Ich komme zum letzten Satz, Frau Präsidentin. Hier kann man nämlich wirklich Natur erleben und naturnahen Tourismus entwickeln, Natursport entwickeln, junge Familien hinholen. Das ist das Ziel, dem wir mit dem Staatsvertrag und der Schaffung des gemeinsamen Nationalparks ein Stück näher kommen werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass uns dies gelungen ist und dass es von allen Seiten so positiv begleitet wird, ist am heutigen Abend, an dem man versucht, die Unterschiede in der Umwelt- und Naturschutzpolitik herauszustellen, doch ein gutes Zeichen. Dass dies vor dem Empfang der katholischen Kirche geschieht, verdient besondere Beachtung.
Dass wir nun zu einem gemeinsamen Entschließungsantrag gekommen sind, zeigt doch, dass die Menschen im Harz, die Kommunen, die einzelnen Verbände und die vor Ort handelnden Personen uns auf dem Weg zu dieser Vereinheitlichung unterstützt haben. Selbst die einzelnen Störfeuer, die es in Fragen der Pressebegleitung der einen oder anderen Seite gegeben hat, haben es nicht vermocht, die Erreichung dieses Ziels scheitern zu lassen.
Die große Übereinstimmung, die durch diesen Entschließungsantrag zum Ausdruck kommt, Herr Meyer, ist für uns als Landesregierung ein Ansporn, diesen gemeinsamen Entschließungsantrag so schnell wie möglich umzusetzen. Es geht um Waldumbau. Aber Äußerungen wie etwa die, dass
das im Westharz vorzüglich gemacht worden ist, mit der Unterstellung, im anderen Teil sei das nicht so geschehen, müssen endlich der Vergangenheit angehören.
Es gibt nur einen Gewinner, und das ist der Harz. Ich kann Ihnen versichern: Wir werden alles daransetzen, dass gerade auch die sozialen Belange, die Sie angesprochen haben, mit beachtet werden. Ich bitte Sie: Schüren Sie keine Ängste, wo keine sind.
Ich glaube, das Erfolgsgeheimnis dieser Landesregierung gegenüber der früheren Landesregierung war, dass wir unvoreingenommen in die Gespräche gegangen sind. Es gab ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Das hat uns diesen Erfolg beschert. - Herzlichen Dank.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! Damit ist das Gesetz so angenommen.
Wie mir mitgeteilt wurde, sind die Fraktionen übereingekommen, über den Entschließungsantrag sofort abzustimmen. Wir stimmen daher gleich darüber ab.
Wer dem Entschließungsantrag so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Niemand. Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/1335
Frau Präsidentin! Mein sehr geehrten Damen und Herren! Die Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs der Bundeseisenbahn war ein wesentlicher Bestandteil der Bahnstrukturreform. Die Verantwortung für diesen Bereich wurde 1993 vom Bund auf die Länder übertragen. Das Grundgesetz enthält seitdem einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch der Länder auf einen finanziellen Ausgleich, dessen Höhe im so genannten Regionalisierungsgesetz festgelegt ist. Da das Regionalisierungsgesetz keine bindenden Vorschriften darüber enthält, wer innerhalb der Länder für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr verantwortlich zeichnet - -
Herr Minister, ich muss Sie einen Moment unterbrechen. - Meine Damen und Herren, es ist ausgesprochen unruhig und laut. Wer sich unterhalten möchte, möge bitte hinausgehen.
Da das Gesetz, wie ich gerade dargelegt habe, keine Regelungen enthält, wer innerhalb der Länder für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr verantwortlich zeichnet, haben alle Bundesländer entsprechende Zuständigkeiten geschaffen. Das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz wurde im Jahre 1995 verkündet. Es feiert also - wenn Sie so wollen - demnächst sein zehnjähriges Bestehen.
Warum ist nun eine Änderung geboten? - Die Antwort ist einfach: Der Bund hat neue Maßstäbe für die Verteilung der Bundesmittel eingeführt, die für Betriebskostenzuschüsse vorgesehen sind. Diese Verteilungsmaßstäbe sollen mit der Novelle auf Niedersachsen übertragen werden, um eine mit dem Bundesrecht konforme Ausstattung der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs mit den notwendigen Finanzmitteln zu ermöglichen. Aufgabenträger sind die Landesnahverkehrsgesellschaft, die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig.
Bisherige Grundlage für die Verteilung der Mittel, die für die Finanzierung des Nahverkehrsangebotes auf der Schiene bereitgestellt wurden, war das Bedienangebot nach dem Fahrplan 1993/1994. Durch die Novelle des Bundes wird für die Verteilung der Regionalisierungsmittel neben dem Mengengerüst des Fahrplanangebotes 2001/2002 als quantitatives Kriterium erstmals auch eine Mindestnachfrage als qualitative Bemessungsgrundlage eingeführt.
Alle Bundesländer haben die neue Mittelverteilung gebilligt. Mit der Novelle unseres Nahverkehrsgesetzes ziehen wir im Lande nach und erklären die Anwendung der durch das Regionalisierungsgesetz vorgegebenen Berechnungskriterien für die niedersächsischen Aufgabenträger für verbindlich.
Gleichzeitig wollen wir das Nahverkehrsgesetz aus den Erkenntnissen, die wir seit 1996 in der Praxis gewonnen haben, fortentwickeln. Beispielhaft nenne ich, dass wir erstmals den Landkreisen als Träger des straßengebundenen ÖPNV Mittel zur freien Verwendung im Rahmen der Zweckbestimmung zur Verfügung stellen wollen. Vorgesehen ist eine jährliche Pauschalförderung in Höhe von 7,5 % der Mittel nach § 8 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes. Das werden im Jahre 2005 rund 16,2 Millionen Euro sein. Natürlich - wie das immer so ist - sagen alle diejenigen, die begünstigt werden, dies sei zu wenig Geld. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Landkreise Mittel in dieser Form bisher überhaupt nicht erhalten haben und ihnen nunmehr die Mittel zur zweckorientierten, aber eben eigenständigen Verwendung überlassen werden sollen. Es handelt sich insoweit um zusätzliche Finanzmittel zugunsten der Landkreise. Eine Erhöhung dieses Mittelansatzes ginge zulasten der anderen Investitionen im räumlich übergreifenden ÖPNV.
Zwei Konsequenzen will ich hier besonders nennen: Mit der Förderung wird die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Landkreise gestärkt. Dies entspricht den Zielen der Verwaltungsreform. Stichworte sind in diesem Zusammenhang u. a. „Vor-Ort-Entscheidung“ und „Keine Bewilligung von kleinen Projekten durch das Land“. Den Landkreisen werden also verstärkt Handlungsspielräume eröffnet. Die Ersten, die von dieser Regelung profitieren, sind übrigens die Landkreise Stade, Harburg und Lüneburg, die schon vor kurzem die Verbunderweiterung mit Hamburg zum Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres beschlossen haben. Die Landkreise haben diese Mittel ab 2005 eingeplant, um daraus ihren Anteil an der Verbunderweiterung finanzieren zu können.
Mit dem Programm „Niedersachsen ist am Zug“ ist die Landesregierung dabei, einen attraktiven Schienenpersonennahverkehr erfolgreich auf den Weg zu bringen. Die damit verbundenen Investitionen in Infrastruktur, Fahrzeuge und Bahnhöfe haben spürbar zu einer Attraktivitäts- und Nachfragesteigerung geführt. Zur weiteren Verbesserung ist eine Optimierung der Vernetzung zwischen Bahn und Bus als zentraler Aspekt eines weiterentwickelten attraktiven Nahverkehrs notwendig. Diesem weiteren Schwerpunkt wird mit der Ausweisung von eigenen Mitteln für die Träger des straßengebundenen ÖPNV Rechnung getragen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch die Revision des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Nahverkehrs vom 26. Juni 2004 - kurz auch Regionalisierungsgesetz oder RegG genannt - wurden neue Maßstäbe bei der Verteilung der Bundesmittel zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Um eine dem Bundesrecht konforme Ausstattung der Aufgabenträger im Land mit den notwendigen Finanzmitteln zu ermöglichen, sind die im Regionalisierungsgesetz formulierten Berechnungsgrundlagen zwingend in Landesrecht zu übernehmen. Die Vertei
lung der Finanzmittel durch das Land bestimmt sich nach § 8 RegG. Die Mittel verteilen sich zum einen auf die Durchführung im Schienenpersonennahverkehr - kurz SPNV - und zum anderen auf die Verbesserung im öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV.
In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit für den SPNV bei der Landesnahverkehrsgesellschaft, für den straßengebundenen ÖPNV und den Fährverkehr bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ausnahmen bilden der Zweckverband Großraum Braunschweig und die Region Hannover. Diese sind für den straßen- und schienengebundenen ÖPNV zuständig.
Im Zuge der Novellierung des Nahverkehrsgesetzes soll auch dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände nach zum Teil pauschalierter Zuweisung der Mittel entsprochen werden. Im Durchschnitt wird jeder Landkreis 500 000 Euro erhalten. Dies entspricht 7,5 % der § 8-Abs. 2-Mittel. Dies wird positive Auswirkungen auf den ländlichen Raum haben. Mit den Pauschalmitteln erhalten die Landkreise außerhalb der verdichteten Siedlungsbereiche zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Verkehrsangebote des straßengebundenen ÖPNV.
Im Bereich der Finanzierung des SPNV spiegelt sich in den Verteilungskriterien die spezifische Bedeutung des ländlichen Raumes wider und ermöglicht gezielte Verbesserungen der Angebotsstrukturen. Die Pauschalierung ist auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sinnvoll.
Während das ursprüngliche Regionalisierungsgesetz ausschließlich das Mengenkriterium der Verkehrsleistung nach dem Fahrplan 1993/1994 zugrunde legte, wurden durch die Revision neue Ziele formuliert. Neben dem Mengenkriterium - Fahrplan 2001/2002 - wird auch das Qualitätskriterium des bedarfsgerechten Grundangebots im Schienenpersonennahverkehr als Berechnungsgrundlage für die Aufteilung der Mittel auf die Länder eingeführt. Neben der rechtlich notwendigen Umsetzung in das Landesrecht soll in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes an die aus der Praxis gewonnenen Erkenntnisse erfolgen. Darüber hinaus ermöglicht die Novellierung eine Weiterent
Herr Heineking, machen Sie bitte einmal eine kurze Pause. - Meine Damen und Herren, ich finde es dem Kollegen gegenüber ausgesprochen unfair, diesen Lautstärkepegel fortzuführen. Zu dieser späten Stunde ist es ohnehin schwer genug, sich hier noch Gehör zu verschaffen. Ich bitte also um etwas mehr Ruhe.
Vielen Dank. - Im Juli und August 2004 wurden Verbandsanhörungen durchgeführt. Soweit den Vorschlägen nicht gefolgt wurde, werden diese in den Ausführungen zu den jeweiligen Regelungen behandelt.
Zu den positiven Auswirkungen auf den ländlichen Raum, den Gestaltungsmöglichkeiten durch die Landkreise und den Verwaltungsvereinfachungen bei der Pauschalierung kommt ein weiterer Vorteil: Durch das Gesetz kommen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen auf das Land oder die Gemeinden zu. Die erstmals eingestellten Pauschalmittel für die Träger des straßengebundenen ÖPNV betragen im Jahr 2005 16,18 Millionen Euro. Ein von den Trägern geforderter höherer Mittelansatz ist nicht vertretbar, da die Finanzmittel durch vertragliche Verpflichtungen Investitionsvereinbarungen mit der DB AG und notwendige Haushaltsumschichtungen stark eingeschränkt sind.
Nicht mit einbezogen wurden ursprünglich hier vorgesehene gesetzliche Regelungen zur Möglichkeit der Übertragung der Aufgabe „Trägerschaft für den ÖPNV“ an privatrechtlich organisierte Zusammenschlüsse von Landkreisen wegen grundsätzlicher kommunalrechtlicher Bedenken.