Protokoll der Sitzung vom 23.06.2004

Tatsache ist: Wir können nicht mehr Geld ausgeben, wir müssen sparen. Darum müssen wir sehr genau überlegen - ich meine, das sollten wir konstruktiv mit allen Parteien machen -: Wie kann man diesen Bereich zum Wohle der Betroffenen in Niedersachsen gut organisieren? - Wir sollten das Angebot aufnehmen, das am Montag auch von den Vertretern des Gewaltschutzes in Niedersachsen gemacht wurde. Diese haben gesagt: Wir setzen uns gerne zusammen. Wir haben Ideen, wie man noch weiter Einsparungen machen und trotzdem das Angebot aufrechterhalten kann. - Dahin müssen wir gehen. Sie sind also zum Gespräch bereit, und wir sind es auch. Es wäre schön, wenn die Opposition in diesem Fall sagt: Wir wissen alle um die Problematik, und wir wollen eine Lösung finden, und zwar konstruktiv und nicht mit populistischen Formulierungen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Von der SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Hemme das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von einer Minute und 16 Sekunden. Bitte schön!

Länge ist nicht alles. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In gebotener Kürze: Wer Bezirksregierungen wegschlägt, hat natürlich ein Problem, weil niemand mehr da ist, der Zuwendungsbescheide unterschreibt und verschickt. Also muss man sich natürlich überlegen: Was machen wir? - Dann hat sich jemand ausgedacht: Wir kippen es einfach mal bei den Kommunen ab. Die Kommunen wissen ja angeblich, was vor Ort alles wichtig ist.

(Heinz Rolfes [CDU]: Für Sie reichen eine Minute 16 Sekunden!)

Die vorläufige Stellungnahme, die von den kommunalen Spitzenverbänden als erster Entwurf eingereicht worden ist, zeigt ganz deutlich, dass die Kommunen sehr wohl um die Risiken wissen. In dieser Stellungnahme ist deutlich geworden, zu wie vielen Schließungen die Kürzungen führen werden. Wer Folgen abschätzt - Sie haben heute Morgen gesagt, dass Sie das alles vor der Verwaltungsreform gemacht haben, bevor Sie damit nach außen gegangen sind -, wer sich so wunderschöne Dinge ausdenken kann, der wird vielleicht auch ausrechnen können, wie viel das für die einzelnen Einrichtungen bedeutet. Eine Kürzung von 50 % oder von 60 % - das muss Ihnen ja auch einmal aufgefallen sein - bedeutet das Ende.

Die kommunalen Spitzenverbände haben an einigen Beispielen eindeutig klar gemacht, dass sie um den Bestand ihrer Einrichtungen fürchten, weil sie bei den Zuwendungen, die sie noch nach den Kriterien bekommen, die sich jemand in der Verwaltung ausgedacht hat, Einrichtungen schließen müssen. Sie können damit die Höchstanforderungen nicht mehr erfüllen, bekommen dann noch weniger Geld und müssen noch mehr schließen.

Deshalb habe ich die Bitte, liebe Verwaltung - denn es ist ja angeblich ein Arbeitspapier des Hauses; dies ist aber kein Arbeitspapier, sondern eine Brandfackel, mit der Sie durch das Land gezogen sind -:

(Beifall bei der SPD - Roland Riese [FDP]: Das ist starker Tobak!)

Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, wenn Ihnen die Koalitionsvereinbarung wirklich wichtig ist, dann nutzen Sie jetzt bitte Ihren politischen Einfluss! Denn wenn es nur ein Arbeitspapier ist, dann ist hier jetzt Politik gefragt. Aber diese Politik gibt es mit uns nicht.

(Zuruf von Heidemarie Mundlos [CDU])

- Dann ziehen Sie das Papier zurück und sorgen Sie dafür, dass Ruhe im Land einkehrt. Schüren Sie mit diesem Papier nicht noch mehr Unruhe und Ängste um den Bestand!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Dr. von der Leyen das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung hat der Gewaltund Opferschutz einen hohen Stellenwert. Schauen wir einmal, was Tatsache ist, die Wirklichkeit, in der wir uns bewegen: Im Haushalt stehen bis Ende 2004 rund 3,8 Millionen Euro für den Gewaltschutz und rund 430 000 Euro für die BISS-Stellen. Die BISS-Stellen sind von der Vorgängerregierung als ein Modellprojekt konzipiert worden, nämlich mit einer Modellfinanzierung für drei Jahre und ohne Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung nach 2004. Deshalb sind die BISS-Stellen als proaktiver Beratungsansatz bewusst an bestehende Beratungsstellen angedockt worden.

(Zustimmung von Ulrike Schröder [CDU])

Nach dem Auslaufen der Förderung sollen sie jetzt in die bestehenden Beratungsangebote integriert werden. Das war der Ansatz. Das ist die Wirklichkeit, mit der wir heute umzugehen haben.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lässt man alles, wie es ist, und erteilt sich damit gleich selbst ein Denkverbot. Damit ist dann aber auch das Thema BISS - so, wie es konzipiert ist - beer

digt. Oder man kann überlegen, wie man die vorhandenen Mittel effektiver einsetzt, z. B. durch eine bessere Vernetzung. Genau das haben wir getan. Es gibt erste Überlegungen, Denk- und Rechenmodelle, die wir zur Diskussion gestellt haben. Aber es sind keine Festlegungen oder sonst irgendwie geartete Beschlüsse gefallen. Unsere Überlegungen sind vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss. Das zeigen auch die Stellungnahmen.

(Zustimmung von Heidrun Merk [SPD] und Andreas Meihsies [GRÜNE])

Genau das zeichnet diese Landesregierung aus. Sie geht nämlich mit ihren Überlegungen sofort hinaus, bezieht die Beteiligten mit ein und stellt sie nicht zum Schluss, nachdem die Beschlüsse gefallen sind, vor vollendete Tatsachen, Frau Merk.

Wir sind mit unseren Überlegungen in die Öffentlichkeit gegangen, damit wir Stellungnahmen bekommen und ein Feedback haben. Inzwischen haben wir eine ganze Reihe von Vorschlägen, Reaktionen und Stellungnahmen erhalten. Es sind Kritikpunkte, die wir ernst nehmen; auch das ist eine Frage des Dialogs. Sie werden zu Korrekturen des Denkansatzes führen müssen. Wir werden auch weitere Modellprojekte überprüfen. Aber ich bitte doch zumindest um so viel Fairness - nicht nur in diesem Raum, sondern auch draußen -, zuzulassen, dass man erst einmal Modelle diskutieren kann. Wenn man dann die gewünschte Transparenz herstellt, bin ich es eigentlich von den Grünen gewohnt, dass sie etwas differenzierter formulieren, anstatt so zu tun, als lägen bereits Beschlüsse vor. Sie wissen selbst, dass das nicht der Fall ist.

Wir werden die Stellungnahmen in den nächsten Wochen besprechen. Ich bin sehr gespannt, welche konstruktiven Vorschläge von Ihrer Seite dazu kommen, was man angesichts der bestehenden Lage anderes tun kann;

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

denn die Probleme sind dadurch noch nicht gelöst.

Schlussendlich hat es einen gewissen Charme, Frau Helmhold, dass ich Ihnen vorhin sagte, die Kommunalisierung kommt so nicht, und Sie anschließend fordern, dass ich das klarstelle. Das habe ich hiermit getan. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Sie sollen es öffentlich klarstellen!)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 2 d) liegen mir nicht vor. Damit beenden wir die Aktuelle Stunde.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für die Förderung der Ausbildung von Deutschen in asiatischen Staaten und andere Änderungen des Gesetzes über die Region Hannover - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/900 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1105

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport lautet auf Annahme mit Änderungen.

Herr Bachmann als Berichterstatter ist für heute entschuldigt und hat seinen Bericht zu Protokoll gegeben.

(Zu Protokoll:)

Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 15/1105, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist - bei Abwesenheit des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - einstimmig beschlossen worden. Sie entspricht auch dem einhelligen Votum der mitberatenden Ausschüsse.

Erlauben Sie mir zunächst einige Worte über die Zielsetzung des Gesetzentwurfs.

Der Gesetzentwurf ändert Vorschriften des Dritten Teils des Gesetzes über die Region Hannover. Diese Vorschriften betreffen die Verteilung der Aufgaben im Gebiet der Region. Es sind Unstimmigkeiten zu beheben, die durch die Rechtsentwicklung eingetreten sind, es sind neu auf die Landkreise hinzugekommene oder speziell der Region Hannover zugedachte Aufgaben zu be

rücksichtigen, und es sind schließlich Unklarheiten in der Anwendung des Gesetzes auszuräumen.

In den Ausschüssen hat Übereinstimmung darin bestanden, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Bestimmungen sinnvoll und notwendig sind. Deshalb enthält die Beschlussempfehlung auch nur einige Verdeutlichungen und redaktionelle Änderungen. Eingehen möchte ich nur auf die Änderungen zu Artikel 1 Nrn. 1 und 2, die in den Ausschussberatungen im Vordergrund gestanden haben:

Artikel 1 Nr. 1 betrifft § 7 Abs. 1 des Regionsgesetzes. Diese Vorschrift enthält grundsätzliche Regelungen über die Zuständigkeitszuweisung an die Region Hannover. Der Gesetzentwurf hatte durch Einfügung eines neuen Satzes 6 Folgendes deutlich machen wollen:

Erstens. Werden den Landkreisen durch Gesetz oder Verordnung neue Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zugewiesen, so gilt diese Zuweisung automatisch auch für die Region Hannover, und zwar für ihr gesamtes Gebiet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Zweitens. Werden den Landkreisen durch Gesetz oder Verordnung neue Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises zugewiesen, so gilt diese Zuweisung, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich geregelt wird, automatisch auch für die Region Hannover, aber nur in ihrem Gebiet mit Ausnahme des Gebiets der Landeshauptstadt Hannover.

Dass das Gesetz eine gleich lautende Regelung für bereits erfolgte Aufgabenübertragungen an die Landkreise bereits enthält, ist immer unstreitig gewesen. An diesem Rechtszustand soll auch nichts geändert werden.

Die Ausschüsse haben das soeben geschilderte Ziel der Neuregelung uneingeschränkt gebilligt. Sie meinen aber übereinstimmend, dass es durch den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Gesetzestext deutlicher zum Ausdruck kommt.

Zur Änderung des Artikels 1 Nr. 2 ist nur darauf hinzuweisen, dass das Schulrecht nicht mehr von „Sonderschulen“, sondern von „Förderschulen“ spricht. Entsprechend war auch der Sprachgebrauch in § 8 Abs. 7 anzupassen.

Damit schließe ich meinen mündlichen Bericht. Namens des federführenden Innenausschusses

bitte ich Sie, der in der Drucksache 15/1105 enthaltenen Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Da sich die Fraktionen im Ältestenrat dahin gehend verständigt haben, diesem Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache zu verabschieden, frage ich, ob es hierzu Änderungswünsche gibt. - Das ist nicht der Fall. Insofern können wir gleich zur Einzelberatung kommen.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses, über die ich abstimmen lasse. Wer dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Gegenstimmen und Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.