Protokoll der Sitzung vom 28.04.2004

sagt, überhaupt nicht vorstellen, dass Herr Busemann als Kultusminister anders handeln würde. Seine Behörde wird im Einzelfall belegen müssen, dass sie Indizien hat, ihr Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass hier ein theokratisches Staatsverständnis vorliegt. Es geht darum, solche Leute nicht nur aus dem Schuldienst herauszuhalten, sondern aus jeder Form öffentlicher Beschäftigung. Das ist jedenfalls die Grundlage des Beamtenrechts. Wir sind lediglich in dem Fall des Kopftuches durch das Bundesverfassungsgericht zu einer speziellen Regelung gezwungen worden. Nur darum geht es hier.

Meine Damen und Herren, ich habe die herzliche Bitte, dass wir dies gut auseinander halten. Sonst bekommen wir - auch bei der Abstimmung heute ein Problem.

Ich will noch ein paar Bemerkungen zum Zustandekommen des Gesetzentwurfs machen, weil dies für unseren weiteren Umgang mit solchen Fragen wichtig ist. Am 21. Januar dieses Jahres haben CDU und FDP hier einen Gesetzentwurf zum Thema Kopftuch eingebracht. Obwohl dieses Gesetzesvorhaben im Kabinett vorher behandelt wurde - übrigens unter Beteiligung der leider jetzt nicht anwesenden Justizministerin, die unter verfassungsrechtlichem Aspekt dazu vielleicht einmal etwas sagen könnte; jedenfalls wäre das ihr Job in diesem Haus -, ist der Gesetzentwurf ohne vorherige Anhörung in den Landtag eingebracht worden. Die Mängel des Gesetzentwurfes von CDU und FDP waren schon damals überwältigend. Ohne Rücksicht auf das Urteil des Verfassungsgerichts sind ein paar abenteuerliche Formulierungen darin enthalten gewesen. Sie wollten abendländische Kulturwerte in das Schulgesetz einfügen, ohne zu sagen, was darunter zu verstehen ist. Ich nenne als Beispiel den Fall, dass sich ein religiöser Eiferer christlichen Glaubens gegen die Homosexuellen äußert. Was hat dies mit abendländischen Kulturwerten zu tun? Wir haben damals schon darauf hingewiesen, dass zumindest die FDP, die ja jährlich ihr Dreikönigstreffen durchführt, diesen Gesetzentwurf nicht mittragen kann, weil die Heiligen Drei Könige aus dem Morgenland und nicht aus dem Abendland kommen. Sie wollten das Christentum bevorzugen. Meine Damen und Herren, dagegen hat sich nicht nur die Jüdische Gemeinde gewehrt. Auch die katholischen Bischöfe in Niedersachsen haben es getan, weil sie wussten, dass man am Ende durch die Verfassungsgerichte zu einer laizistischen Staatspraxis kommt, die - ich sage dies für die SPD-Fraktion - jedenfalls die

überwältigende Mehrheit meiner Fraktion nicht will und die, wie ich vermute, auch die CDU-Fraktion nicht will. Das heißt, Ihr Gesetzentwurf war damals ohne Zweifel verfassungswidrig. Deshalb ist es auch gut, dass die entsprechenden Passagen inzwischen aus dem Gesetzentwurf herausgeflogen sind. Es ist gelungen, dies zu erreichen, weil Ihr Ministerpräsident aufgrund meiner Aussprache mit ihm bereit war, einer Anhörung zuzustimmen. Sie hatten diese vorher verweigert. Ich bin sehr froh darüber, dass er das damals gemacht hat.

Herr McAllister, wir erinnern uns gut - Entschuldigung, das muss ich hier einmal sagen - an Ihre damaligen Redebeiträge. Als wir diesen Punkt damals von der Tagesordnung absetzen wollten, um einen solchen Gesetzentwurf, der verfassungswidrig war, zu verhindern, haben wir hören müssen: Ende der Durchsage. Wir erinnern uns gut daran. Ich habe mich schon damals gefragt, welches Verständnis Sie eigentlich von dem Begriff „Parlamentarier“ haben. Es geht dabei nicht um Durchsagen.

(Beifall bei der SPD)

Ich erinnere mich gut, dass Sie, als wir gesagt haben: „Peitscht das nicht durch!“, uns unter dem Beifall Ihrer Fraktion gesagt haben: Das ist bei uns das normale Arbeitstempo. Meine Damen und Herren, die Kavallerie ist nicht überall das richtige Mittel, um Verfassungsrecht zu beurteilen. Das ist die Lehre, die wir daraus ziehen.

(Beifall bei der SPD)

Uns geht es darum, dass wir hier eindeutig entscheiden zwischen einem religiösen Kulturkampf, den wir nicht wollen, und einer Klarstellung dazu, wie man sich - und zwar aktiv und nicht nur passiv - zu unserer Verfassung in der Bundesrepublik Deutschland zu verhalten hat. Meine Damen und Herren, ich rate deshalb dringend, einerseits froh darüber zu sein, dass wir - dem Verfassungsgericht folgend - einen Text gefunden haben, der das, was wir gemeinsam wollen, ermöglicht, andererseits durch politische Ankündigungen über die Verwaltungspraxis keine Unterminierung vorzunehmen; denn im Ergebnis könnten wir dann das Gegenteil dessen erreichen, was wir eigentlich wollen. Vom GBD ist auch gesagt worden, dass eine untergesetzliche Verwaltungspraxis, die eine Einzelfallentscheidung und -abwägung nicht vornimmt, verfassungswidrig ist.

Meine herzliche Bitte: Machen wir also das, was wir wollen. Eine gesetzliche Grundlage bekommen Sie. Nehmen Sie zuvor aber keine politischen Interpretationen vor, nur um noch einmal deutlich zu machen, dass Sie Ihren ursprünglichen Weg eingehalten haben. Ihr ursprünglicher Weg war falsch. Jetzt sind Sie auf dem richtigen Weg. Dem wollen wir zustimmen.

Jetzt eine letzte Bemerkung. Ich fände es gut, wenn wir uns von der nächsten Sitzung an mit den tatsächlichen Problemen der Zuwanderung und der Integration auseinander setzen würden. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt angesichts der zwei oder drei Fälle pro Jahr - so wichtig sie in der Sache auch sein mögen - eine absolute Überbewertung der Vorgänge in Deutschland dar.

(Beifall bei der SPD)

Ich will nicht auf einem Zuwanderungsgesetz herumreiten, sondern ich will darauf hinweisen, was in unseren Städten stattfindet. Wir müssen uns mit der Gettoisierung auseinander setzen. Wir müssen wirkliche Integrationsmöglichkeiten finden. Außerdem müssen wir verhindern, dass Menschen muslimischen Glaubens ihre Kinder lieber in die Koranschulen schicken als in unsere Schulen. Das muss - das wollen wir gemeinsam - unter unserer Kontrolle stattfinden. Diesbezüglich helfen solche Gesetze und auch solche Debatten nur wenig. Sie sind - das will ich gar nicht bestreiten - nicht unwichtig und sichern den Rechtsfrieden in unserem Land. Die eigentlichen Probleme haben wir damit aber längst nicht gelöst.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Schwarz das Wort. Ich erteile es ihm.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, noch nie zuvor ist ein Thema in der Öffentlichkeit so emotional und so kontrovers diskutiert worden wie das Tragen eines Kopftuches im Unterricht durch eine muslimische Lehrerin. Kontrovers diskutiert hat aber nicht allein die Politik, sondern auch die muslimischen Verbände haben in der Anhörung sich eklatant unterscheidende Meinungen geäußert. Das war zu erwarten. Dennoch sage ich: Die Anhörung war insgesamt sinn

voll. Sie war sachlich. Sie war vor allem aber auch hoch interessant.

Wir als FDP-Fraktion haben von Anfang an deutlich gemacht, dass wir es ablehnen, mit dem Kopftuch eine Debatte über eine Leitkultur zu verbinden, weil wir das Bekenntnis zu christlichen und abendländischen Werten nicht als zwangsläufige Voraussetzung betrachten, um an unseren Schulen den Bildungsauftrag zu erfüllen. Wir setzen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit religiösen Orientierungen in unserer Gesellschaft, und zwar vor allem dort, wo unsere Kinder betroffen sind, also an unseren Schulen. Dazu gehört aber auch die Bereitschaft zur Integration. Diese kann ich in der Praxis zum Teil nur sehr unwesentlich erkennen. Warum dürfen muslimische Mädchen nicht an Klassenfahrten teilnehmen? Warum nehmen sie nicht am Sport- und Schwimmunterricht teil? Warum spielen die Jungs gegenüber den Mädchen eine übergeordnete, dominante Rolle? Vor diesem Hintergrund ist das Kopftuch als solches keine Modeerscheinung. Es wirkt mit Sicherheit nicht integrierend, sondern ausgrenzend.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Stichwort „Einzelfälle“: Eine landesweit geführte hoch emotionale Diskussion, verehrte Frau Harms, käme niemals zu Stande, wenn es sich nur um die Frage der Einzelfälle handeln würde. Jeder, der sich damit ernsthaft auseinander setzt, ist sich darüber im Klaren, dass es nicht allein auf den Einzelfall, sondern auf die Wirkung eines solchen Gesetzes ankommt. Das haben leider nur die Grünen in diesem Hause nicht verstanden. Sie, Frau Harms, haben uns Populismus vorgeworfen, bevor wir zu diesem Thema überhaupt ein Wort gesagt haben. Das ist ein deutliches Zeichen dafür gewesen, dass Sie überhaupt keine Diskussionsbereitschaft mitgebracht haben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Sie haben uns vor allem aber auch eine feige Politik vorgeworfen. Ich möchte Ihnen ganz deutlich sagen: Mit herzlichem Dank zurück. - Ihr Antrag zielte nämlich darauf ab, die Verantwortung, die Sie eigentlich hier zu erfüllen haben, an die Schulen zurückzugeben. Das halte ich für nicht in Ordnung. Das kann an den Schulen niemand leisten. Herr Wenzel, Sie haben gesagt, die Fraktion der Grünen werde zu einer Ideenschmiede. Ich sage Ihnen, was los ist: In diesem Punkt sind Sie

ideenlos. Sie sind konzeptionslos. Sie sind regelrecht hilflos.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Folgende Punkte sind mir hier wichtig: Erstens. Das Verfassungsgericht hat das Kopftuch nicht als grundsätzlich religiöses Symbol eingestuft. Zweitens. Das Kopftuch ist nicht als kulturelle Einheit im Islam verankert. Drittens. Das Bekenntnis zum Kopftuch kann man als Bekenntnis zu einem Geschlechterverständnis auslegen, das sich mit unserem Verständnis von Freiheit und Gleichstellung der Frau nicht vereinbaren lässt. Deshalb ist auch die überwiegende Mehrheit des Hauses bei diesem schwierigen Thema zu einer Gesetzesformulierung gekommen, die die notwendige Neutralität in unseren Schulen sichert, ohne sie zu religionsfreien Zonen zu erklären. Über diese liberale Lösung sind wir ausgesprochen froh. Sie ist kein Kompromiss - das betone ich ausdrücklich -, sondern sie bildet die Grundlage dafür, dass der Integrationsprozess unter Beteiligung aller auch weiterhin möglich bleibt. Die Repräsentanten des Staates - in der Schule bewegen sich noch junge und formbare Menschen - sind zur Neutralität verpflichtet. Dieses Gesetz dient vor allem dazu, den Schulfrieden zu wahren. - Danke.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Busemann das Wort. Ich erteile es ihm.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst mit einem sich möglicherweise festsetzenden Irrtum aufräumen. Die niedersächsischen Schulen stellen auch islamische Lehrerinnen und Lehrer ein und verbeamten sie. Man kann also nicht sagen, Frau Harms, dass der vorliegende Gesetzentwurf gegen den Islam insgesamt gerichtet sei. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Es geht nur um die Kernfrage: Mit oder ohne Kopftuch?

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das passt aber nicht in ihre Welt!)

Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem so genannten Kopftuchurteil vom 24. September 2003 unter Verfassungsrechtlern eine strittige Diskussion ausgelöst.

Diese Diskussion unter Rechtsexperten zeigt, dass Neuland betreten wurde. Aber auch den Landesgesetzgebern wurde mit dem Urteil eine sehr schwierige Aufgabe zugewiesen, zumal nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen möglich sind. Wir alle standen in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU und FDP vor dieser schwierigen Aufgabe. Wir haben die Diskussion darüber mit großer Nachdenklichkeit und Ernsthaftigkeit geführt, wofür ich allen Beteiligten ausdrücklich danke.

Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist das zweite Bundesland, das eine solche Regelung verabschiedet. Ich begrüße die parteiübergreifende mehrheitliche Geschlossenheit des Niedersächsischen Landtages in dieser schwierig zu beantwortenden wirklich zentralen Frage. Es war letztlich zu klären, ob wir an dem stets gemeinsam getragenen Bildungsauftrag unseres Schulgesetzes festhalten wollen und in welchem Umfang wir uns den Werten verbunden fühlen, zu deren Vermittlung wir uns durch das Schulgesetz verpflichtet haben. Die nach der Anhörung der Sachverständigen von CDU, FDP und SPD einvernehmlich erfolgte Änderung im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen bringt nun die vom Bundesverfassungsgericht für notwendig erachtete rechtliche Klarheit. Das unvermeidliche Spannungsverhältnis zwischen positiver Glaubensfreiheit der Lehrkräfte einerseits und der staatlichen Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität, dem Erziehungsrecht der Eltern sowie der negativen Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler andererseits wird gelöst. In dem nicht einfachen Entscheidungsprozess haben wir gewissenhaft die unterschiedlichen Rechte von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern abgewogen. Ich stelle ausdrücklich fest, dass es dabei nicht um eine Einschränkung der Religionsfreiheit ging und geht. Es geht auch nicht um Kleiderfragen. Es geht vielmehr um eine Klarstellung darüber, dass eine Lehrkraft in der Schule - wohlgemerkt: in der Schule - keine Zweifel daran aufkommen lassen darf, dass sie den Bildungsauftrag der Schule überzeugend erfüllen kann.

Ich will mich jetzt nicht in den Chor der Kritiker der Verfassungsgerichtsentscheidung einreihen. Vielmehr stelle ich die Frage an uns: Wer von uns hat denn vor der Entscheidung jemals gemeint, Lehrerinnen und Lehrer dürften sich so verhalten oder gebärden, dass man Zweifel daran haben müsste,

sie könnten den Bildungsauftrag glaubhaft vermitteln? - Über Parteigrenzen hinweg haben wir doch - letztlich zum Schutz unserer Kinder - solches stets zu verhindern gesucht. Deswegen sind auch stets die Bhagwan-Gewänder in niedersächsischen Schulen verboten worden.

Es besteht unabhängig von der angestrebten Regelung eine grundsätzliche Neutralitätspflicht des Staates im religiösen und weltanschaulichen Bereich. Beamtinnen und Beamte verstoßen gegen das Neutralitätsgebot und gegen Dienstpflichten, wenn sie die ihnen als Repräsentanten des Staates obliegenden Dienstpflichten zu unparteiischer, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Amtsführung verletzen.

Die Änderung des Schulgesetzes heute ist, genau genommen, gar keine Änderung im materiellen Sinn. Wir bestätigen heute eigentlich nur unsere, auch von meiner Amtsvorgängerin beherzigte, sich aus dem Bildungsauftrag ohnehin ergebende Wertehaltung.

(Sigmar Gabriel [SPD]: So ist es!)

Der Bildungsauftrag der Schule - § 2 des Schulgesetzes - sieht nämlich vor, dass die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen erzogen und unterrichtet werden. Dabei hat die Schule die Wertvorstellungen zu vermitteln, die dem Grundgesetz und unserer niedersächsischen Verfassung zugrunde liegen.

Meine Damen und Herren, es geht nicht um eine Einschränkung der Religionsfreiheit, die ein hohes Verfassungsgut ist. Wäre das Kopftuch ausschließlich und eindeutig ein religiöses Symbol, hätten wir die Diskussion um das Kopftuch nicht führen müssen und nicht geführt.

(Zustimmung von Karl-Heinz Klare [CDU])

Es ist die Mehrdeutigkeit der Botschaften, die mit dem Kopftuch einhergeht: Es kann als religiöses Symbol, aber auch als politisches Symbol verstanden werden. Das als politisches Symbol verstandene Kopftuch aber kann für politischen Islamismus, kann für die Unterdrückung der Frau und damit gegen den Verfassungswert der Gleichberechtigung der Geschlechter stehen.

Erscheinungsbilder können sehr unterschiedlich sein, und man wird im Einzelfall prüfen müssen, ob es sich um ein Erscheinungsbild handelt, das die angesprochenen Zweifel begründet.

(Zustimmung von Sigmar Gabriel [SPD])

- Vorsicht!

(Sigmar Gabriel [SPD]: Bisher hatten Sie Recht!)

Das Kopftuch mag auch eine religiöse Überzeugung ausdrücken. Es ist bei vielen Musliminnen aber gleichzeitig Ausdruck einer mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und unseren Bildungszielen unvereinbaren Haltung.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Richtig!)

Diese Mehrdeutigkeit verlangt eine klare Regelung. Es kommt nämlich entscheidend darauf an, als was das von Musliminnen getragene Kopftuch von den Schülerinnen und Schülern wahrgenommen wird.

(Ursula Körtner [CDU]: Ja, genau!)

Das Bundesverfassungsgericht hat doch klar gemacht: Es gilt der Empfängerhorizont, also die Warte der Schülerinnen und Schüler. Das wird in der Diskussion etwas beiseite geschoben, und dabei unterhalten wir uns sehr stark über die Rechtsposition der Lehrerinnen und Lehrer, etwa darüber: Was geht, was nicht? Das Verfassungsgericht - das will Herr Mahrenholz gern immer nur klein geschrieben zur Kenntnis nehmen - sagt: Es gilt der Empfängerhorizont. Als was müssen die Schülerinnen und Schüler das verstehen? Oder bleiben Zweifel, weil sie nicht wissen, wie sie es zu verstehen haben? Da ist auch die Schutzfunktion des Kultusministers angesiedelt.

Wir wollen verhindern, dass unter dem Vorwand religiöser Überzeugung den Kindern oder Eltern symbolisch eine Wertevorstellung demonstriert werden kann, die eine niedrigere Stellung der Frau in Gesellschaft, Staat und Familie verlangt und außerdem ein fundamentalistisches kämpferisches Eintreten für einen islamischen Gottesstaat fordert.