Das MWK bereitet derzeit für die Zeit nach der Entscheidung des BVerfG die rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Studiengebühren vor. Eine der dabei zu klärenden Fragen wird die soziale Abfederung allgemeiner Studiengebühren sein. Fest steht, dass für diese Abfederung ein neues Finanzierungssystem unter Einbeziehung von Stipendien geschaffen werden muss, um die Lasten für alle Seiten kalkulierbar und finanzierbar zu gestalten. Die denkbaren Formen und Ausgestaltungen eines solchen Finanzierungssystems sind noch in der Diskussion und bedürfen einer genauen Prüfung.
Zu 1: Diese Frage befindet sich noch in der Diskussion und Prüfung. Auf die einleitenden Ausführungen wird verwiesen.
Entgegen der Zusage einer 100-prozentigen Unterrichtsversorgung der CDU-FDPLandesregierung an allen Schulformen beklagt die Schule für Lernhilfe in Bad Fallingbostel zum September 2003 eine Versorgung von nur 91,7 % und befürchtet zum 1. Februar 2004 eine weitere Verschlechterung auf 82 %. Dabei war die politische Zusage eindeutig auf der Basis der heute geltenden Berechnungsmethode der Zuweisung von Lehrerstunden getroffen worden, und die zusätzlichen Bedarfe, verursacht durch die Änderung der Schulstruktur und die Wiedereinführung des dreigegliederten Schulsystems, wirken sich bisher nicht aus.
1. Welche Lehrerversorgung an den allgemein bildenden Schulen im Landkreis SoltauFallingbostel, unterteilt nach Schulformen und Schulstandorten, gab es zum Beginn des Schuljahres 2003/04, und wie stellt sich die Situation zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres jeweils dar?
2. Wie ist es trotz der umfangreichen Einstellung von Lehrkräften zu nicht 100-prozentigen Versorgungen gekommen, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und wie hätte sich die Unterrichtsversorgung nach geltender Berechnungsgrundlage ohne Streichung von 700 Lehrerstellen zum 1. Februar 2004 entwickelt?
3. Mit welcher prozentualen Lehrerversorgung auf der Basis der jetzt geltenden Berechnungsmethode für die Unterrichtsversorgung rechnet die Landesregierung nach Umsetzung der Schulstrukturveränderung, unterteilt nach Schulformen und Schulstandorten, zum Beginn des Schuljahres 2004/05 im Landkreis SoltauFallingbostel?
Zum Beginn des Schuljahres 2003/04 ist an den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen mit 99,7 % eine nahezu 100-prozentige Unterrichtsversorgung erreicht worden. Bei der Berechnung dieser Zahl haben die bislang geltenden Regelungen für die Zuweisung von Lehrerstunden zugrunde gelegen. Die Landesregierung hat ihre Zusagen damit eingehalten.
In Bezug auf die Versorgung der in der Anfrage genannten Schule für Lernhilfe in Fallingbostel bestand zum Ende des ersten Schulhalbjahres Handlungsbedarf. Es ist geplant, die Versorgung im Laufe des Monats Februar anzuheben. Die Bezirksregierung sucht zurzeit nach einer geeigneten Lehrkraft.
Zu 1: Die Unterrichtsversorgung im Landkreis Soltau-Fallingbostel lag zum Beginn des Schuljahres im Durchschnitt aller allgemein bildenden Schulen bei 100,6 %. Die Versorgung war damit besser als der Durchschnitt im Regierungsbezirk Lüneburg und auch besser als der Landesdurchschnitt. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Verbesserung um mehr als 4 % erreicht worden. Bei den einzelnen Schulformen waren die Grundschulen mit mehr als 104 % besonders gut versorgt. Bei den Hauptschulen, Realschulen und Orientierungsstufen lag die Versorgung etwas unter 98 %. Gymnasien ha
ben deutlich über 100 % gelegen, Gesamtschulen bei gut 99 %. Anlass zur Sorge geben die Sonderschulen mit einer durchschnittlichen Versorgung von lediglich 93,6 %. Bei der Gesamtversorgung der einzelnen Schulstandorte innerhalb des Landkreises ist ein weitgehend gleichmäßiger Stand erreicht worden. Soltau und Walsrode lagen etwas über 100 %, Fallingbostel lag leicht darunter. Bei den übrigen Standorten betrug die Versorgung im Durchschnitt nahezu exakt 100 %. Für die Situation zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres gibt es zurzeit noch keine Zahlen. Stichtag für die aktuelle Erhebung war der 12. Februar 2004. Die überprüften Ergebnisse werden Anfang März vorliegen.
Zu 2: Abweichungen zwischen einzelnen Schulen liegen im üblichen Rahmen. Sie sind u. a. darauf zurückzuführen, dass die einzelnen Lehrkräfte nicht stundengenau auf die einzelnen Schulen aufgeteilt werden können. Bei den Sonderschulen liegt die Ursache in der zu geringen Ausbildung von Sonderschullehrkräften durch die vorherige Landesregierung. Zu den 700 Lehrerstellen ist auch hier festzustellen, dass keine Stellen gestrichen wurden, sondern dass die von der Vorgängerregierung nicht mit entsprechenden Mitteln finanzierte zusätzliche Einstellung von 700 Lehrkräften zum 01.11.2002 jetzt haushaltskonform in Ordnung gebracht werden musste.
Zu 3: Die Landesregierung wird die Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn 2004/05 sicherstellen. Da die Übergangszahlen auf die weiterführenden Schulen nicht bekannt sind, wird sie keine fiktiven Berechnungen vornehmen.
Antrag der Firma Teutonia Zementwerk AG, Hannover, auf Erteilung einer Genehmigung zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen bis zu 60 % der Feuerungswärmeleistung
Die Firma Teutonia Zementwerk AG plant, den Einsatz von Brennstoffen so zu ändern, dass bis zu 60 % der Feuerungswärmeleistung durch die Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen (heizwertreiche Abfälle) ermöglicht wird. Hierzu hat sie eine Versuchsgenehmigung beantragt.
Im Vorfeld hatte sich die Teutonia im Rahmen des Projektes „Offene Umfeldkommunikation für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ (Projektträger sind die IHK Hannover, die
Handwerkskammer Hannover sowie die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter von Hannover, Hildesheim und Göttingen) verpflichtet, mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Misburg und Anderten einen Nachbarschaftsdialog auf der Grundlage der Empfehlungen des o. a. Projektes durchzuführen. Hierzu fanden bereits zwei Gesprächsforen statt. In keiner dieser Sitzungen hat es einen Hinweis vonseiten der Firma darauf gegeben, dass sie parallel zum offenen Bürgerdialog bereits ohne Beteiligung der Öffentlichkeit eine wesentliche Änderung ihrer Betriebsgenehmigung (s. o.) plant und bereits beantragt hat.
1. Teilt sie meine Auffassung, dass der Bürgerdialog durch das beschriebene Verhalten jeder Grundlage entbehrt und damit ad absurdum geführt wird?
2. Wie beurteilt sie die Tatsache, dass sowohl die Antragsunterlagen der Teutonia wie auch die Entscheidungsgrundlagen der Genehmigungsbehörde u. a. zum Verzicht auf eine UVPDurchführung der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind?
3. Wie beurteilt sie die Tatsache, dass bei einer Substitution von Regelbrennstoffen von 60 % bis 75 % der Feuerungswärmeleistung nicht mehr von einer Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen die Rede sein kann, sondern der Hauptzweck der Anlage neben der Zementherstellung auch die Müllverbrennung wird?
Die Teutonia Zementwerk AG betreibt auf ihrem Werksgelände in Hannover-Anderten eine Drehofenanlage zur Herstellung von Zementklinker mit einer Kapazität von 2 500 t Klinker pro Tag. Neben den Regelbrennstoffen Kohle, Gas und Schweröl ist gegenwärtig der Einsatz von bis zu 25 % heizwertreichen Abfällen als so genannte Sekundärbrennstoffe unbefristet genehmigt. Der Einsatz von Tiermehl ist im Versuchsbetrieb bis zum 29. November 2004 befristet genehmigt worden. Im Rahmen eines weiteren Versuchsbetriebes soll der Anteil der Ersatzbrennstoffe auf bis zu 60 % der Feuerungswärmeleistung erhöht werden. Über den entsprechenden Genehmigungsantrag für eine befristete Versuchsgenehmigung wird die Bezirksregierung Hannover voraussichtlich im März 2004 positiv entscheiden.
Das angesprochene Projekt „Offene Umfeldkommunikation für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) “ mit dem Ziel, bestehende oder zu erwartende Konflikte zwischen Betrieben und Nachbarschaft durch den Aufbau bzw. die Verbesserung eines Nachbarschaftsdialoges zu entschärfen oder
zu lösen, wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Im vorliegenden Fall wurden bisher vier Gesprächsrunden zwischen der Bürgerinitiative und der Firma durchgeführt; sie fanden statt am 25. Oktober 2002, 17. Januar 2003 und 25. September 2003. Der letzte Termin fand gerade am 10. Februar 2004 – also vor wenigen Tagen – statt; ein weiteres Gespräch ist für Mai 2004 verabredet worden.
Zu 1: Nein. Im zweiten der vorstehend genannten Treffen wurde von der Bürgerinitiative ein umfassender Fragenkatalog vorgelegt, in dem u. a. Fragen zu bestehenden Genehmigungen sowie beabsichtigten Genehmigungsanträgen enthalten waren. Nach mir vorliegenden Berichten wurde die Bürgerinitiative von der Firma Teutonia darüber informiert, dass Ende 2003 Versuche zum Einsatz von Ersatzbrennstoffen von bis zu 75 % der Feuerungswärmeleistung beginnen sollen und hierfür eine auf drei Jahre befristete Versuchsgenehmigung beantragt werden soll.
Vor diesem Hintergrund ist nicht erkennbar, dass die Firma nicht über ihre geplanten Vorhaben informiert hätte und der Bürgerdialog – wie in der Fragestellung suggeriert – jeder Grundlage entbehre.
Zu 2: Die gewünschten Informationen können entsprechend den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes auf Antrag bei der Bezirksregierung Hannover als zuständiger Genehmigungsbehörde eingesehen werden.
Zu 3: Der Hauptzweck der Anlage ist - unabhängig von der Art der eingesetzten Ersatzbrennstoffe -, nach wie vor auf die Herstellung von Zement gerichtet. Im Gegensatz zur Monoabfallverbrennung werden in Zementöfen vorsortierte und aufbereitete heizwertreiche Abfallfraktionen eingesetzt.
Die emissionsbegrenzenden Anforderungen, die in einem Genehmigungsbescheid zu berücksichtigen sind, ergeben sich aus der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vom 14. August 2003 (Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes - 17. BimSchV). In dieser Verordnung, die die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbrennung von Abfällen vom 4. Dezember 2000 in nationales Recht umsetzt, sind ausdrücklich spezielle Regelungen für
die Emissionsbegrenzungen bei der Mitverbrennung von Abfällen in Zementwerken vorgesehen. Die Anforderungen werden bei steigendem Ersatzbrennstoffanteil schärfer; bei einem etwaigen Einsatz von 100 % Ersatzbrennstoffen wären auch die Emissionsbegrenzungen wie bei (Mono- ) Abfallverbrennungsanlagen einzuhalten.
Bei Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf eine entsprechende Genehmigung. Der Europäische Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass das Verbrennen von Abfällen in einem Zementofen als Abfallverwertung einzustufen ist, wenn die Abfälle anstelle von Primärenergie eingesetzt werden und damit Energie erzeugt wird. Zusammenfassend sind daher Bedenken gegen die Mitverbrennung weder aus Sicht der Abfallwirtschaft noch aus Sicht des Anlagenzulassungsrechtes als begründet anzusehen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)
In ihrer Antwort (vom 18. September 2003; Az. MW 32) auf meine Kleine Mündliche Anfrage führt die Landesregierung u. a. aus, die Betriebs- und Kapitalkosten der mit 177,5 Millionen Euro veranschlagten Investitionen für die terminalnahe Infrastruktur des geplanten Tiefwasserhafens sollten durch Einnahmen aus Verträgen mit Reedern und Betreibern refinanziert werden. Ausweislich des Wirtschaftsberichtes für die landeseigenen Seehäfen für das Jahr 2002 werden deren Kosten zu weniger als 35 % durch laufende Einnahmen gedeckt. Auch die Häfen in Bremen und Hamburg können derzeit nicht kostendeckend betrieben werden.
In oben genannter Antwort teilt die Landesregierung ferner mit, sie erwarte weitere Refinanzierungsanteile durch die Vermarktung von Industrie- und Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe des geplanten Containerterminals. In unmittelbarer Nähe zum geplanten Tiefwasserhafen (im Bereich Voslapper Groden und Rüstersieker Groden) stehen heute ca. 755 ha vermarktbare Industrie- und Gewerbeflächen zur Verfügung, wovon ca. 320 ha im privaten Besitz sind (Angaben der Homepage der Stadt Wilhelmshaven vom 09. Februar 2004).
Ohne eine weitere Konkretisierung der Antwort vom 18. September 2003 ist die Seriosität der Refinanzierungsannahmen nicht zu beurteilen.