Protokoll der Sitzung vom 28.10.2004

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Langhans von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen:

„Mit Sorge verfolgen wir die Politik der Landesregierung, Flüchtlinge immer stärker in zentralen Aufnahmestellen zu isolieren. Statt den Aufforderungen des Landesrechnungshofs Folge zu leisten und angesichts drastisch zurückgegangener Flüchtlingszahlen die zentralen Unterbringungskapazitäten abzubauen, hat die Landesregierung vielmehr eine verstärkte Unterbringung von Flüchtlingen in der Landesaufnahmestelle (LASt) Bramsche (e- hemaliges Grenzdurchgangslager) beschlossen und umgesetzt.“

Dieses Zitat stammt aus dem Memorandum zur Asyl- und Flüchtlingspolitik der Niedersächsischen

Landesregierung. Unterzeichner sind der Niedersächsische Flüchtlingsrat, die AWO, das Deutsche Rote Kreuz, die Caritas, das Diakonische Werk, die Jüdische Wohlfahrt und der Paritätische Verband Niedersachsen.

(Vizepräsidentin Silva Seeler über- nimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, wir teilen die Sorge dieser Unterzeichner. Offensichtlich ist es erklärtes Ziel der Niedersächsischen Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen der CDU und der FDP, möglichst viele Asylbewerber während der gesamten Dauer ihres Asylverfahrens zu isolieren und wegzusperren. Das wird im Übrigen auch in der Stellungnahme des Innenministers zu diesem Memorandum deutlich.

Meine Damen und Herren, auch der im Memorandum ausgeführten Befürchtung, Bramsche werde sich zu einem Ausreisezentrum etablieren, wird nicht widersprochen. Im Gegenteil: Man hofft, mit erhöhtem Druck Asylbegehrende zu bewegen, Niedersachsen möglichst schnell zu verlassen. Diese Rechnung, meine Damen und Herren von CDU und FDP, wird nicht aufgehen. Konkrete Zahlen sprechen dagegen. Im Jahre 2003 sind von 250 Asylbewerbern in Bramsche 19 freiwillig ausgereist. 117 Personen wurden auf die Kommunen verteilt, und 84 verschwanden in die Illegalität.

In der gestrigen Haushaltsdebatte haben Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, noch einmal wortreich die Notwendigkeit des Sparens propagiert. Dass es aber auch ganz anders geht und dass Ihre Sparmaßnahmen und Ihr Sparwille dort aufhören, wo ideologische Gründe - wir haben gerade eben sehr viel über Ideologie gehört - Vorrang haben, zeigt sich auch in dieser Situation. Auch mit einer besseren Auslastung des Lagers Bramsche bleibt die frühzeitige dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern in den Kommunen erheblich kostengünstiger als die Unterbringung in zentralen Einrichtungen. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen sind, die Freunde und Verwandte zurückgelassen haben, die Kriege, Verfolgung, Inhaftierung und Folter hinter sich haben, haben allein aus humanitären Gründen Anspruch auf ein einigermaßen normales Leben. Und das heißt nicht: Jahrelanges Wohnen in beengten Räumen - Familien mit Kindern leben in Bramsche in einem Raum und jahrelanges Leben mit begrenzter Bewegungsfreiheit, mit eingeschränkter Privatsphäre

und in unfreiwilliger Gemeinschaft mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und Sprache. Das mag für einen kurzen Zeitraum noch gehen, aber für einen langen Zeitraum ist das entwürdigend und inhuman.

Meine Damen und Herren, ich will noch einen letzten Punkt ansprechen, der immer wieder in der Debatte aufgetaucht ist. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die einer dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern entgegensteht, auch nicht der so häufig zitierte § 53 Asylverfahrensgesetz. Er enthält keine gesetzliche Verpflichtung, dass Ausländer zwingend in einer Gemeinschaftsunterkunft leben müssen. Thüringen bringt seine Flüchtlinge seit 1996 dezentral unter. Ebenso wenig ergibt sich aus dem Asylverfahrensgesetz eine Bestandsgarantie für errichtete Gemeinschaftsunterkünfte. Länder und Gemeinden sind nicht verpflichtet, bestehende Gemeinschaftsunterkünfte zu erhalten.

Frau Langhans, Sie müssen zum Schluss kommen.

Frau Präsidentin, dann will ich es dabei belassen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN - David McAllister [CDU]: Schwach!)

Als Nächstem erteile ich Herrn Bachmann von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Sache ist den Argumenten der Kollegin Langhans nicht viel hinzuzufügen. Wir haben bereits bei der Beschlussfassung über das Aufnahmegesetz deutlich gemacht, dass der von Ihnen unverhohlen zugegebene und beabsichtigte Paradigmenwechsel zu einer Verschärfung der Handhabungen, wie sie die Kollegin Langhans eben vorgetragen hat, von uns nicht mitgetragen wird. Wir haben festzustellen, dass die Kritik des Landesrechnungshofs berechtigt formuliert wird. Zu einem Zeitpunkt, Herr Minister Schünemann, zu dem Sie für den viel wichtigeren Bereich der Integration das Netzwerk zusammensparen und zusammenkürzen, wodurch

sozialer Sprengstoff entsteht, geben Sie an dieser Stelle aus den dargestellten ideologischen Gründen Beträge für Überkapazitäten aus. Hier sind eindeutig andere Schwerpunkte zu setzen. Deswegen unterstützen wir in der Sache den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wie ich anlässlich der ersten Beratung schon deutlich gemacht habe - Sie sind über die Brücke, die wir Ihnen angeboten haben, nicht gegangen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen -, gibt es differenzierte Sichtweisen. Es gibt sicherlich Fälle, bei denen es gerechtfertigt und sinnvoll ist - z. B. in ganz aussichtslosen Verfahren oder wenn keine Familienangehörigen dazugehören; durch die dezentrale Unterbringung dürfen nicht falsche Hoffnungen geweckt werden -, wie auch in der Vergangenheit in zentralen Einrichtungen unterzubringen. Aber wenn immer zu erwarten ist - die Prozentzahlen sind ja sehr hoch -, dass es Abschiebungs- und Rückführungshindernisse gibt, ist unabhängig von der Frage der Anerkennung - insbesondere dann, wenn auch Kinder zu der Gruppe der Asylbewerberinnen und -bewerber gehören - die dezentrale Unterbringung mit frühzeitigen integrativen Maßnahmen sinnvoll. Das war immer unsere Politik, die Heiner Bartling und auch Gerhard Glogowski verantwortet haben. An dieser Stelle ist es ein Schnellschuss, liebe Kollegin Langhans, vor einem Prüfverfahren bereits explizit über die Aufgabe einer der Einrichtungen beschließen zu wollen. Wäre in Ihrem Antrag nicht explizit die Schließung von Bramsche enthalten, wäre dieser Antrag zustimmungsfähig. Das haben wir auch im federführenden Innenausschuss deutlich gemacht.

Wir werden uns heute der Stimme enthalten, weil der Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“, nachdem das Aufnahmegesetz Rechtskraft hat, genau den richtigen Weg geht. Wenn Sie diesen Entschließungsantrag auch in der Sache ablehnen, dann verstehe ich die Doppelzüngigkeit nicht. Insofern hätte ich natürlich gerne nach der Kollegin Ross-Luttmann gesprochen, die gleich sicherlich so argumentieren wird. Denn im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ haben Sie einstimmig den Bedenken des Landesrechnungshofs entsprochen und einen Prüfauftrag an die Landesregierung erteilt, die Überkapazitäten, die ganz offensichtlich aufgrund der rückläufigen Zahlen bestehen, zu überprüfen. Wenn am Ende des Prozesses Kapazitätsabbau in allen Einrichtungen angesagt ist oder wenn eine Umstruktu

rierung angesagt ist, dann ist nach einer solchen Prüfung auch der konkrete Beschluss zu fassen. Insofern verweise ich noch einmal auf das, was wir schon diskutiert haben, was nämlich der Unterschied zwischen einem Prüfauftrag und einem endgültigen Beschluss ist. Das war ja an anderer Stelle der Tagesordnung dieses Plenarabschnitts nicht allen deutlich, insbesondere in Ihrer Fraktion, Herr McAllister.

(David McAllister [CDU]: Was hab ich denn damit zu tun? Lass mich doch in Ruhe!)

Ich gehe auch davon aus, dass es nicht die Lösung zukünftiger Probleme sein kann, in Nordafrika Auffanglager einzurichten. Das sage ich in aller Deutlichkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben eine Verpflichtung für die Eventualfälle der Zukunft. Falls es aufgrund von unverantwortlichem Handeln von Menschen auf dieser Welt wieder zu Flüchtlingsströmen kommen sollte, dann sollte die Bundesrepublik Deutschland aus humanitären Gründen auch Aufnahmekapazitäten haben. Das muss man als Marge bei der Notwendigkeit des Vorhaltens von Einrichtungen berücksichtigen.

Also ganz klar: Weitestgehend Einigkeit in der Kritik und in der Bewertung der Denkschrift des Landesrechnungshofs. Aber es wäre ein Schnellschuss, Bramsche heute durch Beschluss des Landtags platt machen zu wollen. Überlegungen, welche Konsequenzen zu ziehen sind, können erst nach dem vom Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ mit Ihren Stimmen gemeinsam in Auftrag gegebenen Prüfverfahren gefasst werden. Das ist der Weg, zu dem wir stehen. Das ist ordentliche parlamentarische Beratung. Deswegen werden wir uns heute der Stimme enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster erteile ich Frau Ross-Luttmann von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, liegt dem

Landtag zur abschließenden Beratung leider nach wie vor in unveränderter Form vor. An Hinweisen, dass Ihr Antrag in weiten Teilen schon aus Rechtsgründen nicht erfolgreich sein kann, hat es in den vorangegangenen Beratungen nicht gemangelt. Sie haben - wohl aus ideologischen Gründen trotzdem unverdrossen daran festgehalten. Lassen Sie mich daher noch einmal einige Punkte zum besseren Verständnis und zur Klarstellung sagen.

Asylbewerber und Spätaussiedler werden nach wie vor von Ihnen in Unkenntnis in einem Atemzug genannt, ohne sich an deren unterschiedlichem Rechtsstatus zu orientieren. Bitte merken Sie sich für künftige Anträge: Spätaussiedler sind aufgrund ihrer deutschen Vorfahren Deutsche und haben keinen ausländerrechtlichen Status.

(Beifall bei der CDU - David McAllister [CDU]: So recherchieren die Sozial- demokraten!)

Asylbewerber, die bei uns aufgrund von Vertreibung oder Verfolgung Asyl beantragen, durchlaufen dagegen ein Anerkennungsverfahren und sind nicht deutsche Staatsangehörige. Sie fallen unter das inzwischen verabschiedete Zuwanderungsgesetz.

Zweitens. Die von Ihnen geforderte sofortige dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern ist schon aus Rechtsgründen aufgrund des Asylverfahrensgesetzes nicht möglich.

Drittens. Sie wollen Flüchtlinge, Menschen, die Asyl begehren, und jüdische Emigranten sofort dezentral unterbringen, um auf diese Weise vermeintlich Integrationsprozesse zu erleichtern. Auch hier stellt sich für mich die Frage, ob es einem ausländischen Mitbürger gegenüber überhaupt zu verantworten ist, ihn in Deutschland schon einzugliedern, solange noch gar nicht feststeht, ob er überhaupt in Deutschland bleiben kann. Wir helfen ihm somit nicht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Von daher sollten wir solche Integrationsprozesse nicht auf die ausländischen Mitbürger ausdehnen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind oder wenigstens Aussicht auf Erfolg haben. Anders verhält es sich bei Ausländern, deren Aufenthalt rechtmäßig und von langer Dauer ist. Denen müssen wir doch die Integration erleichtern und sie fördern. Dies ist ein wichtiges Anliegen der

Landesregierung und der sie unterstützenden Fraktionen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Sprachunterricht im vorschulischen Bereich sowie an den von dieser Landesregierung eingeführten Islam-Unterricht an einigen Grundschulen in deutscher Sprache.

Viertens. Die von Ihnen geforderte Schließung von Bramsche wäre ein fataler Fehler und ist von dieser Landesregierung daher zu Recht nicht gewollt. Gegen die Schließung sprechen auch schon rechtliche Gründe. Aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben sind die Bundesländer verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender Einrichtungen vorzuhalten, um auch auf Flüchtlingsströme vorbereitet zu sein. Dieser Verpflichtung kommt das Land Niedersachsen nach. Ich gebe Ihnen zwar ausdrücklich Recht, dass die Zahl der Asylbewerber zurzeit rückläufig ist. Da aber niemand vorhersagen kann, ob diese Entwicklung rückläufiger Zahlen weiterhin anhalten wird oder ob Deutschland in Zukunft nicht doch noch mit höheren Zugangszahlen rechnen muss, können wir Bramsche nicht schließen. Das wäre ein völlig falscher Ansatz und verhängnisvoll. Genau das Gegenteil ist richtig. Wir benötigen weiterhin zentrale Gemeinschaftsunterkünfte, auch und gerade in Bramsche, aber mit einer Neuausrichtung.

Diese Landesregierung hat daher bereits auf rückläufige Asylbewerberzahlen reagiert und eine Neuausrichtung des Aufnahmewesens für Flüchtlinge beschlossen, was auch eine Neukonzeptionierung für Bramsche beinhaltet. In Bramsche werden seit dem 31. März 2004 vornehmlich Asylbewerber untergebracht, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden ist und die deshalb oder auch aus anderen Gründen zur Ausreise verpflichtet sind und daher wieder in ihr Heimatland zurückkehren müssen. Die Bereisung, die wir am 2. Juni 2004 gemeinsam mit allen Mitgliedern des Innenausschusses gemacht haben, hat uns allen gezeigt, dass die Konzeption der Landesregierung für die Außenstelle Bramsche der Zentralen Anlaufstelle Oldenburg überzeugend ist und die dort untergebrachten Flüchtlinge von ihr erheblich profitieren.

Meine Damen und Herren von den Grünen, obwohl wir Bramsche besichtigt haben und uns vom Gegenteil überzeugen konnten, halten Sie gleichwohl weiterhin an Ihrer Aussage fest, die zentrale Unterbringung sei inhuman. Das ist für mich völlig unverständlich, erklärt sich aber vielleicht daraus, dass ein Vertreter der Grünen aus dem Innenaus

schuss nicht die ganze Zeit dabei war und deshalb vielleicht auch keine eigenen Erkenntnisse hat. Ansonsten ist Ihre starre Haltung nicht erklärlich. Wir konnten uns doch in Bramsche von der guten Unterbringung der Menschen, von der Versorgung und der guten Betreuung überzeugen. Gerade die Rückkehrberatung und die Information über Hilfen bei der Rückkehr können doch am besten zentral erfolgen. Hier erfahren die Betroffenen am besten, welche Möglichkeiten es zur Förderung der freiwilligen Rückkehr gibt. Hier kann jederzeit zentral in Ruhe und umfassend qualifiziert und effizient beraten werden, was bei einer dezentralen Unterbringung nur bedingt möglich wäre.

Aber auch aus einem weiteren Grund war eine Neuausrichtung für Bramsche erforderlich: Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass auch Gemeinschaftsunterkünfte wirtschaftlich geführt werden müssen. Auch dieser Bereich kann und darf daher nicht dem Haushaltskonsolidierungsdruck entzogen werden.

Auf der Grundlage der gestern verabschiedeten Artikelgesetze zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen sind die Zuständigkeiten der Zentralen Anlaufstellen in Braunschweig und Oldenburg mit der Außenstelle Bramsche neu geordnet worden. Meine Damen und Herren, das ist ein Prozess, den wir auch weiter beobachten werden.

Für mich hat die Beratung im Innenausschuss deutlich gezeigt, dass Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der Ausländer- und Asylpolitik allein althergebrachten ideologischen Aspekten anhängen und leider in dieser Frage auch beratungsresistent sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die CDU-Fraktion wird daher Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nächster Redner ist Herr Bode von der FDPFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen geht es in Wirklichkeit nicht um die Frage der Landeseinrichtung in Bramsche. Tatsächlich geht es bei dem

Antrag der Grünen um eine Grundsatzfrage, nämlich um die Frage: Wie verfährt das Land Niedersachsen mit Menschen, die hier bei uns einen Asylantrag stellen? - Wenn man diese Frage stellt, muss man auch einmal die Fakten berücksichtigen.

Der erste und wichtigste Fakt ist, dass die Zahl der Asylsuchenden stark rückläufig ist. Dieser Trend wird sich - das zeigen alle Voraussagen - durch das neue Zuwanderungsgesetz noch verstärken. Das heißt, der Rückgang wird noch stärker sein. Gerade angesichts dieser stark sinkenden Asylbewerberzahlen ist es doch nur vernünftig, auch aus finanziellen Gründen zuerst die ohnehin vorhandenen landeseigenen Kapazitäten voll auszuschöpfen, bevor man die Kommunen in die Pflicht nehmen muss, weil man keine anderen Kapazitäten auf Landesebene findet. Das ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Der Haushalt lässt hier keine andere Alternative zu, als nach strengen wirtschaftlichen Fakten zu verfahren.