Meine Damen und Herren, die Frage einer Bleiberechtsregelung ist nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. Uns allen ist die Problematik von langjährig geduldeten Flüchtlingen aus einer Vielzahl von Einzelschicksalen bekannt. Viele der geduldeten Flüchtlinge in Niedersachsen hätten nach dem neuen Zuwanderungsgesetz einen sicheren Aufenthaltstitel. Das neue Gesetz sieht vor, dass Flüchtlinge bei Abschiebungshindernissen, die sie nicht selbst zu verantworten haben, wie z. B. im Falle eines Krieges, nach 18 Monaten einen Aufenthaltstitel erhalten.
Meine Damen und Herren, geduldeten Flüchtlingen, die faktisch integriert sind, sollte nach mehrjährigem Aufenthalt ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel erteilt werden. Zwischenzeitlich haben sich neben allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen - Kirchen, Flüchtlingsverbänden, den Wohlfahrtsverbänden - und zahlreichen Unionspolitikern der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und der Petitionsausschuss des Bundestages für eine Bleiberechtsregelung ausgesprochen. Ich
nehme mit Freude zur Kenntnis, dass heute Morgen auch die Bundestagsfraktion der FDP die Innenminister von Bund und Ländern aufgefordert hat, sich für eine Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge einzusetzen und diese zu vereinbaren.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Es wird langsam eng für Sie. Ich hoffe, Sie verschließen sich nicht länger den guten Argumenten der Humanität und der Vernunft und denken bei Ihren Entscheidungen auch daran, dass wir wegen der demographischen Entwicklung in Niedersachsen auch auf Zuwanderer angewiesen sind und eine fortgesetzte Ausgrenzung zu weiteren Problemen führt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP vorgelegte Entschließungsantrag ist nichts anderes als die Konsequenz des am 1. Januar 2005 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetzes. Um nicht mehr und um nicht weniger geht es. Es ist richtig, dass es konkret um die Ausgestaltung der Möglichkeiten geht, die § 23 dieses Kompromissgesetzes bietet.
Nun will ich, um einen kleinen Kontrapunkt zur Kollegin Langhans zu setzen, erst einmal versöhnlich anfangen und mit den Punkten beginnen, bei denen wir uns einig sind. Alle Fraktionen dieses Hauses sind sich einig darin, dass wir nicht darüber hinwegsehen können, dass es unter den rechtskräftig zur Ausreise verpflichteten, weil abgelehnten Asylbewerbern in Einzelfällen so ge
nannte Härtefälle gibt. Das muss man deutlich festhalten. In der Vergangenheit, in den vergangenen Legislaturperioden, hat es hier im Landtag Fälle gegeben, bei denen wir uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig waren, dass wir es in ganz bestimmten, begründeten Ausnahmefällen ganz gerne gesehen und umgesetzt hätten, wenn man Menschen, die eigentlich aus rechtlichen Gründen zur Ausreise verpflichtet wären, hätte hier behalten können. Das ist uns niemals gelungen, weil es Härtefälle im rechtlichen Sinne bisher nicht gegeben hat. Insofern wollen wir erst einmal froh und dankbar sein; denn wenn wirklich alle Fraktionen diese Auffassung teilen, dann ist es doch gut, dass in dem Gesetz festgelegt ist, dass es in Einzelfällen den Tatbestand eines Härtefalles gibt. Nun muss die Frage geklärt werden, wie man das regelt: im Parlament oder in Kommissionen, in Ausschüssen oder wie auch immer.
In diesem Zusammenhang muss man darauf hinweisen, dass § 23 des Aufenthaltsgesetzes keine zwingende Verpflichtung zur Einrichtung einer Härtefallkommission enthält. Ich weiß, dass die Grünen das ganz gerne gesehen hätten. Aber da das Gesetz ein Kompromissgesetz ist, das aus unserer Sicht gottlob auch der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, ist diese zwingende Verpflichtung nicht vorgesehen. Den Sozialdemokraten, insbesondere denen, die, wie der Kollege Biel, schon lange dem hohen Hause angehören, sage ich: Wir haben dieses Thema über Legislaturperioden hinweg immer wieder debattiert. Bis 2003 die Wahl stattgefunden hatte, waren sich die beiden großen Fraktionen dieses Hauses eigentlich einig darin, dass wir eine gesonderte Härtefallkommission nicht einrichten wollen.
- Also, seien gerade Sie, Herr Harden, einmal vorsichtig, wenn Sie hier von Lügen reden. Wenigstens zeigen Sie mit allen den Fingern, mit denen Sie auf mich zeigen, nicht auf sich selbst. Das ist schon einmal ganz gut.
Es verhält sich außerdem rechtlich so, dass die Entscheidung über die Anerkennung eines Härtefalles auch weiterhin wie bisher beim Innenministe
rium als oberster Ausländerbehörde liegt. Daran hat sich auch durch das neue Zuwanderungsgesetz nichts geändert. Unabhängig davon, was auch immer der Landtag zum Umgang mit Härtefällen beschließt: Entscheiden kann der Landtag im Einzelfall nicht. Der Landtag kann nur im Einvernehmen mit dem Innenminister die Gestaltungsmöglichkeiten des Zuwanderungsgesetzes bei Härtefällen nutzen. Genau darauf nimmt unser Entschließungsantrag Bezug.
Damit es auch für die Öffentlichkeit deutlich wird, stelle ich nun dar, welche unterschiedlichen Möglichkeiten es dafür gibt:
Die erste Möglichkeit, die vielen hier weh täte, bestünde darin, dass der Landtag im Einvernehmen mit dem Innenminister beschließt, dass weder der Landtag noch eine wie auch immer geartete Härtefallkommission tätig wird, sondern der Innenminister sich ganz allein die Entscheidung über Härtefälle vorbehält. - Frau Langhans, Sie lachen; aber das ist rechtlich so geregelt. Ich kann es nicht ändern.
- Ehe Sie sich weiter echauffieren, füge ich hinzu, dass wir diese Möglichkeit, die Sie richtig zur Weißglut hätte bringen müssen, nicht ins Auge gefasst haben.
Die zweite Möglichkeit: Es wird eine besondere, aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen bestehende Härtefallkommission eingerichtet, die über die Anerkennung von Härtefällen berät und bestimmte Fälle dem Minister zur Anerkennung vorschlägt. Dies fordern die Grünen.
Die dritte Möglichkeit: Der Landtag selbst schlägt Härtefälle dem Innenminister zur Anerkennung vor, indem er dem Petitionsausschuss sozusagen die Aufgaben einer Härtefallkommission überträgt. Dies ist Inhalt des Antrages von CDU und FDP; wir werden es mit unserer Mehrheit heute auch so entscheiden.
Aber es gibt noch eine vierte Möglichkeit. Herr Harden, hören Sie genau zu! Sie haben doch vorhin gerufen, dies sei alles gelogen. Sie schlagen heute nicht dasselbe wie die Grünen vor. Es ist ganz interessant, dass es keine Übereinstimmung
zwischen Rot und Grün gibt, was manchmal auch beruhigend ist. Die SPD-Fraktion erklärt, sie könne sich mit dem Vorschlag der Regierungskoalition, dass der Petitionsausschuss tätig werden soll, ein Stück weit anfreunden. Darüber hinaus schlägt die SPD vor, zusätzlich eine Härtefallkommission aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen einzusetzen, weil der Petitionsausschuss nach Auffassung der SPD-Fraktion Beratung brauche. Schauen wir uns einmal objektiv an, wer alles Mitglied im Petitionsausschuss ist: Kollegin Merk, Kollege Krumfuß - alles ehrbare, rechtschaffene Abgeordnete, die über langjährige Erfahrungen auch mit Petitionen verfügen.
- Die anderen sowieso, das ist doch klar. Ich habe nur je ein einzelnes Beispiel von der linken und rechten Seite herausgegriffen.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses kommen nach meinem Dafürhalten, wenn sie mit ihrem Latein am Ende sind und Rat brauchen, ohne eine besondere Arbeitsgruppe namens Härtefallkommission aus. Sie sind durchaus in der Lage, Expertenrat einzuholen, ohne dass der Landtag vorher noch zu bestimmen braucht, bei wem sie sich den Rat zu holen haben. Auf diesen Teil des SPDVorschlags kann man also verzichten. Gleichwohl geht die SPD einen Teil des Weges mit uns mit.
Erstens. Die Möglichkeit, so genannte Härtefälle dem Innenminister zur Anerkennung zu empfehlen, wird in die Verantwortung des Parlaments als gewählte Volksvertretung gelegt. Genau so etwas wird immer von allen gefordert. Wenn nun jemand sagt, die Parlamentarier seien nicht in der Lage, über Härtefälle nachzudenken und zu entscheiden, dann kann ich nur daran erinnern, welche komplexen Entscheidungen wir hier sonst zu treffen haben. Wollten wir für jede Entscheidung ein Expertengremium einsetzen, wäre der Landtag schon längst mit seinem Latein am Ende.
Zweitens. Auf der Grundlage einer klaren Festlegung von Ausschlusskriterien wird durch das Innenministerium im Vorwege geprüft, welche Antragsteller für die Anerkennung von vornherein nicht infrage kommen. Dies sehen die Grünen an
ders; sie möchten, dass jeder einen Antrag stellen kann. In diesem Falle wäre jedes Gremium - egal, welches - erst einmal mit der Vorprüfung beschäftigt, was einen gewaltigen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeutete, den wir nicht mitmachen werden.
Drittens. Fände eine solche Vorprüfung nicht statt, würde dies dazu führen, dass der Petitionsausschuss von Montagmorgen bis Freitagabend tagen könnte, falls sehr viele Fälle an ihn herangetragen würden. Dies wollten wir dem Petitionsausschuss ersparen. Insofern betrachten wir das Innenministerium mit seinen Fachbeamtinnen und -beamten als das Expertengremium, das zu einer Vorprüfung durchaus in der Lage ist.
Viertens. Nun kommt ein Punkt, der mit dem zu tun hat, was wir gerade eben diskutiert haben. Gleich nach der Landtagswahl haben SPD und Grüne ganz plötzlich erklärt - vorher hatten sie es so nie getan -, der Landtag sei viel zu groß und müsse verkleinert werden. Vorhin haben wir gehört, dass inzwischen alle dieser Auffassung sind. Angesichts dessen müssten wir eigentlich jede Menge freier Arbeitskapazitäten haben. Zugleich weiß jeder, dass das Land völlig pleite ist. Nimmt man beides zusammen, dann ist es doch völlig richtig, dass wir die Gremien, die es in diesem Hause ohnehin schon gibt, mit den Aufgaben betrauen, die erledigt werden müssen.
Fünftens. Im Gegensatz zu dem Vorschlag, eine Härtefallkommission aus Vertretern von gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden einzusetzen, für die eine besondere Geschäftsstelle eingerichtet werden müsste, ist unser Vorschlag auch aus finanziellen Gründen die richtige Lösung. Er nimmt auf unsere katastrophale Haushaltslage Rücksicht, im Wesentlichen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Insofern bleiben wir unserem Willen treu, zu sparen und keine zusätzlichen Ausgaben dort zu tätigen, wo es nicht nötig ist.
Sechstens. Ich mache kein Hehl daraus, dass wir gern eine qualifizierte oder mindestens eine verfassungsändernde Mehrheit von drei Vierteln bzw. zwei Dritteln für den Vorschlag, einen Härtefall anzuerkennen, vorgesehen hätten.
Dies geht, wie wir uns haben belehren lassen, aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht. Aber man muss wissen, wozu dies führt. Ursprünglich hatten wir vor, dass dann, wenn es im Petitionsausschuss einen großen Konsens gibt, der Fall dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird.
Dies hätte zur Folge gehabt, dass Härtefälle mit großem Konsens anerkannt würden. Jetzt werden wir uns mit vielen strittigen Fällen beschäftigen müssen, was zu umfangreicheren Debatten führen wird. Wir wollten nicht jemanden in seinem forschen Drang eindämmen, sondern dafür sorgen, dass die Fälle zur Abstimmung kommen, über die ein großer Konsens besteht.
Herr Kollege Biallas, ich möchte Sie in ihrem forschen Auftreten auch nicht abbremsen. Aber Ihre Redezeit ist beendet. Kommen Sie bitte zum Schluss!
Ich komme sehr gern zum Schluss, Frau Präsidentin. Mir war es angesichts der Komplexität des Themas wichtig, dass eine breite Information erfolgt. Ich hoffe, dass mir dies gelungen ist und Sie nun wissen, warum wir für die von uns vorgeschlagene Lösung sind. Diese Lösung werden wir auch so beschließen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren! Sehr geehrte Damen! Der Ministerpräsident ist leider nicht anwesend.