Protokoll der Sitzung vom 24.06.2004

Man kann in der Debatte ruhig einmal darüber nachdenken, ob die bundesdeutschen Gerichtsstruktur derzeit gut organisiert ist oder ob es vielleicht Reibungsverluste oder auch einen übersteuerten Perfektionismus gibt, oder ob wir vielleicht auch zu viel Einzelfallgerechtigkeit haben. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Maßstab und Ausgangspunkt in der ganzen Debatte muss aber immer der Rechtsuchende sein. Der Rechtsuchende ist unser Maßstab, aber nicht das alleinige Diktat des Finanzministers, hier Kosten einzusparen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Debatte wird hier aber unter der Maßgabe geführt, Einsparungen zu erzielen. Damit provozieren Sie aber auch Abwehrreflexe, wie sie bereits feststellbar sind; denn es liegt ja auf der Hand: Spezialisten geben ihr Spezialistentum nicht gerne auf. Deshalb müssen Sie die Beteiligten bei einer Reform auch mitnehmen und überzeugen. Insofern, Frau Ministerin, war Ihr Zeit-Artikel nicht hilfreich, der Justiz Opulenz oder Komplexität vorzuwerfen. Die Justiz fühlt sich angegriffen. Ihre Verlautbarun

gen sind bei der Richterschaft und bei der Justiz ganz schlecht angekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In der Debatte gibt es auch - das ist hier aber noch nicht angeklungen - erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Ich bin sehr skeptisch, dass im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit zustande kommt. Ich gebe allerdings gern zu: Die Reformdebatte fängt in Niedersachsen ja gerade erst an, und es gibt erst einzelne Vorschläge. Ich finde es ein bisschen traurig, dass die SPD gleich zu Beginn der Debatte sagt: Das wollen wir überhaupt nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

An dieser Stelle muss auch einmal an den sozialdemokratischen Ministerpräsidenten a. D. erinnert werden, der einmal gesagt hat: Wenn Sie mit Gänsen über den Weihnachtsbraten reden wollen, dann werden die nicht besonders glücklich sein. Da Weihnachten noch weit entfernt ist und wir noch Sommer haben, kann meiner Meinung nach noch ein bisschen nachgedacht werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt erteile ich Herrn Lehmann von der FDPFraktion das Wort.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

- Meine Damen und Herren, ich bitte um mehr Ruhe.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, auch wenn es jetzt dem Ende zugeht - was man übrigens auch mit Blick auf den Antrag meinen könnte -, so danke ich Ihnen dennoch für Ihre Aufmerksamkeit.

Es ist schon sehr eigenartig, wie sich die SPDFraktion in der letzten Zeit, in der ich das verfolgen konnte, mit ihren Anträgen zur Rechtspolitik so verhält. Entweder bringen Sie, wie das beim letzten Mal der Fall war, Anträge ein, die gar nicht notwendig sind, weil auf Bundestagsebene eine Anhörung durchgeführt wird, Stichwort „Öffnungsklausel für die Registerführung“. Heute haben Sie mit einem Antrag ein niedersächsisches Schlich

tungsgesetz gefordert. Wir sagen dazu: Lassen Sie uns zunächst einmal die Evaluationsergebnisse abwarten, damit wir auf einer fundierten Grundlage darüber sprechen können. - Aber nein, die Entscheidung muss unbedingt heute getroffen werden. Heute aber kommt als Krönung der Antrag „Denken Sie nicht weiter,“ - so heißt er ja sinngemäß - „wir haben ja schon festgestellt, dass das sowieso in die falsche Richtung geht.“

Ich will all das, was der Kollege Dr. Biester eben schon zu Recht angemerkt hat, gar nicht mehr aufgreifen. Man kann aber nicht einfach nur sagen: Wir haben gehört und wissen, dass die Landesregierung in eine bestimmte Richtung etwas machen möchte. Dann setzen Sie mit unserer Unterstützung diese Anhörung durch bzw. wir stimmen ihr zu. Anschließend wird gesagt: Jetzt haben wir das Anhörungsergebnis. Nun ist schon ganz klar, dass es in diese Richtung auf keinen Fall mehr geht.

Wir haben hier eine Diskussion geführt bzw. eine Anhörung durchgeführt, und zwar ohne irgendwelche Prämissen. Es hieß eigentlich nur: Können Sie sich vorstellen, dass es sinnvoll ist, Arbeitsgerichtsbarkeit und ordentliche Gerichtsbarkeit zusammenzulegen? Diese Frage wurde allerdings mit ein paar konkreten Fragen unterlegt. Sie sagen jetzt: Für uns ist auf jeden Fall schon klar, dass das überhaupt nicht geht. Machen wir bitte also gar nicht erst weiter.

Das bringt uns an einen Punkt, bei dem wir einige Tagesordnungspunkte vorher auch schon einmal waren. An diesem Punkt sagen Sie: Es gibt für uns auch Denkverbot. Es gibt Sachen, die wir noch nicht einmal ansprechen, geschweige denn als Regierung betreiben dürfen. - Das ist für mich eine Art des parlamentarischen Agierens, die wir als FDP-Fraktion schlicht nicht nachvollziehen können.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nur weil es Ihnen offensichtlich an konstruktiven Vorschlägen - sprich: Anträgen - fehlt, dürfen Sie das Plenum hier doch nicht mit abgestandenen Anträgen - ich will nicht sagen: quälen - belasten. Ich gebe ja zu, dass es in der Rechtspolitik nicht immer ganz einfach ist, einen spektakulären Antrag zu stellen, bei dem gesagt wird: Das ist ganz toll, das ist Klasse. - Es müsste dabei um Sachen gehen, die einen irgendwie weiterbringen. Sie versuchen insofern aber, irgendetwas zu verhindern. Als Argument führen Sie dann indirekt jeweils an, es seien Stellen in der Justiz gestrichen worden,

was ja zutreffend ist. Das muss dann jedes Mal wieder irgendwie verkauft werden. Sie suchen sich dann - so kommt es mir fast vor - einen Antrag aus, um dieses Argument noch einmal ins Feld zu führen.

(Zuruf von der SPD: Das steht doch gar nicht drin!)

- Nein, aber Sie haben es eben in der Begründung gesagt. In der Begründung war vorhin von den Stellen und davon, wie man mit der Justiz umgehe, die Rede. Es hieß, so gehe es nicht. Ich habe das Gefühl, das sind immer vorgeschobene Anträge, um uns das noch einmal irgendwie auf das Butterbrot zu schmieren. In inhaltlichen Fragen bringt uns das aber nicht weiter.

Jetzt zu dem Punkt, ob wir die Zusammenlegung vornehmen sollen oder nicht. Ich hatte schon gesagt, dass es noch keine Prämissen gab, unter denen die Zusammenlegung erfolgen kann. Folglich kann man auch schlecht eine abschließende Stellungnahme dazu abgeben. Es ist schon zu Recht auf Folgendes hingewiesen worden: Wenn Personen zu diesem Thema reden, die sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsgerichtsbarkeit befassen, weil sie als Fachanwalt, als Anwalt eines Unternehmensverbandes oder auch als Präsident eines Landesarbeitsgerichtes Stellung nehmen, ist es klar, dass diese Leute sagen, sie seien so spezialisiert, dass sie mit ihrer Gerichtsbarkeit eigenständig bleiben wollen. Von diesen Leuten kann man gar keine andere Antwort erwarten. Gleichzeitig hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Oldenburg gesagt: Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir die Gerichtsbarkeiten zusammenlegen.

(Zuruf von der SPD: Der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Ol- denburg!)

- Es ist doch völlig egal, ob es der ehemalige oder der aktuelle Präsident ist. Er ist doch wohl ein Fachmann. Das wollen Sie doch wohl nicht bestreiten. - Insofern ist es doch ganz klar, dass jeder aus seiner jeweiligen Sicht sagt: Es ist möglich, bzw. ich kann es mir gar nicht vorstellen, dass wir diese Zusammenlegung vornehmen. - Wichtig ist doch, dass wir die spezielle Ausrichtung und die hohe Spezialisierung des Arbeitsrechtes mit seinen Besonderheiten und seinem besonderen Richterrecht, das sich im Laufe der Jahrzehnte herausgebildet hat, bei einer Zusammenlegung, wenn sie

denn einmal kommen sollte, was überhaupt noch nicht klar ist und wofür es auch noch keine Grundlage gibt, berücksichtigen. Auch bei anderen Kammern wird ja schon so verfahren, dass man sich im Bereich des Arzthaftungsrechtes, im Bereich des Baurechts etc. spezialisiert. Natürlich gibt es auch dort Spezialisierungen, die nötig sind. Die arbeitsrechtliche Spezialisierung ist natürlich auch richtig, weil in diesem Bereich ein besonders vertieftes Wissen erforderlich ist. Es würde doch aber niemand, nur weil es z. B. auch Fachanwaltschaften für Insolvenzrecht oder für das Versicherungsrecht gibt, auf die Idee kommen, zu sagen: Wir brauchen jetzt unbedingt auch ein Fachgericht für Versicherungsrecht, weil in diesem Bereich ein so spezielles Wissen erforderlich ist, wie es im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Regel gar nicht verfügbar ist. Dafür gibt es unseres Erachtens überhaupt keinen Grund. Für uns ist es also gar nicht nachvollziehbar, zu sagen: Wir schließen das von vornherein aus.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Lehmann.

Sofort. - Man muss sich mit diesen Argumenten also einmal im Detail auseinander setzen. Das ist gar keine Frage. Ich halte es für völlig unmöglich, von vornherein aufgrund einer einzigen Anhörung zu sagen, es dürfe in einer Sache nun gar nicht weitergedacht und weitergemacht werden. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Die nächste Rednerin ist Frau Ministerin HeisterNeumann.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inhalt und Zielsetzung des vorliegenden Entschließungsantrages sind nicht neu. Die von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, vorgebrachten Argumente gegen eine Zusammenlegung von ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit sind bekannt. Überzeugender werden sie dadurch nicht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Art und Weise jedoch, wie Sie an die Fragestellung herangehen, mit welchem Tempo Sie sich gegen die Zusammenlegung der genannten Fachgerichtsbarkeiten positionieren, lässt vermuten, dass Sie der Sachfrage nicht wirklich aufgeschlossen und unbefangen gegenüberstehen. Das beginnt bereits damit, dass Sie zu einem so ungewöhnlich frühen Zeitpunkt eine Anhörung im Landtag anstoßen. Nicht dass ich etwas gegen diese Anhörung einzuwenden hätte, ganz im Gegenteil, sie verschafft uns die Möglichkeit breiter Information zu diesem Thema.

Auffällig ist allerdings, dass Sie anschließend nicht einmal den Versuch unternommen haben, das Für und Wider der Expertenmeinungen dezidiert gegeneinander abzuwägen, sondern lediglich die konträren Positionen inhaltlich wiedergegeben haben.

(Zuruf von der SPD: Das war bei Ih- nen aber noch deutlicher der Fall!)

So blocken Sie jede sachliche Auseinandersetzung ab.

Bemerkenswert, zugleich allerdings auch ausgesprochen erfreulich fand ich in diesem Zusammenhang die von Ihnen freilich als Vorwurf vorgetragene Feststellung über das Lostreten einer Strukturdebatte. Diese Strukturdebatte ist in unserem Land dringend erforderlich. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie mich hier als Initiatorin bezeichnet haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Tatsache ist aber auch, dass länderübergreifend in großen Teilen der Justiz und in der Rechtspolitik der Ruf nach ebendiesen Strukturreformen immer lauter wird. Nicht umsonst hat sich die Justizministerkonferenz in der vergangenen Woche ohne Gegenstimmen für eine Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten ausgesprochen, und nicht umsonst wird die Konferenz der Justizministerinnen und -minister im Herbst die Strukturreform der Justiz zu ihrem zentralen Thema machen - und das auf meine Bitte hin. Dies ist eine beeindruckende Bestätigung dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Die Notwendigkeit, eine grundlegende Reform der Justiz jetzt anzugehen, wird allseits gesehen, offensichtlich nur nicht von der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag. Dabei hat doch gerade

auch Ihr rechtspolitischer Sprecher in der Bundestagsfraktion, Herr Stünker, beispielsweise im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung des DGB am 27. November den Gegnern einer Zusammenlegung ins Stammbuch geschrieben, man dürfe nicht von vornherein jeden Reformansatz wieder klein-klein reden, bedauern und zurückweisen. Die Diskussion sollte nicht so schnell aufgegeben werden.

Auch der Arbeitskreis sozialdemokratischer Juristen sieht das Problem der Zusammenlegung von Fachgerichtsbarkeiten durchaus äußerst differenziert. In einem Diskussionsbeitrag seines Vorstandsmitglieds Uwe Berlitt vom Dezember 2003, seines Zeichens Richter am Bundesverwaltungsgericht, werden die Argumente für und gegen eine Zusammenlegung im Einzelnen besprochen, im Übrigen auch diejenigen, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag ins Feld führen.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Emmerich-Kopatsch?

Nein, ich möchte meine Ausführungen jetzt gern zu Ende führen. - Glauben Sie mir, Ihre Argumente werden dort widerlegt. Lesen Sie es bitte auf der Internetseite des ASJ unter www.asj.spd.de nach. Ich will Ihnen dazu zwei Beispiele nennen. Die von Ihnen behauptete Alternative zur Zusammenlegung, nämlich die Schaffung von Einsparpotenzialen durch Kooperation im nichtrichterlichen Bereich, wird wegen unklarer Verantwortlichkeitsstrukturen abgelehnt. Das Problem haben wir im Übrigen auch in Niedersachsen in einem Zentrum, wo eine Zusammenlegung - organisatorisch, aber nicht inhaltlich - erfolgte. Dort gibt es erhebliche Probleme.

Das Argument, die Tätigkeit im Arbeitsrecht setze ein hohes Maß an Spezialwissen voraus, wird als wenig fundiert betrachtet, weil kein Präsidium ohne Not einen Richterwechsel in ein anderes Rechtsgebiet vornehme. In der Tat: Auch nach einer Zusammenlegung wird es weiter spezialisierte Spruchkörper geben, die qualitativ hochwertige Entscheidungen treffen.

Ich könnte die Reihe der Argumente für die Zusammenlegung von ordentlicher Gerichtsbarkeit

und Arbeitsgerichtsbarkeit an dieser Stelle noch fortsetzen, will es aber - Herr Möhrmann schaut schon auf die Uhr - jetzt bei den vorgetragenen Argumenten belassen.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich möchte Ihnen aber doch sagen, dass ich mit den Vorstellungen, die ich vorgetragen habe, keineswegs allein stehe. Wenn Sie hier den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Herrn Ahrenhövel, benennen und zitieren, dass er gegen die Zusammenlegung von Fachgerichtsbarkeiten sei, dann kann ich nur sagen, dass Sie ihn missverstanden haben.

(Petra Emmerich-Kopatsch [SPD]: Der niedersächsischen!)