeptlosigkeit mit Millionenbeträgen erkauft und zugedeckt werden. Die eigentlichen Aufgaben und Pflichten werden dabei jeweils nicht gelöst.
Dann schauen wir doch einmal, was die Bundesregierung im Bereich Wissenschaft und Forschung bisher gemacht hat. Angekündigt war 1998 eine Verdoppelung des Etats für Bildung und Forschung binnen fünf Jahren. Es ist bei der Ankündigung geblieben. Die Mittel für den Hochschulbau wurden allein in diesem Jahr um 75 Millionen Euro gekürzt. Mittelfristig sind Kürzungen um weitere 125 Millionen Euro bis 2007 vorgesehen.
Die Vereinbarung zum kontinuierlichen Anstieg der Forschungsförderung ist einseitig aufgekündigt worden. Den deutschen Forschungsorganisationen fehlten bereits 2003 75 Millionen Euro. Die renommierte Max-Planck-Gesellschaft muss zwölf Einrichtungen schließen. Allein in diesem Jahr werden vom Bund die Mittel für Forschung und Entwicklung um 184 Millionen Euro verringert. In Niedersachsen dagegen wird der herausragenden
Bedeutung innovativer Forschung Rechnung getragen, indem dafür 3 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Mit der Optimierung der Hochschulen schärfen wir zudem die Profilbildung und sorgen so für mehr Wettbewerb und Spitzenleistungen.
Anstelle von Scheinwettbewerben ist es vielmehr zwingend erforderlich, dass endlich die bürokratischen Fesseln, mit denen die Bundesbildungsministerin die Länder und die Hochschulen seit Jahren quält, gesprengt werden. Das Hochschulrahmengesetz hat sich definitiv nicht bewährt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das Studienauswahlrecht muss konsequent eingeführt werden. Die ZVS, die Zentrale Stelle für die Vergabe von Studienplätzen, muss unverzüglich abgeschafft werden.
Das Hochschulfinanzierungssystem muss novelliert werden. Die Erhebung von Studiengebühren muss ermöglicht werden. Das Hochschulrahmengesetz soll sich doch bitte nur noch auf die Fragestellungen reduzieren, die zwingend bundesweit zu beantworten sind.