desebene die Möglichkeit gehabt, das SGB IX als Nachteilsausgleichsgesetz abzufassen. Genau das ist aber nicht passiert. Die rot-grüne Bundesregierung weiß wahrscheinlich auch, warum sie es nicht gemacht hat.
Wir müssen uns also die Frage stellen, ob es gerecht ist, Leistungen vermögensunabhängig bereitzustellen, wenn so wenig Geld zur Verfügung steht. Diese Frage haben wir uns auch gestellt, und darüber reden wir im Moment ja auch noch. Blind zu sein ist ein ganz schweres Schicksal. Wie es ist, blind zu sein, können wir, die wir alle normal sehen können, uns schlecht vorstellen. Deswegen lässt uns das aber nicht unberührt. Das zeigt auch die große Anteilnahme in der Bevölkerung. Es ist wichtig, bei den zu treffenden Entscheidungen sensibel vorzugehen.
Wir haben inzwischen sehr viele Vorschläge gehört. Der Vorschlag, den Sie heute eingebracht haben, ist einer davon. Es sind auch schon viele Gespräche geführt worden, und es wird auch weiterhin viele Gespräche geben. Ich habe mich gerade heute noch zu diesem Thema mit verschiedenen Personen zusammengesetzt, die es angeht und die ein Recht darauf haben, in die Diskussion einbezogen zu werden.
Aber es bleibt dabei: Wir müssen sparen. Dabei müssen wir versuchen, gerecht vorzugehen. Wir müssen auch versuchen, sozial vorzugehen. Für mich persönlich ist diese Diskussion noch nicht abgeschlossen. Wir sind noch im Gespräch; die Haushaltsberatungen sind in vollem Gange. Wir haben auch dem Blindenverband versprochen, bis zuletzt an einer möglichst guten und gerechten Lösung zu arbeiten und mit ihm in der Diskussion zu bleiben. Von mir aus steht dem überhaupt nichts entgegen.
Wir wollen auch weiterhin mit dem Blindenverband an konstruktiven Lösungen arbeiten und werden das in Zukunft noch weiter diskutieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Helmhold, Sie haben eben den vermeintlichen Gleichklang zwischen der Gesundheitsprämie und der Abschaffung des einkommensunabhängigen Blindengeldes in Niedersachsen angesprochen. Dazu möchte ich Ihnen einfach nur sagen, dass der Betrag, den wir zurzeit an die Blinden in Niedersachsen zahlen, eine Leistung ist, die der Staat pauschal zahlt, dass es sich bei der Gesundheitsprämie aber um einen Betrag handelt, den die Menschen pauschal in eine Versicherung zahlen, ähnlich wie bei einer Haftpflicht- oder KfzVersicherung.
Meine Damen und Herren, wir haben uns bereits in der letzten Plenarsitzung mit dem sehr, sehr schwierigen Thema der Veränderung der Leistungen an die Blinden hier in Niedersachsen beschäftigt. Damals lag uns ein Antrag der SPD-Fraktion vor. Jetzt haben wir einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor uns mit dem Titel: „Landesblindengeld neu strukturieren - Nachteilsausgleich erhalten - Leistungsrecht für sehbehinderte Menschen weiterentwickeln.“ Auf den ersten Blick - das erkenne ich an - ist das ein lobenswerter Antrag. Nur leider fehlt ihm die Konkretisierung.
Meine Damen und Herren, es ist ein besonders schwerer Schicksalsschlag, wenn Menschen blind geboren werden oder durch einen Unfall oder im Alter z. B. durch Diabetes erblinden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist nur unter sehr vielen Schwierigkeiten, unter besonderen Anstrengungen und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.
Auch wir als CDU-Fraktion möchten, dass die blinden Menschen weiterhin die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Sie können versichert sein, meine Damen und Herren, dass die CDU-Fraktion ein großes Interesse daran hat, den Menschen, die blind sind, auch weiterhin helfend zur Seite zu stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen um die Strukturen, wie das Landesblindengeld derzeit ausgezahlt wird. Es ist ein Nachteilsausgleich, das haben wir schon gehört. Ich betone an dieser Stelle: Bisher ist diese Leistung eine Pauschalleistung, ohne Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Der Ansatz im Haushalt beträgt zurzeit 47 Millionen Euro. Anscheinend - das sehen wir an ihrem Antrag - erkennen auch die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bünd
nis 90/Die Grünen an, dass der Ansatz sehr hoch ist und dass man über andere Leistungskriterien nachdenken sollte.
Welche Problematik uns die Vorgängerregierung mit ihrer fatalen Schuldenpolitik hinterlassen hat, brauche ich nicht noch einmal zu betonen. Das haben wir bereits bei der Haushaltseinbringung vorgestern besprochen.
Es geht somit darum, wie wir eine sachgerechte Verteilung der wenigen Mittel, die uns noch zur Verfügung stehen, erreichen. Für den Bereich des Sozialhaushaltes ist es eine besondere Erschwernis und eine Notwendigkeit, einen Betrag von 34 Millionen Euro einsparen zu müssen. Im Rahmen des Haushaltsansatzes für die Zahlung des Landesblindengeldes liegt uns nunmehr der Vorschlag vor, ca. 21 Millionen Euro einzusparen und die Zahlung des Landesblindengeldes nicht mehr einkommensunabhängig vorzunehmen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt nun vor, den Bezieherinnen und Beziehern von Pflegeleistungen nach SGB XI in Zukunft das Blindengeld in Abhängigkeit von der Pflegestufe mit einem höheren Betrag anzurechnen. Ich frage Sie, meine Damen und Herren von den Grünen: mit welchem Betrag? Sie haben zwar eben gesagt, Sie könnten sich einen Betrag von etwa 10 Millionen Euro vorstellen - also ungefähr die Hälfte des Einsparvolumens, das vorgegeben ist -, aber das steht nicht in Ihrem Antrag. Welche Beträge werden denn eingespart? Welche sollen weiter gezahlt werden? Gibt es Kompensationsvorschläge aus anderen Titeln? Welche verbleibenden Einsparvorgaben wollen Sie denn kompensieren? Wie wollen Sie die Ansätze kürzen? - Das geht aus Ihrem Antrag leider nicht hervor. Es wäre schon sinnvoll gewesen, derartige Summen zu beziffern, damit sich sowohl die Regierungsfraktionen als auch die Landesregierung vorstellen können, von welchem Volumen Sie ausgehen.
Weiterhin fordern Sie, dass blinde Menschen ab dem 70. Lebensjahr in Zukunft ein reduziertes Blindengeld erhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich frage Sie: Ist diese Altersgrenze willkürlich gegriffen, oder gibt es dafür eine Begründung? Warum haben Sie nicht z. B. das 60., 75. oder das 80. Lebensjahr genommen? Ist dieser Vorschlag in seiner Pauschalität ge
rechtfertigt? - Ich möchte daran erinnern, dass die Menschen, die mit 70 Jahren oder älter blind werden, sicherlich zunächst besonderer Hilfe bedürfen, um sich mit diesem Schicksalsschlag abzufinden und sich auf eine völlig neue Lebensführung einzustellen. Hier müssen die einzelnen Schicksale und Lebensbedingungen, die äußeren Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Im Rahmen der anstehenden Beratungen muss deshalb Zahlenmaterial vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, für welchen Personenkreis welche finanziellen Auswirkungen entstehen. Alle Argumente - die für die Lebensführung der blinden Menschen, die für die Teilhabe innerhalb der Gesellschaft, ob Jugendlicher, Erwerbstätiger oder Rentner, müssen sorgfältig diskutiert und abgewogen werden, um dem Anliegen der blinden Menschen gerecht zu werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion wird sich dieser Verantwortung stellen.
Zu den Nrn. 2 und 3 Ihres Antrages darf ich Sie daran erinnern, dass Bündnis 90/Die Grünen der Regierungskoalition auf Bundesebene angehören und Sie damit die schnellsten Initiativen für eine Änderung des SGB IX ergreifen könnten.
Warum haben Sie nicht dafür gesorgt, dass bei Beschlussfassung der Bundesregierung über das SGB IX die Leistungen für die blinden Menschen in den Leistungskatalog aufgenommen werden?
Warum haben Sie nicht verhindert, dass durch das neue SGB XII die Einkommens- und Vermögensgrenzen stark abgesenkt werden?
Durch diese Beschlusslage sorgen Sie für eine Verschlechterung der Berechnungsgrundlagen und damit für eine erhebliche finanzielle Belastung der betroffenen Menschen.
Es wäre doch schön, meine Damen und Herren von der Opposition, wenn die Bundesregierung ein neues Leistungsgesetz für Menschen mit Behinde
Wir sind sehr gespannt, wann Sie diese Initiative ergreifen, und hoffen, dass wir dann auch zeitnah informiert werden. Nutzen Sie die Zeit, die Sie noch an der Regierung sind!
Im Übrigen beginnen wir am Montag mit den Haushaltsberatungen im Sozialausschuss. Ich glaube, es ist unser aller gemeinsames Anliegen, eine gute Lösung für die Menschen in Niedersachsen zu finden. Ich habe Vertrauen in diese Beratung und hoffe, dass wir sie auch positiv abschließen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich greife auf den Brief zurück, der an Frau Mundlos gerichtet war und der da lautet:
„Sehr geehrte Frau Mundlos, mit großem Interesse habe ich Ihr Schreiben an die Abgeordneten der CDU- und FDP-Partei gelesen, welches mich im ersten Moment wahrlich sprachlos gemacht hat.“
„Ich, sehr geehrte Frau Mundlos, würde liebend gerne monatlich 50 Euro Vergnügungssteuer bezahlen, wenn ich mein Augenlicht wiedererlangen könnte und damit wieder alle meine Angelegenheiten selbständig zu regeln imstande wäre. Ich wage kaum um Ihr Verständnis zu bitten, denn aufgrund Ihres Schreibens an alle CDU- und FDP-Abgeordneten scheint Ihnen jegliches Mitgefühl für behinderte Menschen abhanden gekommen zu sein. Trotz alledem wünsche ich Ihnen von Herzen, dass Sie von
Es gibt viele solcher Briefe, die teilweise erschütternd sind, die teilweise Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut und Verzweiflung demonstrieren. Ich hätte mir gewünscht, Frau Mundlos, dass Sie sich als jemand, der die Hütte ganz maßgeblich mit angesteckt hat, hier heute im Parlament hingestellt und versucht hätten zu löschen, anstatt immer andere aus Ihrer Fraktion in die Bütt zu schicken.
Es gibt Debatten, die hier im Landtag hart geführt werden. Das ist unser Job. Ich verhehle aber nicht, dass mich persönlich selten an einer Debatte etwas so betroffen gemacht hat wie die Eiseskälte, mit der von Frau von der Leyen und der Regierungsfraktion gegen blinde Menschen vorgegangen worden ist.
Auf dem Landesverbandstag der Lebenshilfe vor gut einem Jahr hat die Ministerin gesagt - ich zitiere -:
„Es geht nicht nur um materielle Hilfen. Es geht ganz wesentlich auch um die Art und Weise des Umgangs von behinderten und nichtbehinderten Menschen.“
So Frau von der Leyen. - Ich kann nur sagen: Wohl wahr. Aber das Musterbeispiel, das Sie gerade im Umgang mit den Blinden abgeben, kann schlimmer kaum sein.