Schauen wir uns einmal die Aussagen des HOK für Lüneburg an. Zusätzlich zu den Fusionsplänen werden den beiden Lüneburger Hochschulen Vorgaben für massive Kürzungen gemacht. Die Stiftung Universität Lüneburg hat im Jahre 2004 675 000 Euro aufzubringen und die Fachhochschule im gleichen Jahr 500 000 Euro. Im Jahre 2005 sollen die Universität noch einmal 675 000 Euro und die Fachhochschule 850 000 Euro aufbringen. Nach den Plänen der Landesregierung müssen die beiden Lüneburger Hochschulen in den Jahren 2004 und 2005 mit 2,7 Millionen Euro weniger auskommen. Ab 2006 sind darüber hinaus weitere 70 Stellenäquivalente zur Umschichtung vorgesehen. Alles zusammengerechnet, werden die beiden Lüneburger Hochschulen überdurchschnittlich zur Kasse gebeten.
Meine Damen und Herren, nicht nur in der Region Lüneburg stellt man sich die Frage, wie die neue Hochschule trotz der vorgesehenen Einsparungen in exemplarischer Weise die institutionelle Unterscheidung von Fachhochschule und Universität überwinden und als Modelluniversität eine konsequente Einführung der Bachelor-/Master-Struktur erreichen kann.
In diesem Zusammenhang sei kurz darauf hingewiesen, dass die Unterscheidung von Fachhochschul- und Universitätsabschlüssen in der Praxis längst überwunden worden ist. Stellenausschreibungen z. B. in der Zeit oder der FAZ zeigen dies deutlich.
Ich möchte an dieser Stelle nicht vertiefend auf die komplexen organisatorischen und rechtlichen Fragen der Fusion eingehen. Das werden wir, Frau Trost, im zuständigen Ausschuss bei der Anhörung zum Fusionsgesetz tun. Dazu nur so viel: Der Fusionsprozess ist transparent und unter Beteiligung
aller Mitglieder der beiden Hochschulen zu gestalten. Der Zugang zu den Bachelor-Studiengängen muss auch mit Fachhochschulreife möglich sein.
Darüber hinaus ist abzusichern, dass der Hochschulzugang für die Studierenden keine Lex Lüneburg bedeutet, sondern in Einklang mit den anderen Universitäten geregelt wird. Das Fusionsgesetz sollte gewährleisten, dass die Professoren beider Hochschulen mit gleichen Rechten und Pflichten an der neuen Hochschule wirken können. Alle standespolitischen Dünkel müssen hierbei überwunden werden.
Meine Damen und Herren, in der Region Lüneburg wird, und zwar parteiübergreifend, von der Landesregierung ein klares Signal erwartet, dass die Fusion der besonderen Unterstützung durch das Land bedarf. Hierzu gehört, dass die finanziellen Rahmenbedingungen verbessert werden. Hierin sind sich die Abgeordneten aus Stadt und Landkreis Lüneburg einig. Ich glaube sagen zu können: Sowohl die Kollegen Althusmann und Kaidas von der CDU als auch mein Kollege von den Grünen, Meihsies, sind mit mir der Meinung, dass die im Zusammenhang mit dem HOK anstehenden Kürzungen zu reduzieren oder - besser noch - vollständig auszusetzen sind.
Soll die Fusion zu einer Hochschule neuen Typs erfolgreich sein und einen wirklichen Modellcharakter für unser Land haben, so muss die Landesregierung die Finanzierung der künftigen Universität Lüneburg sichern. Sie muss die Kürzungen im Rahmen des HOK zurücknehmen und darf die hier im letzten Plenum verkündeten Kürzungen nicht weiter verfolgen. Denn eines ist klar: Die Fusion von Fachhochschule und Universität kostet zunächst einmal Geld. - Mit Einsparungen ist erst nach gelungener Fusion zu rechnen. Mitarbeiter von Universität und Fachhochschule gehen von Fusionskosten in Höhe von ca. 3 bis 4 Millionen Euro aus. Frau Trost, ich denke, die Berechnungen liegen vor. In der Landeszeitung von gestern ist das noch einmal bestätigt worden. So sind zunächst einmal weitere Lizenzen für die IuK-Technik
anzuschaffen und zusammenzuführen. Die Zusammenlegung der Verwaltung erfordert Baukosten für neue Verwaltungsräume. Renovierungen und bauliche Veränderungen sind vorzunehmen. Die Betriebs- und Telefontechnik ist aufeinander abzustimmen, die Moderation und personelle Begleitung der Fusion sind ebenfalls mit Kosten verbunden. Dies sind nur einige Maßnahmen, die mit der Fusion im Zusammenhang stehen und nicht unentgeltlich zu haben sind.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Bologna-Erklärung haben sich 29 europäische Länder darauf verständigt, ihr Hochschulsystem in einer einheitlichen formalen Organisationsstruktur neu zu justieren, die im Wesentlichen auf der zweistufigen Studiengliederung beruht. Die beiden Studiengänge des zweistufigen Systems sollen unterschiedliche Ausrichtungen und Profile haben, um einer Vielfalt von individuellen, akademischen und Arbeitsmarktanforderungen zu entsprechen. Die Abschlüsse des ersten Studiengangs sollen den Zugang zu den zweiten Studiengängen eröffnen, die Abschlüsse der zweiten Studiengänge den Zugang zum Doktorandenstudium ermöglichen. Hochschulausbildung im europäischen Raum soll auch die Möglichkeiten für lebenslanges Lernen verbessern und das breite Spektrum flexibler Studienverläufe, Studienmöglichkeiten und Studientechniken berücksichtigen. Der politische Wille, auf Bachelor und Master umzustellen, ist deutlich, und der Bologna-Prozess wird in Deutschland Realität.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bundesministerin Bulmahn hat deshalb am 23. April in Lüneburg erklärt, dass aus ihrer Sicht das Nebeneinander von Fachhochschulen und Universitäten in unserem Land nicht mehr lange Bestand haben wird. Sie erklärte sich ausdrücklich dazu bereit, Bundesmittel, die im Hochschulpakt für den Bologna-Prozess vorgesehen sind, auch für den Fusionsprozess in Lüneburg einzusetzen.
Dies kann sie aber nicht allein durchsetzen, sondern alle Bundesländer müssen dem zustimmen. Leider blockieren die CDU-Wissenschaftsminister derzeit den Pakt für Hochschulen in Höhe von 20 Millionen Euro. Damit hat die neue Universität Lüneburg keine Chance, zusätzliche Bundesmittel zu erhalten. Frau Trost, das ist keine Luftblase. Die Ministerin hat tatsächlich gesagt, dass 20 Millionen
drin sind und sie dann, wenn alle Bundesländer zustimmten, bereit wäre, den Prozess in Lüneburg mitzubegleiten. Ein solches Verhalten, nämlich das Blockieren dieser Mittel, ist in der derzeitigen Situation nicht akzeptabel.
Die Landesregierung und hier besonders Sie, Herr Minister Stratmann, haben alles zu unternehmen, die Blockade des Bundesprogramms durch die CDU-regierten Bundesländer zu beenden. Die Landesregierung muss einen Konsens zwischen den Ländern herstellen, dass die Bologna-Mittel für die Universität Lüneburg bereitgestellt werden.
Die Lüneburger Universität braucht mehr als nur schöne Worte. Herr Althusmann, Sie haben heute Vormittag in der Aktuellen Stunde erklärt: Wir sagen den Menschen die Wahrheit. - Herr Althusmann, Ihren Aussagen in Lüneburg am 7. Mai anlässlich des Fusions-Workshops der Lüneburger Hochschulen, dass die Fusion erst einmal Geld koste, bevor sie zu Einsparungen führe, müssen Sie nun in Hannover Taten folgen lassen!
Herr Althusmann, in Universität Lüneburg INTERN - Ausgabe Mai 2004 - werden Sie wie folgt zitiert: Insbesondere, so Althusmann weiter, komme es zunächst darauf an, die für die nächsten Jahre anstehenden Kürzungen, die das Hochschuloptimierungskonzept vorsieht, so weit wie möglich abzusenken oder gar auszusetzen. Außerdem seien im Zusammenhang mit der Fusion auch bauliche Investitionen in Lüneburg erforderlich. - Herr Althusmann, ich werde Sie vor Ort wirklich an Ihren Taten messen, ob Sie hier die Wahrheit gesagt haben. Ich gehe davon aus, dass Sie sich dafür einsetzen werden, dass die HOK-Mittel abgesenkt werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns alle Möglichkeiten nutzen, damit in Lüneburg eine Hochschule neuen Typs entstehen kann! Sichern Sie mit uns den Erfolg der Modelluniversität Lüneburg! Sorgen Sie mit dafür, dass die neue Universität Lüneburg ein Erfolgsmodell wird - nicht nur für die Region Nordostniedersachsen, sondern für ganz Niedersachsen und darüber hinaus! Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie - auch Sie, Frau Trost unserer Entschließung kraftvoll zu! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Deutschen haben manchmal die eigentümliche Neigung, bei internationalen Beschlüssen die Normen zu 150 % erfüllen zu wollen. Was Bachelor und Master betrifft, so sehen andere europäische Länder die Umstellung der Studienabschlüsse viel entspannter und denken nicht daran, ihre bisherigen Examina komplett durch die angelsächsische Struktur zu ersetzen - trotz Bologna. Wir sollten von den Bachelor- und Master-Graden keine Wunderdinge erwarten. Um einen Satz aus dem Antrag der SPD-Fraktion zur Lehrerfortbildung, den wir später behandeln werden, abzuwandeln: Neue Schläuche garantieren noch keine besseren Inhalte.
Sie, meine Damen und Herren von der SPD, wenden sich gegen Übergangsregelungen. Aber natürlich brauchen wir Übergangsregelungen. Sorgfältige Vorbereitung ist wichtiger als Eiltempo mit unausgegorenen Konzepten. Niemandem ist geholfen, wenn die bisherigen Vorlesungen in „Module“ umgetauft werden, der Lehrstoff aber derselbe bleibt. Warum eigentlich sollte nicht das Diplom neben dem Master existieren können? Das bessere Konzept wird sich ganz von selbst durchsetzen. Stichwort: Autonomie der Hochschulen. - Ist es vielleicht wie bei der Juniorprofessur, wo Frau Bulmahn die lästige Konkurrenz der Habilitation schlicht durch Verbot auszuschalten versucht? Wenn Sie in Ihrem Antrag in dieser Allgemeinheit formulieren: „Die beiden Säulen des deutschen Hochschulsystems, Universität und Fachhochschule, sollen zu einer Institution integriert... werden. Dieser Prozess hat bundesweit Modellcharakter“, dann spukt in Ihren Köpfen offenbar noch immer die Idee der Gesamthochschule aus der Mottenkiste der Alt-68er. Sie, Herr Nahrstedt, haben das übrigens durch die Wiedergabe der Äußerungen von Frau Bulmahn in Lüneburg absolut bestätigt.
Müssen sich jetzt auch Uni und Fachhochschule Hannover, Uni und Fachhochschule Osnabrück oder Oldenburg oder Universität und Fachhochschule Göttingen auf eine Fusion à la Lüneburg freuen? - Ich meine, wir sollten auf dem Teppich bleiben.
Wir wissen doch alle, wie sehr der Fusionsgedanke der speziellen Lüneburger Situation geschuldet ist und wie wenig er - vermutlich jedenfalls - übertragbar ist. Bachelor- und Master-Strukturen haben jedenfalls primär nichts mit Fusionen zu tun.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Herr Althusmann, vor seinen Feinden kann man sich schützen, aber wer schützt vor den Freunden? - Heiterkeit bei der SPD)
Sie nähren noch die Hoffnung, mit neuen Etikettierungen könnte man, wie früher durch das Erfinden immer neuer Studiengänge, ein paar Euro vom Land loseisen oder wenigstens dem HOK ein Schnippchen schlagen. Das ist angesichts der katastrophalen Landesfinanzen schlicht unredlich.
Aber zur Sache. Fusionen müssen nicht teuer sein, um gut zu sein. Es geht darum, geistige Konzepte, Inhalte der neuen Curricula zu entwickeln und nicht darum, neue Hörsäle zu bauen. Mit ein bisschen gutem Willen und auch ein bisschen Organisationsgeschick muss die Fusion nur geringe einmalige Zusatzkosten verursachen. Gerade bei Baukosten - und das ist ja der große Batzen dessen, was in der Presse in den Raum gestellt worden ist - ist große Vorsicht angebracht. Im Übrigen: Wenn aus zwei Studiengängen ein Studiengang wird, dann gibt es doch Fusionsdividenden in der Form eingesparter Doppelstrukturen, und das gibt es bei der Verwaltung natürlich auch.
Nun zu unserem Gesetzentwurf selbst. Erstens. Wir betreten hier legislatives Neuland. Die Fusion einer staatlichen Fachhochschule mit einer nichtstaatlichen Stiftungsuniversität gab es bisher noch nicht. Zweitens. Bei der Regelung des Hochschulzugangs spielt nicht nur die Situation anderer niedersächsischer Hochschulen hinein. Das lässt sich auch nicht allein mit dem Niedersächsischen Hochschulgesetz regeln, sondern da spielt auch das Hochschulrahmengesetz hinein; egal, wie man das nun sehen mag.
Drittens. Auch das Verhältnis von Forschung und Lehre an der neuen Bologna-Modelluniversität ist noch nicht wirklich abschließend thematisiert. Das ist eine Grundfrage des Selbstverständnisses jeder Hochschule.
Wir von der FDP halten es deshalb durchaus für möglich, dass im Zug der weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs, insbesondere wenn in den Anhörungen neue Aspekte auftauchen würden, diese dann entsprechend berücksichtigt werden müssen. Wir glauben allerdings, dass es richtig war, trotz dieser erheblichen offenen Fragen das Gesetz jetzt auf den Weg zu bringen, um für die beiden betroffenen Hochschulen Sicherheit bezüglich der generellen Zielrichtung zu schaffen und die Beteiligten vor Ort in ihrem Engagement bei der Gestaltung des Fusionsprozesses zu unterstützen.
Danke schön, Herr Kollege. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Dr. HeinenKljajić das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen die Fusion der Hochschulen in Lüneburg ausdrücklich. Aus grüner Sicht macht die Fusion aber auch modellhaft deutlich, mit welchen Problemen die niedersächsischen Hochschulen zu kämpfen haben.
Meine Damen und Herren, der Fusionsprozess berührt eine Vielzahl von hochschulpolitischen Fragen, die von allgemeiner Bedeutung sind. Sie sind im Gesetzentwurf für die Modellhochschule ansatzweise gelöst, machen aber auch deutlich, dass hier jenseits des Fusionsgesetzes Handlungsbedarf besteht: Stichwort Autonomie der Hochschulen.
Nehmen wir das Beispiel Zugangsberechtigung. Die neue Universität wird eine flexible Gestaltung des Hochschulzugangs haben. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass die Universität festlegt, für welchen Studiengang welche Zugangsberechtigung erforderlich ist. Meine Damen und Herren, hier stellt sich die Frage, warum eine solche Ordnung der Zustimmung des Fachministeriums bedarf. Wenn die Zulassung eines Studienganges extern über eine Akkreditierung geschieht, warum
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es langfristig Sinn macht, hier eine Lex Lüneburg einzuführen, oder ob es nicht besser wäre, eine landeseinheitliche Lösung zu finden. Aus unserer Sicht wünschenswerter wäre eine Lösung, wie sie in Hessen gefunden wurde. Hier berechtigt die Fachhochschulreife zu einem Studium in einem Bachelor-Studiengang, gleichgültig ob dieser an einer Fachhochschule oder an einer Universität angeboten wird. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in Zukunft über hochschulinterne Auswahlverfahren die Eignung der Studierenden stärker in den Mittelpunkt der Zugangsentscheidung gestellt wird, scheint diese Lösung allemal die bessere zu sein.
Das zweite Problem betrifft die Personalstruktur und eine flexible Zuweisung von Aufgaben in Forschung und Lehre. Auch hier hat der Gesetzentwurf eine im Ansatz vernünftige Lösung gefunden. Das Präsidium kann im Einzelfall Lehrverpflichtungen außerhalb der sonst geltenden Regelungen festlegen. Fraglich ist nur, warum auch hier die Zustimmung des Fachministeriums nötig ist. Meine Damen und Herren, wer es mit der Autonomie der Hochschulen ernst meint, darf hier keine Zustimmungsvorbehalte einbauen.
Das gilt auch für die Überleitungsverfahren von FH- zu Uniprofessoren und -professorinnen. Hier sollte es der Hochschule vorbehalten bleiben, selbst ein Verfahren zur Begutachtung der FH-Professuren zu wählen.