Protokoll der Sitzung vom 25.06.2004

Die Landesregierung hatte sich bereits in der Antwort auf die Große Anfrage „Gesundheitsversorgung und Gesundheitsberichterstattung im Kinderund Jugendbereich“ der Fraktionen der CDU und der FDP in der letzten Plenardebatte ganz entschieden dafür ausgesprochen, dem Übergewicht und dem Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen entgegenzutreten, insbesondere unter dem Aspekt, dass die gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen im Kindes- und Jugendalter geprägt werden. Eine nachhaltige Vermittlung von Ernährungsbildung und Bewegungsförderung kann allerdings nicht allein durch Bildungseinrichtungen erfolgen, sondern muss in erster Linie die Eltern in gemeinsame Strategien und Maßnahmen einbinden. Kassen, Gesundheitsorganisationen, Sportvereine und viele andere Einrichtungen und Verbände haben sich als kompetente Partner dafür erwiesen.

Ich halte eine verlässliche Abstützung der Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe für erforderlich. Das geplante Präventionsgesetz, für das Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen

einen eigenen Vorstoß vorbereitet haben, ist das geeignete Instrument dafür. Mein Schwerpunkt ist dabei, dass die Länder in der eigenen Ausgestaltung von Prävention und Gesundheitsförderung nicht geschwächt werden dürfen, sondern vielmehr dabei unterstützt werden sollen, die Initiativen vor Ort noch effizienter zu bündeln - so, wie es in Niedersachsen durch die Entwicklung von Gesundheitszielen vollzogen wird; ein Beispiel ist die im vergangenen Plenum von mir skizzierte Kampagne zur Reduktion von Tabakkonsum von Kindern und Jugendlichen „Rauchfrei in Niedersachsen“.

Demnächst wird in Niedersachsen das Ziel „Reduktion von Übergewicht und Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen“ konzentriert verfolgt. Hierfür werde ich zunächst eine Projektgruppe einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, wie langfristig vielseitig angreifende Lösungsansätze erprobt und natürlich auch evaluiert werden können. Noch in diesem Sommer wird mein Haus eine Studie herausgeben, in der die Schuleingangsuntersuchungen der letzten Jahre speziell mit der Frage Übergewicht und Fettsucht bei Kindern und Jugendlichen ausgewertet wurden. In dieser Studie kann gezeigt werden, dass vor allem nicht allein das falsche Essen, sondern vielfältige gesellschaftliche Probleme und soziale Faktoren zu diesem Trend beitragen.

Die Projektgruppe wird auf die Vorarbeiten und Projekte zurückgreifen können, die in enger Kooperation des MK, des ML, der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (Sektion Niedersachsen, DGE) , der Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) , der Landesvereinigung für Gesundheit (LVG) und des MS geleistet wurden. Zuletzt mündete diese Zusammenarbeit in dem Reader „Schule ist mehr...“, der wesentliche präventive und gesundheitsfördernde Impulse für Gesundheitsbildung, Ernährungsbildung und Stärkung von Alltagskompetenz (insbesondere für den Einsatz an Ganztagsschulen) dokumentiert. Er wird von ML kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die beteiligten Ressorts werden die laufenden Initiativen, Maßnahmen und Projekte weiterhin unterstützen und nach deren Abschluss die notwendigen Schritte unternehmen, um an möglichst allen niedersächsischen Kindertagesstätten und Schulen Gesundheitsförderung und Ernährungsbildung zu verankern.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder wurde im Lernbereich 5 unter der Überschrift „Bewegung und Gesundheit“ die Bedeutung einer frühen Prävention unterstrichen. Er bietet Trägern und Fachkräften den Rahmen für die Erarbeitung der einrichtungsspezifischen Konzeptionen. Die Verantwortung für die Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit in den einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder obliegt den Trägern dieser Einrichtungen.

In der Praxis gibt es zahlreiche Beispiele dafür, dass die in Kindertagesstätten tätigen Fachkräfte die Bedeutung einer gesunden Ernährung kennen und entsprechende Angebote unterbreiten: Gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten, besonders gestaltete Frühstücke u. ä. gehören in vielen Einrichtungen dazu. In einem Wettbewerb des Landesjugendamtes zur Beteiligung von Kindern wurde eine Tageseinrichtung ausgezeichnet, die Kinder in herausragender Weise an Aktivitäten zur gesunden Ernährung beteiligt hatte.

Eine der 13 Konsultationskitas, die Anfang Mai 2004 mit ihrer Arbeit begonnen haben, hat explizit den Schwerpunkt „Gesundheitsförderung“ als pädagogisches Profil ausgewiesen. Da die Konsultationskitas andere Einrichtungen beraten und sich für Hospitationen anbieten, sind hervorragende Grundlagen geschaffen worden, um die Verbreitung dieses Ansatzes zu sichern.

Das übergeordnete Bildungsziel, Schülerinnen und Schüler für ein gesundheitsbewusstes Leben zu befähigen (Bildungsauftrag der Schule nach § 2 NSchG), wird im Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Grundschule“ (Erlass des MK vom 3. Februar 2004) aufgenommen. Grundschulen sind verpflichtet, ein pädagogisches Konzept (Schulpro- gramm) zu erstellen, das u. a. die „Gesundheitserziehung angemessen berücksichtigt“. Des Weiteren ist nach dem Erlass unter Gliederungspunkt 4.1 „Stundentafel“ die dritte Sportstunde „durch tägliche, in den Fachunterricht zu integrierende Bewegungszeiten zu gewährleisten“. Die Konkretisierung der Gesundheitserziehung und der Bewegungserziehung im Unterricht der Grundschule ist in den Rahmenrichtlinien für die Unterrichtsfächer Sachunterricht (Lernfeld: Sicherung menschlichen Lebens) und Sport umgesetzt.

An sehr vielen Grundschulen stellt das gemeinsame Schulfrühstück ein wesentliches Element für ein ernährungs- und gesundheitsbewusstes Schul

leben dar. Derzeit wird im Rahmen eines Projekts der Landesvereinigung für Milchwirtschaft erprobt, unter welchen Bedingungen das gemeinsame Schulfrühstück auch in weiterführenden Schulen und Förderschulen angenommen wird.

Im Unterricht an niedersächsischen Schulen werden in allen Schulformen insbesondere des Primar- und Sekundarbereichs I Themenstellungen bearbeitet, die der Ernährungsbildung zuzurechnen sind. Dies betrifft vor allem die Fächer Sachunterricht, Biologie, Hauswirtschaft und AWT.

Seit 2002 führt ML das Modellvorhaben „Gesundheitsbildung - Ernährungsbildung - Alltagskompetenz“ durch. Kooperationspartner sind die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Sektion Niedersach- sen, DGE) und die Landesvereinigung für Gesundheit (LVG). Ziel des Vorhabens ist es, in Ganztagsschulen die Gesundheits- und Ernährungsbildung zu intensivieren und Kindern und Jugendlichen ein eigenverantwortliches und selbstbewusstes Ernährungsverhalten zu vermitteln. Dies schließt Elemente von Bewegung und Sport sowie Strategien zur Stressbewältigung mit ein. Es ist auch beabsichtigt, den teilnehmenden Schulen Schritte zur Verankerung einer vollwertigen Verpflegung aufzuzeigen. Vorhandene Verpflegungskonzepte sollen begleitet und bei Bedarf ergänzt und verbessert werden.

Das Projekt „Essen, Bewegen, Wohlfühlen“ richtet sich an Grundschulen und hat zum Ziel, wesentliche Impulse durch schulische Profilbildung zu Ernährungsbildung, Gesundheitsförderung und Bewegung zu geben.

Weitere Initiativen werden mit der landesweiten Tagung und Fortbildung „Bewegte Erziehung - Erziehung in Bewegung“ gesetzt, die vom Landesjugendamt und der Landesvereinigung für Gesundheit durchgeführt wird. Diese richtet am 29. Juni 2004 auch die 3. Fachtagung „Zukunft KiTa“ mit dem Schwerpunkt Ernährung und Bewegung aus. Am 5. Oktober 2004 wird in Zusammenarbeit von MK, ML und der Akademie des Sports eine weitere Fachtagung zum Stellenwert von Schule für eine gesunde Ernährung und für Bewegung durchgeführt.

Die Aufklärungsmaßnahmen des Landes auf dem Gebiet der Ernährung werden schwerpunktmäßig im Bereich Kindertagesstätten und Schulen flächendeckend durchgeführt. Die Arbeit der VZN ist

auf die Vermittlung von Kenntnissen sowie die Schaffung von Transparenz in der qualitätsorientierten Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln ausgerichtet. Hierzu werden altersgerechte Unterrichtsmaterialien für den Einsatz an Schulen erstellt sowie entsprechende Schulungen für Lehrkräfte durchgeführt. Veranstaltungen und Ausstellungen ergänzen dieses Konzept, wie z. B. der Sinnesparcours für Kinder, die Ausstellungen zu Kinderlebensmitteln, Biolebensmitteln und Trendgetränken wie auch die Materialkisten zu Ernährungsfragen und Gentechnik als Ausleihangebot für Lehrkräfte. Die inhaltliche Ausgestaltung der angebotenen Fortbildungen für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Küchenpersonal orientiert sich an den aktuellen Entwicklungen und Trends auf dem Lebensmittelsektor.

Seit 2001 erhalten niedersächsische Kindertagesstätten eine auf die Zielgruppe Erzieherinnen, Kinder, Eltern, Küchenpersonal abgestimmte Ernährungszeitung „Ess-Press“ mit vielfältigen Informationen zum Thema Ernährung. Das Konzept setzt auf die Beantwortung immer wiederkehrender Ernährungsfragen und die Vermittlung von Hintergrundwissen zu Lebensmitteln und Produktionsprozessen in leicht verständlicher Form. Hierzu gibt es ebenfalls eine entsprechende Internetpräsentation.

Die DGE nimmt eine Vermittlerrolle zwischen Wissenschaft und Praxis ein. Sie führt vorrangig Fortbildungen und Tagungen zu unterschiedlichen Themenfeldern durch, wobei die Fragen zur Kindernährung einen hohen Anteil ausmachen. Zielgruppen sind Kinderärzte, Erzieherinnen, Ernährungsberatungskräfte, Diätassistenten, Sozialarbeiter sowie Lehrkräfte. Themen in 2003 und 2004 waren bzw. sind aktuell geplant: „Kinderernährung heute“; „Essstörungen“; „Gesundheitsförderung in Kindertagesstätte und Hort“; „Therapie der Adipositas im Kindes- und Jugendalter“; ernährungsmedizinische Themenstellungen, „Schule in Bewegung“.

VZN und DGE arbeiten seit Jahren erfolgreich mit unterschiedlichen Kooperationspartnern zusammen (wie z. B. Lehrerfortbildung, Ärztekammer, Gesundheitsämtern, Akademie des Sports und berufsständischen Verbänden und Projektträgern) und bieten flächendeckend zahlreiche Fortbildungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte an.

Zu 2: Der Erlass „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ vom 16. März 2004 (SVBl. S. 219) sieht vor, dass die Schülerinnen und Schülern an Ganztagsschulen zwischen den schulischen Veranstaltungen am Vormittag und denen am Nachmittag ein Mittagspause haben müssen, in der sie sowohl ein Mittagessen einnehmen können als auch Gelegenheit zur Ruhepause oder Teilnahme an Freizeitangeboten haben. Mittagessen und sonstige in der Schule angebotene Getränke und Esswaren sollen eine ausgewogene Ernährung sicherstellen, wie dies im Erlass „Verkauf von Getränken und Esswaren in Schulen“ vom 9. September 1991 (SVBl. S. 288) im Einzelnen ausgeführt ist.

Bei der Beantragung des Ganztagsbetriebs ist darzulegen, dass die zu errichtende Ganztagsschule ihren Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen anbietet. Für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an die angebotenen Speisen und Getränke ist letztlich die Schulleitung verantwortlich. Sache des Schulträgers ist es, die sächlichen, organisatorischen und gegebenenfalls auch personellen Voraussetzungen zu schaffen, die das Angebot eines Mittagessens sicherstellen. Hierbei können Schulträger auf Grundlage der Förderrichtlinie vom 3. März 2003 Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ im Umfang von insgesamt 394,6 Millionen Euro erhalten. Dem Zuwendungszweck entsprechend werden zum Aufbau neuer oder zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen u. a. ausdrücklich „Versorgungsküchen, Speiseräume und Cafeterien“ gefördert und dadurch angemessen ausgestattet. Die bisher eingereichten Anträge sind zu einem hohen Anteil auf die Förderung entsprechender Investitionsvorhaben ausgerichtet, sodass von einer deutlichen Verbesserung des Angebots ausgegangen werden kann.

Für die Finanzierung eines gesunden Mittagessens sind aufgrund entsprechender gesetzlicher Regelungen die Träger der Schulen und Kindertagesstätten zuständig, die dies anbieten.

Zu 3: Die Arbeit an und mit den ersten formulierten Gesundheitszielen war bereits bisher davon gekennzeichnet, mit sparsamstem Mitteleinsatz bzw. möglichst ohne zusätzliche Haushaltsmittel die bestehenden Ressourcen noch besser auszuschöpfen. Hier war kreatives Denken gefragt, das durch den inhaltlichen Konsens und die Entschlossenheit der beteiligten Partner die Umsetzung prägte. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch im

Kontext der Bekämpfung von Übergewicht und Bewegungsmangel solche Reserven zu mobilisieren sein werden. Eine konkrete Mitteleinplanung im Sozialressort kann angesichts der dramatischen Haushaltslage nicht in Aussicht gestellt werden und kann allenfalls im Rahmen des Möglichen erfolgen; sie setzt aber zumindest eine konkrete Bedarfsfeststellung durch die Projektgruppe voraus.

Dies gilt analog für die Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung im Geschäftsbereich des ML. Im Einzelplan 09 sind 426 000 Euro für die Ernährungsberatung veranschlagt. Eine Mittelaufstockung für die Ernährungsaufklärung ist unter den gegebenen haushaltsmäßigen Restriktionen nicht möglich. Vorabstimmungen haben begonnen, um die vorhandenen Mittel - soweit möglich - noch stärker als bisher auf die Settings Kindertagesstätten und Schulen auszurichten.

Anlage 37

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 42 der Abg. Elke Müller (SPD)

Sind Ausbildungsplätze für Jugendliche der CDU/FDP-Landesregierung eigentlich wirklich wichtig?

In der Jugendanstalt in Hameln gab es bisher in den anstaltseigenen Werkbetrieben neben den Ausbildungsplätzen für Insassen der Anstalt auch 18 Ausbildungsplätze für Jugendliche von „draußen”.

Obwohl der Anstalt mindestens sieben Bewerbungen für das nächste Ausbildungsjahr vorliegen, hat die Landesregierung (Justizministeri- um) kurzfristig die Zahl der Ausbildungsplätze auf vierzehn verringert, sodass keine neuen Auszubildenden aufgenommen werden können.

Im Umkreis der Anstalt, in Rinteln, hat zudem eine Firma vor wenigen Wochen Insolvenz angemeldet. Diese Firma beschäftigte zwei Auszubildende, die nun ihre Ausbildung nicht zu Ende bringen können.

Das zuständige Arbeitsamt hat in der Anstalt angefragt, ob diese beiden Auszubildenden die letzten acht Monate ihrer Ausbildung bis zur Gesellenprüfung in der Jugendanstalt absolvieren könnten. Die Werkbetriebe in der Jugendanstalt wären bereit und in der Lage, diese Aufgabe zu erfüllen, wenn das Justizministerium die Beschränkung der Zahl der Ausbildungsplätze zurücknehmen würde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird sie die Zahl der Ausbildungsstellen in den Werkbetrieben der Jugendanstalt Hameln für Jugendliche von „draußen” wieder aufstocken? Wenn nein, warum nicht?

2. Wird sie zwei Jugendlichen aus Rinteln, die ihre Ausbildung wegen Insolvenz des Ausbildungsbetriebes nicht beenden können, die Möglichkeit schaffen, ihre letzten acht Ausbildungsmonate in einem Betrieb der Jugendanstalt zu absolvieren? Wenn nein, warum nicht?

3. Wie ernst sind die Äußerungen der CDU/FDP-Landesregierung zu nehmen, dass jedem Jugendlichen ein Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen muss, und was ist die Landesregierung bereit selbst dafür zu tun?

Seit dem Jahr 1998 werden in den Ausbildungsbetrieben der niedersächsischen Justizvollzugsund Jugendanstalten neben Gefangenen auch freie Jugendliche und Erwachsene beruflich ausgebildet. Soweit keine geeigneten Gefangenen zur Verfügung stehen, werden für diese Ausbildungen die vorhandenen Ausbildungsplätze genutzt. Spezielle Ausbildungsplätze, die nur freien Auszubildenden vorbehalten wären, gibt es nicht. Mit diesem Angebot leistet der niedersächsische Justizvollzug einen Beitrag zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit. Finanziert wird die Ausbildung aus Landesmitteln, und zwar:

- Betriebs-, Material- und sonstige Sachkosten der Ausbildung aus der Titelgruppe 64 des Kapitels 11 05 (Aus- und Fortbildung der Gefangenen) und

- Löhne der Auszubildenden aus den bei Kapitel 11 05 Titel 426 04 für diesen Zweck gesondert veranschlagten Haushaltsmitteln.

Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2001 bis 2005 hat die frühere Landesregierung die für die Löhne der Auszubildenden vorgesehenen Mittel von ursprünglich 649 340 Euro im Haushaltsjahr 2001 auf 500 000 Euro im Haushaltsjahr 2002 bzw. 359 000 Euro im Haushaltsjahr 2003 und schließlich auf 180 000 Euro im Haushaltsjahr 2004 zurückgeführt. Dieser reduzierte Ansatz der mittelfristigen Finanzplanung ist - wie auch die Ansätze in den Vorjahren - in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 übernommen worden.

Die Löhne der externen Auszubildenden richten sich nach den tarifvertraglichen Regelungen der einzelnen Gewerke. Mit den im Jahr 2004 vorhandenen Haushaltsmitteln können die Löhne für durchschnittlich 21 externe Auszubildende finan

ziert werden, davon 14 in der Jugendanstalt Hameln, 2 in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf - Abteilung Offener Jugendvollzug -, 2 in der Justizvollzugsanstalt Hannover und 3 in der Justizvollzugsanstalt Lingen-Damaschke.

Bei der Jugendanstalt Hameln werden trotz der vorgenommenen Mittelkürzungen wenigstens zwei neue Ausbildungsverträge zum 1. August 2004 begründet werden können. Eine Auswahl der Jugendlichen ist bereits erfolgt, sodass die in der Anfrage angesprochenen, von der Stilllegung ihres Ausbildungsbetriebes betroffenen zwei Auszubildenden nicht zusätzlich übernommen werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Aus den in der Einleitung genannten Gründen stehen keine weiteren Haushaltsmittel zur Verfügung, die die Begründung weiterer Ausbildungsverhältnisse ermöglichen würden.

Zu 3: Die Landesregierung weiß um die Probleme junger Menschen beim Start in den Beruf: Es fehlt an Ausbildungsplätzen und beruflichen Möglichkeiten. Deshalb hat das Kabinett am 13. Mai 2003 die von MW, MK und MS erarbeiteten Handlungsvorschläge beschlossen. Mit den von den Ressorts entwickelten Bausteinen bietet das Land passgenaue Unterstützung bei der beruflichen Integration, differenziert nach Angeboten für die erste Schwelle, die zweite Schwelle und für benachteiligte Jugendliche.