Wir kommen zur Eingabe 5989. Das betrifft die Aufenthaltsgenehmigung für eine Familie aus Sri Lanka. Wir haben gehört, dass die Fraktionen übereingekommen sind, diese Eingabe zurück an den Ausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wir kommen zur Eingabe 720, die die Legehennenverordnung betrifft. Hierzu liegt ein Antrag der Fraktion der Grünen vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer „Sach- und Rechtslage“ beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Jetzt kommen wir zur Eingabe 823. Dabei geht es um die Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus der Samtgemeinde Land Wursten am Kreisgymnasium Wesermünde in Bremerhaven. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Berücksichtigung“ vor. Wer möchte dem zustimmen? - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist abgelehnt.
so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wir kommen zur Eingabe 834. Darin geht es um ein Planungsverfahren für die Bundesautobahn 22. Da die Beschlussempfehlung des Ausschusses weiter geht als der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, stimmen wir zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Nur bei deren Ablehnung wäre über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzustimmen. Ich rufe deswegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses - darin geht es darum, die Eingabe als Material zu überweisen - auf und frage, wer so abstimmen möchte. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist angenommen, und damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erledigt.
Wir kommen zu den Eingaben 870 und 945, die Altersteilzeit betreffend. Hierzu gibt es einen Antrag der Fraktion der SPD, die Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen deswegen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Damit kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt. Das ist der Tagesordnungspunkt 29. Ich warte jetzt, bis die Kollegen den Raum verlassen haben.
Ich bitte all die Kollegen, die Gespräche führen wollen, den Raum zu verlassen - alle, auch die in der ersten Reihe -, und bitte darum, dass dann Ruhe im Plenum einkehrt.
Tagesordnungspunkt 29: Besprechung: Abschaffung der Lernmittelfreiheit sozial unausgewogen, verwaltungsaufwendig und praxisuntauglich - Große Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 15/921 - Antwort der Landesregierung - Drs. 15/975
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zur Abschaffung der Lernmittelfreiheit kann man eigentlich nur als dreist bezeichnen. Wenn man will, könnte man fast auch sagen: Es ist eine Missachtung des Parlaments. Warum? Weil auf konkrete Fragen unsererseits von der Landesregierung nur schwammige oder auch gar keine Antworten gegeben worden sind.
Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen: Die konkreten Fragen, die wir zu dem Aspekt der Konnexität, also insbesondere zu der finanziellen Belastung der Kommunen im Hinblick auf die Kosten der Lernmittelausleihe, gestellt haben, sind seitens der Landesregierung nur ausweichend oder gar nicht beantwortet worden. Wir haben exakt gefragt, in welcher Form das Land im nächsten Jahr die Kommunen von den Ausleihkosten für Lernmittel bei Sozialhilfeempfängern und Asylbewerbern im Rahmen der Konnexität entlasten will. Fragen zu verschiedenen Aspekten dieses Komplexes werden von der Landesregierung einfach zusammengefasst mit der Bemerkung: Siehe Antwort zu Frage 12. Was steht in der Antwort zu Frage 12? - In dieser Antwort wird mit der Aussage auf den Erlassentwurf Bezug genommen: Das Verfahren für diesen Personenkreis - gemeint sind die Leistungsberechtigten nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
wird vom Schuljahr 2005/2006 an gesondert geregelt. - Aber wie denn? Das ist doch keine Antwort. Das ist doch nur ein Herumschwafeln.
Des Weiteren wird klargestellt, es werde genug Zeit für die Entwicklung eines Verfahrens geben, mit dem man das dann regeln wolle, und natürlich wolle man versuchen, hierfür auch Regelungen zu finden. Aber das ist doch nichts als ein Vertrösten auf den Sankt Nimmerleins-Tag.
Das ist doch keine Antwort, die einer Landesregierung würdig ist. Das ist ein Herumdrücken um konkrete Aussagen und ein Stochern im Nebel. Gerade in der jetzigen Zeit brauchen die Kommunen konkrete Aussagen darüber, womit sie in den nächsten Jahren exakt zu rechnen haben, ob sie zahlen sollen, ob es eine Eigenleistung der Eltern gibt, was das Land erstattet, ob das Land etwas erstattet, wie das geregelt werden soll. Dafür brauchen die Kommunen - auch für die Aufstellung ihrer eigenen Etats - konkrete Daten, und zwar nicht irgendwann. Sie brauchen konkrete Angaben jetzt, hier und heute.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, sind es auch reine Augenwischerei und eine Verdrehung der Tatsachen, wenn die Landesregierung behauptet, dass es notwendig sei, bei den Lernmitteln wegen der finanziellen Situation des Landes zu neuen Wegen zu kommen. Die Wahrheit, meine Damen und Herren, ist doch: Sie von der CDU und Sie von der FDP wollten die Lernmittelfreiheit immer schon abschaffen. Suchen Sie nicht nach Ausreden, versuchen Sie nicht, uns die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben!
(Beifall bei der SPD - Ursula Körtner [CDU]: Wie viele Prozent habt ihr noch? - Weitere Zurufe von der CDU)
Wenn Sie schreiben, dass heute festgestellt werden könne, dass nahezu alle Betroffenen inzwischen mit Nachdruck an den Planungen für die Umsetzung des Leihverfahrens arbeiteten, dann kann ich Ihnen nur sagen: Was bleibt den Betroffenen denn auch anderes übrig? Sie müssen in
Das Unverschämteste in Ihrer Antwort, um das einmal ganz deutlich zu sagen, ist, dass Sie uns - SPD und Grünen - unterstellen, wir wären gegen eine Entlastung der Eltern von den Kosten der Lernmittel. Dadurch, dass wir gegen Ihr Leihmodell sind, sind wir doch noch lange nicht gegen eine Entlastung der Eltern. Das ist in Ihrer Antwort eine nicht nur bösartige Unterstellung,
- Nein! - Sie wissen ganz genau, dass wir als SPD immer dafür gewesen sind, die Lernmittelfreiheit zu erhalten und gerade eine soziale Entlastung für die schwächeren Teile der Bevölkerung zu realisieren, um Chancengleichheit durchzusetzen. Ihre Behauptung ist billige Polemik
Jetzt will ich zu einzelnen weiteren Punkten kommen, z. B. zum Komplex der Schülerinnen und Schüler in der 5. und 6. Klasse. Womit sollen die Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich arbeiten? Sie sagen, dass vorrangig die Bücher der jetzt auslaufenden Orientierungsstufe weiterzubenutzen seien. Klar ist aber doch, dass es entsprechend den unterschiedlichen Stundentafeln, die in Ihren Erlassen jetzt entwickelt worden sind, und entsprechend den Lehrplänen, die hoffentlich demnächst kommen werden, in Zukunft für die weiterführenden Schulen in diesen Schulformen unterschiedliche Schulbücher geben wird. Insofern kann man auf Dauer die Schulbücher der Orientierungsstufe nicht weiterbenutzen. Ihr Vorschlag ist also - auch das ist ganz klar wieder nur eine Übergangsregelung, eine Verlegenheitslösung, die keine Planungssicherheit für die Schulen darstellt.
Sie sagen zur Finanzierung, dass den Schulen aus den Vorjahren noch vorhandene Haushaltsreste übertragen werden sollten, die die Schulen in den vergangenen Jahren nicht abgefragt hätten. Dann fragen wir konkret, wie das geschehen soll. Sie sagen: Die Schulen, die Mittel angespart haben, um damit in Zukunft arbeiten zu können, sollen das Geld angemessen behalten können. - Was heißt denn „angemessen“? Womit können die Schulen konkret rechnen? Da haben wir geschaut, was das wohl sein könnte. In der Antwort zu Frage 28 wird deutlicher, was Sie damit meinen. Ihre Aussage ist, dass es zahlreiche Schulen gebe, die im Rahmen einer langfristigen Planung die verfügbaren Gelder nicht ausgegeben hätten und dass diese an den nicht ausgegebenen Mitteln in Zukunft - jetzt kommt es wieder - angemessen partizipieren könnten. Da sparen die Schulen Geld - das muss man sich vorstellen -, das ihnen zusteht und mit dem sie Zukunftsinvestitionen durchführen wollen, und diese Landesregierung nimmt es diesen Schulen wieder weg. Entsprechend Ihrer Antwort ist es nämlich so, dass die Schulen 50 % ihrer eigenen Gelder wieder bei Ihnen abliefern müssen, damit sich neu gegründete Schulen und die 5. und 6. Klassen an den weiterführenden Schulen Lehrmittel leisten können. Das bedeutet, dass es genauso ist wie bei den Ganztagsschulen, bei denen die Personalausstattung gekürzt wird, um neue Schulen damit zu finanzieren.
Sie finden auch hierbei wieder: Bildung wird durch Bildung finanziert. Das ist das, was bei Ihnen stattfindet. Bei sparsamen Schulen wird abkassiert, und das nennen Sie dann Motivation.
Aber Ihre Dreistigkeit ist noch steigerbar. Da behaupten Sie doch glatt, dass der jetzt durch das Ausleihverfahren bedingte Aufwand, verglichen mit dem vorherigen Verfahren, eher als geringer einzuschätzen sei. Aus diesem Grunde sei es nicht notwendig, zusätzliche Anrechnungsstunden für die Lehrkräfte vorzusehen.
(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Genauso ist es! - Ursula Körtner [CDU]: Ihr habt doch selber keine An- rechnungsstunden gegeben!)
- Genauso ist es eben nicht! - Der übergroße Teil der Lehrkräfte weiß ganz genau, was Sie da anrichten.
In den Kollegien lachen sie sich doch schlapp über das, was Sie tun, und dort herrscht eine tiefe Empörung über die Tatsache,