Protokoll der Sitzung vom 23.06.2004

Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses, über die ich abstimmen lasse. Wer dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Gegenstimmen und Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für die Förderung der Ausbildung von Deutschen in asiatischen Staaten und andere Änderungen des Gesetzes über die Region Hannover so seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann ist dieses Gesetz so beschlossen.

(Zustimmung von David McAllister [CDU])

Vereinbarungsgemäß sollen die Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9 zusammen beraten werden. Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 7 Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz und des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/1000 Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drs. 15/1110

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme mit Änderungen.

Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung: Konnexität muss auch bei der Tierkörperbeseitigung gelten! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/847 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/1098

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Ablehnung.

Tagesordnungspunkt 9: Einzige (abschließende) Beratung: Wirtschaftlichkeit der Tierkörperbeseitigung verbessern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/963 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/1153

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme.

Wir kommen zunächst zur Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 7, anschließend zur Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 9.

Zur Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 7 hat der Abgeordnete Große Macke das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe den Bericht zu Protokoll.

(Beifall)

(Zu Protokoll:)

Der federführende Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1110, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen, für Inneres und Sport, für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie für Rechts- und Verfassungsfragen haben dieser Empfehlung zugestimmt. Die Beschlüsse kamen jeweils mit der Mehrheit der Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zustande.

Weil der Gesetzentwurf im Vorwege an die Ausschüsse überwiesen worden ist, erlauben Sie mir einige Worte zu seinem Anlass und seinem Inhalt.

Artikel 1 enthält Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz. Diese sind notwendig geworden, weil das Recht der Tierkörperbeseitigung durch unmittelbar geltendes EU-Recht und das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz des Bundes neu geregelt wurde; Letzteres hat das bislang geltende Tierkörperbeseitigungsgesetz ersetzt.

Artikel 2 enthält eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz. Hier geht es im Wesentlichen um eine grundlegend neue Vorschrift, die es ermöglichen soll, Private rückwirkend mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach der Viehverkehrsverordnung zu beleihen.

Ich möchte nun kurz auf die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen und Diskussionsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz eingehen.

Die Entwurfsfassung enthält bereits Regelungen, nach denen die Tierhalter in bestimmten Fällen ganz oder teilweise von den Beseitigungskosten für Tierkörper freigestellt werden sollen. Dies ist

nach den von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Beihilferichtlinien nur begrenzt zulässig. Die sich insoweit bietenden Möglichkeiten zur Kostenfreistellung sollen durch das Gesetz aber so weit wie möglich ausgeschöpft werden. In der Beschlussempfehlung wird deshalb in Artikel 1 Nr. 4 vorgeschlagen, in das Gesetz eine Regelung für Tiere aufzunehmen, die bei tierseuchenrechtlichen Maßnahmen getötet wurden oder verendet sind. Damit wird auch bei solchen Tieren in Übereinstimmung mit den europäischen Beihilferichtlinien eine vollständige Kostenbefreiung der Tierhalter sichergestellt.

Eine weitere wesentliche Änderung geht auf einen Änderungsvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP zurück. Es geht hierbei um die Beteiligung des Landes an den Kosten der Tierkörperbeseitigung. Der Regierungsentwurf sah eine derartige Kostenbeteiligung des Landes nicht vor. Nach der Beschlussempfehlung soll sich nun das Land an den Erstattungszahlungen beteiligen, die von der Tierseuchenkasse für die Beseitigung von so genannten SRM-Tieren an die Kommunen zu leisten sind. Hierfür soll das Land 4,25 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen. Die entsprechende Regelung finden Sie in Artikel 1 unter Nr. 4 in § 3 Abs. 5. Die Beteiligung des Landes soll für das laufende Jahr 2004 auf das zweite Halbjahr und dementsprechend auf die Hälfte des vorgesehenen jährlichen Betrages, nämlich auf 2,125 Millionen Euro, begrenzt werden. Diese Übergangsvorschrift ist in Artikel 3/2 enthalten. Da mit der Übergangsvorschrift in den Haushalt für das Jahr 2004 eingegriffen wird, muss gemäß Artikel 68 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung die notwendige Deckung geschaffen werden. Die hierfür erforderlichen Regelungen sind in Artikel 3/1 enthalten. Die Deckungsvorschläge ergeben sich im Einzelnen aus der Anlage zum Gesetz. Da die Kostenbeteiligung des Landes zum Ende des Jahres 2005 auslaufen soll, ist in Artikel 4 ein neuer Absatz 5 eingefügt worden, der das Außer-Kraft-Treten der Regelung über die Kostenbeteiligung des Landes vorsieht.

Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion vertraten die Auffassung, dass eine so genannte Drittellösung, also eine gleichmäßige Kostenverteilung zwischen Land, Tierseuchenkasse und beseitigungspflichtiger Körperschaften, wünschenswert sei, weil das Land nur so seiner Verantwortung für die Tierkörperbeseitigung in diesem Punkt voll gerecht werden könne. Sie lehnten den Ände

rungsvorschlag der Regierungsfraktionen daher ab.

Die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen sahen angesichts der Haushaltslage des Landes keine Möglichkeit, eine noch höhere Beteiligung des Landes vorzusehen. Die nunmehr vorgesehene Kostenbeteiligung des Landes sei das Äußerste dessen, was haushaltspolitisch verantwortbar sei.

Der Vertreter der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss wandte sich gegen die beantragte Änderung. Er wies darauf hin, dass seine Fraktion zum einen der Auffassung zuneige, die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung obliege nach dem Verursacherprinzip in erster Linie den Tierhaltern selbst. Zum anderen werde durch die Umverteilung der Mittel statt gezielt nun nach dem Gießkannenprinzip gefördert. Dies sei nicht hinnehmbar.

Die weiteren Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen können Sie dem schriftlichen Bericht zum Gesetzentwurf entnehmen.

Abschließend bitte ich namens des Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1110 zuzustimmen.

Danke schön, Herr Große Macke. - Wir kommen zur Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 9. Herr Abgeordneter Johannßen!

Frau Präsidentin! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und auch des Fernsehprogramms am heutigen Abend, auf das sich sicherlich viele freuen, gebe ich meinen Bericht ebenfalls zu Protokoll.

(Beifall)

(Zu Protokoll:)

Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1153 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP, den Entschließungsantrag in der Drucksache 963 unverändert anzunehmen.

Der Antrag war zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für den ländli

chen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkt überwiesen worden.

Der Vertreter der Fraktion der CDU erklärte in der öffentlichen Erörterung des federführenden Ausschusses am 7. Mai 2004 die Zielsetzung seiner Fraktion zum Entschließungsantrag. Mit dem Erlass von Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte durch die Europäische Union im Jahre 2002 sei eine grundlegende Überarbeitung der nationalen Vorschriften zu Tierkörperbeseitigung erforderlich geworden. Die Bundesregierung habe sodann eine Anpassung durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vorgenommen und das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Tierkörperbeseitigungsrecht aufgehoben. Obwohl die neuen EG-Regelungen eine energetische Verwertung von tierischen Nebenprodukten in größerem Umfange als bisher vorsehen würden, sei eine entsprechende Anpassung der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse, der so genannten Biomasse-Verordnung, bislang nicht erfolgt. Die Landesregierung werde aus diesem Grunde gebeten, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, die Verordnung so zu ändern, dass die energetische Verwertung tierischer Nebenprodukte im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) künftig vergütet werden könne. Er, so der Vertreter der CDU-Fraktion abschließend, sehe darin eine erhebliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Tierkörperbeseitigung.

Die Sprecher der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten einerseits die Zielsetzung des Entschließungsantrages im Hinblick auf eine mittelfristige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Bereich der Tierkörperbeseitigung. Die Vertreterin der Fraktion der SPD gab darüber hinaus aber zu bedenken, dass die thermische Verwertung tierischer Nebenprodukte und eine damit verbundene Vergütung nach dem ErneuerbareEnergien-Gesetz zweierlei Betrachtungen zuließen. So könne die Zulassung einer energetischen Verwertung zum einen sicherlich als Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien gesehen werden, andererseits aber auch den Einstieg in die Subventionierung von Abfallentsorgung bedeuten.

Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schloss sich den Ausführungen der Vertreterin der SPD-Fraktion an und ergänzte, dass seine Fraktion bei der energetischen Verwertung tierischer Nebenprodukte seuchen- und hygienerechtliche Gefahren sehe. Er sei daher an einer fachlichen

Einschätzung interessiert, welche umweltund klimapolitischen Auswirkungen eine solche Aufnahme in das EEG hätte und wie eine solche Entwicklung die Agrarmärkte beeinflussen würde.

Der Vertreter der Landesregierung bemerkte, dass der eingangs angesprochene EU-Erlass von Hygienevorschriften auf jeden Fall sicherstelle, dass die Behandlung des tierischen Materials unter hygiene- und seuchenrechtlichen Gesichtspunkten zu erfolgen habe. Da auf EU-Ebene mit dieser Vorschrift die Weichen für die Einbeziehung tierischen Nebenprodukte in die BiomasseVerordnung gestellt worden seien, werde die Landesregierung über den Bundesrat auch weiterhin auf eine Anpassung dieser Verordnung hinwirken.

Zum Abschluss der geführten Beratungen votierten die Regierungsfraktionen für eine unveränderte Annahme des Entschließungsantrages.

Die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport, für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und der Umweltausschuss haben sich dem Beratungsergebnis des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ohne weitergehende Diskussion angeschlossen.

Am Ende meiner Berichterstattung bitte ich Sie daher namens des federführenden Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1153 zuzustimmen.

Herzlichen Dank. - Damit eröffne ich die allgemeine Aussprache. Von der CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Biestmann zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Biestmann!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will mich dem Wunsch nicht widersetzen, uns nicht durch lange Debatten von dem Abendprogramm fernzuhalten. Allerdings halte ich es für wichtig, in diesem Zusammenhang auf einige wesentliche Punkte einzugehen.

Es geht um das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz und des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz. Ausgangspunkt war die Änderung des EU-Rechts. Das EU-Recht

verlangt, dass sich die Tierhalter - sozusagen verursacherbedingt - mit mindestens 25 % an den Kosten der Tierkörperverwertung beteiligen. Es geht also auch darum, die nationale Gesetzgebung an die europäischen Regelungen anzupassen.

Wir haben eine umfassende Anhörung der Verbände durchgeführt. Es liegen uns der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungsvorschlägen der Fraktionen der CDU und der FDP, ein Antrag der SPD-Fraktion, bei dem es um Konnexität, die so genannte Drittelfinanzierung geht, sowie ein Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP vor, bei dem es um die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bei der Tierkörperverwertung geht.

Die Frage der Finanzierung ist in Verbindung mit dem Antrag der SPD-Fraktion öffentlich diskutiert worden. Das ist die große Frage gewesen, die uns landesseitig beschäftigt hat. Selbst in ganz anderen politischen Themenfeldern kam das Thema Tierkörperverwertung auf. Die Frage war: Kann man finanzpolitisch so etwas machen? - Ich sage Ihnen: Wir hielten dies für notwendig, weil sich die Landwirtschaft, die Tierhalter, insbesondere die Rindviehhalter, in einer sehr schwierigen Situation befinden. Wir wissen um die außerordentlich schwierige wirtschaftliche Situation gerade der Rindviehhalter. Wir wussten, dass wir hier politisch tätig werden müssen.

Wir haben dies verantwortungsbewusst getan und gleichzeitig ein haushaltspolitisches Signal gesetzt. Wir waren der Meinung, wenn es besondere Gründe gibt, für etwas einzustehen, dann muss jeder in seinem Bereich die entsprechenden Mittel erwirtschaften. Dies haben wir getan. Im Agraretat haben wir die Mittel, die wir glaubten, hier zur Verfügung stellen zu müssen, erwirtschaftet. Das ist uns nicht leicht gefallen. Bekanntlich fällt es in der heutigen Zeit niemandem mehr leicht, in seinem Ressort irgendwelche Mittel freizusetzen. Wir haben aber diese Mittel erwirtschaftet. Wir haben im Rahmen einer Güterabwägung die Entscheidung getroffen, hier eine klare Linie hineinzubringen; denn die Landwirtschaft und die Tierhalter befinden sich seit dem 1. Januar 2004 in einer völlig ungeklärten Situation; sie wissen nicht, wie die derzeitige Regelung aussieht und werden mit Gebührenbescheiden und Rechnungen traktiert.