Hans-Christian Biallas
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Frau Präsidentin! Herr Minister, nachdem der Kollege Bartling seine süffisant formulierte Frage vorgetragen hat, möchte ich mich versichern, ob ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, dass die Vorgängerregierungen allesamt - und damit auch der damals verantwortliche Innenminister Bartling überhaupt nichts unternommen haben, um die schon damals erkennbare schwierige strukturelle Situation in Lüchow-Dannenberg zu beheben.
Können Sie einmal darstellen, was von den Vorgängerregierungen unternommen worden ist, um dort zu strukturellen Veränderungen zu kommen! Oder habe ich Sie richtig verstanden, dass dort absolute Untätigkeit an der Tagesordnung war?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zeit reicht nicht aus, um auf alle Unwahrheiten einzugehen, die Herr Bartling hier verbreitet hat.
Herr Bartling, nur eine einzige Bemerkung zu Lüchow-Dannenberg: Wer nichts macht, macht auch nichts verkehrt. - So sagt der Volksmund.
Sie haben über 13 Jahre lang tatenlos zugesehen, wie der Landkreis Lüchow-Dannenberg in die roten Zahlen kam. Sie haben nichts dagegen unternommen und beschweren sich jetzt darüber, dass wir endlich etwas getan haben.
Im Großen und Ganzen hat uns der Staatsgerichtshof ja auch bestätigt, dass das im Kern richtig war.
Deswegen, Herr Bartling, sind Sie nicht der Richtige, um sich hier zu echauffieren.
Nein, meine Redezeit ist zu knapp. Und ich muss ja noch einiges nachholen, weil Herr Bartling zu den wesentlichen Themen gar nicht Stellung genommen hat. Deswegen muss ich das jetzt machen.
Meine Damen und Herren, ich möchte betonen, dass ich hier tatsächlich etwas zum Innenhaushalt - nämlich zum Einzelplan 03 - sagen möchte und dazu, was die Fraktionen von CDU und FDP im Rahmen ihrer Beratungen beschlossen haben und im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes hier einbringen wollen.
Ich möchte auch auf die Vorschläge eingehen, die von den Fraktionen der SPD und der Grünen eingebracht worden sind. Es ist ja gestern schon gesagt worden: Das ist etwas schwierig; denn die Vorschläge der SPD haben uns erst gestern Morgen um 11.51 Uhr erreicht.
Ich möchte mit den Kosten für den Tag der Niedersachsen und den Tag der Deutschen Einheit beginnen. Wir haben beschlossen, die Ansätze in diesem Bereich zu erhöhen. Ich will sehr deutlich
sagen: Es hat uns schon sehr verwundert, dass die Grünen die Ansätze für den Tag der Niedersachsen und den Tag der Deutschen Einheit streichen wollen. Mit einem solchen Vorschlag brüskieren Sie nämlich die Tausenden ehrenamtlich Tätigen, die diese Tage maßgeblich gestalten.
Ich erinnere daran - alle, die dort waren, haben es ja auch erlebt -: In Cuxhaven waren immerhin über 300 000 Besucher. Eine bessere Werbung für Niedersachsen, auch für unsere Kommunen, kann man mit vergleichsweise geringen öffentlichen
Zuschüssen gar nicht machen.
Meine Damen und Herren von den Grünen, Ihre Forderung zeigt einmal mehr, dass Ihnen Niedersachsen und seine Kultur nichts wert sind und dass Sie keinen Bezug zu Tradition, zu Land und Leuten und zu unserer Heimat haben.
Sie können sicher sein, dass wir auch öffentlich machen werden,
dass die Grünen zwar zum Feiern kommen, aber den Beitrag des Landes verwehren wollen. Das werden wir deutlich machen, meine Damen und Herren.
Ich komme jetzt zum Thema Integration. Herr Bartling, Sie haben gesagt, die Landesregierung tue nichts für den Bereich der Integration.
Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass die neue Integrationsbeauftragte, Frau Deihimi, sehr gute Arbeit leistet.
Übrigens ist das nicht nur unsere Auffassung, sondern, soweit ich weiß, ist das die Auffassung aller Fraktionen und auch der Ausländerorganisationen.
Wenn Herr Bartling hier behauptet, wir hätten die Mittel für Integration gestrichen,
dann kann ich nur sagen: Herr Bartling, gucken Sie sich den Haushalt einmal genau an!
Im kommenden Haushaltsjahr stehen - bezogen auf alle Ministerien - für Maßnahmen der Integration immerhin 63 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Integrationsportal, das Sie eben kritisiert haben, wird von allen Ausländerorganisationen - und im Übrigen auch in der Ausländerkommission nicht nur unstrittig gestellt, sondern alle haben gesagt, dass das eine sinnvolle Maßnahme ist. Vielleicht reden Sie einmal mit dem Kollegen Bachmann, damit das, was Sie sagen, wenigstens in etwa dem entspricht, was er an anderer Stelle sagt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch etwas zu Ihren ständigen Vorwürfen einer angeblich inhumanen Ausländerpolitik der CDU sagen. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 5. Dezember war eine Karte mit den Anerkennungsquoten von Geduldeten in den einzelnen Landkreisen abgedruckt. Es ist ja schon fast wie ein Hobby von Ihnen, uns vorzuwerfen, wir würden die Bleiberechtsregelung nicht umsetzen und Niedersachsen sei da völlig am Rande. - Das Gegenteil ist der Fall - der Innenminister hat das während des vergangenen Plenums dargestellt. Die erwähnte Karte zeigt nun - das ist sehr interessant -, dass es die höchsten Anerkennungsquoten im Hinblick auf die Bleiberechtsregelung in den Landkreisen Cloppenburg, Wittmund und Cuxhaven gibt. Alle drei Landkreise werden von einer CDU-Mehrheit regiert, und überall gibt es CDU-Landräte. Die geringsten Anerkennungsquoten gibt es in Gifhorn, Northeim, Osterode und Wolfenbüttel. Ich stelle fest: Diesen Landkreisen steht ein SPD-Landrat vor.
Deswegen sage ich Ihnen, liebe SPD und liebe Grüne: Ihre Vorwürfe gegen uns sind völlig haltlos. Nehmen Sie bei den Landräten der CDU Nachhilfeunterricht in der Umsetzung der Bleiberechtsregelung; denn die tun das, was im Gesetz steht.
Meine Damen und Herren, bereits im Nachtragshaushalt 2007 haben wir die Neuanschaffung eines Flugzeugs zur vorbeugenden Waldbrandbeobachtung abgesichert. Mit weiteren 200 000 Euro - übrigens ein Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes - kann ein zweites Flugzeug im Jahr 2008 ersetzt werden.
Nun komme ich zur Landespolizei, Herr Bartling. Festhalten möchte ich in diesem Zusammenhang ein wichtiges Zwischenergebnis: Die zu Beginn des Jahres eingeführte Budgetierung der Landespolizei ist nach Auskunft aller Bediensteten ein voller Erfolg. Anmerken möchte ich zudem: Dank einer vernünftigen finanziellen Ausstattung gab es in diesem Jahr keinerlei Berichte über Mangelerscheinungen. Herr Bartling, zu Ihrer Zeit haben wir im August immer darüber diskutiert, ob Polizeifahrzeuge noch eingesetzt werden können, weil kein Geld mehr für Treibstoff zur Verfügung stand.
Zu Ihrer Zeit haben wir uns auch fast jedes Jahr darüber unterhalten, ob es genügend Ersatzteile für Computer gibt. Der eine oder andere Polizeibeamte musste zu Ihrer Amtszeit im Elektroschrott nach Ersatzteilen suchen, damit er seinen Computer wieder in Gang kriegt. So war es zu Ihrer Zeit.
Ich stelle fest: Wir haben dafür gesorgt, dass die Einsatzfähigkeit der Polizei sichergestellt ist.
Herr Bartling - vielleicht haben Sie einen Stift dabei, schreiben Sie das mal mit! -, ich möchte Ihnen auch sagen, wie sich die Sachausgaben der Polizei in den Haushalten 2006 bis 2008 entwickelt haben bzw. entwickeln werden: 2006 standen 131,9 Millionen Euro dafür zur Verfügung. 2007 waren es 145,9 Millionen Euro. Das sind 14 Millionen Euro mehr - rund 10 %. 2008 sind es 157 Millionen Euro. Das sind 11 Millionen Euro mehr plus rund 8 %. Diese Zahlen sprechen doch für sich und widerlegen das, was Sie vorhin behauptet haben, nämlich dass der Sachhaushalt der Polizei eingeschränkt wird. Er wird vielmehr ausgeweitet, das belegen die Zahlen und Fakten.
Unsere Vorschläge zum Polizeihaushalt im Detail: Wir haben die Mittel für die Abwehr des Terrorismus aufgestockt. Wir haben den Verfassungsschutz gestärkt. Wir haben dafür insgesamt zusätzlich 2,5 Millionen Euro eingestellt.
Die Neuordnung der Leitstellen in Niedersachsen ist ein wichtiges Projekt dieser Landesregierung. Erste Projekte werden ab dem kommenden Jahr umgesetzt.
Meine Damen und Herren, schon die Vorgängerregierung hatte der Landespolizei versprochen, für eine Verbesserung der räumlichen Bedingungen von Polizeidienststellen zu sorgen. Das haben Sie immer wieder gesagt, Herr Bartling. Wir haben für die nächsten Jahre immerhin - mit Verpflichtungsermächtigung - etwa 21 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt,
um die Polizeiinspektion Wilhelmshaven - ein altes Projekt - endlich zu realisieren. Wir wollen der PI Wolfsburg helfen, der PI Emsland/Grafschaft
Bentheim und der PI Osnabrück.
Nun komme ich zu Ihren Vorschlägen. Sie haben den Vorschlag gemacht, wir sollten den Polizeihaushalt bei Gebäudeunterhaltung, Mieten und Pachten um 2,2 Millionen Euro reduzieren. Sie wollen dieses Geld beim Sportstättensanierungsprogramm oben drauflegen. So lautet Ihr Vorschlag. Dazu kann ich Ihnen, Herr Bartling, nur sagen: Sie rücken von Ihrem eigenen Kurs ab, wenn Sie denn einen hatten. Sie haben immer gesagt: Es ist richtig, dass wir die Polizei ordentlich unterbringen. - Ihr Vorschlag ist aber gleichbedeutend damit, dass Sie fordern, die Polizeistationen verrotten zu lassen. Natürlich kann man sagen: Das machen wir jetzt so. - Wenn wir das so umsetzten, wäre aber die Folge, dass Polizisten keine Büros hätten. Sie hätten gar keinen Arbeitsraum. Man könnte nun sagen, das ist Ihr Beitrag dazu, Polizisten auf die Straßen zu bringen. Wir aber sehen das naturgemäß etwas anders. Deswegen lehnen wir Ihren Vorschlag ab.
Herr Bartling, wir können nicht durchgehen lassen, dass Sie die innere Sicherheit gegen den Sport
ausspielen. Das ist nicht fair und nicht in Ordnung. Auch wenn Sie im Ehrenamt Präsident des Turnerbundes sind - deshalb ist es ja verständlich, dass Sie solche Vorschläge machen -, können Sie den Sport nicht gegen die innere Sicherheit ausspielen. Das kann man nicht tun.
Herr Bartling, wenn Sie sagen, die Polizeireform sei nicht gelungen - das haben Sie vorhin gesagt -, verstehe ich nicht, warum Sie ausweislich von Zeitungsberichten - beispielsweise erst am
29. November in der Meppener Tagespost - gesagt haben: Falls die SPD nach der Landtagswahl am 27. Januar Regierungsverantwortung übernehmen sollte, wird es keine erneute Polizeireform mehr geben. - Ja, was denn nun? - Sie haben eben gesagt, das alles sei falsch. Sie haben allerdings - das halte ich Ihnen zugute - in der Ihnen eigenen Bescheidenheit gesagt: … falls die SPD die Regierungsverantwortung übernehmen sollte. - Ich halte Ihnen den Konjunktiv zugute, weil das zeigt, dass Sie selbst gar nicht glauben, dass es dazu kommt.
Nein.
Meine Damen und Herren, wir haben die Neuanschaffung eines Polizeihubschraubers für 2009 vorgesehen.
Wer sich bei der Hubschrauberstaffel einmal umgesehen hat, wird gesehen haben, dass es nötig ist, das Konzept zu verändern. Wir wollen damit sicherstellen, dass in Niedersachsen ein Polizeihubschrauber seinen Einsatzort innerhalb von 35 Minuten erreicht. Ich kann nicht verstehen, meine Damen und Herren von den Grünen, wie das, was Sie vorgeschlagen haben, funktionieren soll. Auf der einen Seite sagen Sie: Ein Polizeihubschrauber muss nicht angeschafft werden.
Auf der anderen Seite sagen Sie: Man kann ein Konzept zusammen mit anderen Bundesländern entwickeln. - Ich nenne dazu ein Beispiel: Wenn ein Hubschrauber aus Schleswig-Holstein hier
einen Einsatz fliegt, dann hinterlässt er natürlich eine Lücke in Schleswig-Holstein. Dazu müssten Sie fragen: Wer soll die Lücke füllen? - Dann müsste man z. B. ein Konzept mit den Dänen machen, damit sie sozusagen als Lückenfüller eintreten. Im Übrigen ist es verfassungswidrig - das sage ich, weil Sie darauf sonst großen Wert legen -, dass im Hinblick auf die Sicherstellung der inneren Sicherheit Polizeikräfte anderer Länder ohne feste Abmachung fliegen. Das wissen Sie. Deswegen werden wir im Zusammenwirken mit den Betroffenen für ein vernünftiges Konzept sorgen.
Was ich vermisse, Herr Dr. Lennartz, ist Ihr Vorschlag, den Sie verschiedentlich gemacht haben, nämlich die Reiterstaffel abzuschaffen. Sie haben ihn nicht in den Haushaltsvorschlag eingebracht. Ich kann mir nur vorstellen, dass Sie dabei Angst vor der eigenen Courage gehabt haben. Jedenfalls finde ich ihn nicht. Sie müssten sich dazu vielleicht noch erklären.
Meine Damen und Herren, ich komme zum
Schluss. Mit den vorgesehenen Änderungen setzen wir wichtige Akzente mit Augenmaß und knüpfen objektiv in einer sehr beeindruckenden Weise an das an, was wir angekündigt haben, nämlich dass wir Niedersachsen sicher machen und das Zukunftsland Niedersachsen in angemessener
Weise gestalten wollen. - Vielen Dank.
Herr Minister, Ihnen ist ja vielfach der Vorwurf gemacht worden, Sie würden hinsichtlich Ihrer Asylpolitik nur noch als „Abschiebeminister“ zu bezeichnen sein.
Sie könnten zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen, indem Sie uns einmal sagen, ob zu Zeiten der SPD-Landesregierung oder zu Ihrer Amtszeit mehr Menschen abgeschoben worden sind.
Ich habe nämlich den Eindruck, dass es beim Abschiebeminister Bartling erheblich mehr gewesen sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe nichts zu meckern, sondern eine Frage zu stellen.
Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag behauptet in einer Pressemitteilung vom 19. Oktober 2007, dass sich die Lage der inneren Sicherheit in Niedersachsen verschlechtert habe.
So sei die Aufklärungsquote zwischen 1994 und 2002 infolge der SPD-Polizeireform um 10 Prozentpunkte gestiegen. Unter der jetzigen
CDU/FDP-Regierung sei die Aufklärungsquote
rückläufig.
Ich frage die Landesregierung:
1. Teilt sie die Auffassung der SPD-Fraktion?
- Ich frage doch die Landesregierung und nicht die SPD-Fraktion.
2. Welchen Verlauf hat die niedersächsische Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) unter der Regierungsverantwortung der SPD von 1994 bis 2002 genommen, vergleichend dargestellt anhand der Zahlen der PKS unter der Regierungsverantwortung von CDU und FDP in den Jahren 2003 bis 2006?
3. Welche Maßnahmen hat die Niedersächsische Landesregierung seit dem Regierungswechsel
2003 ergriffen, um die Kriminalitätsbekämpfung zu verbessern?
Frau Präsidentin! Herr Minister, Sie haben vorhin in Ihrer Antwort auf meine Frage darauf hingewiesen, dass Sie auch dafür gesorgt hätten, dass die Ausstattung der Landespolizei deutlich verbessert wird. Ich erinnere mich daran, dass wir hier in der vergangenen Legislaturperiode, in der noch die SPD-Fraktion die Regierungsverantwortung getragen hat, sehr häufig über mangelhafte Ausrüstungen und Ausstattungen debattiert haben. Ich erinnere noch einmal daran, dass Polizeibeamte Ersatzteile für Polizeicomputer gelegentlich im Elektroschrott zusammensuchen mussten. Ich erinnere auch daran, dass bei Weitem nicht hinreichend - -
- Ich mache es jetzt einmal genauso wie Sie.
Das ist Ihnen unangenehm. Das weiß ich.
Ich erinnere daran, dass zu Ihrer Regierungszeit bei Weitem nicht ausreichend viele Schutzwesten vorhanden waren. Herr Minister, ich frage Sie: Haben Sie diese Missstände abgestellt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Ich bin nicht schuld; denn ich habe diese Eingabe von einem Kollegen übernommen, der vor geraumer Zeit aus dem Innenausschuss ausgeschieden ist. Dabei ist sozusagen die Bearbeitung - aus welchen Gründen auch immer - unterblieben.
Zweitens. An dem Sachverhalt ändert sich insofern nichts, als wir die Abschaffung der Widerspruchsverfahren erstens hier im Landtag beschlossen haben. Wir haben zweitens beschlossen, das zu
evaluieren. Das ist inzwischen erfolgt. Insofern ist in den Jahren 2005 bis 2007 diese Evaluierung erfolgt. Wir haben das Verfahren an einigen Stellen verändert.
Drittens. Selbst der Herr Präsident des Oberverwaltungsgerichtes, der sich offen als Genosse bekennt und vorher gesagt hat, die Verwaltungsgerichte würden unter der Last dieser Verfahren zusammenbrechen, hat vor Kurzem erklärt, dies sei eine Fehleinschätzung gewesen.
Alle Gründe, die sachlich geprüft wurden, sprechen also dagegen, dass über diese Petition vom Landtag mit „Berücksichtigung“ zu entscheiden ist.
Letzte Bemerkung. Seien Sie einmal froh, dass ich Sie im Ausschuss gebeten habe, aus Ihrer Sicht für „Berücksichtigung“ zu stimmen; denn Sie wollten das zuerst als Material überweisen. Dazu habe ich gesagt: Lassen Sie das bloß bleiben, und bleiben Sie bei Ihrer eigenen Haltung, geben Sie sie bloß nicht auf.
Das haben Sie gemacht. Herzlichen Glückwunsch! Aber ich bleibe bei unserer Haltung.
Herr Präsident! Kollegin Leuschner hat eben mitgeteilt, sie erwarte einen neuen Innenminister.
Der Vollständigkeit halber will ich, weil damit wahrscheinlich Herr Bartling gemeint ist, aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Eveslage vom 2. November 1999 zitieren:
„Die Einrichtung einer Härtefallkommission wäre nach der bestehenden Gesetzeslage zwar zulässig. Es wäre jedoch nicht möglich, einer solchen Kommission eigene Zuständigkeiten zu übertragen. Sie hätte nur beratende Funktion und könnte nur Empfehlungen an die zuständige Ausländerbehörde geben.“
„Diese wäre hieran nicht gebunden, müsste vielmehr auch weiterhin in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben in eigener Verantwortung entscheiden. Dort, wo für die Ausländerbehörden kein Spielraum mehr besteht, hätte auch die Härtefallkommission keine Möglichkeit, im Einzelfall eine Empfehlung zugunsten einer
oder eines Betroffenen auszuspre
chen.
Angesichts dieser Rahmenbedingungen und der geringen Spielräume, die das geltende Ausländerrecht für Ermessensentscheidungen lässt, hält
die Niedersächsische Landesregie
rung den mit der Tätigkeit einer Härtefallkommission verbundenen Aufwand für nicht verantwortbar.“
Unterzeichnet wurde diese Antwort von Herrn Bartling.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 zur vorbeugenden Telefonüberwachung bestand die Notwendigkeit, das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu überarbeiten. Diese Notwendigkeit, die sich aus dem Urteil ergeben hat, haben die Regierungsfraktionen und auch die Landesregierung genutzt, um das Gesetz zusätzlich an veränderte Herausforderungen im Bereich der Gefahrenabwehr anzupassen.
Das hatte auch den Hintergrund, dass das Polizeigesetz so, wie wir es in unserer Regierungszeit vorgefunden hatten, eindeutig darunter litt, dass im Laufe der Jahre immer wieder Regelungen aus anderen Bundesländern übernommen worden sind und sozusagen eine stringente Systematik in dem Polizeigesetz bisher gefehlt hat. Auch das haben wir in diesem Zusammenhang „repariert“.
Meine Damen und Herren, nach dem, was wir hier gehört haben, und auch nach dem, was so im Ausschuss geredet worden ist, ist die Angelegenheit deshalb interessant, weil im Beratungsverfahren das Verhalten der Opposition nicht so stringent und klar war, wie sich das jetzt hier anhört.
Erstens. Zunächst haben sie nämlich beide, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, eigene Gesetzentwürfe eingereicht, weil sie immer gesagt hatten: Die Überarbeitung des Polizeigesetzes geht uns nicht schnell genug, und wir wollen die Sache jetzt einmal selber nach vorn bringen.
Wir haben uns vernünftigerweise nicht treiben lassen, da für uns der Grundsatz gilt: Gründlichkeit vor allem.
Zweitens. Nachdem wir die Anhörung ausgewertet hatten sowie in die abschließenden Beratungen eingestiegen waren, kam plötzlich die Kehrtwende bei SPD und Grünen. Sie haben gesagt: Jetzt geht das aber alles zu schnell.
Sie haben uns aufgefordert, das Gesetz auf Halde zu legen, haben gesagt, das könne man bis zur Landtagswahl gar nicht mehr beraten.
Nun kommt das Dritte - und das verstehe, wer will -: Schließlich haben SPD und Grüne ihre eigenen Anträge zurückgezogen. Warum das so ist, darüber kann man nur spekulieren. Sachdienlich für eine angemessene Beratung war das nicht.
Meine Damen und Herren, insbesondere Herr Bartling, ich will Ihnen nicht unterstellen, dass es Ihnen etwa um einen Wettstreit darüber geht, wer den am meisten verfassungsgemäßen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Denn ich unterstelle eigentlich allen hier im Haus, dass wir gemeinsam die Absicht verfolgen, Gesetze zu verabschieden, die verfassungsgemäß sind.
Ich kann nur spekulieren, Herr Bartling, warum Sie den Gesetzentwurf zurückgezogen haben. Ich erinnere an Ihren Vorschlag zur Videoüberwachung. Diesen haben Sie damals aus Schleswig-Holstein übernommen, obwohl der bereits dort in den Beratungen als verfassungsrechtlich höchst bedenklich und vom Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein als eindeutig verfassungswidrig eingestuft worden war. Nicht nur Ihr Antrag ist in der Versenkung verschwunden, sondern - ich habe mir das noch einmal angeguckt - auch der Antrag der Freunde aus Schleswig-Holstein ist in der Versenkung verschwunden wie im Übrigen bald genauso der Innenminister selber. Da ist also alles weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem nun zu verabschiedenden Polizeigesetz wollten die Landesregierung und wir von Anfang an alles nur Erdenkliche tun, um die Verfassungsgemäßheit sicherzustellen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung den renommierten Professor für Öffentliches Recht, Professor Starck, in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs einbezogen. In einer öffentlichen Anhörung hat Professor Starck neben einigen anderen Angehörten dem Innenausschuss Rede und Antwort gestanden.
In den zentralen Punkten hat der Rechtsgelehrte die Überzeugung geäußert, dass die erarbeiteten Regelungen verfassungskonform sind.
Dabei ist uns selbstverständlich klar: Jedes Gesetz und jedes Handeln des Staates kann gerichtlich überprüft werden, und - das will ich auch sehr deutlich sagen - ein zu 100 % gerichtsfestes Gesetz wird es nie geben, und hat es auch nie gegeben.
Ich erinnere an das, was der rot-grünen Bundesregierung und der Regierungskoalition mit dem Luftsicherheitsgesetz passiert ist. Das hat genau das gleiche Schicksal wie manch andere gesetzliche Regelung erfahren: Es ist vom Bundesverfas
sungsgericht kassiert worden.
Wir sollten uns also nicht darauf einlassen, Dinge gegenseitig aufzurechnen. Wir sollten bestrebt
sein, Gesetze sozusagen nach bestem Wissen und Gewissen so zu erarbeiten, dass sie gerichtsfest sind.
Meine Damen und Herren, wir hätten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sicherlich 1 : 1 übernehmen können. Für uns steht aber fest, dass gerade das Polizeigesetz verständliche Regelungen treffen muss, damit diese Regelungen im praktischen Polizeialltag angewendet werden können. Wir können nicht pausenlos eine Ausnahme, eine Ausnahme von der Ausnahme und noch einmal eine Ausnahme von der Ausnahme der Ausnahme machen. Das versteht am Ende kein Polizeibeamter mehr. Bei einem Polizeigesetz kommt es also auch darauf an, dass es möglichst klar und verständlich formuliert ist.
Dass wir uns im Rahmen der Verfassung bewegen, wird auch in der SPD nicht mehr ernsthaft bezweifelt. So haben wir uns - ich möchte einen Punkt aufnehmen, den Herr Prof. Lennartz angesprochen hat - gerade beim Kernbereichsschutz bei der TKÜ an der inzwischen mit den Stimmen von CDU und SPD im Bundestag verabschiedeten Fassung der Strafprozessordnung orientiert. Herr Professor Lennartz hat das angesprochen. Wir haben den Begriff „ausschließlich“ verwendet. Der Kollege hat seine Anmerkungen dazu gemacht. Ich zitiere einmal aus der Regelung in der Strafprozessordnung, wie sie von CDU und SPD in Berlin beschlossen worden ist. Dort heißt es:
„Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme nach Absatz 1 allein Er
kenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig.“
Daraufhin - dies kann ich hier sagen - habe ich Herrn Professor Starck gefragt, ob er sagen kann, was der Unterschied zwischen „allein“ und „ausschließlich“ ist. Professor Starck hat gesagt - ich zitiere ihn -: Das Wort „allein“ hat dieselbe Wirkung wie „ausschließlich“. - Wenn also das verfassungswidrig ist, dann wäre auch alles andere verfassungswidrig. Herr Professor Lennartz, mit diesem müssen wir Risiko leben.
Eine Schlussbemerkung: Die Regelungen, was die Direktionseinteilung hinsichtlich der Polizeidirektionen Oldenburg und Osnabrück angeht, sind ja im Wesentlichen von CDU und FDP eingebracht und von der SPD mitgetragen worden. Was hier nicht verschwiegen werden sollte, Herr Bartling, ist: Sie haben noch den Wunsch der SPD angehängt, die Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch zu zerschlagen. Das wird es mit uns nicht geben! Ich habe Ihnen, Herr Bartling, schon einmal gesagt, es wäre besser gewesen, Sie hätten in Ihrem Änderungsvorschlag nicht das Gegenteil dessen geschrieben, was Sie den Betroffenen in Cuxhaven gesagt haben.
Schlussendlich: Wir halten das Gesetz für verfassungsgemäß. Wir werden den Gesetzentwurf so verabschieden. Wir haben ihn gründlich beraten; dies kann niemand bezweifeln, jedenfalls was die Fraktionen der CDU und der FDP angeht. Der Gesetzentwurf ist gründlich beraten worden. Über den Rest schweigt man als Ehrenmann. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte etwas zu dem sagen, was Herr Bartling hier vorgetragen hat.
Erstens. Herr Bartling, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass wir heute zum ersten Mal überhaupt von der Haltung der SPD zu diesem Gesetzentwurf Kenntnis erhalten haben. Ich darf ja nie sagen, was im Innenausschuss vor sich geht. Aber eines kann ich sagen: Mit Herrn Prof. Lennartz kann man sich, wenn auch konträr, in vernünftiger Weise sachlich auseinandersetzen. Aber was Sie und Ihre Seite angeht, habe ich manchmal den Eindruck, ich könnte mich auch mit einer Litfaßsäule unterhalten.
Zweitens. Herr Bartling, Sie haben hier vorgetragen, der Ministerpräsident habe auf einer Versammlung der GdP - Sie haben sich allerdings gleich in der Weise geschützt, dass Sie gesagt haben, dies habe Ihnen jemand berichtet - in etwa wörtlich vorgetragen, sachliche Gründe interessierten ihn nicht, es gehe ihm darum, die Wahlen zu gewinnen. Dies weise ich mit Entschiedenheit als Unwahrheit zurück. Die Wahlen gewinnt er auch ohne das.
Er gewinnt sie vor allem wegen seiner hervorragenden Leistungsbilanz, aber auch deswegen, weil es solche Menschen wie Sie gibt.
Drittens. Jetzt will ich einmal etwas zu CuxhavenWesermarsch sagen. Herr Bartling, wenn es um Cuxhaven geht - -
- Herr Bartling, jetzt sehen Sie einmal, wie Sie hier stehen. Deswegen mache ich das ja heute einmal.
Hier ist ja kein Spiegel; Herr Bartling sieht sich ja hier nie, das ist doch das Problem.
Sie haben einen Besuch in Cuxhaven gemacht. Ich schlage die Zeitung auf, da steht: Bartling war da. - Da denke ich: Na ja, mal sehen, was da los war. - Ich denke, das kann doch nicht wahr sein: Bartling hat sich ordentlich unterhalten, sachlichfachlich ausgetauscht und am Ende gesagt: Wenn wir denn an die Regierung kommen sollten - dazu habe ich auch gesagt: sehr bescheiden -,
dann werden wir an dem Gebietszuschnitt, an der Einteilung nichts ändern. - Ich habe gedacht, darauf brauchst du nicht zu antworten, lassen wir so. Ich komme wieder - -
- Ich komme zwei Wochen später nach Hannover: Bartling hat unterschrieben - -
Darf ich den letzten Satz noch sagen?
Da lese ich in einem Antrag, der Zuschnitt von Cuxhaven-Wesermarsch habe sich nicht bewährt und der Innenminister werde aufgefordert, schleunigst die Wesermarsch herauszulösen und bei Wilhelmshaven anzudocken. Ich wünsche Ihnen damit viel Vergnügen!
Herr Präsident! Wenn man die eine oder andere Einlassung aus den Reihen der Opposition zur Integrationspolitik dieser Landesregierung hört, dann kann man den Eindruck gewinnen, dass vieles von dem, was angeblich vorher geleistet worden ist, jetzt nicht mehr geleistet wird. Ich habe der Beantwortung der Anfrage eigentlich genau das Gegenteil entnommen, nämlich dass es vieles gibt, was die Landesregierung neu angepackt hat und was sich auch bewährt hat. Können Sie dem Landtag, liebe Landesregierung, einmal darstellen,
was man von dem, was die Vorgängerregierung getan hat, unterlässt und was man mehr tut, was also die Vorgängerregierung nicht getan hat? Das ist meine erste Frage.
Meine zweite Frage: Herr Minister, Sie haben eben davon gesprochen, dass wir dafür sorgen wollen, dass mehr Menschen mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst eintreten. Das war ja auch immer unser Ziel. Wir haben das gerade im Bereich der Polizei mit Nachdruck verfolgt. Jetzt haben Sie gesagt, da gebe es auch gute Erfolge. Können Sie einmal darstellen, vor welchem Hintergrund Sie die Seminarmaßnahme zur Anwerbung von Menschen mit Migrationshintergrund im September durchführen? Denn es müssen ja Erkenntnisse darüber vorliegen, warum Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund noch nicht im wünschenswerten Umfang vorliegen. Diese beiden Fragen möchte ich hier gerne stellen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin zunächst einmal dem Herrn Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass er hier einige sehr sachliche Bemerkungen gemacht hat. Zu dieser Sachlichkeit wäre ich nicht in der Lage gewesen, nachdem ich Ihre Rede, Herr Bartling, gehört habe. Um es aber auf den Punkt zu bringen: Es geht hier um ein sehr ernstes Thema; es geht nicht um SPD oder CDU, sondern um Leben oder Tod.
Ihre Rede hat eindeutig unter Beweis gestellt: Sie, Herr Bartling, sind wirklich zu allem fähig, nur nicht zum Regieren.
Herr Minister, ich möchte Ihnen namens der CDUFraktion für Ihre detaillierten Ausführungen zur Sicherheitslage in Niedersachsen ausdrücklich
danken. Ich danke Ihnen auch für die Darstellung der umfangreichen Maßnahmen, die die CDUgeführte Landesregierung in diesem Zusammenhang ergriffen hat. Ich stelle fest: Die innere Sicherheit in Niedersachsen ist bei dieser Landesregierung und bei diesem Innenminister in guten Händen, und es wird nichts unterlassen, um die innere Sicherheit auch weiterhin zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, vor wenigen Tagen haben deutsche Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder in Zusammenhang mit amerikanischen Dienststellen die womöglich schwersten Terroranschläge seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland verhindert. Allen Beteiligten, die in monatelanger akribischer Arbeit rund um die Uhr die Terrorverdächtigen beobachtet, ihr Vorhaben ausgewertet und sie letztlich festgenommen haben, danke ich im Namen der gesamten CDULandtagsfraktion sehr herzlich und spreche ihnen unsere Anerkennung für die in hervorragender Weise geleistete Arbeit aus.
Meine Damen und Herren: Auch Deutschland - das ist deutlich geworden - ist Zielgebiet von Terroristen und ihrem Wahn. Die vereitelten Anschläge, zu denen sich vorgestern die Islamische Dschihad Union bekannt hat, belegen dies. Die glücklicherweise fehlgeschlagenen Kofferbombenattentate in Nahverkehrszügen im Sommer 2006 waren leider keine Einzelfälle. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist eine reale Bedrohung. Das müssen auch diejenigen einsehen, die in den letzten Monaten unseren Bundesinnenminister, aber auch unseren Landesinnenminister belächelt und teilweise in übelster Weise verbal attackiert haben.
Meine Damen und Herren, die Attentäter von New York, London und Madrid und auch die nun festgenommenen Terrorverdächtigten geben vor, Anhänger des islamischen Glaubens zu sein. Ich unterstreiche ausdrücklich: Die Muslime dürfen nicht kollektiv verdächtigt werden, womöglich etwas mit den Attentätern oder den Attentaten zu tun zu haben. Wer so etwas behauptet, verkennt die Friedfertigkeit des weit überwiegenden Teils der Menschen islamischen Glaubens.
Ich sage aber auch: Der Terrorismus scheint derzeit vor allem ein Problem des islamischen Bereichs zu sein. Die verantwortlichen Religionsführer des Islam sind in erster Linie gefragt, uns im Kampf gegen den religiös motivierten Terrorismus zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, wir sind jedenfalls bereit, gemeinsam mit den friedfertigen Anhängern des Islam den Kampf gegen religiös verirrte Terroristen zu führen. Daher setzen wir weiterhin auf den Dialog mit dem Islam. Gelegentlich beschleichen mich aber Zweifel - auch dies will ich hier deutlich sagen -, ob der Dialog wirklich von allen weiterhin gewollt ist. Wenn zum Beispiel selbsternannte Vertreter großer Teile des Islam die Einladung zum Integrationsgipfel ausschlagen, weil sie mit einem demokratisch beschlossenen Gesetz nicht einverstanden sind, dann zeugt dies jedenfalls nicht von einem angemessenen Verhältnis zu den Regeln des demokratischen Rechtsstaats.
Meine Damen und Herren, gerade von den islamischen Interessenvertretern erwarten wir, dass sie mit gutem Beispiel vorangehen. Genauso müssen wir ein klares öffentliches Bekenntnis gegen den Terrorismus einfordern. Eine verdeckte Duldung darf es nicht geben. Wir würden es in diesem Zusammenhang begrüßen - der Herr Ministerpräsident hat das auch schon öffentlich ausgeführt -, wenn Predigten in Moscheen in deutscher Sprache gehalten würden; denn das wäre ein Zeichen anerkannter Glaubensfreiheit.
Meine Damen und Herren, hier lebende friedliche Muslime sind - wie jeder andere Bürger auch aufgerufen und verpflichtet, die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Extremismus zu unterstützen. Dazu zählt auch, Herr Bartling, die Anzeige gewaltbereiter Islamisten. Das hat nichts mit Denunziantentum zu tun. Im Gegenteil: Die Nichtanzeige geplanter Straftaten ist nach geltendem Recht sogar eine Straftat, und zwar für jeden.
Meine Damen und Herren, jeder Bürger - ob Muslim, Christ oder Mitglied anderer Religionsgemeinschaften - kann sich auf den Schutz des Staates verlassen. Der Staat ist aber auch auf die Mithilfe
seiner Bürger angewiesen. Vorbehalte gegen unsere Sicherheitsbehörden sind völlig fehl am Platze.
Man mag jetzt noch fordern, dass das Staat mehr für die Integration tun soll. Ich gebe zu: Sicherlich ist manches ausbaufähig. Der von Bundeskanzlerin Angela Merkel durchgeführte Integrationsgipfel bietet hierfür zahlreiche Anhaltspunkte, die nun angegangen werden müssen. Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang auch der vom Bundesinnenminister veranstaltete Islamgipfel. Nur so kann das Verständnis füreinander wachsen. Fest steht wohl: Es wird schon viel getan, auf jeden Fall eine ganze Menge mehr als noch vor einigen Jahren.
Fest steht aber auch: Integration ist keine Einbahnstraße. Die Zugewanderten sind aufgerufen, die Integrationsangebote auch tatsächlich zu nutzen. Integration ist aber kein Allheilmittel, wenn die Bereitschaft zur Eingliederung nicht gewollt ist. Zudem belegt der Fall der beiden terrorverdächtigen deutschen Konvertiten, dass sämtliche Integrationsbemühungen nicht alle Fälle erfassen können. Wir sind auf die aktive Mithilfe der gesamten Gesellschaft im Kampf gegen den alle bedrohenden Terrorismus angewiesen.
Meine Damen und Herren, terrorbereiten Personen, die wir trotz aller Integrationsmaßnahmen nicht erreichen, müssen wir auf anderen Wegen zuvorkommen. Der Rechtsstaat muss von sich aus wehrhaft bleiben. Dafür stehen unserem Staat und seinen Sicherheitsbehörden schon jetzt einige geeignete Instrumente zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, für Niedersachsen halte ich nach dieser Regierungserklärung fest: CDU und FDP haben die Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz unter Beachtung des Trennungsgebots verbessert. Das Gemeinsame Informations- und Analysezentrum hilft u. a. bei der gezielten Beobachtung des islamistischen Terrorismus. Nach den aktuellen Ereignissen bestreitet die Opposition sicherlich nicht länger - sicherlich nicht einmal Herr Bartling - die Notwendigkeit dieser Einrichtung, die im Übrigen ein Vorbild für den Bund und viele andere Länder geworden ist.
Wir haben die Analysekompetenz im Bereich Islamismus beim Verfassungsschutz durch die Bildung eines speziellen Dezernates gestärkt. Personell haben wir Anfang 2005 aufgestockt: Wir haben zusätzlich 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Polizei und LKA haben im letzten Herbst
zusätzlich insgesamt 31 Mitarbeiter im Bereich Staatsschutz erhalten. Diese Maßnahme, Herr Bartling, wurde damals von der SPD ja immer kritisch hinterfragt. Daher wundert es mich schon, dass ausgerechnet Sie nun mehr Personal fordern. Umso mehr wundert es mich aufgrund der folgenden Tatsache, Herr Bartling: Ich halte fest - das ist der Vorteil, wenn man schon etwas länger dabei ist -: Ab 1990 haben Sie in Niedersachsen zusammen mit den Grünen regiert. Ein Ergebnis 1994 war, dass Sie es zusammen mit den Grünen als Erfolg gefeiert haben, dass Sie die Personalstärke des Niedersächsischen Verfassungsschutzes halbiert haben. So ist es gewesen, und jetzt fordern Sie mehr Personal!
Ich gebe aber zu, Herr Bartling, dass Sie - aus Ihrer Sicht - einen Erfolg erreicht haben: Sie konnten den Bestrebungen der Grünen, die den Verfassungsschutz ganz abschaffen wollten, doch noch ein wenig widerstehen. Das ist die Wahrheit, die einmal klar ausgesprochen werden muss.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden wir prüfen, ob eine weitere Aufstockung der personellen und sachlichen Ausstattung nötig ist. Wir werden auch weiterhin für eine optimale und bedarfsgerechte Ausstattung von Polizei, Landeskriminalamt und Verfassungsschutz sorgen. Wenn die Herausforderungen wachsen, dann müssen auch die Abwehrmöglichkeiten in personeller und sachlicher Hinsicht ausgebaut werden. So sind wir bereits in der Vergangenheit verfahren - dazu bedarf es Ihrer Empfehlung, Herr Bartling, in keiner Weise.
Meine Damen und Herren, wie vom Innenminister und von mir selbst gerade dargestellt, verfügen wir schon jetzt über einige geeignete Mittel zur Terrorabwehr und -bekämpfung. Dennoch müssen wir uns immer wieder die Frage stellen, ob die Möglichkeiten ausreichen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der schnell voranschreitenden technischen Neuerungen. Daher muss es auch erlaubt sein, zu prüfen, ob das Mittel der Onlinedurchsuchung helfen kann, frühzeitig Gefahren für unser Land und unsere Bürger zu erkennen, auszuwerten und abzuwehren. Es geht darum, sich sachlich über dieses Thema zu unterhalten und sich nicht
immer die parteipolitischen Birnen an die Köpfe zu werfen.
Wichtig ist zunächst eine Versachlichung der Debatte. In diesem Zusammenhang möchte ich darum bitten, dass sich das, was wir in den letzten Wochen andauernd erfahren mussten, nicht wiederholt, nämlich dass sozusagen mit der persönlichen Herabsetzung von Politikern der jeweils anderen Couleur - -
- Frau Wörmer-Zimmermann, ich ertrage das jetzt noch drei Monate, aber ich bin froh, dass es dann vorbei ist.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, weil Sie mir ja vorwerfen, ich denke mir das aus. Ich zitiere aus dem Friesischen Tageblatt vom 10. September, als Ihr Parteitag stattgefunden hat. Dort steht: SPD legt politischen Fahrplan fest. - Es ist ja gut, wenn man erfährt, wie der aussieht. Das ist ja alles in Ordnung. Aber dort steht auch: Peter Struck - SPD-Mann - unterstellt Schäuble, dass ihm ein Anschlag gar nicht so unrecht wäre.
Das wollte ich damit sagen: Das ist doch kein Beitrag zur Versachlichung der Debatte! Das ist ein Schlag unter die Gürtellinie. Das ist dem Ernst der Lage unangemessen. Das ist peinlich. Herr Bartling, ich bitte Sie, daran mitzuwirken, dass die SPD aus dieser Peinlichkeit herausfindet.
Nicht diejenigen sind die Feinde des Rechtsstaates, die immer wieder prüfen, wie der Staat uns besser schützen kann. Es ist im Übrigen die Aufgabe und die Pflicht der Innenminister, alles zu tun, um die innere Sicherheit zu gewährleisten. Ich stelle fest: Dieser Aufgabe kommen zumindest die
CDU-Innenminister - und auch der nordrheinwestfälische Innenminister, Herr Wolf - in vorbildlicher Weise nach. Bei den wenigen SPDInnenministern bin ich mir da nicht mehr so ganz sicher.
Herr Bartling, ich habe eben von der Versachlichung der Atmosphäre gesprochen.
- Herr Bartling, ich will mich ungern mit Ihnen vergleichen. Aber ich glaube, meine Rede unterscheidet sich, was den sachlichen Aspekt angeht, merklich von dem, was Sie ausgeführt haben.
Worüber Sie sich freuen können, ist, dass Sie jetzt schon zitiert werden. Das mache ich jetzt nämlich. Herr Bartling, in der letzten Woche haben Sie sich zu den Onlinedurchsuchungen geäußert.
Sie machen das ja immer sehr markant, weil Sie hoffen, dass sozusagen jeder den Charme Ihrer Worte gleich versteht. Ich rate Ihnen aber - das ist ja gerade die Krux in der SPD -: Zunächst sollten Sie einmal klären, was bei Ihnen sozusagen sachlich und fachlich geht. Sie haben in Ihrer Pressemitteilung ausgeführt, Onlinedurchsuchungen seien unmöglich, das könne man nicht machen. - Ich frage Sie: Was sagen Sie eigentlich dazu, dass Ihr SPD-Bundesvorsitzender, Herr Beck, fast zeitgleich öffentlich erklärt hat, dass er sich durchaus vorstellen kann, Onlinedurchsuchungen durchzuführen? - Sie müssen auch einmal innerhalb Ihrer eigenen Reihen die Position klären, die irgendwann verbindlich gilt. Das ist jetzt nicht Polemik, sondern ein Aufruf zur Sachlichkeit, nichts anderes.
Ich möchte in diesem Zusammenhang weiterhin zur Versachlichung beitragen, indem ich kurz aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. September 2007 zitiere. Ich möchte hier aus dem Beitrag unter der Überschrift „Neu nachdenken“ einige Zeilen vortragen. Es heißt dort:
„Auch eine gesetzliche Regelung von Onlinedurchsuchungen hat eine er
zieherische Bedeutung - so oder so. Angesichts der Drohung, von Terroristen in einen Verzicht auf die Demokratie hineingebombt zu werden, dürften die Aussicht und die Wahrscheinlichkeit, durch einen Computertrojaner in seiner Freiheit eingeschränkt zu werden, erträglicher sein. Ein Terrorismus, der nach sechs Jahren noch immer nicht besiegt ist, lässt über die Verhältnismäßigkeit zwischen Bürgerfreiheit und Sicherheit neu nachdenken.“
Um nichts anderes geht es. Lieber Herr Bartling und liebe SPD, lasst uns doch einmal neu nachdenken! Das hat noch nie geschadet.
Was nicht geht, Herr Bartling - dazu neigen Sie -, ist, dass Sie uns in diesem Hause immer nur erklären, was nicht geht. Erklären Sie auch den Menschen, wie Sie vorhaben, die innere Sicherheit zu gewährleisten! Die Sicherheitslage auch in Niedersachsen hat sich geändert. Ohne konkrete Vorschläge, wie man den Terrorismus besser bekämpfen kann, erweisen Sie sich jedenfalls nicht als Sachwalter der inneren Sicherheit.
Meine Damen und Herren, sämtliche Vertreter der Sicherheitsbehörden wie BKA-Präsident Ziercke, der Direktor des Landeskriminalamtes, Herr Kolmey, und der Verfassungsschutzpräsident Fromm haben eindeutig erklärt, dass wir mit dem technischen Fortschritt der Terroristen mithalten müssen. Im Juni waren wir mit dem Innenausschuss unterwegs - das ist noch nicht lange her; auch viele Abgeordnete der SPD-Fraktion waren dabei - und haben dem Bundeskriminalamt einen Besuch abgestattet. Dabei hat Herr Ziercke uns ausdrücklich gebeten, in unseren Parteien dafür zu sorgen, dass es eine rechtsstaatliche Möglichkeit gibt, in diesem Spektrum zu ermitteln. Er hat auch gesagt: Dazu gehört der Richtervorbehalt, dazu gehört der Verdacht auf Begehung einer allerschwersten Straftat. Das heißt, es ging nicht darum, jeden und jede per Internet auszuschnüffeln.
Meine Damen und Herren, der generelle Verzicht auf die Möglichkeit der Onlinedurchsuchung hätte tatsächlich zur Folge, dass wir potenziellen Attentätern als Gesetzgeber garantieren, dass sie per Internet schwerste Straftaten vorbereiten können in der Gewissheit und quasi mit der Zusage des Ge
setzgebers, dabei immer ausdrücklich völlig unbeobachtet zu bleiben. Diesen rechtsfreien Raum können wir so nicht stehen lassen. Das ist das Thema.
Im Übrigen haben, wie erwähnt, ausländische Ermittlungsbehörden bei der Festnahme der Terrorverdächtigen in der letzten Woche einen ganz entscheidenden Beitrag geleistet. Ich frage mal: Wer garantiert uns eigentlich, dass sie nur die Möglichkeiten ausgeschöpft haben, die nach unserem Recht in Deutschland zulässig sind? Auch das weiß noch niemand zu beantworten.
Meine Damen und Herren, für eine vernunftgesteuerte Debatte ist es wichtig zu wissen: Die Onlineüberwachung beträfe ausdrücklich wenige Fälle. Sie wäre - um das ganz deutlich zu sagen die absolute Ausnahme und müsste im Einzelnen gerade wegen der verfassungsrechtlich hohen Schranken, die es ohnehin gibt, diesen Schranken standhalten. Damit ist auch deutlich, dass es jetzt nicht genügt zu sagen „Die CDU sagt es so und die FDP so“. An dieser Stelle geht es jetzt nicht darum, zu zementieren, was der eine oder andere denkt, auch bei der SPD nicht, sondern man muss sich einmal darauf einlassen und genau hingucken, wo die verfassungsrechtlichen Grenzen sind und was innerhalb derselben machbar ist. Hier können wir uns durchaus auf eine Debatte verständigen.
Meine Damen und Herren, ich habe trotz allem die vorsichtige Hoffnung, dass die SPD doch noch zur Gesprächsbereitschaft findet. Mich freut, dass sie jedenfalls in Berlin bei dem längst überfälligen BKA-Gesetz bereit ist, die präventive Telefonüberwachung zu regeln. Sorgen Sie mit dafür, Herr Bartling, dass man auf Bundesebene nun endlich in die Gesetzesberatung einsteigt! Innerhalb des Beratungsverfahrens - der Innenminister hat das ja schon gesagt - kann dann durchaus noch eingearbeitet werden, was sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über eine Regelung im Verfassungsschutzgesetz des Landes NordrheinWestfalen ergibt.
Meine Damen und Herren, weitere Vorschläge, wie die Registrierung von Chemikalienkäufern und Konvertiten, lehnen wir ausdrücklich ab. Wer im Chemieunterricht aufgepasst hat, weiß, dass selbst Mehlstaub eine hoch explosive Wirkung entfalten
kann. Wenn man jetzt anfangen wollte, alle diese Dinge akribisch zu katalogisieren, dann wäre das, meine ich, zu viel des Nötigen. Statt der gesonderten Erstellung einer Konvertitendatei kann auf die Antiterrordatei zurückgegriffen werden.
Meine Damen und Herren, zurzeit werden viele Vorschläge diskutiert. Dem Sicherheitsbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger werden wir nur gerecht, wenn wir eine vernünftige, sachorientierte Diskussion führen. Herr Bartling, ich habe wirklich Verständnis für den Wahlkampf. Ich habe auch schon mal sozusagen auf Ihrer Seite Wahlkampf gemacht.
- Auf der Seite der Opposition! Sie würden mich wahrscheinlich auch gar nicht in Ihre Partei aufnehmen.
Ich würde diesen Versuch auch nicht unternehmen.
Ich wollte sagen: Es geht darum, dass man sich - auch wenn dies schwierig ist - dieses Problem jenseits des Wahlkampfes vornimmt und eine Lösung sucht, mit der wir alle vernünftig leben können. Dann können Sie den Krawall überall woanders machen, Herr Bartling. Aber hier bei diesem Thema ist Krawall unangemessen.
Deshalb ist es auch wichtig, nicht immer voreilig den Verdacht zu äußern, der Staat neige grundsätzlich zum Missbrauch seiner Befugnisse und man lehne deshalb weitere Eingriffe ab, weil man denkt, immer wenn etwas seitens des Staates passiert, geht das immer gegen die Bürgerrechte. Hier geht es zuerst einmal um die Bekämpfung schwerster Kriminalität und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Attentaten.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der Gelehrte Wilhelm von Humboldt hat einmal gesagt: Ohne Sicherheit ist keine Freiheit. Für die CDU-Fraktion erkläre ich abschließend: Wir
stehen an der Seite derjenigen, die für die Sicherheit und Freiheit unseres Landes und unserer Mitmenschen eintreten. Wir stehen an der Seite dieser Landesregierung und insbesondere an der Seite von Innenminister Uwe Schünemann, gerade dann, wenn alle genau das tun, was sie anlässlich der Ablegung ihres Amtseides fest zugesagt haben, nämlich Schaden von den Menschen in diesem Land fernzuhalten. - Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bartling, ich hätte Ihnen gerne eine Frage gestellt, aber das haben Sie nicht ermöglicht. Deswegen habe ich mich zu einer Kurzintervention gemeldet.
Dass gerade Sie sich darüber auslassen, wie Polizeiautos betankt werden, hat mich doch stark beunruhigt.
Ich hatte den Eindruck, Sie haben vergessen, dass zu der Zeit, in der Sie Innenminister waren, im August per Erlass geregelt wurde, dass Funkstreifenwagen nur die notwendigsten Fahrten machen sollten. Denn Sie hatten im Haushalt bei Weitem
nicht genug Mittel vorgesehen, damit der Kraftstoff bezahlt werden konnte. Dass wir jetzt von Ihnen eine Belehrung über die Betankung von Kraftfahrzeugen erhalten, ist schon recht komisch.
Zur Fort- und Weiterbildung: Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Fort- und Weiterbildung wichtig ist. Sie ist auch vorgesehen. Aber es ist vorgesehen, dass sie am Bedarf orientiert ist. Es werden nicht, wie es bei Ihnen der Fall war, Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt, die zum Teil nur zur Hälfte belegt sind und zu denen noch Beamte eingeladen werden müssen, weil noch Platz ist. Ein solches Fortbildungskonzept ist völlig überflüssig. Überflüssig waren auch einige Fortbildungsveranstaltungen, die Sie angeboten haben, wie zur Vorbereitung auf den Ruhestand gemeinsam mit dem Partner. Das können wir uns nicht mehr leisten, und das werden wir auch nicht mehr machen.
Letzte Bemerkung:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich der SPDFraktion sagen, dass all das, was sie im Vorfeld dieser heutigen Beschlussfassung behauptet hat, erst einmal zurechtgerückt werden muss. Am 22. Mai erklärte der Kollege Bachmann
in seiner ihm eigenen ruhigen Art:
Wir haben uns mit unseren Vorschlägen durchgesetzt. - Dem muss ich widersprechen. Wir haben im Ausschuss vielmehr eine sehr intensive Anhörung verschiedener Verbände und Interessengruppen durchgeführt und deren Stellungnahmen eingehend geprüft und bewertet. Dann haben wir Änderungsvorschläge vorgelegt, von denen Kolle
ge Bachmann meinte, damit habe sich die SPDFraktion durchgesetzt. Ihre Pressemitteilung, meine Damen und Herren, wir seien Ihren Vorschlägen gefolgt, fand ich ziemlich überheblich. Aber ich will es relativieren: Sie war wenigstens wahrheitswidrig.
Wenn es so gewesen sein sollte, wie Sie meinen, dann müssen Sie heute erklären, warum Sie, nachdem Sie das alles behauptet haben, im Innenausschuss dagegengestimmt haben und auch heute dagegenstimmen wollen. Dies hieße nämlich sachlogisch, dass Sie heute gegen Ihre eigenen Vorschläge stimmen wollen.
Das müssen Sie erst einmal uns - dies wird Ihnen aber nicht gelingen - und auch der Öffentlichkeit erklären.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Wort zu den vielfältigen Vorschlägen und Forderungen der Verbände. Es lagen viele Einzelforderungen vor, die miteinander mitunter unvereinbar waren. Schon allein deshalb war eine Berücksichtigung jedes vorgetragenen Anliegens schlicht unmöglich. In der Tat war es keine einfache Aufgabe, am Ende abzuwägen und einen vernünftigen Vorschlag zu machen. Dabei haben wir uns viel Mühe gegeben.
Der Rettungsdienstbereich ist ja ein riesiger Markt, an dem unendlich viele beteiligt sind. Da gibt es unendlich viele Interessen. Man muss gucken, dass man vernünftig abwägt, am Ende eine sachgerechte Entscheidung trifft und einen vernünftigen Vorschlag macht.
Wir haben die Ziele, die wir uns gesetzt haben, erreicht. Wir wollten mehr Wettbewerb. Wir wollten - so gut es geht - den Abbau der Bürokratie befördern, wobei ich sagen muss, dass die Akteure noch sehr viel mehr Chancen hätten, das selbst zu bewerkstelligen. Wir wollten zugleich die hohen Qualitätsstandards im Rettungsdienst beibehalten und für mehr Kostenstabilität und Wirtschaftlichkeit sorgen.
Meine Damen und Herren, ich möchte einige Punkte kurz ansprechen:
Erstens. Der Interhospitalverkehr wird dann nicht mehr dem Rettungsdienstgesetz unterworfen sein, wenn der Transport innerhalb einer Behandlungseinrichtung in einem Rettungsdienstbereich stattfindet. Die Sorgen, die geäußert worden sind, die Krankenhäuser würden aus Kostengründen kein qualifiziertes Personal einsetzen, halte ich schlicht für Stimmungsmacherei und zum Teil auch für blanken Unsinn. Das muss ich hier einmal sehr deutlich sagen.
Meine Damen und Herren, noch ein Wort dazu: Wir mussten das regeln, weil die Krankenkassen diese Transporte nicht vergüten. Ich habe mich gewundert, dass sich die Krankenkassen ausgerechnet in dieser Situation zu diesem Punkt zu Wort gemeldet haben; denn es ist ja so, dass man die Krankenhäuser budgetiert und zwingt, Leistungen einzukaufen, auf deren Preise sie keinen Einfluss nehmen können. Dies wollten wir abstellen.
Zweitens. Zu den Leitstellen hat es viele Diskussionen - auch mit der SPD-Fraktion - gegeben. Wir haben in beiden Fällen - sowohl was die kooperativen als auch die integrierten Leitstellen angeht Kannvorschriften eingeführt. Eine verpflichtende Vorgabe haben wir ausdrücklich nicht vorgesehen, weil es sich zeigt, dass man mit Überzeugungsarbeit zu guten Erfolgen kommen kann.
Für die kooperativen und die integrierten Leitstellen sind inzwischen vier freiwillige Absichtserklärungen unterzeichnet worden, und zwar in Oldenburg, Ostfriesland, Hameln und Lüneburg. Zwei weitere sind in Vorbereitung, nämlich in Göttingen und Osnabrück. Auch hier sind wir unserem eisernen Vorsatz gefolgt: Wir regeln im Gesetz nur das, was zwingend zu regeln ist.
Meine Damen und Herren, ich komme zu den gewachsenen Strukturen. Wir haben sie gestrichen, übrigens auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände. Die alte Regelung führte zu der Verpflichtung, gegebenenfalls unwirtschaftliche Anbieter zu beauftragen. Die Streichung, die wir vornehmen wollen, fördert den Wettbewerb. Auch die Privaten haben es jetzt einfacher, Beauftragte zu werden. Wir sorgen durch die Regelung für mehr Kostenstabilität. Dies ist im Übrigen eine Regelung, die aller Voraussicht nach EU-rechtskonform sein wird; denn dort ist ein entsprechendes Ver
tragsverfahren anhängig. Die Eigenschaft der gewachsenen Strukturen kann zwar im Rahmen der Ermessensentscheidung weiter berücksichtigt werden, aber nicht mehr als einziges und ausschlaggebendes Argument.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zu der Frage, ob die Qualitätsstandards erhalten bleiben. Erstmalig haben wir Vorgaben für die Personalbesatzung auf Rettungstransportwagen eingeführt, soweit es um den qualifizierten beauftragten Krankentransport geht. Im Falle der genehmigten Krankentransporte gibt es keinen Verweis auf diese Personalstandards, weil wir sie für selbstverständlich halten. Wir sind - dies sage ich allen Kritikern - für einheitliche Personalstandards. Diese müssen auch einheitlich sein. Die Genehmigungsbehörden sehen dies im Übrigen genauso. Die Personalstandards können den Verbund zwischen den betroffenen Paragrafen herstellen, wenn dies als politischer Wille ausdrücklich betont wird. Das möchte ich noch einmal eindeutig erklären, falls es da Streit geben sollte.