Zusammenfassend betone ich nochmals, dass die Kommission keinen Anlass zur Einleitung eines Verfahrens haben wird. Und wenn, dann wäre dieses Verfahren auch nicht erfolgreich.
Nun zu weiteren Faktenklarstellungen. Auch die Behauptung des Bundesumweltministers Trittin, durch die Nichtmeldung von Weser und Ems hätten wir dort faktische FFH-Gebiete, in denen keine baulichen Aktivitäten durchgeführt werden dürften, ist falsch. In potenziellen FFH-Gebieten können die bestehenden Verbote über eine Ausnahme in Form der so genannten FFH-Verträglichkeitsprüfung, die klar geregelt ist, überwunden werden. Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 5. März 2003 ausgeführt, dass, wenn ein potenzielles FFH-Gebiet gegeben ist, „die Zulässigkeit eines dieses Gebiet berührenden Straßenbauvorhabens an den Anforderungen des Artikel 6 Abs. 3 und 4 der FFH-Richtlinie zu messen“ ist. Es kann eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, durch die beim Vorliegen überwiegend öffentlicher Interessen ein das Gebiet beeinträchtigendes Projekt zugelassen werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so weit das oberste deutsche Verwaltungsgericht. Sehen Sie mir nach, dass die Rechtsauffassung des Ge
richts für mich einen anderen Stellenwert hat als die nur politisch bedingten Aussagen des Bundesumweltministers.
Hieraus ergibt sich eindeutig, dass für Weser und Ems, selbst wenn sie potenzielle FFH-Gebiete wären, beeinträchtigende Maßnahmen im öffentlichen Interesse zugelassen werden können.
Vermutlich verwechselt Herr Trittin hier die FFHRichtlinie mit der Vogelschutzrichtlinie. Für die so genannten faktischen Vogelschutzgebiete hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Ausnahme mittels Verträglichkeitsprüfung unzulässig ist. Die Unterscheidung ergibt sich aus einer unterschiedlichen Systematik der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie, die ich Ihnen gerne noch erläutern kann; ich habe die Richtlinie dabei und kann Ihnen ganz klar erklären, warum das anders zu betrachten ist. Dem Bundesumweltminister sollten diese rechtlichen Unterschiede eigentlich schon geläufig sein. Wenn er solche harschen Vorwürfe erhebt, dann sollte er sich vorher besser beraten lassen. Insbesondere Sie, Frau Steiner und meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, haben gestern hier im Hause die Kompetenzfrage gestellt. Diese Dringliche Anfrage zeigt, dass Sie sich selbst besser hätten informieren müssen.
Sie müssen, auch wenn Sie das immer für sich in Anspruch nehmen, grundlegende Dinge auseinander halten können.
Abschließend möchte ich nochmals feststellen, dass das Land den vereinbarten Zeitplan für die FFH-Nachmeldungen eingehalten hat. Damit herrscht endlich Rechtssicherheit, und die Menschen können sich diesbezüglich, bei allem, was Sie vorhaben und planen, auf klare Verhältnisse einstellen. - Ich danke Ihnen.
Herr Minister, die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat 14 Abgeordnete veranlasst, sich zu Nachfragen zu melden. Ich nenne sie im Einzelnen, um sicherzugehen, dass wir niemanden ver
gessen haben: Frau Janssen-Kucz, Herr Meihsies, Herr Dr. Lennartz, Frau Langhans, Herr Klein, Frau Polat, Herr Janßen, Herr Briese, Frau Korter, Herr Dürr, Frau Helmhold, Herr Behr, Herr Haase und Herr Wenzel.
Herr Minister, Sie hatten von 11 % gemeldeter Landesfläche gesprochen. Vielleicht sollten wir, wenn Sie schon von Kompetenz reden, darüber sprechen, was Sie mit 11 % gemeint haben. Landfläche oder die Gesamtfläche? Das Land Niedersachsen hat nämlich nur 7 % gemeldet. Haben Sie gleich 4 % Wattenmeer und Wasser draufgeschlagen, womit Sie dann als recht großzügig dastehen?
Ich möchte die Frage etwas erweitern. Die Niederlande, die über eine ähnliche Struktur verfügen, haben 11 % Landfläche gemeldet. Haben wir weniger anzubieten als die Niederlande?
(Dr. Philipp Rösler [FDP]: Das waren zehn Fragen, such dir eine aus! - Ge- genruf von Karl-Heinz Klare [CDU]: Ich habe keine einzige Frage verstan- den! - Unruhe)
Die Fragestellerin hat einen Anspruch darauf, dass sie eine Antwort bekommt. Wenn Sie alle ruhig sind, kann sie die Antwort auch verstehen. - Herr Minister, bitte fahren Sie fort!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, ich habe in meinen Ausführungen klar und deutlich gesagt: Das sind 11,6 % der Landesfläche. Ich finde es schon erstaunlich, dass Sie das niedersächsische Wattenmeer, diesen einzigartigen Lebensraum, den es in Europa und der Welt kein zweites Mal gibt, nicht in diese Fläche mit einbeziehen, sondern sagen: Das interessiert uns im Prinzip nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Bericht des Weser-Kuriers vom 17. März dieses Jahres wird Umweltminister Sander mit den Worten zitiert: Es kann nicht sein, dass FFHMeldungen dazu führen, dass wirtschaftliche Entwicklungen verhindert werden.
Vor dem Hintergrund dieses Zitates frage ich die Landesregierung: In welchen Landesteilen Niedersachsens gibt es Agrarwüsten?
Zweitens frage ich, ob die Landesregierung konkrete Projekte als Beispiele dafür benennen kann, dass die FFH-Richtlinie zu einem wirtschaftlichen Niedergang im Land geführt hat.
Herr Präsident! Herr Kollege, Sie haben richtig zitiert. Da wir vorsorgend und in die Zukunft gerichtet handeln, können wir uns eine Politik, wie Sie sie in Berlin „vorzüglich“ betreiben, mit der Sie Arbeitsplätze vernichten, nicht leisten. Vielmehr müssen wir immer wieder darauf achten, dass Ökologie, Ökonomie und die sozialen Belange der Menschen zusammengehören. Das heißt, auch im Umweltbe
Ich bin froh, dass wir in unserem Land noch keine Agrarwüsten haben. Wenn Ihre Politik auf Bundesebene so weiter betrieben wird, könnte das aber eines Tages der Fall sein.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von den GRÜNEN: Die Frage nach den Projekten ist nicht beant- wortet!)
Meine Damen und Herren, das Präsidium ist nicht dafür verantwortlich und hat auch nicht zu bewerten, ob die Frage beantwortet ist oder nicht. Wir haben die Sitzung zu leiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Vereinbarung existiert zwischen ihr und der EU-Kommission, die es ermöglicht, dass - ausweislich des Protokolls vom Januar 2004 - bereits im November des vergangenen Jahres von der Kommission für geeignet erklärte Gebiete in Niedersachsen von der Niedersächsischen Landesregierung aus dem Katalog der Anmeldungen gestrichen werden konnten?
Herr Präsident! Herr Kollege Lennartz, das ist relativ einfach zu beantworten. Zu jenem Zeitpunkt ging es lediglich um Suchräume, die wir in das öffentliche Verfahren gegeben hatten. Erst jetzt können Sie von Nachmeldungen, von Gebieten sprechen. Das ist der Unterschied. Sie haben nicht begriffen, dass wir zunächst Suchräume vorgestellt und mit den Betroffenen in der Fläche erörtert haben. Erst nachdem wir fachlich davon überzeugt waren, dass es richtig ist, haben wir die Flächen gemeldet.
Das Gebiet Heiden bei Unterlüß ist mit in das öffentliche Beteiligungsverfahren aufgenommen worden. Die Liste für dieses Gebiet enthielt gute, hervorragende Biotope. Jetzt ist das Gebiet wieder herausgenommen worden, und zwar, wie man einer Pressemitteilung entnehmen konnte, aufgrund der Intervention der Firma Rheinmetall.
Ich würde von Ihnen gern wissen, ob Sie dieser Firma bereits mitgeteilt haben - das ist auch im Hinblick auf die Ausführungen, die Sie gerade gemacht haben, nicht ganz uninteressant -, dass dieses Gebiet zum EU-Vogelschutzgebiet erklärt worden ist, womit es auch in das Natura-2000-Schutzgebietssystem fällt. Warum können Sie es vor diesem Hintergrund nicht als FFH-Gebiet melden, wenn doch, wie Sie hier eben ausgeführt haben, die Vogelschutzgebiete wesentlich strengeren Richtlinien unterliegen als die FFH-Gebiete?