Protokoll der Sitzung vom 26.05.2004

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es kurz zu sagen: Bei diesem Punkt geht es um eine der vielen Verwerfungen, die die schwarz-gelbe Schulstrukturreform mit sich bringt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Reinhold Coenen [CDU]: Ach, nun hören Sie doch auf!)

Anlass für den Antrag der SPD-Fraktion war der Wunsch der katholischen Kirche, in Göttingen, Duderstadt und Wolfsburg, wo die katholischen Orientierungsstufen wegen der Abschaffung der OS entfallen, Konkordatsgymnasien einzurichten. Dieser Wunsch ist nachvollziehbar, hat jedoch eine Reihe von Fragen und Konflikten auf verschiedenen Ebenen aufgeworfen. Vor Ort hat es eine Menge Unruhe gegeben,

(Anneliese Zachow [CDU]: Nein!)

weil der Versuch der Kirche, mit dem Land die Gründung von neuen Konkordatsgymnasien zu vereinbaren, die kommunale Schulentwicklungsplanung tangiert hat. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Einrichtung von Konkordats

gymnasien nur im Einvernehmen mit den jeweiligen Kommunen stattfinden kann. Herausgekommen ist dabei, dass inzwischen nur noch eine einzige Kommune dies tun will.

Eine zweite Ebene aber ist für mich die Frage - das hat der Kollege Poppe hier auch schon sehr qualifiziert dargelegt -, ob es faire Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Konkordatsgymnasium auf der einen Seite und einem möglicherweise zu gründenden Gymnasium in freier Trägerschaft sonst oder bestehenden staatlichen Gymnasien gibt. Ein Konkordatsgymnasium ist finanziell durch das Land deutlich besser gestellt als ein Gymnasium in freier Trägerschaft sonst, und das kann auch der Abgeordnete Albrecht mit seiner noch so ausführlichen Rede hier nicht schönreden.

(Beifall bei den GRÜNEN - Reinhold Coenen [CDU]: Das hat er sehr gut gemacht!)

Wir teilen deshalb die Auffassung der SPD-Fraktion, dass eine Besserstellung der katholischen Kirche gegenüber anderen freien Trägern durch nichts zu rechtfertigen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Hinter der Forderung nach finanzieller Gleichbehandlung steht für uns aber auch die grundsätzliche Frage, welchen Sinn in unserer Gesellschaft bekenntnismäßig orientierte Schulen haben sollen. Im Zusammenhang mit dem Kopftuch haben wir gerade heftig über die weltanschauliche Neutralität von Schule diskutiert. Sicherlich ist es sinnvoll, dass Schulen der Werteorientierung ein besonderes Gewicht beimessen. Aber ist es in der heutigen Gesellschaft noch sinnvoll, diese Werteorientierung einer bestimmten Konfession zuzuordnen? Wenn sich die katholische Kirche selbst dafür einsetzt, dass künftig 20 % der Schülerinnen und Schüler und mehr nichtkatholischer Konfession in ihre Schulen aufgenommen werden können, dann löst sie bereits selbst diese enge Verbindung zwischen Konfession und Werteorientierung auf, meine ich. Wenn wir die christlichen Kirchen dabei unterstützen, noch mehr eigene Schulen zu betreiben, und diese durch das Land auch noch besser gestellt werden, was wollen wir dann mit dem Ansinnen von muslimischen Glaubensgemeinschaften machen, die ebenso ihre eigenen Schulen gründen wollen? Spätestens dann, meine Damen und Herren, wird wohl jedem deutlich, dass eine Landschaft - ich komme zum Schluss - von kon

fessionell gebundenen Schulen eher die Separierung als die gesellschaftliche Integration fördert.

Aus diesen Gründen stehen wir der Neueinrichtung konfessionell gebundener Schulen grundsätzlich skeptisch gegenüber und unterstützen den SPD-Antrag. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Schwarz das Wort.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Stell das jetzt einmal alles richtig!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht sollte man festhalten, dass sich dieser Antrag im Grunde genommen erledigt hat. Die Beschlusslage ist klar. Wir wissen, dass die Dinge am 23. März entschieden und am 29. April ratifiziert worden sind. Deshalb halte ich den Antrag zu diesem Zeitpunkt für absolut überflüssig.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von der SPD)

Ich bin der Meinung, wenn Sie, Herr Poppe, das sachlich korrekt wiedergeben wollen, müssen Sie das vollständig tun. Sie haben durchaus qualifizierte Argumente gebracht. Ich bin Herrn Albrecht durchaus dafür dankbar, dass er die Vollständigkeit der Historie vorgetragen und gesagt hat, was in der Vergangenheit gewesen ist.

(Beifall bei der CDU)

Verträge mit dem Heiligen Stuhl bestehen bereits seit 1965 für Hauptschulen mit Orientierungsstufe, und seit 1993 sind sie durch die damalige Landesregierung auf Realschulzweige ausgeweitet worden. Im Konkordatsvertrag haben die Orientierungsstufen Bestandsschutz. Genau daran sollten wir uns orientieren. Denn zwangsläufig sind aufgrund der Abschaffung der Orientierungsstufe, die auch die SPD wollte, Verhandlungen mit der Kirche notwendig geworden. Es sind also alternative Lösungen erforderlich gewesen. Das hatte auch die vorherige Landesregierung erkannt, als sie im Jahr 2002 mit der Kirche darüber verhandelt hat und schon damals die Errichtung von Gymnasialzweigen zumindest in der Diskussion gehabt hat.

Position der FDP ist es immer gewesen, eine Regelung zu finden, die insgesamt keine Mehrkosten mit sich bringt. Eine Vertragsänderung, die kostenträchtig ist, können wir uns in der Tat zurzeit nicht leisten. Insofern ist es zwangsläufig, zu einem Ergebnis gekommen, wie es jetzt vorliegt.

Nach dem derzeitigen Stand - Frau Korter hat es auch gesagt - handelt es sich um eine Schule. Ich möchte für uns zum Ausdruck bringen, dass in dieser Diskussion der Eindruck entsteht - Herr Poppe, ich weiß nicht, ob das nur für Sie oder für die gesamte SPD-Fraktion gilt -, dass Sie ein bisschen etwas gegen Gymnasien haben.

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

- Ich sage in aller Klarheit: Das ist mein Eindruck.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich bin wirklich der Meinung, Sie sollten dann auch Farbe bekennen und das deutlich sagen. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass dies, wenn Sie Gesamtschulen entwickeln könnten, für Sie überhaupt kein Problem wäre. Dann würden Sie zustimmen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Landesregierung hat Herr Minister Busemann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will gern einräumen, dass mich die Beratung über den Antrag rein unter Geschäftsordnungsgesichtspunkten etwas befremdet. Immerhin ist dieser Entschließungsantrag der SPD-Fraktion am 29. April durch die Zustimmung des Landtages zum Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes inhaltlich abgelehnt worden. Das ist noch keine vier Wochen her.

(Zuruf von der CDU: Das hat er noch nicht gemerkt!)

Artikel 4 des Gesetzes vom letzten Monat beinhaltet bekanntlich das Zustimmungsgesetz zur Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zum Konkordat vom 30. März dieses Jahres, wogegen sich der Antrag richtet.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Hat das je- mand bestritten, oder was ist das Problem?)

- Was?

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das hat doch niemand bestritten!)

- Ich wundere mich nur: Das wurde vor vier Wochen abgeschmettert, und jetzt beraten wir es wieder.

(Zuruf von der SPD: Was können wir für Ihr Verfahren?)

- Nun einmal Gemach! - Mit der Zustimmung zu dem Schulgesetz hat der Landtag auch der Umsetzung der Übereinkunft mit ihren Folgeänderungen zugestimmt.

Herr Poppe, Ihrer Rede war entnehmbar, dass Sie mit dem Konkordat offensichtlich insgesamt gewisse Probleme haben. Es klang so durch, man müsse insgesamt neu verhandeln.

(Zuruf von der SPD: Da habe ich den Landesrechnungshof zitiert!)

Wir haben - im nächsten Jahr ist vierzigjähriges Jubiläum - seit 39 Jahren ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl, einen Staatsvertrag, der gilt und an den wir uns zu halten haben. Auch wenn neue schulgesetzliche Regelungen und neue Durchführungsvereinbarungen kommen, haben wir uns in diesem Rahmen zu bewegen.

Zum konkreten Fall heißt das in Klartext: Der katholischen Kirche wird die Errichtung von drei Gymnasien des Sekundarbereichs I als Konkordatsschulen im Einvernehmen mit dem kommunalen Schulträger ermöglicht. Außerdem kann der Anteil nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler auf bis zu 30 % ansteigen, ohne dass die spezielle Finanzhilfe für Konkordatsschulen entfällt.

Wenn wir in anderen Bereichen - Sie auch - sagen, da gibt es eine gewisse Nachfrage nach bestimmten Schulformen, das möge bedient werden, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass diese Schulstandorte offensichtlich eine gewisse Attraktivität haben. Das muss man auch einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, was Sie mit Ihrem Entschließungsantrag als an

gebliche Privilegierung verhindern wollen, ist geltendes Recht. Ihrem Antrag fehlt allein die formale Ablehnung, und so lautet die Empfehlung des Kultusausschusses.

Wer sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, eingehend mit der Materie befasst und den Gesamtzusammenhang betrachtet, kann von einer Privilegierung katholischer Gymnasien in der Tat nicht reden. Im Übrigen haben wir mit der Übereinkunft vom 30. März schulgesetzkonform nur das zu Ende gebracht, was der katholischen Kirche unter der Vorgängerregierung in Aussicht gestellt wurde: die Möglichkeit zur Errichtung von drei Sek-I-Gymnasien als Konkordatsschulen. Das war in der Übereinkunft - dies wurde hier schon angesprochen - vom 4./5. Juni 2002. Da war ich noch nicht Kultusminister.

(Zuruf von der SPD)

Zur Änderung der Durchführungsvereinbarung wurde durch die Vorgängerregierung die Bereitschaft des Landes festgeschrieben, Verhandlungen über die Erweiterung der Kooperativen Hauptund Realschulen um Gymnasialzweige zu führen. Damit hat die damalige, von Herrn Gabriel geführte Landesregierung aufseiten der katholischen Kirche die begründete Erwartung geweckt, dass den Konkordatsschulen Gymnasialzweige angegliedert werden können.

Ich finde es etwas merkwürdig, dass die SPD jetzt beklagt, dass die Zulassung von drei Gymnasien, und das auch nur bis zum zehnten Jahrgang, ermöglicht werden soll. Die Durchführungsvereinbarung vom 30. März dieses Jahres ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass 15 zumeist sehr große konkordatäre Orientierungsstufen zum 1. August 2004 ohne Übergangsfrist aufgelöst werden und die Konkordatsschulen künftig schulgesetzkonform als Haupt- und Realschulen jeweils für sich fortbestehen. Damit ist die Einheitlichkeit der niedersächsischen Schulstruktur sichergestellt worden. Es ist, egal wie man zu einem Gesetz steht, im allseitigen Interesse, dass wir auch unter Einbeziehung der Schulen in freier Trägerschaft eine einheitliche Schulstruktur in Niedersachsen bekommen.

Meine Damen und Herren, es versteht sich, finde ich, von selbst, dass bei einer beabsichtigten Änderung staatskirchenrechtlicher Vereinbarungen auch der Vertragspartner seine Interessen verfolgt. Er sagt - vereinfacht formuliert -: Ihr nehmt uns 15