Protokoll der Sitzung vom 15.09.2004

Die SPD-Fraktion hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich erteile Herrn Bartling das Wort für drei Minuten.

(Zurufe von der CDU und von der FDP)

Es tut mir Leid, dass ich noch stören muss, aber einige Dinge kann ich nicht so stehen lassen.

Es ist schlichte Geschichtsklitterei, Herr Schünemann, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, Sie machten das nur um der Effektivität der Polizei willen. Nein, Sie haben unausgegoren politisch entschieden, die Bezirksregierungen aufzulösen, und deswegen muss die Polizeireform her. Das ist der einzige Grund.

(Beifall bei der SPD)

Dass Ihnen die Polizeibeamtinnen und -beamten, diese qualifizierten Leute, nach dieser politischen Vorgabe die sechs Direktionen so geschnitten haben, dass sie sinnvoll sind, daran will ich überhaupt keinen Zweifel lassen. Das haben die bestimmt ordentlich gemacht. Aber Sie sollten noch einmal genauer hingucken, was auf der Inspektionsebene daraus folgt. Da würden Sie nämlich Effektivitätsverschlechterungen erfahren.

Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt sagen. Wenn Sie sich hier hinstellen und so tun, als sei die Kostenfolgeabschätzung im Bereich Katastrophenschutz etwas, wo man mal nachgucken müsse - kw-Vermerke und Ähnliches -, dann sage ich Ihnen: Hätten Sie diese Reform nicht gemacht, dann bräuchten Sie nicht 14 Stellen für den Katastrophenschutz in neu einzurichtenden Polizeidirektionen. Das sind Kosten dieser Reform, die Sie verursachen, und die verschweigen Sie dem Parlament. Das ist der Grund dafür, warum wir das kritisieren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Ich dachte eigentlich, es kommt eine richtige Entgegnung. Aber das waren ja Punkte, die ich noch einmal ganz schnell aufgreifen muss.

Noch einmal zum Bereich Katastrophenschutz. Erstens. Begründung: Wir haben eine andere Bedrohungslage. Zweitens. Wir müssen das Personal auf sechs Polizeidirektionen verteilen. Aber, meine Damen und Herren, einer Gesetzesfolgenabschätzung bedarf es nur, wenn wirklich Mehrkosten entstehen. Ich habe Ihnen gesagt, dass dieses Personal aus den 210 Stellen finanziert wird. Dafür wird es keinen einzigen Euro mehr geben. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Ich bitte Sie, nie wieder etwas anderes behaupten, denn das wäre die Unwahrheit.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Wir stimmen über Tagesordnungspunkt 5 ab. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Artikel 2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 4. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 5. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 6. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 7. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 8. - Unverändert.

Artikel 9. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 10. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 11. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um

das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 12. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift auf. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf mit den Änderungsvorschlägen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist mit den Änderungen beschlossen.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir kommen jetzt zu der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6. Dabei geht es um die Ausschussüberweisung. Federführend soll sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit dem Antrag beschäftigen, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Fusion der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Nordostniedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/1051 und Berichtigung - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 15/1246

und

Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung: Den Bologna-Prozess voranbringen und den Erfolg der Modelluniversität Lüneburg sichern! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1033 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 15/1273

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 7 lautet auf Annahme mit Änderungen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur zu Tagesordnungspunkt 8 lautet auf Ablehnung.

Berichterstatterin zu Tagesordnungspunkt 7 ist Frau Dr. Andretta. Ich erteile ihr das Wort.

Dr. Gabriele Andretta (SPD) Berichterstatterin:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1246, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP mit Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung hat der federführende Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Die Vertreter der Oppositionsfraktionen beteiligten sich nicht an der abschließenden Beschlussfassung. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hatte sich auf der Grundlage der Ergebnisse des ersten Beratungsdurchgangs im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Vertreter der Regierungsfraktionen und bei Stimmenthaltung der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen für die vorgeschlagenen Änderungen ausgesprochen. Der ebenfalls mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hatte mit dem gleichen Abstimmungsergebnis einige Änderungsvorschläge unterbreitet und sich den Empfehlungen aus dem ersten Beratungsdurchgang im Übrigen angeschlossen.

Meine Damen und Herren, da wir mit diesem Gesetzentwurf hochschulpolitisches Neuland betreten, werde ich den Bericht in den wichtigsten Punkten kurz vortragen. Als besondere Schwerpunkte der Ausschussberatungen sind vor allem drei Bereiche zu nennen, und zwar

erstens die Regelungen über die Bestimmungen der Aufgaben der fusionierten Hochschule, die Sie in Artikel 1 § 1 Abs. 1 finden,

zweitens die Regelungen über die Überleitung der von der Stiftung zu übernehmenden Fachhochschulprofessorinnen und -professoren in Ämter von Universitätsprofessorinnen und -professoren im § 3 Abs. 2 und

drittens die Bestimmungen über die Lehrverpflichtung in § 4 Abs. 2 bis 4 der Beschlussempfehlung.

Hinsichtlich der ersten beiden Bereiche konnte im Ergebnis weitgehend Einigkeit erzielt werden. Hinsichtlich der Lehrverpflichtung beschloss der federführende Ausschuss mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Regierungsfraktionen die nunmehr aus der Beschlussempfehlung ersichtliche Formulierung, um dem Senat eine stärkere Stellung bei der Bemessung der Lehrverpflichtung einzuräumen. Dagegen plädierten die Vertreter der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen für eine Beibehaltung der im ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen enthaltenen Formulierungen. Sie sind der Auffassung, dass ein Einfluss des Senates auf das operative Geschäft der Personalverwaltung mit dem allgemeinen System des NHG nicht im Einklang stehe.

Ferner wurde im federführenden Ausschuss streitig über die Frage beraten, ob dem Fachministerium die Zustimmung zu Regelungen der Hochschule in den Bereichen Hochschulzugang, Überleitung der übernommenen Professorinnen und Professoren und Lehrverpflichtung vorbehalten werden soll. Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen im federführenden Ausschuss, nach denen auf diese Zustimmungsvorbehalte im Interesse einer Stärkung der Autonomie der Hochschule verzichtet werden sollte, wurden mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen abgelehnt. Diese sahen in den Zustimmungsvorbehalten des Fachministeriums notwendige Instrumente, um in diesen Bereichen im Hinblick auf die allgemeine hochschulpolitische Entwicklung hinreichend steuernd und mitgestaltend eingreifen zu können.

Zu den Regelungen des Hochschulzugangs vertraten die Mitglieder der Oppositionsfraktionen im federführenden Ausschuss zudem die Auffassung, eine Sonderregelung für die Universität Lüneburg müsse vermieden werden, um einen Wettbewerbsnachteil für die Hochschule zu vermeiden. Dieser könnte nach ihrer Auffassung daraus resultieren, dass nur in der fusionierten Hochschule Lüneburg ein Universitätsstudium mit einer Fach

hochschulreife möglich sein soll. Statt der von ihr geforderten Aufnahme einer für alle Hochschulen gleichermaßen geltenden Regelung in das NHG, die von der Ausschussmehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt wurde, verständigte man sich im federführenden Ausschuss schließlich als Kompromiss darauf, die entsprechende Regelung im § 2 bis zum Ablauf des Jahres 2006 zu befristen. Die Regierungsfraktionen haben hierzu angekündigt, eine allgemeine Neuregelung dieses Bereiches solle in der anstehenden NHG-Novelle erfolgen. Durch diese soll die jetzt befristete Sonderregelung für Lüneburg gegenstandslos werden.

Weiterer wesentlicher Beratungsgegenstand war die von den Regierungsfraktionen im Rahmen der Ausschussberatung vorgelegte Finanzfolgenabschätzung. Hierzu wurde u. a. streitig erörtert, inwieweit die Universität Lüneburg die im Hochschuloptimierungskonzept für die Fachhochschule Nordostniedersachsen festgelegten Einsparpotenziale mit erbringen soll.

Schließlich wurde die Verwendung des in der Anlage 1 des Gesetzentwurfes nicht aufgeführten, bislang von der Fachhochschule Nordostniedersachsen genutzten Grundstückes Wilschenbrucher Weg 69 in Lüneburg diskutiert. Während die Vertreter der Oppositionsfraktionen im federführenden Ausschuss die Aufnahme dieses Grundstückes in Anlage 1 und damit die Übertragung des Eigentums an diesem Grundstück auf die Stiftung Universität Lüneburg befürworteten, lehnte die Ausschussmehrheit der Regierungsfraktionen dies ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, es sei beabsichtigt, das Grundstück der Universität Lüneburg zunächst für fünf Jahre mietfrei zur Verfügung zu stellen und nach Ablauf dieses Zeitraumes zu prüfen, ob noch ein entsprechender Raumbedarf bestehe.

Aufgrund eines Änderungsvorschlages der Regierungsfraktionen wurden in Artikel 3 weitere Änderungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes aufgenommen. Diese betreffen im Wesentlichen die Abschaffung des Wahlrechts für Angehörige der Hochschule in § 16 NHG und eine beamtenrechtliche Sonderregelung im § 38 NHG.

Die weiteren Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen können Sie dem schriftlichen Bericht zu dem Gesetzentwurf entnehmen.