Diese Landesregierung ist sich dessen sehr wohl bewusst. Deshalb wird es unter dieser Landesregierung keine Maßnahmen geben, die zu einer Gefährdung der Sicherheit im Strafvollzug führen könnten. Im Gegenteil: Diese Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lage der Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst weiter zu verbessern, und das wird sie auch erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der von der Landesregierung beschlossene Einstellungsstopp steht zu dieser Aussage nicht im Widerspruch. Die in dem vorliegenden Antrag formulierte Sorge, die hohen Sicherheitsstandards des niedersächsischen Justizvollzuges könnten durch den Einstellungsstopp beeinträchtigt werden, wenn der allgemeine Justizvollzugsdienst hiervon nicht ausgenommen würde, ist unbegründet, Frau Bockmann. Eine solche Ausnahme ist nach der gegenwärtigen Beschlusslage gar nicht erforderlich. Von dem Einstellungsstopp sind nämlich - und zwar nicht nur bedingt - neben den Lehrkräften im Schulbereich und den Polizeivollzugsbeamten im Ergebnis auch alle Einstellungen von Nachwuchskräften des allgemeinen mittleren Justizvollzugsdienstes zum Zwecke der Ausbildung sowie die Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter dieser Laufbahn in das Beamtenverhältnis auf Probe ausdrücklich ausgenommen.
Deshalb wird es im mittleren Justizvollzugsdienst, also in dem Bereich, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ihre ständige Präsenz und Aufmerksamkeit, aber auch als unmittelbare Ansprechpartner der Gefangenen die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten garantieren, in Folge des Einstellungsstopps keinerlei Einschränkungen geben. Nur vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in keinem Bereich des Justizvollzuges personelle Einschränkungen hinnehmen würde, die zu einer Verringerung des Sicherheitsstandards in den Justizvollzugsanstalten führen könnten.
Die zum Einstellungsstopp erlassenen Regelungen sehen vor, dass der Finanzminister weitere Ausnahmen zulassen kann. Ich versichere Ihnen, dass ich mich mit Nachdruck für solche Ausnahmen einsetzen werde, wenn die Sicherheit des Vollzuges oder unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger auf dem Spiel steht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im niedersächsischen Justizvollzug gelten hohe Sicherheitsstandards. Ich meine, dass der Dank dafür allen Fraktionen im Niedersächsischen Landtag gebührt, die die erreichten Verbesserungen mitgetragen und durch konstruktive Beiträge angeregt haben. Wir sollten auch in Zukunft daran festhalten, gerade in diesem Politikfeld, soweit es irgend geht, gemeinsame Positionen zu formulieren. Ich gehe davon aus, dass die Ausschussberatungen zeigen werden, ob das mit dem vorliegenden Antrag möglich ist. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion! Wer eine These aufstellt, die lautet, der verfügte sofortige Einstellungsstopp gefährde die Sicherheit in den niedersächsischen Vollzugsanstalten, und wer diese Arbeitsthese dann nicht auf ihre Richtig
keit hin überprüft, indem er zum Telefonhörer greift, im Justizministerium anruft, sich mit der Frau Ministerin oder dem Herrn Staatssekretär verbinden lässt, sondern wer stattdessen auf eine solche ungeprüfte These einen veritablen Entschließungsantrag formuliert, der geht ein gewisses Risiko ein.
Dieses gewisse Risiko, meine Damen und Herren, hat sich jetzt, wie Sie aus der Antwort der Frau Ministerin erfahren haben, für Sie realisiert. Sie haben erfahren dürfen, dass der Einstellungsstopp keine Auswirkungen auf den niedersächsischen Strafvollzug hat, dass die Anwärter, wenn sie ihre Anwärterzeit beendet haben, übernommen werden, denn der Einstellungsstopp ist keine Wiederbesetzungssperre, und dass auch neue Anwärter eingestellt werden. Wenn das so ist, dann fragen wir uns natürlich, Frau Bockmann: Warum tun Sie so etwas? Kommt hier vielleicht ein finanzpolitischer Ansatz zum Tragen? - Nach dem Motto: Hoppla, da sind ein Einsparvorschlag oder eine Maßnahme, die zu Einsparungen führen könnten. Jetzt reagieren wir nach einem gewissen Ritual, das da lautet: Wir sind ja dafür, dass gespart wird, aber doch bitte nicht an dieser oder jener Stelle. - Oder, Frau Bockmann, ist es tatsächlich die Sorge um den niedersächsischen Strafvollzug? - Wenn es letzteres ist, was ich Ihnen durchaus abnehmen möchte, dann lassen Sie sich sagen: Der niedersächsische Strafvollzug ist bei dieser Landesregierung und der CDU-Fraktion in den allerbesten Händen.
Es ist - darauf haben Sie indirekt hingewiesen - die CDU-Landtagsfraktion, die für die Themen Sicherheit und Ordnung steht, die dafür steht, dass mehr Polizisten eingestellt werden, und das wird umgesetzt, wie Sie gehört haben. Damit stehen wir logischerweise auch dafür, dass eine effiziente Justiz vorhanden ist und dass es einen sicheren Strafvollzug gibt.
Bei der Gelegenheit möchte ich hinzufügen: Nach der Landtagswahl, aber vor der Konstituierung des Landtages sind zwei Häftlinge aus Salinenmoor ausgebrochen. Unmittelbar nach ihrer Vereidigung ist die Ministerin in der ersten Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen persönlich erschienen und hat über diesen Ausbruch,
Ich meine sagen zu können, dass das ein deutliches Zeichen und Signal dafür ist - das sollten Sie zur Kenntnis nehmen -, welchen Stellenwert der Strafvollzug für diese Ministerin und diese Landesregierung hat.
Insofern, Frau Bockmann, sollten wir eines feststellen: Ihr Antrag ist zu keinem Zeitpunkt begründet gewesen. Er war von Anfang an überflüssig.
Deshalb ist auch eine sofortige Abstimmung keine Lösung. Es gibt nur eine Lösung: Erkennen Sie an, dass Sie sich geirrt haben. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass alles in Ordnung ist. Nehmen Sie diesen Antrag deshalb zurück.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Spätestens durch die Antwort der Ministerin ist dieser Antrag erledigt. Von Jurist zu Juristin: Wenn es ein Auslegungsproblem gegeben hätte, wie diese Formulierung in der Koalitionsvereinbarung zu verstehen ist, hätte eine Rücksprache mit dem Ministerium für Klarheit gesorgt. Warum das nicht geschehen ist, weiß ich nicht. Vielleicht kann man dadurch hier ein bisschen Stimmung machen. Das trägt zwar nicht zur Sache, aber vielleicht zur Erheiterung des einen oder anderen bei und zieht den Tag noch ein bisschen mehr in die Länge.
Wir alle sind uns offensichtlich darüber einig - quer durch die Parteien -, dass die JVAen ein besonders sensibler Bereich sind, um den wir uns kümmern müssen, und dass wir für ein höchstmögliches Maß an Sicherheit in den JVAen sind. Wenn wir schon bei diesem Thema sind, dann sollten wir uns auch einmal darüber Gedanken
machen, ob die Bediensteten, die zurzeit in den JVAen beschäftigt sind, immer so glücklich mit ihrer Besoldung sind. Denn - das werden Sie sicherlich wissen - es taucht ja oft die Frage auf, ob die Stellenplanobergrenzen gerade im Bereich des mittleren Dienstes ausgeschöpft werden. Das sollte im Ausschuss erörtert werden. Diese Anregung gebe ich gern von hier aus.
Wenn wir uns darüber unterhalten, welche Standards wir in unseren JVAen brauchen - ich nehme die beiden neuen JVAen, die wir demnächst haben werden, heraus -, dann sollten wir uns auch überlegen, ob wir alles, was wir in den Justizvollzugsanstalten machen, durch die Landesverwaltung bzw. durch den Staat tun sollten. Wir sollten uns überlegen, ob wir über den Ausschuss einmal prüfen und dann eine Anregung an das Ministerium geben, welche Aufgaben privatisiert werden könnten und welche Aufgaben überhaupt in einer JVA wahrgenommen werden müssen. Ich meine nicht den sicherheitsrelevanten Bereich - damit hier kein Missverständnis entsteht -, der ist außen vor. Dazu brauchen wir ohne Frage die Staatsgewalt. Aber es gibt sicherlich viele andere Bereiche, die wir nicht alle im Rahmen des Staatsmonopols betrachten müssen. Dabei ergeben sich sicherlich auch zusätzliche Einsparungsmaßnahmen, die wir dann möglichst 1 : 1 in den sicherheitsrelevanten Bereich investieren sollten.
Aus diesen Ausführungen ergibt sich schlicht und ergreifend, dass Ihr Antrag unnötig war. Die Antwort ist gegeben. Die Anregungen, die ich eben gegeben habe, sollten wir allerdings weiter verfolgen. Eine direkte Abstimmung brauchen wir allerdings erst recht nicht. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann dem Antrag der Fraktion der SPD durchaus viel abgewinnen, denn es kann nicht sein, dass die vielfach überbelegten Gefängnisse mit dem schlecht bezahlten Vollzugsbedienstetenpersonal personell noch weiter ausgedünnt werden. Wir haben jetzt
zwar von der Justizministerin das Gegenteil gehört, und wir werden sie natürlich auch beim Wort nehmen und hoffen, dass das, was gesagt wurde, stimmt. Aber ansonsten leisten Sie, meine Damen und Herren von der CDU, keinen Beitrag zur inneren Sicherheit, die Ihnen doch sonst immer so wichtig ist.
Vielmehr verschärfen Sie die Probleme. Überfordertes und demotiviertes Personal in den Gefängnissen, das wir schon heute vielfach haben, ist der falsche Weg, wenn man es ernst meint mit mehr Opferschutz. Denn der beste Opferschutz ist neben einer guten Prävention die umfängliche und nachhaltige Resozialisierung der Täter.
Dazu brauchen wir qualifiziertes Personal in den Haftanstalten. Denn die schlichte und oftmals unkreative Verwahrung von Strafgefangenen führt diese eben nicht zurück auf den Pfad der Tugend. Und dahin wollen wir sie schließlich bringen.
Wir müssen die Rückfallquoten mit intelligenten Konzepten reduzieren. Damit werden wir potenziellen Opfern und den Tätern besser gerecht. Daher ist eine weitere Ausdünnung des Justizvollzugspersonals in seiner Wirkung kontraproduktiv. Es wäre schön gewesen, wenn sich die SPD bereits in der letzten Legislaturperiode um eine nachhaltige Verbesserung und Qualifizierung des Personals in den Gefängnissen bemüht hätte. Wir haben das mehrfach eingefordert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch kurz etwas zur Situation in den niedersächsischen Haftanstalten sagen. Die tendenzielle Überbelegung hat etwas mit wenig intelligentem Strafvollzug zu tun. Natürlich muss die Gesellschaft vor Mördern, Sexualstraftätern und Gewaltverbrechern geschützt werden. Unsere Gefängnisse sind aber voll von Kleinkriminellen, die wir auf anderem Wege besser bestrafen könnten. Insbesondere die Ersatzfreiheitsstrafen müssen deutlich reduziert werden.
vention, Verfolgung, Opferschutz, Resozialisierung und natürlich auch Sicherung. Wir müssen weiter auf Täter-Opfer-Ausgleich, auf Haftvermeidungsstrategien und auf Entkriminalisierung setzen, um die Vollzugsanstalten zu entlasten und dadurch bessere Haftbedingungen zu erreichen.
Im Koalitionsvertrag haben Sie noch verkündet - die Kollegin Bockmann hat es angesprochen -, die Situation der Bediensteten im allgemeinen Justizvollzug solle verbessert werden. Jetzt machen Sie das genaue Gegenteil. Die Halbwertzeit von Koalitionsverträgen wird immer kürzer.
Frau Bockmann hat es ebenfalls angesprochen. Zwei neue JVAen - Sehnde und Göttingen - sind 2004 fertig gestellt, zwei in unseren Augen fragwürdige Investitionsprojekte. Nun aber wurden sie gebaut. Wie wollen Sie die eigentlich personell besetzen? Mit den freien Kapazitäten aus den Bezirksregierungen?