Protokoll der Sitzung vom 15.09.2004

Und ganz wichtig ist: Das, was unsere niedersächsischen Polizeibeamten in den Arbeitsgruppen vorgestellt haben, fand insbesondere in der Anhörung im Innenausschuss großen Anklang und breite Zustimmung.

So erklärte beispielsweise der Polizeipräsident aus Bayreuth, dass mit dieser Reform den Grundsätzen der Organisationslehre voll entsprochen wurde. Denn das Maß aller Dinge, „so zentral wie nötig, so dezentral wie möglich“, wurde berücksichtigt.

(Beifall bei der CDU)

Der genannte Polizeipräsident machte deutlich, dass seines Erachtens diese Organisationsplanungen zielführend seien.

Der Landespolizeipräsident aus Hessen erklärte uns, dass in Hessen eine ähnliche Polizeireform durchgeführt worden sei und man erste positive Erfahrungen gesammelt habe. Der Landespolizeipräsident meinte in der Anhörung vor dem Innenausschuss - und daran orientieren wir uns auch -, dass sich Organisationsänderungen lohnten und

dass die geplante niedersächsische Reform als erfolgversprechend für die Optimierung der Struktur und für die Bürger zu bewerten sei.

Und kürzlich, meine Damen und Herren - wir haben es heute ja schon ein paar Mal gehört - äußerte sich auch Professor Dr. Joachim Hesse zur niedersächsischen Verwaltungsreform. Er ist der Ansicht, dass die Reformen erhebliche Struktureffekte bringen werden, und bescheinigte Niedersachsen eine Schlüsselrolle in der gegenwärtigen Reformlandschaft.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Aber, meine Damen und Herren, wir müssen auch aufpassen, dass wir die, um die es bei dieser Umorganisation geht - nämlich unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, ebenso die Feuerwehren und viele andere, die sich Tag für Tag und Nacht für Nacht für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bereithalten und die sich oftmals unter dem Einsatz ihres eigenen Lebens für unsere Gesellschaft aufopfern -, mit auf die Reise der Reformen nehmen und sie davon überzeugen, wie wichtig unsere Bemühungen für die Zukunft unseres Landes sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch bei der SPD)

Und jetzt hören Sie einmal gut zu, mein Damen und Herren von der SPD: Kürzlich schrieb mir ein Kreisvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, dass er glaubt, dass in der anhaltenden Diskussion über die Sparpläne der Landesregierung viele Menschen nicht grundsätzlich dem Reformbedarf widersprechen. In diesem Punkt gebe ich dem Kreisvorsitzenden der GdP Recht. Meine Damen und Herren, deshalb ist es für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sehr wichtig, dass gerade die Verantwortlichen bei den Gewerkschaften unsere Reformbemühungen und Zielsetzungen ihren Mitgliedern richtig darstellen und damit die Bereitschaft zu einem konstruktiven Dialog erhöhen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Unerwähnt bleiben darf nicht, dass der stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund die Reform ausdrücklich begrüßte. Er forderte die Polizei auf, sich dieser Reform zu stellen. Sie sei ein „gutes Modell“, von Polizeibeamten entworfen, und sollte nicht politisch verwässert werden.

(Beifall bei der CDU)

Letztlich darf ich noch berichten, dass der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, Herr Graulich, uns ebenso Recht gegeben hat. Sowohl von den Aufgabeninhalten als auch von den zu erwartenden positiven Effekten bei der Verknüpfung mit den anderen Aufgaben der Polizeidirektionen - etwa im Bereich der Stabsarbeit gibt es zu dieser Lösung keine Alternative.

Meine Damen und Herren, die eben genannten Einschätzungen der Fachleute in den Anhörungen haben unserer Fraktion Mut gemacht und uns gleichzeitig darin bestätigt, dass wir mit dem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind und dass wir für unsere Bürgerinnen und Bürger im Lande Niedersachsen etwas Gutes erreichen werden.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt noch zu den Kosten. Wie schon eingangs erwähnt, hat die Umorganisation zum Ziel, die innere Sicherheit in Niedersachsen zu verbessern. Dies ist dringend notwendig, weil dieses Ziel gerade in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt wurde.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich erwähne das auch deshalb, weil in den Ausschussberatungen vonseiten der Opposition immer wieder Kostenfolgeabschätzungen eingefordert wurden. Meine Damen und Herren, wenn ich richtig informiert bin, müssen die das Gesetz einbringenden Fraktionen zwar Kostenschätzungen abgeben, aber keine Kostenfolgeabschätzungen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich meine, dass das, was von den innenpolitischen Sprechern von CDU und FDP vorgetragen wurde, solide ist. Herr Bartling, Sie haben bei der Polizeireform von 1994 überhaupt keine Kostenfolgeabschätzung vorgelegt.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)

Herr Ahlers, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Möhrmann?

Meine Redezeit ist gleich abgelaufen. Ich lasse keine Zwischenfrage zu.

Die Einschätzungen des Landesrechnungshofs haben für uns Politiker bei der Meinungsfindung sicherlich eine hohe Bedeutung. Aber, meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof befreit uns nicht davon, dass wir die Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben. Und deshalb müssen wir letztlich die Entscheidung treffen, ob wir z. B. die innere Sicherheit verbessern wollen oder nicht.

Ich betone es noch einmal: Wir haben es vor der Wahl gesagt, wir haben es in der Koalition vereinbart, und wir haben es jetzt im Gesetzentwurf vorgelegt: Wir werden uns für die Verbesserung der inneren Sicherheit entscheiden.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Ahlers, Herr Möhrmann wollte Ihnen eine Frage stellen. Gestatten Sie sie?

Ich lasse keine Zwischenfrage zu, weil ich weitermachen möchte.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss noch einige Anmerkungen zum Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Ahlers, Sie haben Ihre Redezeit überzogen. Kommen Sie bitte zum Schluss!

In den Ausschussberatungen wurde deutlich, dass diese Rechtsfrage höchst umstritten ist. Ich möchte betonen: Wir halten es so, wie es das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entschieden hat.

Herr Ahlers, kommen Sie jetzt bitte zum Schluss!

Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab.

(Starker, nicht enden wollender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nächster Rede ist Herr Bode von der FDPFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Freunde von der SPD, heute ist kein schwarzer, nein, heute ist ein guter Tag für Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Denn ganz anders, als es die Vorredner von der SPD und von den Grünen hier dargestellt haben, betrifft dieser Gesetzentwurf, der hier heute zur abschließenden Abstimmung ansteht, nicht etwa einen langweiliger Verwaltungsänderungsbereich, sondern einen Bereich, der die Menschen in Niedersachsen ganz massiv und bedeutsam betrifft.

Wir werden mit dieser Polizeireform einen wesentlichen Teil unserer Koalitionsaussage, nämlich die Verbesserung der inneren Sicherheit - und ich sage hier: die Verbesserung der gefühlten Sicherheit -, nach vorne bringen, indem wir die Polizei besser ausstatten.

(Beifall bei der CDU - Lachen bei der SPD)

Wir werden durch diese Polizeireform das Personal gerechter im Lande verteilen. Wir werden dort, wo es zu wenig Polizeibeamte sichtbar, präsent und vor Ort auf der Straße gab, mehr Polizei haben. Wir werden die Stäbe entschlacken. Wir werden Polizeibeamte für den eigentlichen Dienst freistellen. Wir werden Spezialisierung - ganz anders als Sie, Herr Bartling, es praktiziert haben nicht überall haben, sodass nicht jeder sein eigener Experte ist, sondern wir werden Spezialisierung nur dort haben, wo wir sie brauchen, und zwar zentral. Die anderen Polizeibeamten können wieder ihrem eigentlichen Dienst auf der Straße nachgehen und so auch sichtbar für mehr gefühlte Sicherheit bei den Bürgern sorgen.

Wir haben ein System, das vergleichbar geworden ist. Bisher war es ja so: Nicht überall, wo „Polizeidirektion“ dranstand, war auch Polizeidirektion drin. Wir haben jetzt eine Aufgabenkritik vorgenommen und definiert, welche Aufgaben eine Inspektion, welche ein Kommissariat, welche eine Direktion und welche das Landespolizeipräsidium wahrzunehmen hat. Alle Ebenen sind vergleichbar und messbar geworden. Das ist ein wesentlicher Fortschritt im neuen System.

Das, was in Bezug auf die Kosten von der Opposition dargestellt worden ist, finde ich wirklich sehr spannend. Ich bin sehr dafür, dass wir dort, wo es hingehört - nämlich in den Fachausschüssen -, sehr intensiv über alle Fragen diskutieren, und ich bin schon etwas enttäuscht, wenn man dort lediglich auf die Frage zu sprechen kommt, ob die Regierungsbrandmeister nicht besser „Bezirksbrandmeister“ heißen sollten und ob sie ihren Sitz bei den Regierungsbüros oder bei den Polizeidirektionen nehmen sollten. Das war der wesentliche Diskussionspunkt, der in den Fachausschüssen thematisiert worden ist. Das war ein bisschen wenig. Da erwarte ich künftig mehr.

Wenn Sie jetzt sagen, das mit den Kosten sei alles ganz anders: In der letzten Sitzung des Innenausschusses habe ich Sie doch noch flehentlich gefragt habe, ob Sie noch Fragen hätten, die wir Ihnen beantworten könnten, oder ob alles geklärt sei. Ich gebe ja zu, da kam noch die Frage: Wie ist das mit der Polizeiinspektion in Lingen? Ich habe Ihnen diese Frage gerne beantwortet, indem ich ausgeführt habe, dass zusätzliche Kosten dort nicht entstünden, weil sie ohnehin entstanden wären. Und dann kamen auch schon keine weiteren Fragen. Vor diesem Hintergrund finde ich es nicht fair, dass Sie hier heute auf einmal denjenigen spielen, der die Kosten im Auge hätte und sich darüber sorgen würde. Da hätten Sie vorher entsprechend in die Diskussion gehen können.

Genauso falsch ist die Forderung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, im Gesetz genau festzuschreiben, welche Aufgabe wo geregelt werden soll.

Erstens, Herr Dr. Lennartz, ist es nicht so, wie Sie gesagt haben: dass es im alten Gesetz auch schon so war. Auch da gab es nur allgemeine Beschreibungen.

Zweitens - das ist das Entscheidende - macht es bei einem Eingriff in die Bürgerrechte keinen Un

terschied, welche Institution ihn vornimmt. Der Eingriff ist dann vorgenommen worden, wenn man ihn im Gesetz definiert hat, und die Frage, wer ihn ausführt, ist kein Eingriff in die Bürgerrechte. Deshalb, Herr Bartling, werden wir auch erst dann - das hatten wir vereinbart - über den Lauschangriff reden, wenn sich alle Länder in ihrer gemeinsamen Arbeitsgruppe darüber verständigt haben, wie man damit umgehen muss. Das war Konsens. Uns liegt auch ein entsprechender Antrag vor. Von daher ist es nicht in Ordnung, dass Sie das heute mit der Debatte verknüpfen. Wir haben da eine vernünftige Regelung gefunden.

Ich freue mich, dass wir ab dem nächsten Jahr eine Polizeiorganisation haben werden, die Niedersachsen nach vorne bringt. - Vielen Dank.