- Ich weiß, am Schluss eines Debattentages ist das schwierig. - Die Argumente, die aus Sicht der betroffenen Landkreise gegen eine weitere Elbvertiefung sprechen, haben sich nach meinem Kenntnisstand bis heute nicht geändert. Jede Vertiefung führt nach bisherigen Erkenntnissen zu einer Veränderung der Strömungsgeschwindigkeit, einer Verstärkung des Schwells - für die Landratten: das sind die von fahrenden Schiffen verursachten
Wellenbewegungen und höher auflaufenden Sturmfluten. Die Folgen der letzten Elbvertiefung von 1999 sind bei weitem noch nicht festgestellt, die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind noch nicht abschließend geregelt und zugesagte Gutachten bis heute nicht vorgelegt.
Bei der letzten Elbvertiefung haben viele Menschen trotz erheblicher Bedenken schweren Herzens Ja gesagt - das galt auch für mich -, weil wir alle dachten, dass dies nun die letzte Maßnahme sei, die uns bevorstünde. Einer erneuten Elbvertiefung kann ich jedoch - das gilt auch für meine Fraktion - aus Gründen der Deichsicherheit, der Ökologie; der Landwirtschaft, der Fischerei und des Tourismus nicht zustimmen.
Als Erstes nenne ich bewusst die Deichsicherheit, weil hier die größten Bedenken an der Unterelbe liegen. Gleiche und ähnliche Bedenken gibt es beim Themenbereich Ökologie und Landwirtschaft; denn natürlich werden auch für eine weitere Elbvertiefung die ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in unserer Region liegen. Ähnliches gilt für die Probleme bei der Fischerei und im Bereich des Tourismus.
Meine Damen und Herren, wenn dem einen oder anderen hier etwas bekannt vorgekommen ist - Ihnen vor allen Dingen, Herr McAllister -: Das waren auszugsweise Zitate aus Ihrer Rede vom 17. Mai.
- Ja, weil ich befürchtet habe - es hatte ja auch den Anschein -, hier würde heute vielleicht ein Salto rückwärts veranstaltet. Das ist in Bezug auf die Elbe Gott sei Dank - das stelle ich ausdrücklich fest - nicht passiert.
Dies und die Beschlüsse der beiden Kreistage in Stade und Cuxhaven, an der mehrere ehemalige und heutige Landtagsabgeordnete beteiligt waren, wecken in mir die Hoffnung, dass wir zumindest für die Elbvertiefung ein einhelliges und schnelles Votum im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, im Umweltausschuss und im Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ herbeiführen können. Ich hatte fast den Eindruck, dass wir dann, wenn die Grünen ihren Antrag zweiteilen würden,
Meine Damen und Herren, ich freue mich, wie alle anderen auch, auf eine intensive und sachgerechte Arbeit in den Ausschüssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kooperation an der Küste - das war das Bekenntnis aller. Kooperation heißt aber: Jeder soll seine berechtigten Interessen zunächst einmal definieren und formulieren, und dann kommt es zu einer Abwägung. Das gilt auch in diesem Fall.
Es ist legitim, dass Hamburg sein Hafeninteresse formuliert. Meine Damen und Herren, wir haben das zunächst einmal zu respektieren. Respektieren heißt nicht, dass man die Dinge in die eigene Sicht übernimmt, sondern es geht darum, dass man dann zu einem Ausgleich der Interessen - auch anderer kommt. Die Kooperation an der Küste bedeutet immer, dass auch die Interessen von Mensch und Natur entlang der gesamten Küste einbezogen werden müssen.
Zu den Risiken einer weiteren Elbvertiefung muss man nur einige Stichworte wiederholen, die hier genannt worden sind. Die Sturmfluten laufen jetzt wesentlich schneller und stärker auf; die Deiche werden bei Sturmfluten erhöhten Belastungen ausgesetzt; durch die höhere Stromgeschwindigkeit nehmen Erosionskräfte zu, was sich auf den Uferbereich auswirkt; das intensive Tidegeschehen beeinflusst, dass sich die Brackwasserzonen verschieben können; die Wasserstände sind größeren Schwankungen unterworfen und beeinträchtigen deswegen natürlich ökologische Belange.
Meine Damen und Herren, festzuhalten ist, dass der letzte Ausbau in der ökologischen Beurteilung noch ausgleichbar war. Legt man die damals angewandten Maßstäbe zugrunde, müssten für einen weiteren Ausbau auf jeden Fall kompensatorische
Maßnahmen getroffen werden. Bei den Schwierigkeiten, die bereits die erforderlichen Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen ausgelöst haben, bestehen aus heutiger Sicht ernsthafte Zweifel, ob ein erneuter Ausbau überhaupt noch ausgleichbar ist.
Vermutlich sind an der Elbe selbst ohnehin keine Ausgleichsflächen mehr zu finden, sodass mit Ersatzmaßnahmen gegebenenfalls ins Binnenland auszuweichen wäre. Das dürfte dann neue Akzeptanzfreude auslösen.
Ich plädiere aber dafür, nicht alle Fragen, die wir uns stellen, heute schon abschließend beantworten zu wollen. Denn es gibt seitens der Bundeswasserstraßenverwaltung eine Voruntersuchung. Eine Machbarkeitsstudie wird das dynamische Verhalten des Fließgewässersystems untersuchen und dabei selbstverständlich das Umweltrisiko einbeziehen - einschließlich wirtschaftlicher Überlegungen, Nutzen-Kosten-Verhältnis und solche Dinge. Lassen Sie uns das Ergebnis dieser Voruntersuchungen abwarten.
Über eine weitere Fahrrinnenanpassung - das wissen Sie - wäre dann in einem ordnungsgemäßen Planfeststellungsverfahren nach dem Bundeswasserstraßengesetz zu entscheiden, in dem auch die Umweltverträglichkeit geprüft würde. Außerdem müsste das Einvernehmen mit dem Land bezüglich der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft hergestellt werden. Wir werden das alles mit der gebotenen Gründlichkeit abarbeiten. Dabei werden wir das Augenmerk insbesondere auf die Gewährleistung der Deichsicherheit, den Schutz vor Erosion und die Wahrung der ökologischen Belange richten, die das Gewässer prägen. Das sind die Kriterien.
Lassen Sie mich zur Außenweser noch einige wenige Sätze sagen. Die Situation ist anders; es sollten trotzdem die gleichen Fragen gestellt werden. An der Außenweser haben wir die Probleme bezüglich Gefahren der Verschlickung der Sielhäfen - das ist genannt worden -, und es ergeben sich gravierende Fragen zur Deichsicherheit und Erosionsentwicklung im Weserästuar.
Wir möchten deswegen auch eine Gesamtbetrachtung von Außenweser- und Unterweseranpassung vornehmen, weil wir andererseits an dieser Stelle die Entwicklung der niedersächsischen Häfen an der Unterweser voranbringen wollen. Ich definiere
das genauso deutlich, wie die Hamburger es für ihren Fall definieren. Natürlich müssen wir in beiden Fällen Antworten auf die ökologischen Fragen geben. Wir sind zuversichtlich, dass wir das, was die Weser betrifft, tun können. Wir machen das im Dialog und in gegenseitiger Unterrichtung. Ich meine, dass sich am Ende gemeinsame niedersächsische Interessen von Emden bis über Cuxhaven hinaus formulieren lassen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die erste Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mitberatend sollen der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ sowie der Umweltausschuss zuständig sein. Wenn Sie so beschließen möchten, dann bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich erwarte Sie alle, auch die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt nicht im Saal, sondern vermutlich in wichtigen Sitzungen sind, morgen früh um 9 Uhr zur Fortsetzung des Tagungsabschnitts.