Protokoll der Sitzung vom 27.10.2004

Das ist nun einmal im Staat nicht anders als im richtigen Leben: Wenn man weniger Geld verdient

als der Nachbar, muss man sich im Vergleich zu ihm ein wenig in der Lebenshaltung einschränken, dann muss das Auto etwas kleiner sein, und dann muss auch die Urlaubsreise etwas günstiger ausfallen. Die Pro-Kopf-Einnahmen liegen in Niedersachsen nun einmal um 100 Euro unter dem Schnitt der westlichen Flächenländer. Nun kann man ja sagen, dass 100 Euro wenig sei. Aber bei 8 Millionen Einwohnern macht das 800 Millionen Euro aus, die uns gegenüber dem Schnitt der westdeutschen Flächenländer fehlen. Wenn wir uns mit dem reichsten Bundesland, nämlich Hessen, unserem südlichen Nachbarn, vergleichen, dann stellen wir fest, dass Hessen über 300 Euro pro Kopf der Bevölkerung mehr Einnahmen hat als Niedersachsen. Multiplizieren Sie dies mit 8 Millionen Einwohnern, so ergeben sich fast 2,5 Milliarden Euro. Ich habe vorhin aber schon gesagt: Der Konjunktiv nützt uns nichts. Wir müssen an der Leine Politik machen, können Politik aber nicht am Tegernsee oder am Main machen. Dieser Aufgabe wollen wir uns ja auch stellen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Im Rahmen der heute Morgen diskutierten Verwaltungsmodernisierung werden insgesamt 6 743 Stellen entbehrlich. Hiervon konnten bis jetzt bereits 387 Stellen in Abgang gestellt werden. Die in den kommenden Jahren noch abzubauenden Stellen und Stellenäquivalente in den jeweiligen Fachkapiteln wurden mit entsprechenden kw-Vermerken gekennzeichnet. Die Summe der Haushaltsentlastungen aus der ersten Stufe der Verwaltungsmodernisierung wird im Jahr 2005 18 Millionen, im Jahre 2006 57 Millionen, im Jahr 2007 99 Millionen und am Ende der Legislaturperiode, im Jahre 2008, 140 Millionen Euro netto betragen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Die organisatorischen Veränderungen einschließlich der Stellenbereiche sind im Haushaltsplanentwurf abgebildet - bis auf eine Ausnahme: Das so genannte Querschnittspersonal der Bezirksregierungen - dabei handelt es sich um ca. 700 Stellen muss noch im Rahmen des Beratungsverfahrens umgesetzt werden, worum wir den Haushaltsausschuss bitten werden.

Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Finanzministerium und den einzelnen Ressorts auf Arbeitsebene alle praktisch realisierbaren Konsolidierungsmöglichkeiten erfasst. Es war ausdrückliches Ziel - zu

nächst abseits einer politischen Wertung -, alle denkbaren Konsolidierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Das sind - zu Deutsch - alle freiwilligen Leistungen. Das für den Zeitraum 2005 bis 2008 zusammengetragene Konsolidierungspotenzial der Ressorthaushalte repräsentierte ein Haushaltsvolumen in einer Größenordnung von 400 bis 700 Millionen Euro und enthielt das ganze Spektrum finanzwirksamer Landespolitik. Damit wurde die Landesregierung erstmals in die Lage versetzt, in einem Abwägungsprozess Konsolidierungsentscheidungen für jeden einzelnen Ressortbereich zu fällen. Das ging also nicht mehr nach dem Zufallsprinzip, sondern man hat sich alles angesehen, und dann sind Prioritäten gesetzt und entsprechende Kürzungsvorschläge erarbeitet worden, die Ihnen jetzt mit dem Haushaltsplanentwurf vorgelegt wurden.

Dies hat die Landesregierung getan und in den Haushaltsberatungen die Umsetzung von ressortspezifischem Konsolidierungspotenzialen in Höhe von jährlich 134 Millionen Euro für die Jahre 2005 bis 2008 beschlossen. Hierzu gehören neben der Umstellung des vermögens- und einkommensabhängigen Landesblindengeldes auf die vermögensund einkommensabhängige Blindenhilfe u. a. Einsparungen bei den Finanzhilfeleistungen an Schulen in freier Trägerschaft, bei der Qualifizierung und Beschäftigung Nichtsesshafter sowie Kürzungen bei der Erwachsenenbildung, im Hochbaubereich und bei den Gemeinschaftsaufgaben. Das alles stand schon in der Zeitung.

Das Land ist im Rahmen bundespolitischer Initiativen und landespolitischer Maßnahmen seiner Verantwortung für die niedersächsischen Kommunen in besonderer Weise nachgekommen und hat somit maßgeblich an einer Stärkung des Finanzstatus der Kommunalebene mitgewirkt: Als Mitantragsteller - gemeinsam mit Bayern - im Bundesrat hat das Land wesentlich zur Absenkung der erhöhten Gewerbesteuerumlage beigetragen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie erinnern sich vielleicht, dass im vergangenen Jahr Herr Möhrmann - ich glaube, er war es - diesen Antrag gegeißelt und gesagt hat, das sei nicht finanzierbar und dürfe nicht gemacht werden, da das den Landeshaushalt ruinieren würde. Wir haben das gleichwohl gemacht, da die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage die Kommunen fast erdrosselt hätte. Die hieraus für das Land resultierenden Belastungen in Höhe von 100 Millionen im Jahre

2005 und 127 Millionen bis 137 Millionen Euro in den Folgejahren gegenüber der Mipla 2003 bis 2007 haben bei den Kommunen zu entsprechenden Mehreinnahmen geführt. Die Nettoeinsparungen aus „Hartz IV“ werden wir ungeschmälert an die Kommunen weitergeben - bisher rechnen wir mit 90 Millionen Euro -, und die von uns auf Landesebene im Beamtengesetz vorgesehene Streichung des Weihnachtsgeldes und die Einschnitte im Beihilfebereich werden die kommunalen Haushalte in Höhe von insgesamt jährlich 66 Millionen Euro entlasten.

Der kommunale Finanzausgleich ist seit der letzten Novellierung in 1999 weitgehend unverändert geblieben. Auch vor dem Hintergrund, dass die Gewerbesteuereinnahmen der niedersächsischen Kommunen im ersten Halbjahr 2004 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um netto 43,8 % - dies entspricht 310 Millionen Euro - gestiegen sind, sind wir der Auffassung, dass ein Beitrag der kommunalen Ebene zur Entlastung des Landeshaushalts gerechtfertigt ist. Die von uns beschlossene Senkung der Steuerverbundquote auf 15,04 % stellt sicher, dass die Verteilungssymmetrie zwischen dem Land und seinen Kommunen auch weiterhin gewahrt bleibt. Sie wissen, nach der letzten Entscheidung des Staatsgerichtshofs in Bückeburg müssen wir jedes Jahr die Verteilungssymmetrie für die vergangene Zeit feststellen, um dann eine Prognose für die Zukunft zu erstellen. Dies haben wir getan und sind zu diesem Ergebnis gekommen.

Wir haben aber auch politische Schwerpunkte abgesichert. Eine dauerhafte Sicherung der haushaltspolitischen Handlungsfähigkeit hat bei uns ausdrücklich Vorrang vor neuen, die Ausgabenseite zusätzlich belastenden Leistungsausweitungen. Schwerpunktsetzung heißt deshalb oftmals, von Kürzungen abzusehen oder Kürzungsmöglichkeiten nicht oder nicht voll auszuschöpfen. Ich glaube, es kann sich sehen lassen, dass wir es trotz der widrigen Umstände geschafft haben, die von uns herausgehobenen Politikbereiche auch weiterhin finanziell abzusichern: Eine vollständige Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen ist gewährleistet. Das ist Voraussetzung für die Zukunftschancen der jungen Generation. 200 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte werden von Verwaltungsaufgaben für originäre Polizeiaufgaben freigestellt. Das stärkt die innere Sicherheit. Der Tiefwasserhafen Wilhelmshaven wird, wie geplant, gebaut. Das verbessert die Zukunftsaussichten unserer Wirtschaft. Der Bau braucht aber seine Zeit. Der Hafen wird erst 2009

seine Arbeit aufnehmen können. Aber es ist eine Infrastruktureinrichtung für die Zukunft. Wir können stolz sein, dass wir das trotz dieses Haushalts machen können. Dann gibt es drei Tiefwasserhäfen in Europa: Genua, Rotterdam und Wilhelmshaven. Das ist für die Wirtschaft in Niedersachsen und ganz Deutschland sicherlich ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Lassen Sie mich, weil wir es gemeinsam behandeln, auch etwas zum Entwurf des Nachtragshaushalts 2004 sagen. Zunächst darf ich mich bei allen vier Fraktionsvorsitzenden - bei Herrn Gabriel, Herrn Wenzel, Herrn Rösler und Herrn McAllister - dafür bedanken, dass sie vor der letzten Landtagssitzung bereit waren, es uns innerhalb von 14 Tagen zu ermöglichen, hier diesen Nachtragshaushaltsplan durchzubekommen. Dadurch, dass sich inzwischen die EU-Kommission doch nicht so schnell bewegt hat, wie sie sich bewegen wollte, haben wir dann diese Dringlichkeit nicht mehr gesehen und haben die Vorlage in das normale Verfahren gegeben. Aber vielen Dank und allen Respekt dafür, dass Sie bereit waren, das auch schon in der letzten Sitzung zu machen. Dafür sind wir als Landesregierung herzlich dankbar.

Wie Ihnen bekannt ist, hatte die EU-Kommission im Jahre 2002 ein Beihilfeverfahren gegen das Land Niedersachsen bzw. die Norddeutsche Landesbank eröffnet. Hintergrund waren die 1991 erfolgte Einbringung des Fördervermögens des Landes Niedersachsen in die NORD/LB und dessen Verzinsung. Gleich gelagerte Verfahren wurden gegen die Westdeutsche Landesbank, die Vorgängerinstitute der HSH Bank, die Bayerische Landesbank, die Helaba sowie die Berliner Bankgesellschaft eingeleitet. Wie bekannt ist, beabsichtigt die derzeitige EU-Kommission, dieses Verfahren noch in ihrer Amtszeit, also bis Ende Oktober, negativ zu entscheiden. Wenn die jüngsten Termine stimmen, wird es eine Abstimmung am 28. Oktober, also morgen, mit Herrn Monti geben. Aber bei der EU weiß man es nie. Die Termine können auch wieder umgeworfen werden.

Zweck der Übung ist: Wir erhalten zusätzliche Zinszahlungen in Höhe von 700 Millionen bis 800 Millionen Euro, wofür wir berechtigt werden, wenn der Nachtragshaushaltsplan so genehmigt wird, sie wieder in die Bank einzubringen und dann entsprechend das Stammkapital dort zu erhöhen.

Nach Umsetzung der Konsolidierungsbeschlüsse in den Planungsjahren haben wir immer noch einen Handlungsbedarf in der mittelfristigen Finanzplanung von 436 Millionen Euro in 2006, 331 Millionen Euro in 2007 und 481 Millionen Euro in 2008. Ursache hierfür ist, dass die von mir bereits angesprochene Haushaltsentlastung über Vermögensaktivierung natürlich nicht jedes Jahr wieder vorgenommen werden kann.

Um den Abbau der Handlungsbedarfe zu ermöglichen, werden wir die nach der Entscheidung der Landesregierung für die Planungsjahre theoretisch noch verbliebenen Konsolidierungspotenziale - hinsichtlich ihrer Qualität und Quantität sind sie eine Momentaufnahme - bei den Aufstellungsverfahren 2006, 2007 und 2008 entsprechend berücksichtigen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Lassen Sie mich an dieser Stelle auch einen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl im Finanzministerium als auch in den anderen Ressorts sagen. Wir haben für die Umsetzung der Verwaltungsreform zweimal einen Haushalt aufstellen müssen. Wir mussten anschließend 6 000 Einzeltitel noch einmal anfassen und ändern. Das ist eine riesige Arbeit gewesen. Wir haben zum Teil mit Urlaubssperren und Wochenendarbeit handeln müssen. Dafür, dass das so gut gelaufen ist und wir deshalb Ihnen rechtzeitig einen Haushaltsplanentwurf vorlegen können, darf ich mich einmal ausnahmsweise hier bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Ressorts ganz herzlich bedanken, also dafür, dass wir es zeitnah geschafft haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustimmung bei der SPD)

Bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs für 2005 haben wir auch verschiedene Ansatzänderungen berücksichtigt, zu deren Realisierung Eingriffe in landesgesetzliche Regelungen noch erforderlich sind. Das war immer schon so. Sie kennen das Prozedere mit Haushaltsbegleitgesetzen. Morgen früh werden wir es dann anlässlich einer Dringlichen Anfrage diskutieren. Ich freue mich deshalb, dass es die Regierungsfraktionen von CDU und FDP zum wiederholten Male übernommen haben, das hierfür erforderliche Gesetz auf den Weg zu bringen. Damit wird, einer guten Tradition folgend, ermöglicht, die für den Haushaltsausgleich erforderlichen gesetz

geberischen Voraussetzungen rechtzeitig herbeizuführen.

Insgesamt, so meine ich, können wir Ihnen einen Haushaltsplanentwurf vorlegen, der als solide bezeichnet werden kann. Er ist nicht ganz ohne Risiko. Welcher Entwurf in die Zukunft ist das schon? Es ist immer schwierig, eine Prognose zu stellen. Wir werden hinterher auch nicht sagen, die Wirklichkeit wollte sich nicht der Prognose anpassen. Wir haben vielmehr versucht, Ihnen etwas so solide vorzulegen, dass das nächste Jahr damit haushaltspolitisch gut bearbeitet werden kann. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Starker, nicht enden wollender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Möhrmann das Wort. Ich erteile es ihm.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier eben eine Botschaft gehört. Wir haben eine Fraktion der CDU und eine Fraktion der FDP gesehen und erlebt, von denen diese Botschaft, Herr Möllring, aufgenommen worden ist. Ich muss hier feststellen: Große Begeisterung gab es auf der Seite des Hauses jedenfalls nicht.

(Beifall bei der SPD - Lachen bei der CDU - Bernd Althusmann [CDU]: Bei Ihnen aber auch nicht! Was war denn bei Ihnen los? Nur Wahrnehmungs- schwäche? - Weitere Zurufe von der CDU )

Meine Damen und Herren, aber lassen Sie mich, bevor ich zum Haushalt komme, noch eine Vorbemerkung machen. Herr Minister Möllring hat in der vergangenen Woche mit viel Glück die Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft überstanden.

(Lachen bei der CDU - Bernd Althus- mann [CDU]: Wir haben euch vorher gewarnt! - Weitere Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, dieses Glück war nur deshalb auf seiner Seite, weil der Staatsanwalt davon ausgegangen ist, dass er bei Herrn Möllring Unwissenheit voraussetzen kann.

(Beifall bei der SPD)

Dieses Glück hat er nur gehabt, weil der Staatsanwalt gesagt hat: Ich kann nicht so genau unterscheiden, wann er denn als Abgeordneter und wann er als Minister hier spricht und redet. - Herr Möllring, ich hätte eigentlich erwartet, nachdem das für Sie zumindest staatsanwaltschaftlich so glimpflich ausgegangen ist, dass Sie sich hier bei Herrn Bartling entschuldigt hätten und die Sache damit endlich aus der Welt geschafft hätten. Ich finde es nicht in Ordnung, wie Sie hier mit dem Parlament umgehen.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Minister hat darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplanentwurf im September nicht vorgelegt werden konnte,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

weil u. a. durch die Reform der Bezirksregierung sehr viel Neues für den Haushalt vorgelegt werden musste. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich dem Dank, den der Minister für sein Haus und für die anderen Häuser ausgesprochen hat, anschließen.

Herr Minister, die entscheidende Frage ist aber: Haben Sie denn die Zeit, die Sie für politische Überlegungen zusätzlich zur Verfügung hatten, dafür genutzt, einen soliden und nachhaltigen Haushalt vorzulegen?

(Zurufe von der CDU: Ja! Fachleute dafür standen Ihnen zur Verfügung. Se- hen wir uns heute das Ergebnis an, und fragen wir uns: Hat sich diese Arbeit gelohnt? (Zurufe von der CDU: Ja! - Immer!)

Hat der Minister den politischen Mut gehabt, einen zukunftsfähigen Haushalt vorzulegen?

(Lebhafte Zurufe von der CDU und von der FDP: Ja!)

Ist er dem hohen eigenen Anspruch nachgekommen,

(Lebhafte Zurufe von der CDU und von der FDP: Ja!)

hier eine nachhaltige Finanzpolitik vorzulegen, meine Damen und Herren? - Da Sie so laut Ja rufen,

(Bernd Althusmann [CDU]: Dann sa- gen Sie nein!)

werde ich Ihnen jetzt nachweisen, warum wir in dieser Frage völlig anderer Auffassung sind und das auch gut begründen können.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von der CDU)