Meine Damen und Herren, Herr Möhrmann hat eben eine Erklärung zum gestrigen Auszug der SPD-Fraktion aus dem Plenarsaal abgegeben. Soeben hat auch Herr Althusmann um Redezeit nach § 77 der Geschäftsordnung gebeten. Herr Althusmann, Sie haben sich in dem Moment gemeldet, als Ihr Name während der Rede fiel. Ich frage Sie deshalb, ob Sie nach § 77 oder nach § 76 der Geschäftsordnung - persönliche Bemerkung - Redezeit beantragt haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal der SPD-Fraktion ein herzliches Willkommen hier im Plenum. Wir freuen uns, dass Sie zukünftig wieder an den Beratungen teilnehmen wollen.
Herr Althusmann, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie hier jetzt bitte nicht die Debatte eröffnen. Sie können hier jetzt eine sachliche Erklärung abgeben. Ich bitte Sie, sich alle anderen Kommentare zu ersparen
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Un- verschämtheit! - Weitere Zurufe von der CDU)
Im Übrigen, meine Damen und Herren, rate ich uns allen zur Gelassenheit und Besonnenheit in dieser Frage.
„Ein Mitglied des Landtages darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die es im Landtag, in einem Ausschuss oder in einer Fraktion getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder anderweitig außerhalb des Landtages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.“
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion mag bei sich selbst prüfen, ob sie hier einen Strafantrag oder eine Strafanzeige stellen möchte.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, beabsichtigen Sie, eine Strafanzeige zu stellen. Dann ist es letztendlich Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, in einem korrekten Verfahren die Vorwürfe zu prüfen. Ich habe Sie gestern schon darauf hingewiesen - übrigens auch auf Nachfrage von Journalisten -, dass es dann möglicherweise dazu kommt, dass der gesamte Sachverhalt aufgeklärt werden wird.
Meine Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft wird prüfen, ob tatsächlich ein Anfangsverdacht hinsichtlich einer strafbaren Handlung vorliegt. Sie wird dies anhand der vorliegenden Unterlagen tun und dabei vermutlich auch den Gesamtzusammenhang der Spielbankenaffäre Hittfeld aufklären.
Ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass es sein könnte, dass sich das, was gestern behauptet wurde, am Ende womöglich als richtig herausstellt, nämlich der Kernvorwurf, den Herr Minister Möllring Ihnen gestern gemacht hat und der sinngemäß lautete: mangelnde Dienst- und Fachaufsicht in Ihrer Regierungsverantwortung.
(Zurufe von der SPD: Nein! Nein! - Sigmar Gabriel [SPD]: Er hat konkret einem Menschen einen Straftatbe- stand vorgeworfen!)
Meine Damen und Herren, missbrauchen Sie bitte insofern nicht das Recht der Indemnität oder Immunität als Kampfinstrument. Ich kann Ihnen nur sagen, es kann am Ende ja auch einmal schief gehen.
Herr Bartling, ich hatte den Eindruck, dass Sie gestern krampfhaft versucht haben, nach einem Grund zu suchen, um hier ein wenig mediale Wirkung zu entfalten, weil Ihnen andere Themen nicht mehr einfielen.
- Lieber Kollege Möhrmann, zu der Frage, wann Herr Innenminister Bartling - wenn ich mich richtig erinnere, ab Oktober 1998 im Amt - verantwortlich für die Fragen des Innenministeriums war und da
mit auch für die Frage der Spielbankenaufsicht, darf ich feststellen: Die Unregelmäßigkeiten in der Spielbank Hittfeld sind dem Innenministerium auf jeden Fall seit etwa 1999 bekannt. Sie wissen aber, dass es bereits in den Jahren 1994, 1997 bis 1998 und sogar 1991 Vorgänge gegeben hat. Also in der Zeit von Innenminister Bartling ermittelte eine Sondereinheit Organisierte Kriminalität aus Lüneburg in der Spielbank Hittfeld. Verdeckte Ermittler waren im Einsatz. Damals wurden etwa 10 bis 15 Personen, die zum engeren Täterkreis gehörten, beobachtet. Wir haben schon damals als Opposition hier im Hause die Frage gestellt, warum es über ein Jahr gedauert hat, bis ein Innenministerium zum Handeln überging,
zum Prüfen und insbesondere die Spielbankenaufsicht aufforderte, auf die kriminelle Energie zu reagieren und die Menschen, die dort kriminell waren, tatsächlich zu entlassen.
Herr Althusmann, bitte hören Sie mir zu. - Es geht jetzt nicht um eine inhaltliche Diskussion. Ich bitte Sie, hier eine sachliche Erklärung abzugeben.
Frau Präsidentin, ich begründe, warum wir hier gestern der Auffassung von Herrn Möllring waren und warum wir uns gestern nicht mit Ihrer Meinung anfreunden konnten, dass man hier aus dem Saal auszieht.
Ich möchte nur noch einen Hinweis geben, verehrte Frau Präsidentin: Bereits am 11. Mai 1998 wurde der Aufsichtsrat umfassend über die Manipulation am Kessel informiert. Es gehört eben zur Wahrheit, dass zum damaligen Zeitpunkt möglicherweise Versäumnisse im Bereich der Fach- und Dienstaufsicht zu verzeichnen waren.
(Sigmar Gabriel [SPD]: Deshalb ist er ausgebaut worden! - Gegenruf von Heinz Rolfes [CDU]: Er ist auch wie- der unter eurer Verantwortung einge- baut worden!)
Ob es nun der Herr Staatssekretär Schapper - das war damals, Sie werden sich erinnern, in einem großen Artikel des Stern nachzulesen - oder aber Innenminister Glogowski oder aber Innenminister Bartling war, wird dann dankenswerterweise aufgrund Ihrer Strafanzeige aufgeklärt werden können.
Meine Damen und Herren, Sie wussten ja, was Sie taten. Wir haben sämtliche Vermerke über diese Zeiträume gesammelt, in denen wir hier im Parlament immer wieder Anfragen und Anträge mit dem Hinweis, dass Sie nicht rechtzeitig und nicht frühzeitig eingegriffen haben, gestellt haben.
Insofern darf ich für die CDU-Fraktion feststellen: Wir sehen dieser Strafanzeige gegen den Minister unserer Landesregierung sehr, sehr gelassen entgegen. - Vielen Dank.
Sowohl Herr Lehmann als auch Herr Wenzel hatten um das Wort gebeten. Ich frage mich nur, ob es wirklich sinnvoll ist, hier Erklärungen abzugeben, oder ob es sich nicht um eine Sache handelt, die jetzt vor den Gerichten geklärt werden muss.
- Hören Sie bitte zu. - Ich frage Herrn Lehmann, ob er nach § 77 der Geschäftsordnung eine Erklärung abgeben möchte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Ihnen sehr dankbar, Frau Präsidentin, dass Sie sich darüber Gedanken machen, ob ich weiß, was ich hier vorne sagen möchte. Ich bin mir dessen schon sicher,
und zwar, weil ich mich hier gar nicht in die Sache selbst einmischen möchte: Wer hat jetzt Recht? Wer hat jetzt nicht Recht? Das steht mir an dieser Stelle nicht zu, da ich nicht hinreichend informiert bin. Wir wissen nicht genau bzw. nur einige, die damals schon hier im Plenum gesessen haben, wie die Hintergründe sind. Ich möchte nur darauf hinweisen - das habe ich schon gestern in der kurzen Debatte über die Abstimmung, ob der Ältestenrat zu einer Sitzung zusammentreten soll oder nicht, gesagt -, dass es hier darum geht, dass es immer Indizien gibt, dass der eine Recht oder Unrecht haben könnte, da es Aspekte gibt, die nicht zusammenpassen. Ein Blick in die heutige Ausgabe der NP zeigt, dass das Innenministerium eine Videokontrolle bis zum August 2000 verzögerte. An einer solchen Stelle denke ich, dass da etwas dran sein könnte; vielleicht hat da beim Innenministerium etwas nicht funktioniert.