Protokoll der Sitzung vom 30.04.2004

Summe (Mio. €) Weserquerung

Kostenberechnung

426,6 84,5 511,1 261,3

Auftragssumme 286,4 95,4 381,8 195,2

Abrechnungssumme

419,0 111,7 530,7 271,3

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es ist keine Erhöhung der Baukosten um 200 Millionen Euro aufgetreten. Die aufgetretene

Erhöhung der Baukosten für die Gesamtmaßnahme Weserquerung beträgt gegenüber der Kostenberechnung des Bauentwurfes ca. 10 Millionen Euro und gegenüber der Auftragssumme der Vergaben ca. 76 Millionen Euro.

Die Mehrkosten sind im Wesentlichen beim Rohbau des Tunnels entstanden. Sie wurden verursacht durch eine Weiterentwicklung im „Stand der Technik“ bei den Sicherheitsvorkehrungen für die Herstellung der beiden Tunnelröhren im Schildvortriebsverfahren. Die Tunnelröhren mussten gegenüber der Planung tiefer gelegt werden, wodurch schwerer zu bohrende Bodenschichten erreicht wurden.

Bei der Straßenanbindung sind ebenfalls Mehrkosten aufgetreten, welche in Abweichungen der vorgefundenen Baugrundverhältnisse von den Vorerkundungen begründet sind.

Zu 2: Baufortschritt und Kostenstand wurden vierteljährlich testiert. Umplanungen während der Baudurchführung waren nicht möglich und auch nicht gewollt, da der Standard des Tunnels durch den vom Bundesverkehrsministerium genehmigten Entwurf vorgeben war. Das BMVBW wurde über die zu erwartenden Kostenerhöhungen frühest möglich informiert.

Zu 3: Die Kostenerhöhung von 10 Millionen Euro gegenüber der Kostenberechnung, welche vor rund zehn Jahren erstellt wurde, zeigt, dass der Kostenrahmen des Gesamtprojektes von der Straßenbauverwaltung relativ zutreffend ermittelt wurde. Davon sind 2,3 Millionen Euro durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 15 auf 16 % verursacht.

Die Kostenerhöhung gegenüber der Auftragssumme hat sich aus den o. g. technischen Gründen ergeben und war nicht vorhersehbar.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 12 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)

Jetzt doch eine Schulbusgebühr?

Unter der Überschrift „Schünemann will über Schulbusgebühr reden“ zitierte die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 20./21. März 2004 den Innenminister mit folgenden Worten: „Über Abstriche von der bisher für Eltern kostenfreien Schülerbeförderung müsse man nachdenken, meinte der Minister als Gastredner. ,Ich sage

nicht, dass wir die Vorschrift ändern werden. Aber wir müssen wenigstens darüber diskutieren.’“ Noch in der Plenarsitzung des Landtages am 22. Januar 2004 hatte demgegenüber der Kultusminister versichert: „Wir gehen an den § 114“ - der im Schulgesetz die kostenfreie Schülerbeförderung regelt - „nicht heran.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Über welche möglichen Abstriche im Einzelnen von der bisher für Eltern kostenfreien Schülerbeförderung denkt der Innenminister nach?

2. Welche Kostenersparnisse für das Land und für die Kommunen und welche Mehrbelastungen für die Eltern hätten diese möglichen Abstriche jeweils zur Folge?

3. Aus welchen Gründen hat der Innenminister vor Kreispolitikern erklärt, dass er über Abstriche an der bisher für Eltern kostenfreien Schülerbeförderung nachdenke und diskutiere, aber nicht sagen wolle, dass er etwas ändern will:

- weil er es für sinnvoll hält, zu reden, aber nichts zu ändern,

- weil er mit dem Kultusminister ein Spiel mit verteilten Rollen spielt: der Kultusminister beschwichtigt die Eltern, der Innenminister beruhigt die Kommunen,

- weil er nach dem Motto „steter Tropfen höhlt den Stein“ entgegen den Zusicherungen des Kultusministers doch die Abschaffung der kostenfreien Schülerbeförderung vorbereiten will?

Am 19. März 2004 habe ich vor dem Niedersächsischen Landkreistag in Melle eine Rede zur Verwaltungsreform und Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen gehalten. Beide Reformvorhaben haben das Ziel, maßgebliche finanzielle Entlastungen für das Land und die Kommunen zu erreichen. Einbezogen waren auch Fragen zum möglichen Abbau von Standards und die Verpflichtung zur Kostentragung bei der Schülerbeförderung. Hierüber haben verschiedene Tageszeitungen berichtet.

Soweit es in der Rede um Fragen zur Kostentragung bei der Schülerbeförderung ging, habe ich den anwesenden Vertretern aus den Landkreisen Beispiele aus anderen Bundesländern geschildert und sie zu eigenen Überlegungen aufgefordert. Ich habe ihnen zugesagt, jederzeit zu diesem Thema als Ansprech- und Diskussionspartner zur Verfügung zu stehen. Zurzeit gäbe es aber keine Mehrheit für eine Änderung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Entfällt, siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Der Innenminister übt die oberste kommunale Finanzaufsicht aus. Angesichts der enormen Defizite in den kommunalen Verwaltungshaushalten ist es selbstverständlich, dass auch die finanziellen Auswirkungen der von den Kommunen vorzuhaltenden Schülerbeförderung thematisiert werden.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 13 des Abg. Professor Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)

Sind niedersächsische Schülerinnen und Schüler ein Sicherheitsrisiko?

Am 25. März fand in Hannover eine Demonstration der niedersächsischen Gesamtschulen statt, mit der gegen die Kürzungen der Niedersächsischen Landesregierung an den Gesamtschulen protestiert wurde.

Laut Zeitungsberichten beteiligten sich an der Aktion 2 000 bis 2 500 Menschen, überwiegend Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte.

Bereits im Vorfeld der Demonstration hatte die Polizei die Veranstalter durch die Ankündigung eines harten Vorgehens vonseiten der Polizei verunsichert.

Die ohne jegliche Zwischenfälle verlaufende Demonstration wurde von einem großen Aufgebot von Polizisten und Polizistinnen in „Schutzausstattung“ begleitet. Mit zwei Videokameras auf einem voranfahrenden Polizeifahrzeug und diversen Kameras in den Räumen des Kultusministeriums wurde die Veranstaltung aufgezeichnet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Polizistinnen und Polizisten mit welcher Ausstattung waren während der Demonstration im Einsatz?

2. Welche Gefahrenprognose über die Kinder und Jugendlichen in Begleitung ihrer Eltern und Lehrkräfte lag der Polizeieinsatzplanung zugrunde?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass bei Demonstrationen gegen ihre Politik unverhältnismäßige polizeiliche Mittel eingesetzt werden?

Zu der Mündlichen Anfrage hat mir die Polizeidirektion Hannover berichtet, dass bei der Planung des Polizeieinsatzes aus Anlass eines Aufzuges

der hannoverschen Gesamtschulen am 25. März 2004 auch die Erfahrungen aus einer gleich gelagerten Demonstration desselben Anmelders am 18. Dezember 2003 berücksichtigt wurden. Seinerzeit wurden Einsatzkräfte von Demonstrationsteilnehmern u. a. getreten, geschlagen, beleidigt und mit Eiern und Tomaten beworfen. Darüber hinaus kam es zu einer Sitzblockade auf der Straße sowie zu Übergriffen gegen das Gebäude des Kultusministeriums. Insgesamt wurden fünf Ermittlungsverfahren eingeleitet. In der Zwischenzeit wurde ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Aufgrund der tatsächlichen Anhaltspunkte prognostizierte die Polizeidirektion Hannover für den Einsatz am 25. März 2004 die Annahme, dass von der Veranstaltung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen könnten. Bei einer solchen Gefahrenprognose und erwarteten 2 000 Teilnehmern ist ein polizeilicher Kräfteeinsatz von 122 Beamtinnen und Beamten in Schutzausstattung ebenso üblich wie die polizeiliche Fertigung von Videoaufzeichnungen während der Veranstaltung auf Grundlage des § 12 a des Versammlungsgesetzes.

Bei dem Kooperationsgespräch zwischen der Polizeidirektion Hannover und dem Anmelder wurden auch der Demonstrationsverlauf vom 18. Dezember 2003 und der geplante Aufzug am 25. März 2004 thematisiert und der Versammlungsleiter auf seine Pflichten nach dem Versammlungsgesetz hingewiesen. Der Einsatzleiter hatte nicht den Eindruck, dass die Anwesenden durch die Ausführungen der Polizei „verunsichert“ wurden.

Am 25. März 2004 nahmen ca. 2 000 Personen am Aufzug der hannoverschen Gesamtschulen teil. Einige Versammlungsteilnehmer führten Tomaten und rohe Eier mit sich, die zum Teil von den eingesetzten Polizeikräften sichergestellt wurden. Während der Versammlung beendeten Ordner eine Sitzblockade auf der Straße. Darüber hinaus stellten Einsatzkräfte drei alkoholisierte Jugendliche fest, trafen drei Personen beim Konsum von Betäubungsmitteln an und beobachteten einen Versammlungsteilnehmer, wie er mit einem Schlüssel bewusst einen Kratzer im Lack eines Linienbusses verursachte.

Nach dem Polizeieinsatz wurden die Videoaufnahmen gelöscht.