Protokoll der Sitzung vom 29.10.2004

lich gar nicht mehr, was Sie wollen. Die Angaben zur Prämienhöhe variieren zwischen 230 und 260 Euro.

(Glocke der Präsidentin)

Inzwischen kommt noch ein einkommensabhängiger Beitrag dazu, diese Beitragsbemessungsgrenze von 12,5 % auf das individuelle Einkommen. Wie passt das eigentlich zusammen? Der steuerliche Ausgleich für Geringverdiener wird mal eben so auf 40 Milliarden Euro, dann auf 25 Milliarden Euro und zuletzt, im Interview mit der Ministerin, auf 28 bis 29 Milliarden Euro veranschlagt. Aber wie das finanziert werden soll, das weiß niemand.

(Dr. Kuno Winn [CDU]: Was sagen Sie zu Herrn Metzger? - Glocke der Präsidentin)

Die 17 Milliarden Euro, die die Ministerin über die Versteuerung des dann ausbezahlten Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung einnehmen möchte, sind doch völlig auf Sand gebaut. Sie haben nämlich die Rechnung ohne die Wirte gemacht, meine Damen und Herren. Sprechen Sie doch einmal mit den Arbeitgebern, ob die ihr Wort letztendlich einhalten wollen.

Frau Kollegin, bitte kommen Sie zum Ende!

Meine Damen und Herren, der Nebel über dem so genannten Kopfprämienmodell bzw. der Kopfpauschale lichtet sich nicht, sondern wird immer dichter. Ich wünsche Ihnen viel Spaß dabei, diesen Nebel zu vertreiben, damit die Menschen in Niedersachsen und in der Bundesrepublik etwas klarer sehen. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, als federführenden Ausschuss den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und als mitberatende Ausschüsse den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu bestimmen. Wer so beschließen

möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 39: Landesregierung muss endlich vollständige FFH-Gebietsmeldungen nach Brüssel senden und Zwangsgeldzahlungen abwenden! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1349

Die Fraktionen waren übereingekommen, den Antrag ohne erste Beratung direkt an die Ausschüsse zu überweisen. Der Ältestenrat empfiehlt, den Antrag zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen dann zu

Tagesordnungspunkt 40: Erste Beratung: Landesblindengeld neu strukturieren Nachteilsausgleich erhalten - Leistungsrecht für sehbehinderte Menschen weiterentwickeln - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1354

Ich erteile Frau Helmhold das Wort zur Einbringung.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Diskussion über dieses Thema im letzten Monat habe ich versucht, Ihnen deutlich zu machen, welche verheerenden Auswirkungen die Pläne der Sozialministerin, das Blindengeld vollständig zu streichen, bei den Betroffenen haben würden. Vor dem Hintergrund der eben geführten Diskussion stellt sich mir die Frage - darauf hätte ich gerne eine Antwort -, warum es hier im Lande richtig sein soll, das Blindengeld einkommensabhängig zu gestalten, es im Bund aber rich

tig sein soll, den Krankenversicherungsbeitrag einkommensunabhängig zu gestalten. Das möchten Sie mir bitte einmal erklären!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich habe in der Diskussion im letzten Plenum auch versucht, Ihnen deutlich zu machen, dass das Landesblindengeld als Nachteilsausgleich für die Betroffenen keinesfalls Luxus, sondern lediglich die Möglichkeit zu einer halbwegs gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet.

Nach der 20-prozentigen Kürzung im vergangenen Jahr hatten die Blinden darauf vertraut, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet zu haben. Nach der Ankündigung der erneuten Kürzungspläne hatte die Ministerin den Blinden dann wenigstens zugesagt, dass über das Thema Einkommensunabhängigkeit noch einmal geredet werden könne. Leider wurde diese Zusage bis heute nicht eingelöst. Stattdessen wurden Modelle wie Härtefonds und eine Blindenstiftung aus dem Ärmel gezaubert - meiner Meinung nach Beruhigungspillen für die Öffentlichkeit, vielleicht auch für Teile der Regierungsfraktionen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Mildtätigkeit nach Gutsherrinnen- oder Gutsherrenart ist aber das Gegenteil einer emanzipatorischen Behindertenpolitik, meine Damen und Herren.

(Zustimmung von Stefan Wenzel [GRÜNE])

Ebenso wie Ihre Pläne, die blinden Menschen in Niedersachsen reihenweise zu Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern zu machen, passt das Stiftungsmodell zu einem Bild der Behinderten als Empfänger von Gaben der Armenfürsorge. Das aber lehnen die Betroffenen zu Recht ab. Sie wollen nicht zu lebenslänglichen Bittstellern werden.

Ich zitiere Ihnen aus dem Brief einer blinden Frau, gerichtet an Frau Mundlos, der allen Abgeordneten zugegangen ist und der mich sehr betroffen gemacht hat:

„Es gibt etliche Anzeichen dafür, dass wir es hier mit einem Symptom für einen schleichenden Wandel im Menschenbild einer Gesellschaft zu tun

haben, einer Gesellschaft, in der mehr und mehr auf Effektivität, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft geschaut wird. Dies geht zulasten derjenigen, die nicht oder nur in eingeschränktem Maße mithalten können. Pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen erscheinen in einem gefährlich verengten und veränderten Menschenbild, das anscheinend nur noch die Perspektive wirtschaftlicher Verwertbarkeit kennt. Da erscheinen wir blinden Menschen lediglich als Faktor finanzieller Last.“

Meine Damen und Herren, es ist schon traurig, dass eine Politik hier in Niedersachsen Menschen dazu treibt, solche Äußerungen zu machen,

(Beifall bei den GRÜNEN)

eine Politik, die sehr wenig Gesprächsbereitschaft und in Gesprächen noch weniger Bewegungsfähigkeit zeigt.

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Reglosigkeit haben wir uns entschlossen, Ihnen mit einem Vorschlag entgegenzukommen, den wir als Kompromiss zwischen den bislang bestehenden Positionen verstehen. Wir wollen nicht die Augen vor den haushaltspolitischen Notwendigkeiten verschließen und bieten Ihnen deshalb an, die Hälfte des von der Ministerin vorgesehenen Einsparvolumens beim Landesblindengeld zu realisieren. Allerdings - das ist nun der substantielle Unterschied zu Ihrem Vorschlag - wollen wir die den Betroffenen so wichtige Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Leistung erhalten.

Die Betroffenen sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Ich bitte Sie dringend, diese Tatsache nachdrücklich auf sich wirken zu lassen. Noch einmal sind die blinden Menschen in Niedersachsen bereit, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dann kommen Sie ihnen doch aber bitte wenigstens so weit entgegen, dass Sie die Funktion des Nachteilsausgleichs unangetastet lassen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir schlagen Ihnen vor, das Blindengeld nach zwei Kriterien neu zu strukturieren. Diese Kriterien orientieren sich an der Frage, wer von den Betroffenen den Nachteilsausgleich am dringendsten braucht. Es ist sicherlich

umso wichtiger, diesen Nachteilsausgleich zu haben, je jünger die Betroffenen sind und je mehr sie am gesellschaftlichen Leben und am Erwerbsleben teilhaben. Deshalb soll das Blindengeld zukünftig bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz mit einem höheren Beitrag angerechnet werden und zugleich für ältere Menschen reduziert werden.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass dieser Vorschlag aus der Not heraus entstanden ist, das sozialpolitisch Schlimmste, nämlich die vollständige Abschaffung, zu verhindern. Die Betroffenen kommen Ihnen damit außerordentlich weit entgegen und sind abermals bereit, ein großes Opfer zu erbringen.

Deshalb sollte das Ministerium schleunigst Berechnungen anstellen, um nach diesen Kriterien ein Sparvolumen von etwa 10 Millionen Euro zu realisieren, und dieses mit dem Blindenverband abstimmen. Dies böte die Chance, zu einer partnerschaftlichen und verlässlichen Sozialpolitik zurückzukehren und einen Konsens auf niedrigster Stufe herzustellen.

Gleichzeitig sollte in diesem Zusammenhang daran gearbeitet werden, das Blindengeld in die Bestimmungen des SGB IX und damit auch in das persönliche Budget zu überführen. Außerdem sollten wir alle uns perspektivisch dafür einsetzen, dass die Leistungen für behinderte Menschen in einem Bundesleistungsgesetz zusammengeführt werden. Es ist nämlich nicht nachzuvollziehen, warum blinde Menschen in den einzelnen Bundesländern völlig unterschiedliche Leistungen erhalten, die dann den Begehrlichkeiten der jeweiligen Finanzminister ausgesetzt sind, wie wir es jetzt in Niedersachsen exemplarisch beobachten können.

Das Land betätigt sich derzeit bundesweit als Vorreiter in diesem Zusammenhang. Schon jetzt liegt Niedersachsen bei der Höhe des Blindengeldes im Bundesvergleich an zwölfter Stelle. Nach den vorliegenden Plänen will es sich ja möglichst ganz davon verabschieden. Thüringen z. B hat trotz ebenfalls hoher Sparzwänge beschlossen, das Blindengeld wenigstens auf der Höhe des durchschnittlichen Blindengeldes aller Länder zu erhalten. Das sind immerhin noch 40 Euro mehr als derzeit in Niedersachsen.

Meine Damen und Herren, Frau Ministerin, ich appelliere eindringlich an Sie, jetzt in einen konstruktiven Dialog mit den Betroffenen einzutreten.

(Zuruf von der CDU: Da sind wir schon drin!)

Lassen Sie nicht zu, dass blinde Menschen 60 % des Einsparvolumens im Sozialhaushalt leisten müssen. Lassen Sie nicht zu, dass im Sozialhaushalt eine Gruppe von Betroffenen gegen die andere ausgespielt wird. Werden Sie nicht zur Vorreiterin für andere Bundesländer, das Blindengeld ebenfalls zu streichen. Sagen Sie klar und deutlich, dass in einem Haushalt mit 42 Millionen Euro freiwilliger Leistungen nicht 34 Millionen Euro eingespart werden können, wenn vom sozialen Niedersachsen noch etwas übrig bleiben soll. In diesem Punkt, meine Damen und Herren, haben Sie meine uneingeschränkte Unterstützung. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Gesine Meißner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema, über das wir gerade reden, nämlich die Streichung bzw. Reduzierung des Landesblindengeldes, bewegt sicherlich uns alle. Niedersachsen hat ein großes Haushaltsproblem, das wissen Sie alle. Es besteht eine eklatante Sparnotwendigkeit. Wir sind angetreten, um den Haushalt wieder in Ordnung bzw. in eine verfassungsmäßige Form zu bringen. Dazu sind große Anstrengungen erforderlich. Diese wollen wir alle auf jeden Fall gemeinsam tragen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das heißt, dass wir im Sozialhaushalt 34 Millionen Euro einsparen müssen. Das ist nicht leicht, das ist sogar kolossal schwer, und ich persönlich tue mich damit auch schwer. Aber wenn so wenig Geld zur Verfügung steht, dann muss nun wirklich alles auf den Prüfstand gestellt werden, was überhaupt auf den Prüfstand gestellt werden kann. Das heißt, wir müssen auch überlegen, wie man nach sozialhilferechtlichen Möglichkeiten das wenige uns zur Verfügung stehende Geld möglichst gerecht verteilen kann.

Zurück zu dem, was Sie, Frau Helmhold, gerade sagten. Sie sagten, Sie möchten das SGB IX von seiner Ausrichtung her ändern. Sie hätten auf Bun

desebene die Möglichkeit gehabt, das SGB IX als Nachteilsausgleichsgesetz abzufassen. Genau das ist aber nicht passiert. Die rot-grüne Bundesregierung weiß wahrscheinlich auch, warum sie es nicht gemacht hat.