Protokoll der Sitzung vom 30.04.2004

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Insgesamt waren 122 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Polizeidirektion Hannover im Einsatz, davon

5 in Uniform,

10 Kradfahrer in Motorradbekleidung,

10 in ziviler Kleidung,

97 im Einsatzanzug mit Schutzausstattung - die Einsatzhelme wurden in den Einsatzfahrzeugen mitgeführt.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Nein.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 14 der Abg. Heiner Bartling und Volker Brockmann (SPD)

Zugunglück in Bad Münder im Jahre 2002 – Durchführung von Nachuntersuchungen

Nach dem Zugunglück am 9. September 2002 in Bad Münder wurde die Besorgnis geäußert, dass mittelbar und unmittelbar am Unfallgeschehen Beteiligte sowie möglicherweise sogar die Bevölkerung gesundheitliche Schäden durch frei gewordene Chemikalien davongetragen haben könnten. Es wurden Untersuchungen zugesagt, um diesen Befürchtungen nachzugehen.

Nach aktuellen Pressemitteilungen wurde in Feuerwehrversammlungen in Bad Münder und in Eimbeckhausen Unverständnis darüber geäußert, dass diese Untersuchungen für Beamtinnen und Beamte der Polizei und des Bundesgrenzschutzes abgeschlossen seien, sich dies aber für Feuerwehr und Bevölkerung noch hinziehen würde.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist die Information richtig, dass für Beamtinnen und Beamte von Polizei und Bundesgrenzschutz die entsprechenden Untersuchungen abgeschlossen sind?

2. Welche Gründe liegen für die bisher nicht erfolgten abschließenden Untersuchungen der Feuerwehrkräfte und der Bevölkerung vor, und kann die Landesregierung ausschließen, dass der finanzielle Aufwand für die Realisierung der noch notwendigen Untersuchungen ein Grund für Verzögerung bzw. Nichtdurchführung ist?

3. Ist die Information aus den Presseveröffentlichungen richtig, dass für Feuerwehr und Bevöl

kerung „weitaus feinere Messmethoden“ angewandt werden sollen? Wenn ja, besteht die Absicht, für Polizei und BGS diese „weitaus feineren Messmethoden“ nachträglich anzuwenden?

Der beim Bahnunfall in Bad Münder ausgetretene Stoff Epichlorhydrin ist eine giftige, Krebs erzeugende und Erbgut schädigende Substanz. Bei der Aufnahme in den Körper entstehen so genannte Hämoglobinaddukte, die zwar noch nichts über die gesundheitlichen Auswirkungen aussagen, aber es erlauben, die tatsächlich aufgenommene Epichlorhydrindosis nachträglich zu bestimmen.

Nach dem Epichlorhydrin-Gefahrgutunfall in Bad Münder sind von verschiedener Seite unterschiedliche Untersuchungsmethoden eingesetzt worden, um mit komplexer und zeitintensiver Labordiagnostik der Frage nachzugehen, ob sich bei Einsatzkräften oder auch betroffenen Bürgern Hinweise auf einen Epichlorhydrinkontakt finden.

Für Polizeivollzugsbeamte des Landes und des Bundesgrenzschutzes sind unmittelbar nach dem Unfall Adduktbestimmungen bei der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) in Auftrag gegeben worden. Für diese Untersuchungen musste zunächst ein Verfahren aufgebaut und validiert werden. Das nunmehr entwickelte Verfahren ermöglicht es, Spitzenbelastungen sicher aufzudecken ein vorgeblich empfindlicheres Verfahren aus Schweden konnte hingegen weder von den Instituten der MHH noch später der Universität Göttingen reproduziert werden. Die Adduktbestimmungen für die Polizei- und BGS-Beamten mit dem MHH-Verfahren sind abgeschlossen.

Ebenfalls unmittelbar nach dem Unfall beauftragte die Feuerwehrunfallkasse das Umweltbundesamt mit spezifischen Untersuchungen an der Erbsubstanz einer Gruppe von Feuerwehrleuten. Die Gruppe besteht aus Personen, bei denen ein Kontakt mit Epichlorhydrin wahrscheinlich ist; sie wurden anhand der Ergebnisse der direkt nach dem Unfall vom Gesundheitsamt Hameln-Pyrmont eingeleiteten Leberwertbestimmungen ausgesucht.

Der öffentliche Gesundheitsdienst - Niedersächsisches Sozialministerium, Niedersächsisches Landesgesundheitsamt, Gesundheitsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont - führt für alle Beteiligten ein mehrstufiges Untersuchungsprogramm durch. Dieses umfasst dabei nicht nur Anwohner, sondern auch Feuerwehrleute und sonstige Einsatzkräfte, bei denen zum Teil fremdveranlasste, das offizielle Untersuchungsprogramm ergänzende Untersu

chungen vorgenommen wurden. Dieses Untersuchungsprogramm besteht dabei sowohl aus epidemiologischen Untersuchungen als auch aus Laborverfahren. Die Universität Göttingen, die im Rahmen dieses Programms den Auftrag für die umfangreichen Blutuntersuchungen einschließlich Adduktbestimmungen erhalten hat, versucht u. a. derzeit, ein empfindlicheres Verfahren als die von der MHH bereits eingesetzte Methode zur Adduktbestimmung zu entwickeln. Einsatzkräfte und die Bürgerinitiativen sind in einer vom Kompetenzzentrum für Großschadenslagen im Ministerium für Inneres und Sport organisierten Informationsveranstaltung am 20. August 2003 in Bad Münder über das Untersuchungsprogramm zur Gesundheitsfolgenabschätzung informiert worden. Eine weitere Veranstaltung zum aktuellen Stand der Untersuchungen ist für den 1. Juni 2004 geplant.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja. Es gibt zurzeit keinen wissenschaftlich begründeten Hinweis auf eine gesundheitliche Schädigung mit eventuellen bleibenden gesundheitlichen Folgen durch den beruflichen Einsatz beim Bahnunfall in Bad Münder.

Zu 2: Der Zeitbedarf für das Untersuchungsprogramm zur Gesundheitsfolgenabschätzung ergibt sich aus der Komplexität der Untersuchungen, der Menge der zu untersuchenden Blutproben sowie der notwendig geworden Modifikationen im Untersuchungsablauf. Die zeitliche Streckung des Untersuchungsprogramms beruht auf den geschilderten Schwierigkeiten, das Verfahren zur Adduktbestimmung zu modifizieren und zu verbessern. Finanzierungsfragen haben keinen Einfluss auf die Untersuchungsdauer.

Zu 3: Medizinisches Wissen und labortechnische Untersuchungsmöglichkeiten entwickeln sich ständig weiter. Die Medizinische Hochschule Hannover und die Universität Göttingen arbeiten an einer Verbesserung der Nachweisgrenze für Hämoglobinaddukte. Das Land hat - unabhängig von der Finanzierung der alternativen Methodenentwicklung in Göttingen - der MHH die für die Beschaffung einer Ionenquelle benötigten Mittel zur Verfügung gestellt, mit der voraussichtlich die Nachweismöglichkeit um den Faktor zwei verbessert werden kann. Wenn mit der so verbesserten Methode oder mit der alternativen Methode auffällige Hämoglobinadduktnachweise bei den in den Labors vorhandenen Blutproben der mutmaßlich am höchsten

belasteten Personen gelingen, besteht die Möglichkeit - wie im Zeitplan des Untersuchungsprogramms vorgesehen -, die Untersuchungen auf die weiterhin noch eingelagerten Blutproben auszudehnen. Eine Ungleichbehandlung der Einsatzkräfte wird es prinzipiell nicht geben; die Blutproben der untersuchten Polizeibeamten sind im Institut für Arbeitsmedizin der MHH so gelagert, dass eine nochmalige Untersuchung jederzeit möglich ist.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 15 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Schließung des Fachhochschulstandortes Nienburg

Am 23. März 2004 verkündete Wissenschaftsminister Stratmann, dass es bei der angekündigten Schließung des Fachhochschulstandortes Nienburg bleiben werde, da es zu keiner „Lösung, die zu der dringend benötigten nachhaltigen Veränderung der dortigen Ausbildungsstruktur geführt hätte“, gekommen sei. Da es im Vorfeld der Entscheidung zu vielerlei Irritationen und widersprüchlichen Angaben gekommen ist,

frage ich die Landesregierung:

1. In welchen Punkten hat das vorgelegte Nienburger Modell „Planen und Bauen im Bestand“ nicht den vom Wissenschaftsministerium im Rahmen des „Hochschuloptimierungsprogramms“ geforderten Ansprüchen genügt (bitte im Detail beantworten), sodass es nicht zu „der dringend benötigten nachhaltigen Veränderung der dortigen Ausbildungsstruktur geführt hätte“?

2. Welche Qualitäten kann demgegenüber der Studiengang Bauingenieurwesen am Standort Holzminden (neben der bestätigten Intervention des dort wohnenden niedersächsischen Innen- ministers) vorweisen, der nach eigenen Angaben „über 25 % der Lehrpflichtveranstaltungen mit Lehrbeauftragten abdeckt“ und an dem ein erforderliches Wahlangebot zur Abrundung des Studiums „quasi nicht stattfindet“?

3. In welchem Umfang plant das Wissenschaftsministerium, die vom Februar 2004 stammende Bedarfsmeldung des Standortes Holzminden für Professoren, Mitarbeiter und Laboreinrichtungen des FH-Standortes Nienburg umzusetzen?

Zu 1: Im Rahmen der Zielvereinbarung 2004 hat die Hochschule kein zukunftsweisendes „Nienbur

ger Modell“ vorgelegt. Richtig ist vielmehr Folgendes:

Nach dem Beschluss der Landesregierung vom 21. Oktober 2003, die monostrukturierten Baufachstandorte Nienburg und Buxtehude aufzugeben, habe ich im November und Dezember 2003 mit der Region Nienburg und insbesondere mit dem Dekan des Fachbereichs intensive Gespräche geführt. Dabei habe ich deutlich gemacht, dass die Existenz als staatlich verantworteter Fachhochschulstandort nur gesichert werden kann, wenn es gelingt, die Baumonostruktur zu überwinden. Dies ist dem Fachbereich nicht gelungen, weil die geplante Ausweitung um die Studiengänge Wirtschaftsingenieur/Bau, grundständig, und den weiterbildenden Studiengang Baurecht und Bauökonomie fachlich in dieser Monostruktur blieben. Darüber hinaus waren die Konzepte unausgereift und im Rahmen der vorgegebenen und vom Fachbereich akzeptierten personellen Ressourcen nicht zu realisieren.

Von der Möglichkeit, das Konzept nachzubessern, hat der Fachbereich Gebrauch gemacht. Allerdings sind die ergänzenden Unterlagen zum Masterstudiengang nicht an mich weitergeleitet worden, weil diese über einen Entwurfsstand nicht hinausgekommen waren. Auch waren die Quantitäten der grundständigen Studiengänge zwar kapazitätsrechtlich nicht zu beanstanden, die sich aus dem Personalbestand ergebenden Gruppengrößen jedoch nicht zu vertreten. Ebenso konnte seitens des Fachbereichs und der Hochschulleitung nicht dargelegt werden, wie aus dem Fachbereich Wirtschaft am Standort Hannover die Dienstleistungen für den in Nienburg neu einzurichtenden Studiengang Wirtschaftsingenieur/Bau erbracht werden können.

Ich musste daher feststellen, dass am Standort Nienburg mit den einplanbaren personellen Ressourcen die dringend benötigte nachhaltige Veränderung der Ausbildungsstruktur nicht herbeigeführt werden kann.

Zu 2: Die Gründe, warum die staatlich verantworteten Fachhochschulstandorte Nienburg und Buxtehude aufgegeben werden sollen, werden im Anhang des Hochschuloptimierungskonzeptes sorgfältig abgewogen. Sie stellen ein komplexes Gefüge dar, bei dem vorhandene Studienstruktur und Entwicklungspotenziale, regionale Lage, auch im Verhältnis zu anderen Hochschulstandorten des Bauwesens, sowie vorhandene Ausstattung und

künftige Investitionsbedarfe eine wesentliche Rolle spielen. Die Abwägung all dieser Parameter hat zu der Standortentscheidung geführt, die vom Niedersächsischen Landtag mit dem Beschluss über das Haushaltsgesetz 2004 vom 12. Dezember 2003 monetär umgesetzt wurde.

Hinzukommen Qualitätsgesichtspunkte als wesentliche Grundlage für die Entscheidungen des Hochschuloptimierungskonzeptes. Sie betreffen in erster Linie die Ergebnisse der Forschungsevaluationen durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen für den universitären Bereich sowie die Ergebnisse von Lehrevaluationen. Im Jahr 1999 wurde von der ZEvA eine Lehrevaluation im Fach Bauingenieurwesen durchgeführt; 2001 wurde das Fach Architektur evaluiert. Vergleicht man die Ergebnisse nach Standorten, so ragt weder der Standort Nienburg noch der Standort Buxtehude besonders positiv heraus. So werden beispielsweise für alle Kleinststandorte die erfreulich kurzen Studiendauern hervorgehoben. Für den Standort Nienburg wird allerdings für das Bauingenieurwesen eine unzureichende bis schlechte Labor- und Geräteausstattung konstatiert, für den Bereich Architektur das Fehlen von Ausstellungsflächen und Werkstätten. Die Beseitigung dieser Mängel hätten bei Beibehaltung des Standorts zu hohen Investitionsbedarfen geführt, die aufgrund der Haushaltslage des Landes nicht finanzierbar sind.

Das aktuelle Hochschulranking durch das CHE bescheinigt den Standorten Buxtehude und Nienburg zwar ein gutes Urteil durch die Studierenden, das indes typisch für die Beurteilung der Studierenden in kleinen Standorten mit kleinen Gruppengrößen und guter Überschaubarkeit ist; bei dem so genannten Professorenurteil belegen sie jedoch eher die hinteren Plätze. Im Übrigen beleuchten derartige Rankings naturgemäß jeweils nur einen kleinen Ausschnitt des Qualitätsspektrums; sie können daher nicht zur Grundlage für Standortentscheidungen gemacht werden.

Im Übrigen ist zum Standort Holzminden noch Folgendes anzumerken: Es ist an Fachhochschulen nicht ungewöhnlich, dass ein nicht unerheblicher Teil der Lehrpflichtveranstaltungen durch Lehrbeauftragte abgedeckt wird. Die Behauptung, es liege kein hinreichendes Wahlangebot an der Fachhochschule vor, ist unzutreffend. Es ist mit dem Angebot anderer Fachhochschulen vergleichbar. Die Unterstellung der Fragestellerin, es habe eine Intervention des Innenministers gegeben, ist unzutreffend.

Zu 3: Eine Bedarfsmeldung des Standortes Holzminden für Professoren, Mitarbeiter und Laboreinrichtungen des FH-Standortes Nienburg liegt dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur nicht vor und ist ihm nicht bekannt.

Anlage 12