Meine Damen und Herren, wir schlagen den Petitionsausschuss vor, weil wir meinen, dass er ein geeignetes Instrument ist, um diese Fragen zu bearbeiten und zu klären. Er hat in der Vergangenheit bewiesen, dass er mit großem Ernst, umsichtig und sensibel mit sehr schwierigen Fällen umgehen kann.
Wir sind auch deswegen der Meinung, dass der Petitionsausschuss hier eingesetzt werden soll, weil bei einer solch problematischen Materie geltendes Recht, das von den Parlamenten geschaffen worden ist, berührt wird und deswegen auch nur von der Legislative modifiziert werden sollte.
Dabei - das ist auch schon gesagt worden - sollte nicht unerwähnt bleiben, dass dadurch die Landesfinanzen belastet werden und damit auch materielle Interessen des Landes berührt sind.
Dass dann am Ende der Diskussion, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht, eine ausgesprochen unbequeme Entscheidung stehen kann, die nur von Abgeordneten getroffen und begründet werden sollte, scheint klar. Es ist, wie ich in einem ähnlichen Zusammenhang schon einmal gesagt habe, die Aufgabe von Politikern, auch unbequeme Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. Die Untugend, insbesondere unliebsame Entscheidungen in Kommissionen zu verlagern, sollten wir daher nicht anwenden.
Ich hoffe, dass der Ausschuss für Inneres und Sport, der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und der Petitionsausschuss mit dieser Problematik verantwortungsvoll umgehen und zu tragfähigen Lösungen kommen werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Langhans, Sie haben mich ja direkt angesprochen. Ich weise auf das Entschiedenste zurück, dass ich jemals gefordert oder auch nur darüber nachgedacht habe, dass wir eine Härtefallkommission einrichten, in der Vertreter von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden oder gar Flüchtlingsorganisationen Entscheidungen darüber treffen, wer als Härtefall in Niedersachsen anerkannt wird oder nicht.
Richtig ist, dass ich gemeinsam mit dem Kollegen Riese ganz am Anfang, als die Diskussion noch gar nicht im Gange war, gefordert habe, dass wir eine Regelung finden, die das korrigiert, was unserer Meinung nach im Zuwanderungsgesetz falsch ist. In dem Zuwanderungsgesetz wird nämlich geregelt, dass die Entscheidung der Legislative, wer nach Deutschland einwandern darf und wer nicht, und wie das funktioniert, von der Exekutive durchbrochen werden kann. Wir finden es nicht richtig, dass, wenn die Legislative klare Regeln aufstellt, eine nicht oder nur indirekt demokratisch legitimierte Einheit darüber entscheidet. Diese Entscheidung muss durch demokratisch legitimierte Volksvertreter erfolgen. Das haben wir auch immer gesagt. Wir kennen uns doch schon ein paar Tage: Von daher hätten Sie wissen müssen, dass nur dies meine Position sein kann.
Frau Langhans, um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Wir sind sehr stolz, dass sich die FDP durchgesetzt hat. Wir haben als erste Partei ein Zuwanderungssteuerungs- und -begrenzungsgesetz gefordert und eingebracht, das jetzt endlich rechtskräftig geworden ist. Darin ist die Zuwanderung geregelt und begrenzt worden. Von daher gibt es, wenn wir in einem vernünftigen Verfahren damit umgehen, keine Notwendigkeiten mehr für Härtefälle.
Es gibt natürlich Altfälle - das muss man zugestehen -, die geregelt werden können und müssen. Ich gestehe Ihnen auch zu, dass ich früher auch immer für eine Stichtagslösung war. Die Lösung, die wir jetzt gefunden haben, geht aber nicht ungerecht von dem Zuwanderungs- oder Einwanderungstag aus, sondern es geht um die individuelle Situation, die von den Abgeordneten im Petitionsausschuss gewürdigt werden kann, was dann - so hoffe ich zumindest; ich bin Innenminister Schünemann jedenfalls dankbar, dass er bisher signalisiert hat, dass er hier von seinem Recht nur in der
Form Gebrauch gemacht wird - vom Innenminister bestätigt wird. Ich denke, das ist der richtige Weg, den wir hier in Niedersachsen gehen. Das ist auch für die anderen Länder vorbildlich. Denn die müssten jetzt ihre Härtefallkommissionen aufgrund des neuen Zuwanderungsgesetzes ebenfalls darauf hin überprüfen, ob noch alles richtig ist. Ich habe die Berichte der Schleswig-Holsteiner usw. gelesen. Ich kann Ihnen sagen, da gibt es sehr viele Verbesserungsmöglichkeiten. - Vielen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Langhans um das Wort gebeten. Ich erteile es ihr. Zwei Minuten!
Herr Bode, ich wäre eigentlich nicht mehr ans Redepult getreten. Aber das, was Sie gerade gesagt haben, ist natürlich blanker Unsinn.
Nicht umsonst habe ich aus dem Gesetz zitiert. Selbstverständlich ist es möglich, eine Härtefallkommission so einzurichten, wie wir es hier vorgestellt haben. Genau das sieht das Zuwanderungsgesetz vor. Es hält die Breite vor. Sie können es so machen, wie wir es vorschlagen, und Sie können es so machen, wie Sie es vorschlagen.
Aber Sie können sich hier nicht hinstellen und sagen, dass unser Vorschlag überhaupt nicht machbar ist.
Auch die anderen Härtefallkommissionen, die bereits unter völlig anderen gesetzlichen Verhältnissen eingerichtet worden sind, werden ihre Berechtigung in dieser Form weiter behalten. Da wird es überhaupt kein Vertun geben.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 28. Mit der Federführung soll der Ausschuss für Inneres und Sport und mit der Mitberatung der Petitionsausschuss sowie der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen beauftragt werden. Sinnvollerweise sollte dieser Antrag, wie es der Ältestenrat zum Tagesordnungspunkt 29 empfohlen hat, auch in der Ausländerkommission mitberatend behandelt werden. Wenn Sie so beschließen möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Das war einstimmig.
Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 29. Mit der Federführung soll der Ausschuss für Inneres und Sport und mit der Mitberatung die Ausländerkommission, der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Petitionsausschuss beauftragt werden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das war einstimmig.
Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung: Fortsetzung der europäischen finanziellen Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Niedersachsens mit den Niederlanden nach 2006 - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1234
(David McAllister [CDU]: Guter Mann! Guter Abgeordneter! Frisch verheira- tet! - Roland Riese [FDP]: Und blond!)
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am Ende eines durchaus interessanten Plenartages möchte ich noch einmal versuchen, ganz kurz in die nicht ganz unkomplizierten europäischen Förderstrukturen einzusteigen.
Die Europäische Union steht - das wissen wir wegen der EU-Osterweiterung vor einer weitgehenden Neuordnung der europäischen Strukturpolitik, u. a. auch der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ich möchte zunächst feststellen, dass im Rahmen der bisherigen Förderstrukturen insbesondere im Bereich der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A für die niedersächsisch-niederländische Grenzregion erhebliche positive Effekte verzeichnet worden sind. Der Deutsch-Niederländische Zweckverband „Ems-Dollart-Region“ - kurz EDR - und auch die EUREGIO Gronau als grenzübergreifender Zusammenschluss von 140 deutschen und niederländischen Gemeinden, Städten und Kreisen haben von dieser Förderung in sehr hohem Maße profitiert. Das gilt in Niedersachsen ebenso für das Kooperationsnetzwerk der INTERREG III B im Nordseeraum und in der Ostseeregion sowie für das Programm „Hanse Passage“ im Rahmen von INTERREG III C.
Ich möchte hier ausdrücklich hervorheben, dass beispielsweise die deutsch-niederländische Kooperation für die A 31 und für die niederländische A 7 genauso wie die Bahnlinie Leer – Groningen ohne das INTERREG-Programm erheblich erschwert worden wären. Das Gleiche gilt für die Schaffung eines Tourismus-Netzwerkes im deutsch-niederländischen Raum, das in den letzten Jahren sehr intensiv gewachsen ist.
Die Europäische Kommission hat im Februar 2004 mit dem 3. Kohäsionsbericht u. a. Vorschläge für die künftige europäische territoriale Zusammenarbeit, also für ein neues Ziel-3-Programm, vorgelegt. Im Juli 2004 folgte der Fünfte Verordnungsentwurf zur Reform der Kohäsionspolitik mit dem Ziel einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit der EU für den Zeitraum zwischen 2007 und 2013. Und siehe da: Die Kommission erkennt darin ausdrücklich die Erfolge und den Mehrwert der bisherigen EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG an und hält diese Förderung auch für die alten europäischen Binnengrenzen im Rahmen der Gemeinschaftsregion, der NUTS-3-Ebene, für unverzichtbar. Als Kriterien für die Mittelaufteilung sollen im Wesentlichen weiterhin die Bevölkerungszahlen und keine sozioökonomischen Zahlenkriterien der Grenzregion angewandt werden. Beides nehmen wir dankbar und hoch erfreut zur Kenntnis.
Ich finde diesen Vorschlag absolut nachvollziehbar und sehr logisch; denn die Arbeit der Zusammenführung der Wirtschafsstrukturen an der deutschniederländischen Grenze läuft mit viel Erfolg auf vollen Touren, aber sie ist leider noch lange nicht vollendet. Man könnte also sagen: So weit, so gut. Die Kommission handelt. Wir haben auch gemeinsame Arbeitskreise gegründet usw. Das alles läuft sehr prima. Aber, wie gesagt, wir haben noch ein Stück Arbeit vor uns. Die Kommission hat also genau in unserem Sinne gehandelt und eindeutig die niedersächsischen Interessen vertreten.
Was soll also dieser Entschließungsantrag? - Das ist ganz einfach. Das Problem liegt nämlich nicht in Brüssel, sondern mal wieder in Berlin. Am 10. September hat die Arbeitsgemeinschaft des EU-Ministerrates zur Diskussion dieses Verordnungsentwurfs ihre Arbeit aufgenommen. Für die Bundesregierung sind dort das BMF und das BMWA vertreten. Die vertreten dort aber überhaupt nicht die niedersächsischen Interessen. Die Bundesregierung will die neue Ziel-3-Förderung vollständig auf die neuen Außen- und Binnengrenzen der erweiterten Europäischen Union konzentrieren. Das würde bedeuten, dass die Zusammenarbeit an der niedersächsisch-niederländischen Grenze nicht mehr förderfähig wäre. Unsere gut funktionierenden, erfolgreich arbeitenden Strukturen würden zusammenbrechen. Beispielsweise das Projekt „Grenzübergreifender Arbeitsmarkt“ hätte keine Chance auf Realisierung, viele notwendige Infrastrukturmaßnahmen würden zu den Akten gelegt, Schüleraustausche, Fremdsprachenprojekte stünden vor dem Aus - und das vor dem Hintergrund, dass jeder in unserer Region weiß - Meta JanssenKucz kann man fragen; die kennt das aus leidvoller Erfahrung genauso wie ich in den letzten Wochen und Monaten; Johanne Modder ist ja leider nicht mehr da, auch sie könnte davon berichten -, dass die Entwicklung eines gemeinsamen Begreifens als eine Region im grenzübergreifenden Raum mit einer Interessenlage in unserer Grenzregion leider immer noch in den Kinderschuhen steckt. Meta, du weißt, was ich meine.
(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Ihr als CDU hattet auch große Probleme mit der Rettungsleitstelle auf der Grenze!)
Auf Plattdeutsch lässt es sich ja immer ein bisschen leichter schimpfen und man riskiert - ich hoffe das wenigstens, Herr Präsident - nicht ganz so leicht einen Ordnungsruf. Mein Onkel hat in der letzten Woche in anderem Zusammenhang gesagt: Disse Clement un de, de dor in Berlin regeren, de hebt all kein Middelschott in’t Nös.
Wenn ich ganz ehrlich bin, wenn ich mir im Moment diesen Schlamassel bei den INTERREGProgrammen bei Ziel 3 angucke: Wor he Recht hett, hett he Recht.
Das, was die Bundesregierung vorschlägt, würde zu einer Doppelförderung der Grenzregionen an den neuen EU-Außengrenzen führen, die dann über Ziel-1-Förderung und Ziel-3-Förderung über europäische territoriale Zusammenarbeit gefördert würden. Beide Kriterien wären nach diesem Vorschlag jeweils sozioökonomische Kriterien. Das heißt, wir hätten hier eine sehr große Schieflage.
Ich gebe offen zu, wir können diese Position der Bundesregierung nicht nachvollziehen. Wir lehnen sie ganz deutlich ab. Sie stößt die deutschen Nachbarn Dänemark, Niederlande, Belgien, Frankreich und Österreich vor den Kopf. Eine solche Doppelförderung widerspricht der angestrebten finanziellen Konzentration des Mitteleinsatzes innerhalb der künftigen europäischen Strukturen. Sie widerspricht diametral niedersächsischen Interessen. Sie erschwert das Zusammenwachsen unserer Grenzregionen und missachtet eklatant die bisher dort geleistete hervorragende Arbeit; ich nenne insbesondere noch einmal die EDR. Sie manifestiert die wirtschaftliche und strukturelle Randlage Ostfrieslands und Westniedersachsens insgesamt, und sie konterkariert unsere Bemühungen um eine wirtschaftliche und soziale Stärkung der Grenzregionen.
Es muss klar sein, dass der Niedersächsische Landtag diese Politik der Bundesregierung nicht akzeptieren kann und nicht akzeptieren wird. Unser Antrag zielt darauf ab, dass die Bundesregierung einlenkt und dass bei der Verabschiedung der Verordnung in einem Jahr die niedersächsischen und die niederländischen Interessen entsprechend gewürdigt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die Beratung in den Gremien in den kommenden Wochen und vor allem auf Ihrer aller Unterstützung. Die meisten Sozialdemokraten sind jetzt nicht im Saal. Ich hoffe, dass die Präsidiumsmitglieder an ihre Kollegen in der SPD-Fraktion weitergeben, dass wir davon ausgehen, dass die niedersächsischen Fraktionen - die Fraktionen der Grünen und der SPD genauso wie die Regierungsfraktionen selbstverständlich die niedersächsischen Interessen vertreten und sich nicht nach parteitaktischem Kalkül hier im Landtag gegen unsere ostfriesischen Interessen und die Interessen der Emsländer und des Osnabrücker Landes stellen, sondern ein bisschen Mut beweisen. Man tau! - Vielen Dank.