Katrin Trost
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zurück von der Märchenstunde zu den harten Fakten!
Mit dem hier zu verabschiedenden Haushalt im Bereich Wissenschaft und Kultur wird wie jedes Jahr seit 2003 wieder deutlich: Die Koalition aus CDU und FDP stellt sich den aktuellen Herausforderungen.
Wir setzen die Stärkung unserer Hochschulen konsequent fort. Wir investieren in Bildung und Kultur, ohne die notwendige Haushaltskonsolidierung zu vernachlässigen. Wir stellen die Weichen für das Zukunftsland Niedersachsen,
und zwar mit dem Hochschulpakt 2020, mit der Niedersächsischen Technischen Hochschule, mit
der Exzellenzinitiative, mit Forschungsbauten und mit frühkindlicher Bildung und Entwicklung, um nur einige wenige zu nennen. Innovationen in Lehre, Forschung, Weiterbildung bringen zugleich wirtschaftliches Wachstum hervor. Wir stärken den Wissenschaftsstandort Niedersachsen und ma
chen ihn zukunftsfähig.
Lassen Sie mich dies Ihnen hier jetzt exemplarisch - aufgrund der Redezeit an sehr wenigen Beispielen - verdeutlichen. Beginnen wir mit dem Hochschulpakt. Die Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 ist in den nächsten Jahren die zentrale Herausforderung im Hochschulbereich. Wir müssen den demografisch bedingten Anstieg der Studienberechtigtenzahl und den doppelten Abiturjahrgang als Chance für die junge Generation und die Hochschulen strategisch intelligent nutzen. Das gilt sowohl für den ersten Teil des Paktes, die Schaffung neuer Studienanfängerplätze, als auch für den in der Öffentlichkeit nur wenig wahrgenommenen zweiten Teil, die Programmpauschalen der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei dem Ministerpräsidenten, bei Minister Stratmann und bei seinem Staatssekretär Dr. Lange sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im MWK dafür danken,
dass nach intensiver Vorbereitung unter maßgeblicher Beteiligung des Landes Niedersachsen und zähem Ringen um die Details dieser Hochschulpakt so zustande gekommen ist.
Die niedersächsischen Hochschulen haben sich verpflichtet, bis einschließlich 2010 insgesamt
11 210 zusätzliche Studienanfänger in das erste Studiensemester aufzunehmen, allein 2007 schon 1 610 zusätzliche Studienanfänger, für die die Hochschulen knapp 7 Millionen Euro erhalten. Dies ist eine große Herausforderung, der wir uns stellen werden. Die Hochschulen werden dies auf den Weg bringen.
Meine Damen und Herren von der SPD, Ihre Unkenrufe, dass die Einführung von Studienbeiträgen dazu geführt habe, dass weniger Studierende ein Studium in Niedersachsen aufnähmen, sind mit den neuesten Zahlen widerlegt. Trotz der Studienbeiträge und wegen der verbesserten Situation an den Hochschulen kommen Studierende wieder
nach Niedersachsen und nehmen hier ihr Studium auf.
Zum Thema Meeresforschung. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für uns in den nächsten Jahren.
Die im Zuge des Klimawandels zunehmende Bedeutung der Meeresforschung erfordert es, dass sich Niedersachsen im Bereich Meeresforschung und Meerestechnik verstärkt engagiert, nicht nur um in diesem Forschungsfeld die Konkurrenzfähigkeit zu steigern, sondern auch um den spezifisch regionalen Herausforderungen begegnen zu können. Niedersachsen ist als das Bundesland mit der längsten Nordseeküstenlinie und einer deichgeschützten Flachmeerküste besonders gefordert und wird auch besonders von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sein. Deshalb wurde inzwischen entschieden, das Forschungszentrum Terramare in Wilhelmshaven zum 1. Januar 2008 in das Institut für Chemie und Biologie des Meeres, das ICBM, der Universität Oldenburg zu integrieren,
um in Forschung und Dienstleistung Synergien und eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Ressourcen am Standort Wilhelmshaven zu erreichen. Das Max-Planck-Institut für marine Mikrobiologie errichtet am ICBM zwei selbstständige Forschernachwuchsgruppen ein, die die Bereiche
organische und anorganische Biochemie und Analytik stärken. Die neuen Nachwuchsforschergruppen stellen eine ideale Ergänzung des Oldenburger Meeresforschungsinstituts dar
und sind gleichzeitig hervorragend geeignet, die Meeresforschung in Bremen und Bremerhaven sowie in Oldenburg und Wilhelmshaven noch besser miteinander zu verbinden und aufeinander abzustimmen.
Dem Oldenburger Institut für Chemie und Biologie des Meeres bietet sich damit die Chance, seine ohnehin anerkannte, exzellente Forschung auszubauen und weiter zu verbessern. Das Land Niedersachsen übernimmt die Anschubfinanzierung.
Hierfür stellen die Fraktionen der CDU und der FDP 3 Millionen Euro in den Haushalt 2008 ein.
Mit der geplanten Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule werden die TU Braunschweig, die TU Clausthal und die Universität Hannover insbesondere in den Ingenieurwissenschaften hochschulübergreifend zusammenarbeiten. Dies ist die Chance, einen ingenieurwissenschaftlichen Leuchtturm in Forschung und Lehre entstehen zu lassen. Wir brauchen uns nichts vorzumachen: Der unzureichende Erfolg der niedersächsischen Ingenieurwissenschaften in der
Exzellenzinitiative zeigt, wie dringend nötig dies ist.
Wir werden dafür 5 Millionen Euro im Landeshaushalt 2008 bereitstellen,
die in erster Linie der Anschubfinanzierung standortübergreifender Forschungsprojekte dienen. Das, meine Damen und Herren, ist ein Weg in die Zukunft.
Der Ausschuss Forschungsbauten des Wissenschaftsrates hat bundesweit insgesamt zwölf Bauvorhaben für die hälftige Mitfinanzierung durch den Bund empfohlen. Davon sind alleine drei in Niedersachsen, nämlich das NeSSy, der Neubau für die Forschungszentren Neurosensorik und Sicherheitskritische Systeme der Universität Oldenburg, mit insgesamt 10,8 Millionen Euro, der Umbau für das European Legal Studies Institute - ELSI - der Universität Osnabrück mit insgesamt 6,9 Millionen Euro und der Neubau des Kulturwissenschaftlichen Zentrums der Universität Göttingen mit insgesamt 20,5 Millionen Euro.
Damit liegen wir mit Bayern bundesweit an der Spitze. Unser Anteil am gesamten Fördermittelvolumen beträgt 15,3 % und liegt damit deutlich über dem Königsteiner Schlüssel. Auch hier noch einmal vielen Dank für die Verhandlungsergebnisse, Herr Minister!
In Anlehnung an das von Baden-Württemberg aufgelegte Programm „Kinderbetreuung für das wissenschaftliche Personal“ an allen Hochschulen des Landes soll in Niedersachsen das Programm „Familienfreundliche Hochschule Niedersachsen“ geschaffen werden. 2008 sollen im Rahmen eines Modellprojektes landesweit Betreuungsplätze für bis zu dreijährige Kinder von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschaffen werden, und zwar besonders in der Randstundenbetreuung, also außerhalb der regulären Betreuung. Denn das entspricht dem tatsächlichen Bedarf an den Hochschulen. Die Arbeitszeiten des Mittelbaus an den Hochschulen richten sich nicht unbedingt nach den Öffnungszeiten regulärer Krippen. Hierfür stellt das Land Niedersachsen, stellen wir im Haushalt 250 000 Euro zur Verfügung. Das dient dem Anschub. Wir hoffen, dass sich das weiter ausbaut. Wir erwarten weiterhin, dass die Hochschulen gemeinsam mit den Kommunen und mit den Studentenwerken flexible Lösungen vor Ort finden.
Abschließend komme ich im Bereich Wissenschaft zum Niedersächsischen Institut für Frühkindliche Bildung und Entwicklung. Wir sind im Ausschuss bereits mehrfach darüber unterrichtet worden.
Trotzdem noch einmal in aller Kürze: Wir haben mit dem Nachtragshaushalt 2007 die Finanzierung des Instituts mit 5 Millionen Euro pro Jahr sichergestellt. Die Gründung erfolgt. Die bereits vorhandenen Kompetenzen in der Bildungs- und Begabungsforschung konzentrieren wir auf den frühkindlichen Bereich. Denn alle relevanten Studien beweisen eindrucksvoll: Die frühkindliche Bildung muss gezielter und früher einsetzen.
Das Begabungspotenzial von der frühen Kindheit bis zum Ende der allgemeinbildenden Schule wird bei Weitem nicht ausgeschöpft. Die Arbeits
schwerpunkte des NIFBE liegen bei der frühkindlichen Bildung und Entwicklung, umfassen aber auch die schulische Bildung und die Begabungsforschung und -förderung. Wir wollen hier einerseits die theoretischen Erkenntnisse aus der Forschung und andererseits die Umsetzung in der Praxis, in Schulen, in Kindertagesstätten, in Elternbildung, zusammenfassen. Unter dem Dach des NIFBE entsteht ein landesweiter Forschungsverbund. Dieses Institut ist einzigartig. Wir sind hier bundesweit federführend, und wir sind zu Recht stolz darauf.
Wie wichtig uns dieser Punkt ist, sehen Sie daran, dass wir weitere 500 000 Euro pro Jahr für den Bereich der Begabtenforschung bereitstellen. Sie sehen: Das ist einer unserer wesentlichen
Schwerpunkte.
Frühkindliche Bildung und Entwicklung schließt natürlich auch die musische und künstlerische Bildung ein. Somit komme ich kurz zum Bereich Kultur.
Fast alle von CDU und FDP in den letzten Jahren eingebrachten Änderungsanträge im Bereich der Kultur können Sie schon im Haushaltsentwurf der Landesregierung wiederfinden. Das bedeutet
doch, dass sich unsere Vorschläge so bewährt haben, dass sie nun im Kulturbereich weiterhin gefördert und ausgebaut werden.
Sie können unschwer erkennen, wie ernst diese Landesregierung und die Fraktionen der CDU und der FDP die Kulturförderung nehmen. Wir werden sie auch in Zukunft in keiner Weise vernachlässigen.
Die Landesmusikakademie, von der Sie nur gesprochen haben, bauen wir. Das Musikland Niedersachsen ist ein Erfolg. Wir bündeln alle musikalischen Aktivitäten und initiieren eine Vernetzung der niedersächsischen Musikschaffenden. Zum
Musikland Niedersachsen gehört natürlich auch der Praetorius-Musikpreis mit neuen Preiskategorien. Neu ist die Vergabe von Stipendien im Bereich Klangkunst und Soundart.
Meine Damen und Herren, wenn Herr Jüttner in Celle bei der SPD-Veranstaltung Anfang Dezember forderte, dass die Politik näher an die Gesellschaft heranmüsse, dass eine kulturelle Grundversorgung gefördert werden müsse, so kann ich nur sagen: Das machen wir schon lange.
Mit der Neustrukturierung der gesamten Kulturförderung haben wir genau dies doch auf den Weg gebracht. Seit 2005 arbeiten wir konsequent daran, die Kultur näher an die Menschen zu bringen. Durch interne Umschichtungen hat das MWK zu
sätzlich 1 Million Euro an die Landschaften gebracht. Wir haben die Entscheidung über Fördersummen bei den Trägern vor Ort angesiedelt. Die sind damit ebenso zufrieden wie die Geförderten selbst. Sicherlich wird es in diesem Bereich noch einige Änderungen geben. Warten wir die Evaluation ab!
Weitere Haushaltsschwerpunkte nenne ich nur ganz kurz: 3 Millionen Euro für den teilweisen Ausgleich der strukturellen Unterfinanzierung zur erfolgreichen Neuausrichtung der Universität Lüneburg als Modellhochschule, 2,4 Millionen Euro als Aufstockung des Etats der Erwachsenenbildung, 850 000 Euro als Zuschuss für den Neubau einer zentralen Mediothek in Diepholz. Weiteres können Sie der Vorlage entnehmen.
Meine Damen und Herren, auch in diesem Jahr haben wir wieder Änderungsanträge zum Einzelplan 06 eingebracht, die sich einerseits an der Notwendigkeit orientieren, wo gehandelt werden muss, ohne dabei andererseits die finanzielle Lage unseres Landes außer Acht zu lassen. Wir schlagen Änderungen in Höhe von 11,32 Millionen Euro vor, die allesamt solide gegenfinanziert sind. Sie dagegen, meine Damen und Herren von der SPD, schlagen Änderungen in Höhe von sage und schreibe knapp 137 Millionen Euro vor, ohne dass eine belastbare Gegenfinanzierung vorliegt.
Sie wollen alles durch die Aufnahme neuer Schulden finanzieren, die unsere Kinder, unsere Enkel und die nachfolgenden Generationen zurückzahlen müssen.
Rund 7 Millionen Euro Zinsen pro Tag, die wir bereits heute für die Schuldensünden der Vergangenheit zahlen müssen, reichen Ihnen nicht. Sie wollen mit unseriösen Wahlversprechen unser
schönes Land Niedersachsen - wie Herr Jüttner gestern noch ausgeführt hat - in den Ruin führen.
Sieht so eine solide Finanzpolitik aus? - Ich vergaß: Ihr Spitzenkandidat zeigt Mut zur Lücke und hat in seinem Schattenkabinett den Posten des Finanzministers als unerheblich klassifiziert und nicht besetzt. Auch Ihre Schattenministerin sucht
seit Langem vergeblich nach wenigstens einem Lichtstrahl, der ihr tristes Dasein ansatzweise erhellen könnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir, CDU und FDP, investieren in die Zukunft unserer Kinder und Jugend, in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur bei gleichzeitigem Abbau der Verschuldung; denn wir sind es unseren Kindern schuldig, für Generationengerechtigkeit zu sorgen. Das werden wir auch in den nächsten Jahren weiterhin tun. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Bührmann, vielen Dank für die Anträge, die Sie heute vorgelegt haben; denn sie geben uns die Chance, darzulegen, was wir in den letzten Jahren schon alles an Positivem geschafft haben und wohin der Weg führt.
Sie haben vorhin selbst gesagt, dass Kultur eine entscheidende Ressource für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes ist und Investitionen in die Kultur natürlich auch Investitionen in die Zukunft des Landes sind. Darin sind wir uns einig, darüber gibt es keinen Dissens. Es stellt sich nur die Frage, wie wir mit dieser Res
source umgehen und wie wir es im Interesse aller Niedersachsen in den Regionen tun.
Ich möchte erst einmal darlegen, was wir alles gemacht haben und wo wir das Kulturland Niedersachsen abgesichert und ausgebaut haben. Beispielhaft kann ich in Anbetracht der Zeit - ich habe nicht eine Stunde Redezeit, sondern nur ein paar Minuten - nur einige Punkte nennen. Da ist zum einen die Neuordnung und Absicherung der Kulturförderung. Seit Januar 2005 sind die Landschaften und Landschaftsverbände, die Region Hannover und die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz neben der Vergabe und Verwaltung von Eigenmitteln auch für die regionale Kulturförderung aus Landesmitteln zuständig. Sie haben Zweifel, dass es dort bei der Verteilung der Fördermittel gerecht zugeht. Wir haben diese Zweifel nicht. Wir haben hier für Niedersachsen eine größere Transparenz und eine größere Bürgernähe geschafft und haben viel Doppelarbeit und Kompetenzwirrwarr abgeschafft, die vorher vorhanden waren. Gleiches gilt bei der Konzeptförderung für die freien Theater. Damit wird die qualitätsvolle Arbeit der freien Theater in Niedersachsen deutlich gestärkt. Dies dürfen wir nicht verkennen.
Zweitens haben wir uns die Strukturreform im Museumsbereich vorgenommen. Seit Januar 2007 sind die niedersächsischen Landesmuseen in Hannover, Braunschweig und Oldenburg in budgetierte Betriebe umgewandelt worden. Sie werden zudem an den Standorten Braunschweig und Oldenburg jeweils zu einem Betrieb zusammengefasst. Jenseits dieser organisatorischen Zusammenführung bleiben unsere sechs Landesmuseen eigenständig. Das heißt, wir geben ihnen weiterhin die Freiheit, in ihren Schwerpunkten zu agieren.
Drittens. Sie haben das Qualitätssiegel für Museen angesprochen. Wir haben jetzt den ersten Durchgang beim Qualitätssiegel abgeschlossen. Auf die Inhalte und das ganze Drumherum gehe ich jetzt nicht weiter ein. Wir werden feststellen, dass das Qualitätssiegel unsere Museen dazu befähigt, nach außen zu dokumentieren, wie gut sie tatsächlich sind. Denn eines ist ganz klar: Bei den Hunderten von Museen, die wir im Land haben, sind die Qualitätsunterschiede in den verschiedenen Bereichen sehr groß. Ich halte es für richtig, dass man das einmal durchleuchtet, auch unter Einbeziehung der Träger der Museen. Deswegen halte ich einen Anteil bei den Kosten in diesem
Zusammenhang gar nicht für so negativ, weil man damit auch dokumentiert: „Das ist es uns wert!“
Viertens zum Thema Theater. Wir haben einen besonderen Platz für die drei Staatstheater Braunschweig, Hannover und Oldenburg, die weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt sind und für Aufmerksamkeit sorgen. Mit diesen Staatstheatern ist in der neuen Spielzeit eine Zielvereinbarung abgeschlossen worden. Es ist also das getan worden, was wir bereits mit den kommunalen Theatern gemacht haben. Auch dort herrscht jetzt die notwendige Planungssicherheit vor. Auch die kommunalen Theater - Sie haben das angesprochen, auch die Landesbühnen und das Göttinger Symphonie Orchester - haben Vereinbarungen mit dem Land abgeschlossen und damit langfristig Planungssicherheit. Wie Sie das bewerten, ist Ihre Sache. Wir halten es für richtig, dass dort Planungssicherheit gegeben ist.
Was Sie nicht angesprochen haben, ist, dass das Stadttheater Hildesheim und die Landesbühne Hannover in einem Gesellschaftsvertrag einen Zusammenschluss der beiden Theater zum Theater für Niedersachsen, Hildesheim und Hannover mit Sitz in Hildesheim begründet haben. Dies ist in der Bundesrepublik einmalig. Hiermit haben wir die Möglichkeit, wirklich einen effektiven Umgang mit immer knapper werdenden öffentlichen Ressourcen bei gleichzeitigem Zugewinn für das niedersächsische Theaterpublikum in der Region zu gestalten. Dies ist sehr positiv zu bewerten.
Fünftens. Das „Musikland Niedersachsen“ - Sie haben es schon angesprochen - führt vorhandene Projekte, Institutionen und die aktiven Gestalter des Musiklandes unter einem Dach zusammen. Mit vielen Fachleuten und Multiplikatoren ist etwas entwickelt worden, um entsprechende Ansätze und Projekte weiterzuentwickeln.
In diesem Zusammenhang ist die Musikakademie Wolfenbüttel anzusprechen. Sie haben das immer gefordert - wir haben es gemacht. Der erste Spatenstich soll im Oktober 2007 sein. Die Finanzierung ist gesichert. Ich glaube, wir brauchen nicht weiter darüber zu diskutieren. Das ist auf einem sehr guten Weg.
- Warten Sie die Haushaltsberatungen ab!
Ich möchte noch ganz kurz das Integrationsprojekt Kunstschulen ansprechen. Dies haben wir im letzten Haushalt beschlossen. Das Ministerium unterstützt seit Januar zwei Jahre lang zwölf ausgewählte Modellprojekte mit jeweils 100 000 Euro, die sich mit der Kooperation von Kunstschulen und Hauptschulen mit einem hohen Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler befassen. Das ist ein Novum. Ich halte es für sehr gut, dass wir diesen Weg gehen.
Weitere Punkte, wie z. B. die Themen Niederdeutsch, Saterfriesisch etc., werde ich jetzt nicht ansprechen. Dies würde den Rahmen sprengen.
Was haben wir noch vor?
Ab 2008 werden wir im Kulturbereich eine eigenständige Säule für den Bereich Literatur einführen. Dieser Bereich ist - dies gebe ich ehrlich zu - in der letzten Zeit etwas stiefmütterlich behandelt worden. Hier besteht die Notwendigkeit - bei der Leseförderung wurde es ja immer wieder angekündigt -, noch etwas zu tun.
Sie haben die kulturelle Jugendbildung angesprochen. Dies ist eine Querschnittsdisziplin. Das ist der zweite Punkt, bei dem wir noch aktiv werden. Dieses Projekt möchten wir mit eigenem Profil mit dem gemeinsamen Ziel, Kultur für Kinder und Jugendliche erlernbar zu machen, ausstatten. Dies ist gleichermaßen ein Teil von Sozial- und Jugendpolitik, von Kunst- und Kulturpolitik sowie von Schul- und Hochschulpolitik, deren Orte, Institutionen, Professionen und Angebotsformen genutzt werden müssen. Aus diesem Grund ist die Erstellung eines ressortübergreifenden Internetportals angedacht, das sich als Vermittler und Förderer des Themas der kulturellen Jugendbildung versteht. Das ist derzeit in Arbeit. Das Angebot soll Übersicht und Einblick verschaffen, Informationen bündeln und diese für interessierte beruflich und ehrenamtlich Tätige aufbereiten. Der Start dieses Internetportals soll noch im Herbst dieses Jahres erfolgen.
Des Weiteren soll gemeinsamen mit den Bibliotheken - dies ist ein ganz wichtiger Punkt; mit der Büchereizentrale in Lüneburg ist es jetzt geplant ein Qualitätssiegel für öffentliche Bibliotheken in Niedersachsen installiert werden. Über Details
können wir gerne im Ausschuss beraten. Das würde hier zu weit führen.
Weiterhin ist der Punkt der Digitalisierung des kulturellen Erbes im Bereich Forschung sehr wichtig. Auch dies können wir in den Ausschussberatungen noch weiter vertiefen.
Auf einen Punkt möchte ich allerdings noch eingehen. Wir möchten die Kulturpolitik nach vorne richten - nicht nur Institutionen oder Projekte, sondern auch die Kulturpolitik. Die Kulturlandschaft Deutschlands zeichnet sich durch eine hohe Qualität und große Vielfalt aus. Ihr Reichtum liegt in der Bandbreite von national wie international herausragenden Staatstheatern und Museen in unseren Städten sowie in der qualifizierten Breitenkultur, gerade auch in den ländlichen Regionen Deutschlands, begründet. Diesen kulturellen Pluralismus in Zeiten eines rasanten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels müssen wir erhalten und stärken. Das ist die Aufgabe von Kulturschaffenden und Kulturpolitik. Gerade das Land Niedersachsen repräsentiert dieses Spannungsfeld in vielerlei Hinsicht. Aus diesem Grund veranstaltet das Ministerium am 7. und 8. November 2007 in Hannover ein zweitägiges Symposium „Kulturpolitik im Kontext von Zentrum und Peripherie“. Wir möchten mit diesem Diskurs eine neue kulturpolitische Diskussion initiieren. Wichtig ist uns, dass es hier in Hannover eine zentrale Veranstaltung gibt, deren Ergebnisse nachher vor Ort in den Regionen - dort, wo die Menschen leben - diskutiert werden, und dort auch neue Projekte durchgeführt und neue Ansätze verfolgt werden. Die Ergebnisse des Symposiums wollen wir in die regionalen Arbeitsgruppen hineintragen.
Meine Damen und Herren, in der Kurzfassung dessen, was ich jetzt sagen konnte, ist eines klar: Sie fordern, während wir längst handeln.
Sie bemängeln Dinge, die längst erledigt bzw. auf dem Weg sind. Stellen Sie sich doch einfach einmal der Realität, dass dieser Landesminister, diese CDU und diese FDP die Kultur fördern und die Kultur in den Regionen stärken; denn wir machen Kulturpolitik mit Visionen für alle Regionen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Professor Dr. Zielke hat gerade die Vorteile von Studienbeiträgen ausgeführt und gesagt, welche Erfolge mit der Einführung verbunden sind. Das ist eine Erfolgsgeschichte. Im Namen der CDU möchte ich einige Punkte wiederholen. Sie sollten keine Legendenbildung betreiben. Ich will deutlich machen, unter welchen Bedingungen die Studienbeiträge eingeführt wurden. Wir haben drei Voraussetzungen eingehalten: Sozialverträglichkeit, Verwendung der Mittel zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie Garantie für eine gleichbleibend hohe staatliche Zuwendung.
Ich knüpfe bei der Garantie an. Mit dem Zukunftsvertrag, der am 11. Oktober 2005 unterzeichnet worden ist, haben die Hochschulen im Land Niedersachsen erstmalig die Garantie erhalten, dass die staatlichen Zuschüsse gleich hoch bleiben. Das wurde sowohl von der Landesregierung als auch vom Haushaltsgesetzgeber garantiert. 7 % des gesamten Landesetats werden den Hochschulen fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt. Das sind 1,45 Milliarden Euro, auf die sich die Hochschulen verlassen können, und zwar unabhängig von den Mehreinnahmen durch die Studienbeiträge.
Kein anderes Bundesland außer Niedersachsen hat seinen Hochschulen in den Zeiten sinkender Steuereinnahmen diese Garantie gegeben. Das ist angesichts der hohen Staatsverschuldung, die wir von den Vorgängerregierungen unter SPD-Führung übernehmen durften, für einen so langen Zeitraum schon einmalig. Das heißt, dass wir diese Bedingung erfüllt haben.
Die zweite Bedingung für die Einführung von Studienbeiträgen bestand darin, dass die Mehreinnahmen wirklich bei den Hochschulen verbleiben, und zwar in Verantwortung der Hochschulen; denn es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Studierende, die Studienbeiträge zahlen, auch unmittelbar davon profitieren sollen.
Frau Heinen-Kljajić, Sie sagen, dass das Geld für Bauten bereitgestellt wird. Ich möchte Ihnen anhand von Listen, die mir vorliegen, sagen, was die Hochschulen mit dem Geld machen. Ich führe es Ihnen am Beispiel der TU Braunschweig vor Augen. Dort werden Gelder bereitgestellt für: Klausurtraining, zusätzliche Sprachkurse, Tutorien, E-Learning-Angebote, Vorkurse in den Naturwissenschaften, Repetitorien, bessere Ausstattung der Lehrwerkstätten, Ausstattung für Bibliotheken und Labore. Das Geld wird für die Bereiche bereitgestellt, in denen wirklich einiges zu tun war, also zur Verbesserung der Situation für die Studierenden.
Auch die dritte Bedingung bzw. Voraussetzung ist erfüllt. Es geht darum, dass die Studienbeiträge sozialverträglich sind. Dabei sind zwei Punkte wichtig.
Erstens haben wir Befreiungstatbestände eingeführt. Befreit werden z. B. Studierende, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige zu Hause pflegen, und auch Härtefälle werden berücksichtigt und freigestellt. Das Gleiche gilt für diejenigen, die längerfristig erkrankt oder Opfer einer schweren Straftat geworden sind. Ich weiß nicht, ob Ihnen Folgendes bekannt ist: Rund 16 % der Studierenden werden aufgrund dieser Tatbestände von der Entrichtung von Studienbeiträgen befreit.
Zweitens. Es gibt den Anspruch auf ein zinsgünstiges einkommensunabhängiges Studiendarlehen. Wir belasten also weder die Eltern noch die Studie
renden während des Studiums; denn die Rückzahlung erfolgt erst nach Abschluss des Studiums und bei einem garantierten Mindesteinkommen. Dieses Einkommen liegt über der Einkommensgrenze, die für die Rückzahlung von BAföG gilt.
Meine Damen und Herren, mit der Einführung von Studienbeiträgen in Höhe von 500 Euro pro Semester haben wir in Niedersachsen für mehr soziale Gerechtigkeit in der Bildungsfinanzierung gesorgt. Im Ergebnis belasten wir nicht die ärmeren Schichten, sondern die reicheren Schichten unserer Gesellschaft zugunsten der Schwächeren. Das wird auch die Evaluation in 2010 zeigen. Ungeachtet dessen, dass Sie, liebe SPD-Opposition, hier weiterhin bei Ihrer Haltung gegen Studienbeiträge bleiben und bei aller Polemik immer noch meinen, dass das die richtige Position ist, stellt sich ganz klar dar, dass es die CDU ist und immer war, die für die soziale Gerechtigkeit in diesem Land sorgt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Helberg, zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass der Petent Lorenz bei seinem Begehren einen anderen Ansatzpunkt hat als den, den Sie hier dargestellt haben. Er sieht sich dadurch benachteiligt, dass er - weil er sein Studium nicht sofort nach dem Schulabschluss aufnehmen konnte, sondern erst Zivildienst abgeleistet hat - in den ersten zwei Semestern - anders als seine Schulkollegen, die direkt nach der Schule ihr Studium aufgenommen haben - nicht von den Studiengebühren in den ersten zwei Semestern befreit sind.
Die Frage, die sich in diesem Fall stellt, ist, ob für die Fälle, dass die Studierenden vor ihrem Studium Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, eine Übergangsregelung getroffen werden sollte. Diese Frage ist vor Einführung der Studienbeiträge länderübergreifend ausführlich beraten worden. Es gibt viele Gründe, warum dem nicht entsprochen wird. Diese Gründe dürften Ihnen eigentlich bekannt sein. Zum Beispiel ist darauf hinzuweisen, dass Studierende, die ihr Studium aufgenommen haben, ohne Studiengebühren zu bezahlen, im Gegensatz zu den Studierenden, die jetzt die Studienbeiträge bezahlen, noch nicht in den Genuss der verbesserten Ausbildungsmöglichkeiten an den Hochschulen gekommen sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch zwei Bemerkungen machen. Die Langzeitstudiengebühren, die von der SPD-geführten Landesregierung im Dezember 2002 eingeführt worden sind, sind auch nicht mit besonderen Übergangsregelungen versehen worden, obwohl das damals ebenfalls thematisiert worden ist. Von den Gerichten ist das damals auch nicht beanstandet worden.
Ein zweiter Punkt. Eine exakt gleichgelagerte Petition wurde am 24. Mai im Wissenschaftsausschuss einstimmig nach Sach- und Rechtslage entschieden. Wir bleiben auch bei dieser Petition bei Sachund Rechtslage.
Zu den beiden anderen Petitionen, in denen es um die Einführung von Studiengebühren und die Schwierigkeiten geht, die entsprechenden Gelder aufzubringen, möchte ich zur Verdeutlichung noch einmal einige Punkte ansprechen, die von uns bei der Einführung der Studienbeiträge berücksichtigt worden sind.
Wir haben immer betont: Durch die Einführung von Studienbeiträgen darf die Aufnahme eines Studiums nicht verhindert werden, und die Studierenden dürfen auch keinen unzumutbaren finanziellen Risiken ausgesetzt werden. Dazu stehen wir nach wie vor. Aus diesem Grund wird den Studierenden nach unseren Regelungen zur Finanzierung der Studienbeiträge ja auch ein zinsgünstiges Studiendarlehen angeboten, unabhängig von den eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und von denen der Eltern.
Weiterhin haben wir im NHG ganz klar geregelt - das darf man ebenfalls nicht vergessen -, dass die Hochschulen Stipendien vergeben können und dies auch sollen.
Studienbeiträge sorgen im Ergebnis für eine soziale Ausgewogenheit in der Bildungsfinanzierung. Derzeit finanziert die Gesamtheit der Steuerzahler den Hochschulabsolventen in der Regel persönliche Vorteile. Dazu gehört vor allem ein sehr geringes Risiko im Hinblick auf Arbeitslosigkeit. Nur zur Erinnerung: Die Arbeitslosenquote von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen liegt seit Jahren weit unterhalb der allgemeinen Arbeitslosenquote, derzeit bei rund 4 %.
Ferner stellt der gesetzlich festgelegte Betrag von 500 Euro je Semester für die Studierenden nur einen relativ kleinen Teil der tatsächlichen Kosten für ein Studium dar. Wir haben hier in Diskussionen mehrfach dargelegt, wie teuer ein Studium ist. Noch einmal zu Ihrer Information, damit Sie es nicht vergessen: Ein Jurastudium kostet rund 27 000 Euro, ein Maschinenbaustudium 180 000 Euro, ein Medizinstudium 250 000 Euro. Zudem ist ein Studium eine Investition in die eigene Zukunft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bleiben bei „Sach- und Rechtslage“. Denn was Sie hier wollen, ist eine Entscheidung gegen geltendes Recht, und das ist mit uns nicht zu machen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren und verabschieden heute den Entwurf des neuen Hochschulgesetzes. Mit dieser Gesetzesnovelle gehen wir den eingeschlagenen Weg der Modernisierung der niedersächsischen Hochschulen konsequent weiter. Wir machen Hochschulpolitik für die Zukunft.
Bildung ist eine der zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Bildung ist der Schlüssel für individuelle Lebenschancen, kulturelle Teilhabe, zukunftsträchtige Entwicklungen und Innovationen in Deutschland. Ohne eine gute Bildungspolitik hat unser Land in dieser globalisierten und dynamisierten Welt keine Zukunftschance. Genau aus diesem Grund gehen wir unseren zukunftsorientierten hochschulpolitischen Weg weiter.
In den letzten Jahren haben CDU und FDP gemeinsam schon vieles geschafft. In aller Kürze möchte ich, insbesondere für die Opposition, noch einmal einiges deutlich in Erinnerung rufen.
Unverzüglich nach der Regierungsübernahme haben wir Abschied genommen vom „Weiter so“ und „Augen zu und durch“ und nach in Niedersachsen vorher nie da gewesener intensiver Abstimmung mit den Hochschulen das Hochschuloptimierungskonzept mit seinen vier Kriterien vorgelegt: Qualität von Lehre und Forschung, studentische Nachfrage, qualitativer Anteil Niedersachsens am bundesweiten Studienplatzangebot und langfristige Entwicklung des Arbeitsmarktes.
Das ist einer der Grundpfeiler, der uns hilft, die niedersächsischen Hochschulen national und international wettbewerbsfähig zu halten. Wesentliche Punkte des HOK wurden in den letzten drei Jahren umgesetzt, so z. B. die dringend erforderliche Profil- und Schwerpunktbildung und die Aufgabe der staatlichen Hochschulträgerschaft in Buxtehude und Nienburg. Dass das nicht immer schmerzfrei geht, ist bekannt.
Wir haben mit der Fusion der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Nordostniedersachsen zur erweiterten Bologna-Universität Lüneburg einen weit über Niedersachsen hinaus sehr beachteten Schritt in die künftige Gestaltung von Hoch
schulen getan. Herr Minister Stratmann hat das in seiner Regierungserklärung ausgeführt.
Der zweite Pfeiler unserer niedersächsischen Hochschulpolitik ist der Zukunftsvertrag, verbunden mit der Einführung sozialverträglicher Studienbeiträge. Dadurch geben wir den Hochschulen zum ersten Mal in der Geschichte des Landes einen längeren, über eine Legislaturperiode hinausgehenden Zeitraum der finanziellen Sicherheit, weil der Landtag als Haushaltsgesetzgeber diesem Vertrag zugestimmt hat - im Gegensatz zu Ihren früheren Optimierungsprogrammen.
Wir setzen damit auch Ressourcen frei, die nicht mehr für die Finanzadministration, sondern für die Lehre und Forschung genutzt werden können. Auch die sozialverträglichen Studienbeiträge tragen nicht nur zur Verbesserung der Qualität der Lehre, sondern auch zur finanziellen Zukunftssicherung der niedersächsischen Hochschulen bei.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf etwas hinweisen. Sie haben bezüglich der Akzeptanz der Studienbeiträge vorhin einiges gesagt. Derzeitiger Stand ist: Es gibt zwei Klagen gegen die Studienbeiträge, eine davon ist abgewiesen worden. Dies gilt landesweit.
Der dritte Pfeiler unserer Hochschulpolitik betrifft die Hochschulzulassung. Wir haben im Jahr 2005 das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz reformiert, damit sich die Hochschulen ihre Studierenden und die Studierenden sich ihre Hochschulen aussuchen können. Das Gesetz sieht für Studiengänge mit lokaler Zulassungsbeschränkung vor, dass die Hochschulen 75 bis 90 % der Studienplätze nach dem Ergebnis eines von den Hochschulen durchzuführenden Auswahlverfahrens - also nach eigenen Kriterien - vergeben können. Die restlichen 10 bis 25 % werden nach Wartezeit vergeben. Die Auswahlentscheidung wird nach der Durchschnittsnote des Abiturs oder einer sonstigen Hochschulzugangsberechtigung getroffen. Für mindestens 50 % der zur Auswahl stehenden Plätze muss die Auswahl von den Hochschulen nach einer Durchschnittsnote in Kombination mit fachspezifisch gewichteten Leistungen - also gewichteten Fachnoten im Abitur
oder besonderer Eignung getroffen werden. Das kommt dem Interesse unserer Studierenden definitiv entgegen.
Mit der Novelle des NHG gehen wir nun den nächsten Schritt. Es ist der vierte Pfeiler. Somit steht unsere Hochschulpolitik stabil. Wir vervollständigen mit den Rahmenbedingungen im NHG unsere zukunftsorientierte Hochschulpolitik.
Das deutsche Hochschulwesen blickt auf eine große Tradition zurück. Es galt weltweit sehr lange als geradezu vorbildlich. Jedoch droht dieses internationale Prestige verspielt zu werden, wenn wir jetzt nicht die notwendigen Reformen entschlossen umsetzen.
Wir müssen unsere niedersächsischen Hochschulen zukunftsfähig machen. Wir müssen die Qualität und die Verlässlichkeit der akademischen Ausbildung steigern. Wir müssen die Hochschulen aus der staatlichen Reglementierung der vergangenen Jahre befreien. Der Staat muss die Detailsteuerung der Hochschulen aufgeben und sich auf eine strategische Hochschulpolitik beschränken. Unsere Hochschulen brauchen ein Höchstmaß an Autonomie; denn nur so können sie ein eigenes Profil ausbilden, welches sie brauchen, um im globalen Wettbewerb zu bestehen. Das heißt: Unsere niedersächsischen Hochschulen müssen sich selbst erneuern und fortentwickeln können.
Das sind die entscheidenden Bausteine unserer Hochschulpolitik in Niedersachsen, die sich auch in dem heute zu verabschiedenden NHG wiederfinden. Aber bei allen notwendigen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekten darf sich eine moderne Hochschulpolitik nicht den ethischen, sozialen und kulturellen Fragen entziehen. Herr Minister Stratmann hat das in seiner Regierungserklärung bereits ausführlich dargelegt, deswegen verzichte ich an dieser Stelle auf weitere Ausführungen. Die Hochschulpolitik in Niedersachsen sichert jetzt mit dem NHG die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen und damit die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit Niedersachsens.
Im Einzelnen möchte ich hier auf einige wichtige Punkte eingehen. Das vorhin von Frau Dr. Andretta mehrfach zitierte, im Jahr 2002 von der SPD verabschiedete Hochschulgesetz wurde von dem damaligen Wissenschaftsminister immer als das
„schlankeste Hochschulgesetz Deutschlands“ angepriesen. Schaut man aber einmal genauer hin, wird ganz schnell klar, warum es so kurz war. - Es wurde mit der heißen Nadel gestrickt und wimmelte nur so von Verweisen auf Durchführungsverordnungen, deren Ausgestaltung allein dem Fachministerium, dem MWK, oblag und die somit ohne Einwilligung der Hochschulen und erst recht nicht mit Einbindung des Parlaments zustande kamen. Das haben wir damals als CDU angeprangert, und das ändern wir mit dem nun vorliegenden neuen Hochschulgesetz.
Dieses neue Hochschulgesetz zeichnet sich schon durch seinen strukturellen Aufbau aus: durch unmissverständliche und rechtlich sichere Definition der Aufgaben der Hochschulen sowie durch klare Zuständigkeiten der Hochschulorgane, durch die Aufnahme der HumanmedVO in das Gesetz bei gleichzeitiger Verbesserung bezüglich Inhalt und Präzisierung, durch die Aufnahme aller Regelungen, die sich aufgrund der Abschaffung des HRG im Rahmen der Föderalismuskommission als notwendig ergeben - Niedersachsen nutzt zudem den nun vorhandenen Spielraum und ist auch in diesem Punkt wieder führend in Deutschland -, und durch die Schließung von Regelungslücken im alten NHG. Diverse Gerichtsverfahren - auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, Frau Dr. Andretta - hatten dem SPD-NHG bescheinigt, dass Entscheidungen, die durch Verordnungen geregelt waren, eigentlich dem Parlament vorbehalten wären und somit im Gesetz hätten geregelt werden müssen.
Um dem Wert und der Bedeutung des NHG gerecht zu werden, hatten wir eine umfangreiche, ausführliche Anhörung sowie mehrere Sondersitzungen des Ausschusses beantragt. Basierend auf den Ergebnissen der dreitägigen Anhörungen im Mai dieses Jahres, aufgrund vieler weiterer Gespräche und insbesondere den von CDU und FDP gesetzten Schwerpunkten in der Hochschulpolitik liegt Ihnen nun ein Gesetz zur Verabschiedung vor, dessen wesentliche Eckpunkte sich wie folgt darstellen:
Zum einen die Eliteförderung in § 19 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 1 Nr. 8 - ich nenne die Paragrafen, damit das jeder nachvollziehen kann -: Wir haben die Einführung des Frühstudiums im NHG für hochbe
gabte Schülerinnen und Schüler; diese können bereits während der Ausbildung parallel ein Studium aufnehmen. Die erbrachten Leistungen werden einem späteren Studium angerechnet. Die Schülerinnen und Schüler können übrigens ohne Studienbeiträge daran teilnehmen.
Weiterhin wird die Vergabe von Stipendien gesetzlich als eigenverantwortliche Aufgabe der Hochschulen definiert. Damit können diese künftig besonders leistungsstarke und befähigte Studierende nach eigenen Kriterien fördern bzw. faktisch von den Studienbeiträgen befreien.
Der zweite wichtige Punkt ist die Familienfreundlichkeit. Minister Stratmann hat dazu einiges ausgeführt, aber ich möchte das gern wiederholen, weil das wirklich ein ganz wichtiger Punkt ist. Da ist zum einen die Wiedereinführung des Teilzeitstudiums. Dies wurde in der SPD-Novelle 2002 ersatzlos gestrichen. Warum eigentlich? - Erklären konnte es keiner. Wir dagegen orientieren unsere Entscheidungen an der Lebenssituation der Menschen, die ein Studium aufnehmen wollen. Denn bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt und nicht irgendwelche abstrusen Ideologien.
Wir wollen, dass für möglichst viele Studiengänge die Möglichkeit besteht, das Studium als Teilzeitstudium zu absolvieren. Dies eröffnet insbesondere Berufstätigen und Studierenden mit Kindern bessere Chancen für ein Studium. Daraus resultiert natürlich auch eine Verdopplung der Studienzeiten, bis Langzeitstudiengebühren fällig würden.
Welche Studiengänge für ein Teilzeitstudium geeignet sind, ist von der Hochschule in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.
Eine generelle Freistellung von Studienbeiträgen für Familien mit Kindern bis zu 14 Jahren sowie für Studierende, die einen nahen Angehörigen pflegen, ist im Gesetz bereits geregelt: § 11 Abs. 2.
In § 27 des neuen NHG wird deutlich, dass künftig auch die Betreuung minderjähriger Kinder bei der Festsetzung der Altersgrenze für Berufungen anzusetzen ist. Dies findet unsere ausdrückliche Zustimmung. Das ist ein weiterer Beitrag, um Familie und Wissenschaft als Beruf miteinander zu vereinbaren.
Wir bringen die Familienfreundlichkeit wieder an die Hochschulen zurück!
Ein weiterer Punkt ist die Wiedereinführung der Habilitation in § 25 Abs. 1 Nr. 4 a. CDU und FDP haben neben der Juniorprofessur, die wir erhalten wollen, die Habilitation wieder ausdrücklich als mögliche Berufungsvoraussetzung in das Gesetz aufgenommen bzw. darauf gedrängt, dass es schon im Regierungsentwurf aufgenommen wurde. Der Zugang zu einer Professur durch Habilitation war auch im NHG 2002 ersatzlos gestrichen worden. Auch hier frage ich: Warum? - Weshalb Sie, meine Damen und Herren, damals die Habilitation so verpönt und als Teufelswerk dargestellt haben, das einer modernen Universität nicht gut zu Gesicht stünde, habe ich nicht verstanden. Die Juniorprofessur war Ihrer Meinung nach der alleinige Weg der Glückseligkeit. Aber warum nicht beide Wege zulassen? Warum nicht Alternativen berücksichtigen? Mit Ausnahme von Niedersachsen sehen übrigens alle anderen Landesgesetze weiterhin die Habilitation neben der neuen Juniorprofessur vor. Wir sind sicher, dass die Hochschulen bei ihren Berufungen diese Auswahl an Möglichkeiten zu ihrem Besten nutzen werden.
Wir haben wieder ganz klare Zuständigkeiten der Hochschulorgane in das NHG aufgenommen. Unser Gesetz zeichnet sich durch klare Strukturen und Verantwortlichkeiten aus. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Gesetz. Die zentrale Stellung des Senats wird gefestigt, und der Hochschulrat wird als Organ ausgebaut. An dieser Stelle verzichte ich aufgrund der Vielfalt der angesprochenen Paragrafen, die davon betroffen sind, auf eine Aufzählung.
Ferner gehen wir auch neue Wege bei den Berufungen. Zum Beispiel ist in § 26 die Qualitätssicherung in den Berufungsverfahren ganz klar geregelt, z. B. die Mitwirkung externer Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in der Berufungskommission.
Die Möglichkeit gemeinsamer Berufungsverfahren zwischen Hochschulen sowie zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschule wird wegen ihrer Bedeutung für die Exzellenzcluster im Gesetz ausdrücklich angelegt.
In § 48 wird festgelegt, dass den niedersächsischen Hochschulen zukünftig auf Antrag das Berufungsrecht befristet auf drei Jahre übertragen
werden kann. Eine Verlängerung um jeweils weitere drei Jahre ist möglich. Das ist wiederum ein Weg zu mehr Autonomie der Hochschulen. Auch wenn die SPD dieses Berufungsrecht gern unbefristet haben möchte, hat Herr Minister Stratmann in seiner Regierungserklärung ausdrücklich dargelegt, warum wir zur Qualitätssicherung diese Befristung brauchen.
Des Weiteren heben wir in § 27 Abs. 2 und 3 dieses Gesetzes die Altersgrenze für Professoren an. Im Gesetz wird die Altersgrenze der Professoren von 65 auf 68 Jahre angehoben. Natürlich können die Professoren weiterhin auch ohne Einbußen bei ihren Bezügen mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Aber viele Professoren - schauen Sie sich einmal die Realität an - würden gern länger lehren, müssen das aber beantragen; das muss dann durch die Hochschule genehmigt werden. Sie würden gerne länger als bis zum 65. Lebensjahr lehren. Wir machen es jetzt anders herum: Jeder kann bis 68 lehren; wer das nicht möchte, kann dort auf die Altersgrenze von 65 Jahren zurückgehen.
Diese Neuregelung soll der hohen Leistungsfähigkeit auch im höheren Alter gerade bei Hochschullehrern Rechnung tragen, und - das muss man ganz klar sagen - das ist auch ein Beitrag zur Erhöhung der Lebensarbeitszeit.
Für ganz besonders wichtig halten wir drei Punkte, die im Gesetzgebungsverfahren von uns geändert worden sind. Der erste Punkt: Mit dem neuen § 36 a betreffend gemeinsame Einrichtungen von Hochschulen soll die Kooperation zwischen Hochschulen auf eine rechtlich sichere Grundlage gestellt werden. Bereits in der Anhörung wurde von einigen Hochschulen - allen voran von der Universität Oldenburg - der Wunsch geäußert, insbesondere auch mit Hochschulen außerhalb der Landesgrenzen von Niedersachsen besser und intensiver kooperieren zu können. Diese Anregung haben wir sehr gern aufgenommen.
Hochschulen in staatlicher Verantwortung können nun - nicht rechtsfähige - gemeinsame wissenschaftliche Einrichtungen, insbesondere gemeinsame Fakultäten mit anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschule bilden. Dies wird vor dem Hintergrund der Exzellenzinitiativen selbstverständlich besonders interessant. Ich gehe davon aus, dass sich das
auch zum Besten unseres Landes niederschlagen wird.
Der zweite wichtige Punkt, der von uns geändert worden ist, betrifft die Studentenwerke. Sie wissen ganz genau, dass es in den letzten Jahren - das weiß man, wenn man die Szene verfolgt hat - bei den Studentenwerken immer wieder zu Unstimmigkeiten, zu Reibereien, zu Streitigkeiten gekommen ist. Wir haben nun eine Lösung gefunden, der fünf Studentenwerke zustimmen: die Studentenwerke Oldenburg, Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Göttingen. An dieser Stelle möchte ich besonders Fritz Güntzler danken, der sich bei dieser Lösung intensiv eingebracht hat.
Der § 68 behandelt die Rechtsstellung, die Aufgaben und Zuständigkeiten der Studentenwerke. Die von der Landesregierung vorgeschlagene Lösung, das Studentenwerk Clausthal durch Verordnung der Technischen Hochschule Clausthal zu übertragen, wurde von den Koalitionsfraktionen nicht unbedingt als die beste Lösung empfunden. Der Grund dafür lag u. a. in den unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten dringend erforderlichen Baumaßnahmen. Am 6. Juni 2005 hatte das Bauordnungsamt des Landkreises Goslar für nahezu 50 % des gesamten Wohnraumbestandes in Clausthal, also für insgesamt 468 Wohnheimplätze, umfangreiche Brandschutzauflagen verfügt.
Die Höhe der Brandschutzsanierungskosten hat die Oberfinanzdirektion Hannover am 23. November 2005 auf knapp 5 Millionen Euro beziffert. Entsprechende Rücklagen konnte das Studentenwerk Clausthal nicht bilden.
Diese Summe kann die TU Clausthal nach unserem Ermessen nicht aus ihrem Budget erwirtschaften. Auch mehrere Gespräche bezüglich alternativer Finanzierungen, wie z. B. über Public Private Partnership, würden unserer Einschätzung nach letztendlich nicht zu einem gesicherten Erfolg führen. Aus diesem Grund halten wir die Überführung des Studentenwerks Clausthal in das Studentenwerk Braunschweig für die beste Lösung. Hiermit wird auch dem Beschluss des Niedersächsischen Landtages vom Januar 2003 gefolgt, in dem die Landesregierung dazu aufgefordert wird, „die bisher vom Studentenwerk Clausthal wahrge
nommenen Aufgaben einem benachbarten Studentenwerk zu übertragen und insgesamt die Strukturen der Aufgabenwahrnehmung durch die Studentenwerke zu verbessern.“
Selbstverständlich ist die Interessenvertretung der TU Clausthal in den Gremien des Studentenwerkes Braunschweig zu sichern.
Zudem haben sich die Fraktionen der CDU und der FDP dafür eingesetzt, dass die Errichtung, Zusammenlegung und Änderung der örtlichen Zuständigkeiten, die Aufhebung oder Umwandlung von Studentenwerken in eine andere Rechtsform weiterhin der Verordnung der Landesregierung bedarf.
Weiterhin haben wir den § 70 geändert, nämlich die Neuordnung der Finanzierung und Wirtschaftsführung für die Studentenwerke. An der bestehenden gesetzlichen Regelung soll unter Berücksichtigung folgender Neuregelungen festgehalten werden: Wir möchten eine feste Summe für die Finanzhilfe für die Studentenwerke eingesetzt haben. Diese Finanzhilfe setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag in Höhe von 300 000 Euro, und die verbleibende Summe zu dem Festbetrag soll sich wie folgt aufteilen: ein Drittel nach Anzahl der Studierenden und zwei Drittel nach Anzahl der ausgegebenen Essen. Das sind die geforderten Leistungsparameter, die auch vom Landesrechnungshof mehrfach angemahnt worden sind.
Durch die geplante Deckelung ergeben sich keine Kostenänderungen für das Land bei abweichenden Studierendenzahlen gegenüber die Prognose der Studierendenzahlen. Das heißt, wir brauchen das NHG im Haushaltsbegleitgesetz bezüglich der Angleichung der Essenskostenbeiträge - z. B. von 1,01 Euro auf 1,02 Euro usw. - nicht jährlich anzufassen.
Weiterhin werden durch die Formel die objektiven Benachteiligungen bzw. Bevorzugungen einzelner
Studentenwerke in der Vergangenheit relativiert. Auch hier noch einmal: Dies findet Zustimmung der Studentenwerke, und zwar aller.
Der dritte wichtige Punkt ist, dass wir die Abwählbarkeit der Präsidien und der Dekane wieder eingeführt haben. Der Gesetzentwurf sah vor, dass sowohl Präsidentinnen und Präsidenten als auch Dekaninnen und Dekane für die Zeit ihrer Wahl nicht durch Abwahl ihres Amtes enthoben werden können. Hintergrund dieser Maßnahme - das muss man natürlich berücksichtigen - war nach Ausführungen des Fachministeriums das Ziel, die Präsidien und Dekane zu stärken und unabhängiger zu machen. Vor dem Hintergrund, dass dieser Personenkreis oft unattraktive und harte Entscheidungen an der Hochschule oder sogar im eigenen Fachbereich durchsetzen muss, ist das nachvollziehbar.
Wir können den Ausführungen des Ministeriums durchaus folgen. Jedoch halten wir es für eine demokratisch legitimierte Hochschule für durchaus sinnvoll, eine Abwahlmöglichkeit zu eröffnen. Unsere Auffassung wurde uns in der Anhörung seitens der Hochschulpräsidenten mehrfach bestätigt. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, dass der Senat mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder das Präsidium abwählen und dessen Entlassung vorschlagen kann. Der Vorschlag bedarf in diesem Fall der Zustimmung des Hochschulrates.
Nun, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal auf die Vergangenheit zurückkommen. Sie erinnern sich doch noch an Ihren früheren Wissenschaftsminister Oppermann, der das NHG 2002 so schnell gestrickt hat.
Herr Minister Oppermann hatte am 2. März 2001 im Rahmen des Symposiums „Spitzenuniversitäten“ in München einen Vortrag gehalten. Dort hatte er fünf Hochschulthesen vertreten, von denen ich hier nur die dritte nennen und zum Teil zitieren möchte. These 3 lautet: Die Hochschulen reich machen. - Ich zitiere nun Herrn Oppermann: Wenn ich das jetzt sage, bin ich froh, dass mein Finanzminister nicht dabei ist. Er hätte sofort Einspruch erhoben. Aber es ist so: Die Länder, auch die reichen, sind auf absehbare Zeit nicht in der Lage, die Hochschulen finanziell wesentlich besser auszustatten als bisher. Moderate Studiengebühren
von 1 000 Euro pro Semester für Studierende aus finanz- und einkommensstarken Familien sind momentan nicht durchsetzbar, so vernünftig diese Idee auch ist - nicht nur wegen der rund 2 Milliarden Mark, die dadurch in die Kassen der Hochschulen fließen würden, sondern auch wegen der besseren Betreuungsmöglichkeiten im Studium und der Verkürzung der Studienzeiten, die damit verbunden wären. Es ist momentan nicht durchsetzbar. - Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, hätten Sie doch damals nur auf Ihren Minister gehört! Wir hätten uns viel Zeit und Arbeit ersparen können.
Aber es ist, wie es immer war: Um als richtig erkannte Entscheidungen durchzusetzen, bedarf es einer Unionsmehrheit. Die SPD-Fraktion steht sich nach wie vor wieder einmal selbst im Wege.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so viel zu einem kurzen Rückblick über das, was wir schon geleistet haben und was mit der NHGNovelle neu bzw. erneut in die richtigen Bahnen gebracht wird.
Um Zukunft gestalten zu können, muss man zunächst wissen, wo man steht. Das gilt für jede Lebenslage und in besonderem Maße auch für die Hochschulpolitik. Aus diesem Grund sollte jeder gewissenhafte und seriöse Politiker zuerst alle Fakten zur Kenntnis nehmen und sich erst dann ein Urteil bilden. Das würde auch Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, gut zu Gesicht stehen. Sie agieren dauernd mit Hypothesen, ohne dass Sie sich auf Fakten berufen. Ich nenne einmal das Beispiel der Studienplatzzahlen. Frau Dr. Andretta, Sie prangern an, dass Niedersachsen permanent Studienplätze abbaut, und das trotz der Erwartung von steigenden Studierendenzahlen. In Ihrer Pressemitteilung vom 12. Oktober 2006 schreiben Sie:
„Allein in diesem Jahr sind nach neuesten Zahlen des Wissenschaftsministeriums 1 703 Studienplätze abgebaut worden.“
Sie beziehen sich anscheinend auf die Antwort zu Ihrer Kleinen Anfrage in der Drucksache 15/3249 vom 20. Oktober 2006. Ihre Interpretation der Ant
wort ist allerdings schon sehr eigenwillig und gewagt. Abgesehen davon, dass Sie die Grundrechenarten anscheinend nicht beherrschen, haben Sie die Antwort der Landesregierung auf Ihre Anfrage entweder nicht vollständig gelesen oder schlicht und einfach nicht verstanden. Dort heißt es nämlich:
„Bei der Zahl der Studienanfängerplätze handelt es sich um planerische Größen, mit denen die Höhe der Aufnahmekapazitäten u. a. auch vom sogenannten Schwundfaktor bestimmt wird. Diese studiengangsspezifischen Schwundfaktoren werden in regelmäßigen Abständen empirisch ermittelt. Da bei neuen Studiengängen keine empirischen Ergebnisse vorliegen, wurden die Schwundfaktoren in Erwartung einer weiteren Verbesserung der Effizienz des Hochschulsystems bei den auf Bachelor- und Masterabschlüssen umgestellten Studiengängen deutlich verringert. Dies geschah vor allem vor dem Hintergrund der bereits durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen und der Ausbildungsqualität insbesondere bei den ‚Massenfächern‘. Damit geht nach den Regeln der Kapazitätsverordnung zunächst eine rechnerische Verminderung der Zahl der Studienanfängerplätze einher. Bei einer Verbesserung des Studienerfolgs wird dann gleichwohl eine Erhöhung der Zahl der Absolventen eintreten.“
Nun noch einmal ganz einfach und für Sie vielleicht verständlich ausgedrückt:
Danke. - Mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge gehen die Hochschulen davon aus, dass sich die Abbrecherquoten verringern und die Zahl der Studierenden mit erfolgreich abgeschlossenem Studium steigen wird. Es werden also weniger Studierende aufgenommen, da zukünftig weniger ihr Studium abbrechen und somit der Studiengang auch in den höheren Semestern stärker ausgelastet sein wird. Somit, meine Damen und Herren, wird das eintreten, was die Fraktionen der CDU und der FDP sowie die meisten Fachleute für richtig halten. Während die SPD-Fraktion ausschließlich nach mehr Studienplätzen ruft, sagen wir: Wir brauchen mehr erfolgreiche Absolventen. - Das ist die Messlatte.
Wir müssen von den hohen Abbrecherquoten, die zum Teil bei weit mehr als 50 % liegen, wegkommen - im Interesse der Studierenden, im Interesse der Hochschulen und im Interesse unserer Gesellschaft.
Sie hingegen, Frau Dr. Andretta, zeigen uns mit Ihrer Interpretation bezüglich der Studienplatzzahlen, dass Sie über ein sehr ausgeprägtes selektives Wahrnehmungsvermögen verfügen. Ob dies in der Wissenschaftspolitik jedoch angebracht ist, wage ich zu bezweifeln. Wer über Zahlen spricht, sollte sie auch verstehen und mit ihnen angemessen umgehen können.
Bei Ihnen sind wir es allerdings inzwischen gewohnt, dass Sie falsche Aussagen permanent laut hinausposaunen und auch noch glauben, dass sie durch ständiges Wiederholen wahr werden. Wenn Sie glauben, Frau Dr. Andretta, dass Sie durch Ihre penetranten Wiederholungen dieser falschen Angaben, mit denen Sie die Hochschulen Niedersachsens negativ dastehen lassen, dazu beitragen, dass mehr Studierende hier nach Niedersachsen kommen, um an unseren Hochschulen gern zu studieren, dann sind Sie, glaube ich, auf dem falschen Dampfer.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal auf die Studienbeiträge eingehen. Frau
Dr. Andretta moniert ja seit der Einführung der Studienbeiträge immer, die Hochschulen müssten einen Teil der Einnahmen aus Studienbeiträgen in einen Ausgleichsfonds zahlen. In diesem Zusammenhang erhebt sie in Pressemitteilungen auch immer wieder völlig haltlose Vorwürfe gegen Minister Stratmann, so am 1. Februar: „Herr Stratmann kann es nicht“, oder am 19. Dezember 2005: „Nichts ist klar“. Ich verweise an dieser Stelle auf das Gutachten von Ludwig Kronthaler, Richter am Bundesgerichtshof, das er im Auftrag des Stifterverbandes erstellt hat. In diesem Gutachten beleuchtet Kronthaler mit Blick auf die unterschiedlichen Studienbeitragsmodelle im Wesentlichen zwei juristische Fragestellungen: die Ausgestaltung des sogenannten Ausfallfonds und die Festsetzung der Beitragshöhe. Die Erkenntnisse des Gutachtens sind für uns nicht neu. Es belegt, dass wir in Niedersachsen bei der Gesetzgebung genau den richtigen Weg gegangen sind. In Niedersachsen übernimmt das Land zur Sicherung der Rückzahlung der Studienbeitragsdarlehen eine Ausfallbürgschaft, nachzulesen in § 11 a Abs. 5 des NHG. Zur Finanzierung dieser Ausfallbürgschaft führen die Hochschulen Mittel an den Ausfallfonds ab. Diese Mittel werden aus den staatlichen Mitteln der Hochschule bestritten, nicht aber aus den Studienbeiträgen. Für diese Regelung sind wir von der Opposition schon oft kritisiert worden. Das Gutachten bestätigt jetzt, dass es richtig war, auch diesen rechtlichen Aspekt bei der Ausgestaltung des Studienbeitragsmodells in Niedersachsen zu berücksichtigen.
Das Gutachten kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, einheitliche Studienbeiträge seien dann verfassungswidrig, wenn den Hochschulen die Beitragsbemessung durch Gesetz übertragen wird. Auch hier zeigt das Gutachten: Niedersachsen ist den richtigen Weg gegangen, indem die juristischen Bedenken berücksichtigt wurden und die Beitragsbemessung nicht den Hochschulen übertragen wurde. Es war im vergangenen Jahr keine leichte Entscheidung, sich für die juristisch sichere Variante zu entscheiden. Das Gutachten bestätigt uns aber in diesem Fall.
Auch andere Stellungnahmen in Fachzeitschriften kommen zu dem Schluss, dass unser Studienbeitragsmodell rechtlich in keiner Weise als fragwürdig anzusehen ist, im Gegensatz zu vielen Studiengebühren- und Studienbeitragsmodellen in anderen Bundesländern. Vielleicht nimmt die Opposition auch dies einmal zur Kenntnis, damit wir
uns hier nicht immer wieder mit den gleichen Themen herumschlagen müssen.
Wie die SPD in der Hochschulpolitik mit klaren Fakten umgeht, möchte ich an dieser Stelle mit einem weiteren Beispiel belegen. In einer Pressemitteilung vom 1. August 2006 schreibt Frau Dr. Andretta:
„Andretta: Niedersachsen schöpft Potenziale nicht aus. Kein anderes Bundesland verliert so viele Studierende.“
Im weiteren Text heißt es:
„Für dramatisch hält Andretta die Zahl des Statistischen Bundesamtes zu den Studentenströmen zwischen den einzelnen Bundesländern. Niedersachsen hat demnach im Wintersemester 2004/2005 25 345 Studierende verloren.“
Diese Zahl an sich ist als totale Zahl durchaus korrekt. Was Frau Dr. Andretta dabei jedoch nicht zur Kenntnis nehmen will und bewusst verschweigt, ist Folgendes:
(Heiner Bartling [SPD]: Können Sie auch mal was zur Regierungserklä- rung sagen?“ - Wir haben doch freies Rederecht, nicht wahr? - Diese Zahl der aus Niedersachsen in andere Bun- desländer abgewanderten Studierenden ist die ge- ringste Zahl seit 1990. (Zustimmung bei der CDU)
Die höchsten Abwanderungszahlen im Zeitraum seit 1990 hatten wir im Jahr 1995 mit über 32 000 Studierenden, im Jahr 1994 mit rund 31 000 Studierenden und im Jahr 1996 mit ca. 30 600 Studierenden. Erstaunlich!
Seitdem wir an der Regierung sind, sieht es ja wohl besser aus.
Übrigens können Sie das gerne nachlesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der frühere Ministerpräsident hat hier, genau an dieser Stelle, einmal folgenden Satz gesagt; er sollte Ihnen eigentlich noch im Gedächtnis sein:
„Wer die ganze Wahrheit kennt, aber nur die halbe Wahrheit nennt, ist dennoch ein ganzer Lügner.“
Die Interpretation überlasse ich Ihnen.
Zu den Studienanfängerzahlen 2006/2007, auf die ja auch Frau Dr. Andretta und Frau Dr. HeinenKljajić eingegangen sind, nur Folgendes:
An den staatlichen Hochschulen in Niedersachsen bleiben die Zahlen der Studienanfänger in diesem Wintersemester konstant. Entgegen den von mancher Seite gezielt gestreuten Befürchtungen - auch hier wieder von der SPD und von den Grünen wiederholt - sind sie an einigen Hochschulen sogar gestiegen. Wir haben vorhin die Zahlen für Vechta, Osnabrück und Oldenburg, für die MHH und für die Hochschule für Musik und Theater von Minister Stratmann gehört.
Der Verlust von 300 Studienanfängern in Hannover lässt sich ganz eindeutig mit der Verlagerung der Lehramtsausbildung an die Universität Hildesheim erklären - dort in Hildesheim stiegen die Studienanfängerzahlen -, und die Reduzierung von 700 Studienanfängern an der Uni Göttingen erklärt sich durch Veränderungen der Binnenstruktur, insbesondere durch die Umwandlung vieler Studiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Einführung von Studienbeiträgen in Niedersachsen hat sich nach vorliegenden Studienanfängerzahlen in keiner Weise negativ ausgewirkt. Die von der Opposition immer beschworene verstärkte Auswanderung von Studierenden ist auch nicht eingetreten. Die Studienbeiträge werden von den Studienanfängern in der Regel akzeptiert und auch erbracht; erste Zahlen aus den Hochschulen wei
sen darauf hin. Vielleicht liegt es ja auch daran, dass unsere Hochschulen kreative und transparente Modelle entwickeln, die die Studierenden bei den Entscheidungen über die Verwendung der Studienbeiträge eng mit einbeziehen. Sie entwickeln für alle Hochschulmitglieder ein demokratisches und durchsichtiges Verfahren, das schließlich zur Identifikation mit der eigenen Hochschule beitragen wird.
Meine Damen und Herren, Sie haben uns hier in Niedersachsen Perspektivlosigkeit in der Hochschulpolitik vorgeworfen. Ich möchte an dieser Stelle die OECD-Studie „Bildung auf einen Blick“ vom 19. März 2006 zitieren. In der Studie heißt es:
„Die Studienanfängerquote ist gestiegen, aber, wie in anderen Bundesländern auch, noch verbesserungswürdig. Mit einer guten Absolventenquote zeigt Niedersachsen die hohe Effizienz und Leistungsfähigkeit seiner Hochschulen. Dies und eine geringe Abbrecherquote ist in diesem Zusammenhang das entscheidende Ergebnis.“
Meine Damen und Herren, das Ergebnis zeigt, dass diese Landesregierung mit ihrem Konzept der Profilbildung und Optimierung an den Hochschulen gute Arbeit leistet und der Hochschulstandort Niedersachsen damit auf dem richtigen Weg ist.
Kurz möchte ich noch auf den Hochschulpakt 2020 eingehen, der hier mehrfach angesprochen wurde. Sie fragen immer wieder: Wie stellt sich Niedersachsen seine Beteiligung vor? Sie kennen den Ablauf; wir haben das ganz kurz in einer der letzten Ausschusssitzungen angesprochen: Am 20. November treffen sich die Staatssekretäre - übrigens hat Staatssekretär Lange dort die Koordinierungsrolle zwischen den Staatssekretären; Niedersachsen ist also definitiv mit am Ball und gestaltet mit -, und am 13. Dezember werden die Ministerpräsidenten entscheiden, wie es weiter geht.
Was die Finanzierung angeht, meine Damen und Herren, wissen Sie doch ganz genau, dass der Haushalt im Dezember verabschiedet wird. Über die erforderliche Mittelbereitstellung werden wir im
Niedersächsischen Landtag im Zuge der Haushaltsgesetzgebung entscheiden. So viel an dieser Stelle nur: Jetzt ist die falsche Zeit, um über die Finanzierung zu sprechen. Das machen wir im Rahmen der Haushaltsberatungen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Begriff „Musikland Niedersachsen“ taucht laut NILAS erstmalig am 9. Dezember 1988 im Plenarprotokoll auf, also noch zu Zeiten von Ministerpräsident Albrecht. Obwohl Sie, meine Damen und Herren von der heutigen Opposition, 13 Jahre Zeit gehabt hätten, diesen Begriff mit Inhalt zu füllen, ist nichts passiert. Nein, jetzt, nach drei Jahren, fordern Sie die Regierung sehr ungeduldig auf, diesen Begriff mit Leben zu erfüllen.
Nun zu Ihrem Antrag. Sie stellen folgende Punkte klar.
Erstens. In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP wurde ausgeführt, dass die zahlreichen hervorragenden Festivals und Initiativen des Landes durch ein Koordinations- und Kommunikationsnetzwerk zur Initiative „Musikland Niedersachsen“ verknüpft werden sollen.
Zweitens. Insbesondere die Musikschulen bilden die Basis für eine vielseitige und qualitätsvolle Musikkultur.
Drittens. Ein Musikland Niedersachsen, das nicht die musikalische Ausbildung der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt der Bemühungen stellt, bleibt folgenlos.
Diesen Ausführungen können wir zustimmen. Damit enden aber auch unsere Gemeinsamkeiten. Mir ist absolut unklar, wie Sie zu der Überzeugung gelangen, dass diese Landesregierung in den letzten drei Jahren untätig gewesen sei. Hätten Sie auch nur etwas intensiver recherchiert, würden Ihnen heute die gleichen Informationen wie uns vorliegen.
Ich beginne mit der Musikförderung im Bereich des MWK. Wie Ihnen bekannt sein sollte, wurde bei der Neuordnung der Kulturförderung eine der drei Säulen nur für die Musikförderung unter der Überschrift „Musikland Niedersachsen“ eingerichtet. Ich verweise an dieser Stelle auf unseren Antrag in der Drucksache 15/1685 und die entsprechenden Debatten hier im Landtag. Ich will die Einzelheiten hier nicht wiederholen. Allein dieser Antrag und die Ausführungen in den Debatten machen deutlich, wie wichtig uns die Musikförderung ist.
Ich will Ihnen dies an dieser Stelle aber auch gern durch einige Zahlen und einige konkrete Beispiele verdeutlichen. Sie sagten, was in diesem Bereich geleistet würde, wäre nicht kreativ genug. Das Fachkapitel Musik im MWK-Haushalt umfasst unter der Titelgruppe 66/75 2 398 000 Euro. Aus diesem Etat werden neben dem Landesmusikrat und dem Landesverband der niedersächsischen Musikschulen, deren Arbeit ich an dieser Stelle ausdrücklich loben möchte,
auch das Göttinger Symphonie-Orchester sowie viele weitere innovative Veranstaltungen unterstützt, z. B. die Unterhaltung der Künstlerstätte Schreyahn, der Venner Folkfrühling, die LAG Jazz mit „Jugend jazzt ‘06“ und die Musikschule Bad Pyrmont mit dem Projekt „Neue Ohren für neue Musik“. Dies sind nur einige herausgegriffene Beispiele aus mehr als 25 Projekten. Ich kann hier nicht alle aufzählen; das würde sonst den Zeitrah
men sprengen. Sie sehen aber, dass das Spektrum umfassend ist. Von der Klassik bis zur Moderne werden Projekte und auch Künstler landesweit gefördert.
Als Nächstes komme ich auf den Haushaltstitel in der Titelgruppe 71 im MWK-Haushalt zu sprechen. Die Gesamtsumme von rund 500 000 Euro wird u. a. für folgende Projekte verwendet: für die LAG Rock mit „HipHop School“, für das Zentrum für musikalische Avantgarde Lüneburg, für das Emsländische Kammermusikensemble, für das Morgenland-Festival Osnabrück, für Projekte der Landesmusikschulen und für die Kontaktstellen Musik. Auch dies ist nur ein kleiner Auszug aus der Liste mit derzeit 35 Projekten.