eine Sache; aber man muss auch praktisch vor Ort etwas tun. Voraussetzung ist, dass die Flächen von Saatgutzüchtern und -vermehrern optimal vor gentechnischen Verunreinigungen geschützt werden.
Meine Damen und Herren, in Niedersachsen sind das vor allem die Flächen für die Produktion von Rapssaatgut, das besonders gefährdet ist. Sie konnten in den vergangenen Tagen lesen, dass es aufgrund von saarländischen Untersuchungen Probleme mit niedersächsischem Rapssaatgut gegeben hat, das nahe der Nachweisgrenze verunreinigt war. Sie wissen, dass es inzwischen auch wissenschaftliche Meinungen gibt, die Raps für nicht koexistenzfähig halten, weil das Auskreuzungsverhalten nicht in den Griff zu bekommen sei: Bienen und Wind halten sich nun einmal nicht an Abstandsregeln. Trotzdem sollten wir das Mögliche tun, was wir tun können. Grundsätzlich sieht das EU-Regelwerk behördlich verordnete gentechnikfreie Gebiete nicht vor, obwohl wir natürlich mit Interesse zur Kenntnis genommen haben, dass es französische Verwaltungsgerichte gibt, die einem Bürgermeister Recht gegeben haben, der den Anbau von Genmais in seiner Gemeinde im Umkreis von drei Kilometern zum Schutz der örtlichen Biolandwirtschaft verboten hat. Das ist vorbildlich, kann ich dazu nur sagen.
Nun gibt es aber im geltenden Saatgutrecht durchaus bereits ein Instrumentarium, Saatgutflächen vor unerwünschten Beeinflussungen zu schützen. Das geschieht durch die Ausweisung entsprechender Schutzgebiete mit in diesem Zusammenhang erteilten Auflagen. Diese Möglichkeit wird z. B. noch in Baden-Württemberg zur Qualitätssicherung der dortigen Saatgutproduktion von Mais praktiziert. Sie hat in den letzten Jahren an Bedeutung verloren, könnte aber durch einen stärkeren Genanbau neue Bedeutung erlangen.
Wir möchten, dass die Landesregierung sich präventiv mit diesem Problem befasst, bevor ein faktischer Handlungsdruck vor Ort entsteht. Wir möchten, dass die Landesregierung prüft, ob das bestehende Instrumentarium des Saatgutverkehrsgesetzes geeignet und anwendbar ist, die niedersächsischen Saatgutflächen ausreichend zu schützen. Wir sind der Meinung, dass gegebenenfalls auch Veränderungen am geltenden Recht
erwogen werden müssen, um eine saubere Saatguterzeugung in Niedersachsen - und natürlich nicht nur dort - nachhaltig zu sichern. Wir hoffen, dass wir in den gemeinsamen Beratungen im Ausschuss diesbezüglich eine akzeptable und praktikable Lösung finden. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Klein. - Von der CDUFraktion erteile ich nunmehr Herrn Stünkel das Wort. Bitte schön, Herr Stünkel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mal wieder sind wir bei dem Lieblingsthema der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: der grünen Gentechnik. Mal wieder stehen wir kopfschüttelnd vor einem neuen Versuch, zukunftsträchtige Technologien aus Niedersachsen zu verbannen. Mal wieder wird hier über einen Umweg eine Möglichkeit gesucht, die Einführung der grünen Gentechnik nicht nur zu erschweren, sondern unmöglich zu machen. Immer wieder ist es das gleiche Prinzip: Ein Schutzziel, das allgemein anerkannt wird, wird herangezogen und zum Anlass genommen, weitere Einschränkungen bei der grünen Gentechnik vorzunehmen. Die Schärfe des Gentechnikgesetzes, das in den letzten Tagen mit den Stimmen der zuletzt auf Linie gebrachten Länder MecklenburgVorpommern und Rheinland-Pfalz von der Bundesregierung durchgezogen wird, reicht Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, wohl immer noch nicht aus. Es reicht immer noch nicht, dass wir hier die Entwicklung einer Technologie behindern, die in Niedersachsen einen guten Anfangsstart hatte und auf die in Niedersachsen viele Forscher und Firmen gesetzt haben. Denken wir nur an die mittelständischen Unternehmen wie die KWS, an Strube-Dieckmann und an das amerikanische Unternehmen Pioneer, die bewusst unser Bundesland als Sitz für ihre Tochter in Europa gesucht haben, die hier Arbeitsplätze schaffen und hier Steuern zahlen. Der Transfer von Arbeitsplätzen raus aus Niedersachsen und raus aus Deutschland wird nur eine der Folgen der restriktiven Politik im Bereich der grünen Gentechnik sein.
land sein. Diese Entwicklung hat bereits eingesetzt. Viele unserer klügsten Wissenschaftler im Bereich der grünen Gentechnik werden wir hier nicht mehr halten können, wenn sie nicht schon längst einen anderen Arbeitsplatz außerhalb von Niedersachsen haben. In diesem Zusammenhang klingen die Worte des Kanzlers aus den letzten Tagen schon etwas verwirrend: Ein Umdenken sei in Deutschland bei der Gentechnik notwendig, diese Technologie sei zukunftsträchtig. - Wenn nicht einmal die Grünen als Politikpartner der SPD diese Worte beherzigen, wer denn sonst?
Nun möchte ich wieder zu dem Entschließungsantrag zurückkommen. Natürlich brauchen wir einwandfreies Saatgut und auch die Möglichkeit, gentechnisch verändertes Saatgut von konventionellem Saatgut zu trennen. Niemand weiß das besser als die von den Grünen ständig diffamierten niedersächsischen Saatgutfirmen. Aber dafür gibt es andere Wege als das von Ihnen geforderte Konzept geschlossener Anbaugebiete. Das, was Sie fordern, bedeutet nur mehr Bürokratie, wie langjährige Erfahrungen mit geschlossenen Anbaugebieten zeigen. Das kann ja wohl nicht Ihr Ziel sein. Jedenfalls reden Sie von den Grünen sonst immer vehement dagegen. Aber vielleicht ist mehr Bürokratie ja doch Ihr Ziel. Erfahrungen mit aufgeblähten Gesetzen, Erlassen und Verordnungen zur Verhinderung von Zukunftstechnologien, wie die grüne Gentechnik, haben die Grünen bundesweit schon seit Jahrzehnten. Sie verhindern das. Der Schutz des Saatgutes ist notwendig, aber nicht durch die staatliche Ausweisung geschlossener nichtgentechnischer Anbaugebiete.
In Ihrem Antrag sprechen Sie von einem neuartigen Problem. Ich muss Ihnen dann sagen: Hierzu gibt es schon Forschung, und die ersten Ergebnisse liegen vor. Die Auswertung des Praxisanbaus wird zeigen, ob sich die bisherigen Ergebnisse aus kleinflächigen Versuchen und die Anbauerfahrungen aus anderen Ländern unter den landwirtschaftlichen Bedingungen in Deutschland bestätigen.
Das spanische IRTA-Institut hat im Rahmen von Anbauversuchen festgestellt, dass bei herkömmlichen Pflanzen schon in 10 m Entfernung zu einem
Feld mit Bt-Mais durchschnittlich weniger als 0,9 % GVO-Einträge auftreten. Solche Ernten wären nach geltendem EU-Recht nicht kennzeichnungspflichtig. Um sicherzustellen, dass der Schwellenwert von 0,9 % nicht überschritten wird und somit keine Kennzeichnung notwendig ist, empfiehlt das IRTA-Institut beim Anbau von Bt-Mais einen Abstand von 25 m zu konventionellen Maisfeldern bzw. den Anbau von vier Reihen konventionellem Mais als Pufferzone zwischen den unterschiedlichen Kulturen.
In den USA, wo Landwirte seit Jahren großflächig transgene Pflanzen anbauen, gibt es keine allgemein gültigen Vorschriften zur Trennung von konventionellen und transgenen Ernten. Dennoch enthalten konventionelle Mais-, Soja- und Rapsprodukte bzw. entsprechende Saatgutpartien nur geringe GVO-Einträge. Einer Studie der Union of Concerned Scientists zufolge wurden zwar in über der Hälfte der untersuchten Proben GVO-Spuren gefunden, ihr Anteil lag aber in den meisten Fällen unter 1 %. Angesichts dieses Wissens sollte es auch in Deutschland möglich sein, mit vernünftigen regional und kulturartenspezifisch angepassten Anbaumaßnahmen, die an die traditionelle gute fachliche Praxis im Landbau angelehnt sind, die reibungslose Koexistenz verschiedener Anbausysteme zu gewährleisten.
Haftungsansprüche für Ertragseinbußen bei einem möglichen Überschreiten der Kennzeichnungsschwelle dürften eine seltene Ausnahme bleiben. Derzeit werden weltweit ca. 68 Millionen ha mit transgenen Pflanzen angebaut. In Europa liegt der Flächenanteil bei unter 100 000 ha. In Spanien erfolgt auf einer Fläche von ca. 30 000 ha der größte Anbau transgener Pflanzen.
Im November 2003 wurde das „De-facto-Moratorium“ für die Marktzulassung neuer gentechnisch veränderter Organismen in der EU aufgehoben. Seit Oktober 2002 ist die Freisetzungsrichtlinie - die 2001/18 EG - in Kraft. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gentechnikgesetz geht weit über diese Richtlinie hinaus. Er enthält weitere restriktivere Regelungen. Die EU sieht das im Übrigen genauso und hat nicht ohne Grund eine lange Kritikliste zum neuen Gentechnikgesetz an die Bundesregierung gerichtet.
Herr Klein, erklären Sie mir nun bitte einmal, wofür Sie Saatgut von Pflanzen brauchen, die nach Ihren
Vorstellungen und nach den Gesetzesvorgaben der Bundesregierung in unserem Land ohnehin nicht zum Anbau kommen werden.
Ich jedenfalls habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass die Grünen wenigstens einmal auf den von ihnen mitgetragenen Bundeskanzler hören und endlich anfangen, sich mit den wichtigsten Problemen in Deutschland und Niedersachsen zu beschäftigen.
Eine Änderung des Saatgutrechtes erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt wenig sinnvoll. Zukünftig sollten lediglich die von der EU festgelegten Schwellenwerte mit berücksichtigt werden. Eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes ist überflüssig. Es handelt sich hier nicht um Schad- oder Quarantäneorganismen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird im Fachausschuss näher zu behandeln sein. Schon heute steht fest, dass er wirtschafts-, zukunfts- und innovationsfeindlich ist. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet eigentlich eine Selbstverständlichkeit, zu der man gegenwärtig auch gar nicht viele Worte sagen muss.
Von daher war ich von der Rede von Herrn Stünkel richtig fasziniert. Das, was er alles in diesen Antrag hineininterpretiert hat, hat mit ihm als solchem überhaupt nichts zu tun.
Wir haben in der Vergangenheit sehr häufig hier in diesem Gremium und auch im Ausschuss über Fragen der Koexistenz, der Haftung und der Schwellenwerte diskutiert. Aber all das ist nicht die oberste Priorität dieses Antrages.
sächsischen Saatzuchtflächen vor Auskreuzung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen zu entwickeln und umzusetzen - nicht mehr und nicht weniger. Ich hatte in den vergangenen Tagen den Eindruck, dass eigentlich auch CDU-Kollegen in diesem Antrag nicht mehr und nicht weniger gesehen haben und ihn genauso wie ich als eine Selbstverständlichkeit angesehen haben. Es ist auch eine ganz normale und selbstverständliche Vorgehensweise, dass dabei auch geprüft werden muss, inwiefern anhand eines Konzeptes bestehende Gesetze verändert bzw. angepasst werden müssen. Andere Länder sind da im Übrigen schon wesentlich weiter als wir.
Wir sind darauf gespannt, welche Vorschläge uns das Ministerium unterbreiten wird. Erst dann kann eine inhaltliche und möglicherweise auch kontroverse Diskussion darüber stattfinden, ob das vorgeschlagene Konzept oder Maßnahmenpaket auch tatsächlich den Schutz der Saatzuchtflächen gewährleisten kann. Dabei wird es zwischen den Fraktionen sicherlich unterschiedliche Einschätzungen geben. Dann ist auch die Auseinandersetzung angesagt. Von daher könnten wir unserer Meinung nach sofort über den Antrag abstimmen. Aber das obliegt natürlich dem Antragsteller.
Bedauerlich ist - das muss ich doch noch einmal erwähnen -, dass das Gentechnikgesetz im Bundesrat noch immer blockiert wird und dass es auf EU-Ebene noch immer nicht zur Festlegung der Schwellenwerte für Saatgut gekommen ist. Das führt zu Verunsicherungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei den Landwirten und bei der Industrie. Das löst aber nicht die Frage nach einem Konzept. Von daher entbindet diese bisher unbefriedigende Situation die Landesregierung nicht davon, Vorsorge zu treffen. Deshalb sind wir darauf gespannt, wie das Konzept und die Vorschläge von Herrn Minister Ehlen aussehen werden.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Stief-Kreihe und Herr Kollege Klein, zunächst ein Wort zum Gentechnikgesetz,
bevor ich auf den Antrag eingehe. Ich wundere mich, dass Sie sich wundern. Das muss ich einmal ganz ehrlich sagen.
Dass das Gentechnikgesetz den Bundesrat noch nicht passiert hat, liegt daran, dass es kein Gentechnikgesetz, sondern ein Gentechnikverhinderungsgesetz ist. Das ist mit der Mehrheit im Bundesrat nicht zu machen.
Herr Kollege Klein, Sie wissen, dass wir beim Thema Gentechnik diametral unterschiedlicher Auffassung sind. Das ändert sich auch nicht durch diesen Antrag. Dennoch konstatiere ich Ihnen, dass Sie mit diesem Entschließungsantrag zum Schutz der niedersächsischen Saatzuchtflächen ein Thema aufgreifen, das für die Landwirtschaft ganz wichtig und von hoher Bedeutung ist, egal übrigens, ob es um konventionelle, ökologische oder gentechnische Landwirtschaft geht. Allerdings ist das Thema Saatgut und GVO-Schwellenwerte bereits vor kurzem im Ausschuss behandelt worden, als wir uns darüber unterhalten haben, wie sinnhaft die von der EU-Kommission vorgeschlagene Höhe der Schwellenwerte ist und wie sinnhaft die von Ihnen geforderte Nachweisgrenze als GVO-Schwellenwert ist. Darüber haben wir neulich schon gesprochen. Letztendlich sind auch die Schwellenwerte, über die wir diskutiert haben, entscheidend dafür, ob wir reines Saatgut haben oder nicht. Das greifen Sie zwar in der Begründung Ihres Antrags auf, aber das ist aus meiner Sicht der stärkere Schlüssel, um reines Saatgut zu erhalten, als die von Ihnen geforderten Maßnahmen.
Herr Kollege Klein, ich stelle in Ihrem Antrag auch einen Erkenntnisgewinn gegenüber Ihrem letzten Antrag fest. Anders als in der letzten Debatte konstatieren Sie, wie auch wir es immer gesagt haben, dass es bei den verschiedenen Pflanzenarten unterschiedliche Problematiken gibt. So kann man z. B. Windbestäuber und Insektenbestäuber nicht mit Selbstbefruchtern vergleichen. Deswegen brauchen wir unserer Ansicht nach verschiedene Schwellenwerte und nicht für alle Pflanzen den gleichen Schwellenwert.
schem und transgenem Pflanzenbau, also die eigentlich von uns allen gewünschte Koexistenz, zu gewährleisten, werden bereits heute große Anstrengungen unternommen. Ich beziehe mich z. B. auf das Saatgut-Monitoring der Bundesländer. Aber auch die Saatgutunternehmen selbst haben ein großes Interesse an reinem Saatgut. Schließlich geht es um ihr ureigenes Interesse am wirtschaftlichen Handeln und eine gesunden wirtschaftlichen Grundlage. Dafür wird von den Unternehmen bereits heute sehr viel getan.