Artikel 1 Nr. 17. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Artikel 1 Nr. 18/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 1 Nr. 18/2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 1 Nr. 19. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Somit ist das einstimmig beschlossen.
Artikel 1 Nr. 25/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist mehrheitlich so beschlossen.
Artikel 1 Nr. 25/2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 972 vor. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Ich rufe dann die Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen auf. Auch darüber müssen wir abstimmen. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstim
Artikel 2/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen?- Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Artikel 2/2 einschließlich Übereinkunft. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.- Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ist das mehrheitlich so beschlossen.
(Bernd Althusmann [CDU]: Artikel 4 wurde vergessen! Wir passen auf! Wir wollen das nicht anfechten lassen!)
Artikel 4. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 972 vor. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? - Meine Damen und Herren, das ist nicht der Fall. Dann ist das so einstimmig beschlossen.
Ich lasse nun abstimmen über die Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.- Wer stimmt dagegen? – Das ist so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich darum, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass dem Gesetzentwurf mit Mehrheit zugestimmt worden ist.
Meine Damen und Herren, bevor der allgemeine Aufbruch beginnt, müssen wir noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und, falls dieser abgelehnt wird, über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wir sind nun am Ende des Tagesordnungspunktes angelangt. Wir gehen in die Mittagspause und treffen uns nach der Mittagspause wie vereinbart um 15 Uhr wieder.
Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips und eines gemeindlichen Vetorechts in der Niedersächsischen Verfassung - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 15/946
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich in die Runde schaue, stelle ich fest, dass offenbar kein besonders großes Interesse an diesem Thema besteht. Das wird uns aber nicht davon abhalten, dieses Thema mit Intensität zu beraten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, das strikte Konnexitätsprinzip sowie einen Konsultationsmechanismus nach österreichischem Vorbild in der Niedersächsischen Verfassung zu verankern. Passiert ist bislang nichts. Sie hatten über ein Jahr lang Zeit, dem Landtag wenigstens einen Entwurf vorzulegen. Nicht einmal das ist bisher geschafft worden. - Ich bin übrigens nicht der Einzige, der sich hier über die auffallende Untätigkeit der Landesregierung wundert.
Ich will Ihnen aber auch gerne sagen, warum mich dieses Abtauchen der Landesregierung und der CDU-Landtagsfraktion wundert. Noch unmittelbar vor der Landtagswahl hatte die CDU landauf, landab in den Gemeinderäten und Kreistagen mit zahlreichen Resolutionen die Einführung des strikten Konnexitätsprinzips gefordert. Spricht man CDU-Kollegen heute auf diese Resolutionen an, schlagen sie sich in der Regel in die Büsche.
Meine Damen und Herren, natürlich sind auch in unserer Regierungszeit beileibe nicht nur kommunalfreundliche Gesetze verabschiedet worden. Da müssen wir uns - das hat mein Fraktionsvorsitzender meines Wissens gestern schon öffentlich zur Kenntnis gegeben - sehr selbstkritisch an die eigene Nase fassen. Ich habe mich aus der damaligen Verantwortung heraus zwar darum bemüht, Schlimmes zu verhindern. Aber wir haben damals genau dieselben Fehler gemacht, die Ihnen jetzt unterlaufen und von denen sich übrigens auch die Vorgängerregierungen bis hin zu Ernst Albrecht
kaum absentieren können. Keine der bisherigen Landesregierungen hat sich bei ihrem Umgang mit den Kommunen übermäßig mit Ruhm bekleckert.
Aber, meine Damen und Herren von CDU und FDP, noch nie haben Parteien vor einer Landtagswahl und auch eine Landesregierung, nachdem sie für sich selbst völlig überraschend ins Amt kam, den Mund so voll genommen und so großspurig versprochen, alles besser zu machen. Wohl noch nie gab es einen so eklatanten Widerspruch zwischen Außendarstellung der Regierung und der Regierungswirklichkeit.