Ich bin auch von manchen Lehrerverbänden enttäuscht, die während der Anhörung zum Gesetz nicht mit großartigen Vorschlägen aufgewartet haben, die aber jetzt, nur weil ein Verbandstag stattfindet und weil sie auf Schlagzeilen aus sind, genau wissen, was richtig und was verkehrt ist, obwohl das Schuljahr erst vier Wochen alt ist. Und Schlagzeilen bekommt man nun einmal am ehesten, wenn man den Kultusminister anmacht.
Es ist unsere bildungspolitische Aufgabe, Eltern noch stärker bewusst zu machen, dass die Einschulung in eine Hauptschule oder Realschule alle Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg sichert.
Eine Fußnote am Rande, Herr Meinhold: Das Thema „Praxistage bewusst vorbereiten“ ist erst für 2005 vorgesehen. Deshalb ist es kein Wunder, dass Sie dazu noch nichts finden, zumindest nicht in dem Maße, wie Sie sich das denken. Sie sollten also noch einmal nachsehen.
Meine Damen und Herren, die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ist durch den neuen Rechtsanspruch auf den Wechsel zur höheren Schulform bei entsprechenden Leistungen gerade gegenüber den unzureichenden Vorgaben der Vorgängerregierung deutlich verbessert worden. Die Stundentafeln im 5. und 6. Schuljahr wurden nahezu deckungsgleich gestaltet. Schon in den 10. Klassen aller Schulformen können alle Abschlüsse erworben werden, auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Auch die Bildungsgänge der beruflichen Bildung bieten viele Möglichkeiten für eine erfolgreiche berufliche Lebensgestaltung und können bis zur Studienberechtigung führen.
Wir haben also ein Optimum an Durchlässigkeit geschaffen. Wenn wir die notwendige Aufklärungsarbeit miteinander leisten und das Vertrauen der Elternschaft in die Hauptschule miteinander stärken, dabei aber durchaus auch die Möglichkeiten der gymnasialen Bildung herausstellen, dann wird sich alles so einpendeln, dass man damit leben können dürfte.
Noch ein Hinweis zum Abitur: Man weiß von mir, dass ich kein Abiturquoten-Fetischist bin. Ich engagiere mich sehr stark für die Hauptschule und bin nicht der Meinung, dass das Menschsein erst mit dem Abitur anfängt. Das wird auch aus meiner Politik deutlich. Trotzdem möchte ich den Sozialdemokraten sagen: Sie haben im Landesdurchschnitt eine Abiturquote von gerade noch 21 % produziert. Das ist kein Ruhmesblatt für Ihre Politik. Wenn wir jetzt bei 37 % Anwählquote für die Gymnasien sind, die sich vielleicht wieder Richtung 30 % zurechtpendelt, dürfen wir, auch angesichts der bildungspolitischen Angebote gymnasialer Art in der Fläche, eine deutlich höhere Abiturientenquote erwarten, als Sie sie jemals konzipiert oder hinbekommen haben.
Unter dem Strich, meine Damen und Herren, tun wir eigentlich sowieso das, was Sie von uns wollen. Deshalb weiß ich auch nicht, was der Antrag soll. Wenn es nur darum geht, den Kultusminister zu loben: Das hätte auch auf schlichtere Weise erfolgen können.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Frau Korter hat zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung beantragt. Bitte schön, Frau Korter, Sie haben das Wort für zwei Minuten!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Busemann, Sie haben hier wieder viel geredet und viel vorgelesen, aber eine klare Position, was Sie denn nun in Sachen „freier Elternwille“ vorhaben, habe ich Ihrer Rede nicht entnehmen können. Das war für mich eine Rumeierei.
Herr Schwarz, Sie haben gesagt, das Elternwahlverhalten sei für die FDP ein Missstand. Genau! Da habe ich ja vorhin Recht gehabt, als ich gesagt habe, das Elternwahlverhalten zählt für Sie überhaupt nicht, es ist Ihnen völlig egal, Sie wissen alles besser.
(Hans-Werner Schwarz [FDP]: Frau Korter, sagen Sie doch nicht die Un- wahrheit! Drehen Sie mir nicht das Wort im Mund um!)
- Ich habe Sie zitiert. Ich habe es zweimal aufgeschrieben. Sie haben das Elternwahlverhalten als Missstand bezeichnet.
Lassen Sie endlich zu, dass es in Niedersachsen eine Schule für alle Kinder gibt! Dann haben Sie das Problem mit der Abschulung und mit dem Elternwahlverhalten nämlich nicht.
In einer Schule für alle gibt es nämlich keine Abschulung. Dann müssen Sie auch nicht den Elternwillen einschränken.
Herr Schwarz, Sie haben uns eben vorgeworfen, wir würden nichts für die Förderung tun. Sie sind an der Regierung! Sie haben die Hausaufgabenhilfe für die schwächeren Kinder abgeschafft, Sie haben die Förderstunden in der Grundschule eingeschränkt. Ich möchte einmal wissen, wer hier die Verantwortung trägt. Stehen Sie doch einmal zu dem, was Sie getan haben!
Ich habe ganz klar den Eindruck gewonnen, Sie sind nicht auf der Höhe der Zeit der erziehungswissenschaftlichen Diskussion. Was Sie vom freien Elternwillen und von Ihrem Freiheitsbegriff halten, das haben wir hier erkennen können. - Danke schön.
Ebenfalls nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erteile ich Herrn Kollege Klare das Wort für drei Minuten. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Korter, ich möchte das, was Sie gesagt haben, einmal abarbeiten. Der Minister hat hier eine sehr klare Position bezogen. Ich habe dies, so glaube ich jedenfalls, für die CDU-Fraktion auch getan. Wenn Sie dann aber so reden, als ob Sie das gar nicht zur Kenntnis genommen hätten, dann ist das eher böswillig und eben keine vernünftige fachliche Auseinandersetzung.
Wenn Sie hier ständig so vehement auftreten, dann sollten Sie einmal dorthin schauen, wo Ihre Mitstreiter seit acht oder neun Jahren regieren, z. B. nach Nordrhein-Westfalen. Dort ist von Ihrem Einheitsschulmodell nirgendwo mehr die Rede. Die machen vielmehr das, was vernünftig und machbar ist. Wenn Sie hier ständig mit Ihrer Einheitsschule kommen, dann kann ich nur sagen: Das ist die to
Ich möchte darauf hinweisen, welches sehr sensible Element wir in das Schulgesetz aufgenommen haben - übrigens auch auf Wunsch des Landeselternrates -: die freie Elternwahl nach der vierten Klasse. Das ist gesetzlich geregelt. Das heißt, die Eltern entscheiden. Hoffentlich entsprechend der Schullaufbahnempfehlung, aber das müssen sie nicht, sie können auch davon abweichen. Wir haben auf die relativ guten Werte hingewiesen; der Minister hat das auch getan. Dabei hat mich überrascht, dass trotz des ewigen Schlechtmachens der Hauptschule immerhin 20 % eines Jahrgangs dorthin gehen. Diese 20 % sind vernünftig und entsprechend ihrer Möglichkeiten zu beschulen.
Wir haben ein weiteres Element in das Schulgesetz eingebaut. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass Kinder, wenn sie von Überforderung bedroht oder wenn sie bereits überfordert sind, am Ende der 6. Klasse auf die für sie richtige Schule eingeschult werden. Das haben wir doch nicht aus Böswilligkeit gemacht, sondern im Sinne der einzelnen Kinder; denn Überforderung ist das Schlimmste, was wir Kindern zumuten können, meine Damen und Herren.
Die Schule entscheidet mithilfe dieses sensiblen Elements unter Berücksichtigung der Situation der Eltern.
Zwischendurch gibt es auch noch eine zusätzliche Versetzungsstufe, am Ende der Klasse 5. Dort wird beraten, dort wird der Dialog zwischen Elternhaus und Schule geführt.
Aber wenn die Eltern am Ende nicht einsichtig sind, dann muss die Schule zum Wohle des Kindes eingreifen, das ist doch völlig klar. Aber bis es soweit kommt, greift eine Reihe von sehr sensiblen Elementen, mit deren Hilfe über den Dialog zwischen dem Elternhaus und der Schule am Kindeswohl orientiert die richtige Schule gefunden wird.
len. Die Sprachförderung haben wir übrigens vom Konzept her von Ihnen übernommen, wir haben sie nur praxisnah gestaltet. Die Anzahl der Förderstunden für die Sprachförderung ist von 17 000 auf 25 000 erhöht worden. Dafür sind 350 zusätzliche Lehrkräfte eingesetzt worden.
Meine Damen und Herren, insofern werden die vielen Elemente, die ich vorhin genannt habe - zwei Lehrer in einer Klasse, Vier-Augen-Prinzip, mehr Unterrichtsstunden für das Fach Deutsch, Pflichtfremdsprache Englisch, zusätzliche Förderstunden in Form von Sprachförderung -, durch das Element der Beratung der Eltern ergänzt.
Meine Damen und Herren, der Dialog zwischen Elternhaus und Schule wird bei dieser Landesregierung so groß geschrieben wie noch nie zuvor in diesem Land. Das ist der Punkt: Wenn ich Eltern ernst nehme, dann muss ich ihnen die Möglichkeit lassen, die Schullaufbahn der Kinder in eigener Verantwortung zu bestimmen.
Nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erteile ich nun Herrn Kollegen Schwarz für zwei Minuten das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Korter, ich finde es unverschämt, wie Sie mir die Worte im Mund umdrehen.