Protokoll der Sitzung vom 17.11.2004

Erstens. Die Gedenkstättenarbeit der vielen Initiativen und Gedenkstätten in privater Trägerschaft wird durch die jetzigen Formulierungen ihrer tatsächlichen Bedeutung entsprechend im Gesetz gewürdigt und auch abgesichert. Die Interessengemeinschaft erhält zwar keinen gesetzlich abgesicherten Sitz im Stiftungsrat, aber während der Ausschussberatungen wurde von der SPD und den Grünen deutlich gefordert, dass eines der drei Mitglieder, die vom Stiftungsbeirat in den Stiftungsrat entsendet werden, von der Interessengemeinschaft niedersächsischer Gedenkstätten und Initiativen zur Erinnerung an die NS-Verbrechen gestellt werden soll. Die Interessengemeinschaft wird also einen Sitz im Stiftungsrat bekommen.

So wichtig die Arbeit der beiden staatlichen Gedenkstätten Bergen-Belsen und Wolfenbüttel auch ist, so darf nicht übersehen werden, dass es gerade die vielen, vielen ehrenamtlichen Initiativen sind, die maßgeblich dazu beitragen, dass das Gedenken an die, vor allem aber die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen ganz konkret am Ort des Geschehens stattfinden können. Hier vor Ort können die Schülerinnen und Schüler selbst Geschichte erforschen und nachvollziehen. Dieses konkrete Erleben ist es, was zu neuen Erkenntnissen führt. Deshalb war es uns so wichtig, diese Arbeit stärker im Gedenkstättengesetz zu verankern.

Zweitens. Die wissenschaftliche Beratung der Stiftung wird gesetzlich vorgeschrieben. Über die Ausgestaltung der wissenschaftlichen Beratung muss der Stiftungsrat nach Beratung mit dem Stif

tungsbeirat entscheiden. So kann sich die Stiftung eben je nach aktueller Situation oder nach dem Bedarf durch entsprechende Fachleute kundig machen lassen; sei es z. B. bei der Neukonzeption der pädagogischen Arbeit der Gedenkstätten oder auch bei der Vergabe neuer Forschungsprojekte oder bei Veränderungen von Ausstellungen.

Drittens. Im Entwurf zum Gedenkstättengesetz war eine Beteiligung des Landtages und der verschiedenen Fraktionen nicht vorgesehen; weder im Stiftungsrat noch im Stiftungsbeirat. Die Landesregierung hatte sich demgegenüber gleich drei Sitze im Stiftungsrat gesichert. So geht das natürlich nicht. Schließlich ist es das höchste Recht, aber auch die Pflicht von uns Abgeordneten, über das Landesvermögen, das jetzt in eine Stiftung überführt wird, und über die erheblichen Mittel, die dort jährlich als Zuschuss für die Gedenkstättenarbeit gegeben werden, mitzubestimmen. Das ist nun wirklich nicht die alleinige Aufgabe der Landesregierung.

Außerdem ist es, glaube ich, bei der Gedenkstättenarbeit und angesichts all der Emotionen, die damit zusammenhängen, nur angemessen, die Gedenkstättenarbeit aus der normalen politischen Auseinandersetzung herauszuhalten. Dies kann unserer Auffassung nach dann besonders gut gelingen, wenn alle Fraktionen durch ihre Vertreterin bzw. durch ihren Vertreter in die Arbeit und die Entscheidungsfindung im Stiftungsrat miteingebunden sind. Das haben wir nun auch durchgesetzt. Jede Fraktion, auch die kleineren, hat einen Sitz im Stiftungsrat. - Diese drei Punkte stellen für uns die drei wichtigsten Beratungsergebnisse dar.

Zum Schluss möchte ich mich bei den anderen Fraktionen, vor allem aber auch bei Ihnen, Herr Busemann, für die sachgerechte und die kompromissbereite Beratung bedanken. Ich wünsche mir, dass die Überführung der Gedenkstättenarbeit in eine Stiftung das von uns allen erhoffte Ziel erreicht, nämlich das Ziel, dass die Gedenkstättenarbeit stärker als bisher inhaltlich, aber auch finanziell von Menschen aus dem In- und Ausland unterstützt wird, damit die Gedenkstätten und die sie tragenden Initiativen noch besser als bisher zum Gedenken an die NS-Verbrechen und deren Opfer beitragen können, dass unsere Kinder und Kindeskinder aus der Geschichte lernen können, wie wichtig es ist, Zivilcourage und Mut zu entwickeln, dass Diktatur und Faschismus zu Menschenverachtung und Tod führen, dass unsere Kinder und Kindeskinder lernen, dass nur die Demokratie un

sere Menschenrechte erhalten kann und wie wichtig es ist, für diese Demokratie zu arbeiten und sie zu erhalten.

In diesem Sinne wünsche ich der neuen „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ für die Zukunft viel Erfolg bei ihrer Arbeit. - Danke.

(Beifall im ganzen Hause)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Ursula Ernst das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns der Bedeutung dieses Gesetzes voll bewusst. Der Volkstrauertag am vergangenen Sonntag - lassen Sie mich darauf noch hinweisen - hat uns allen erneut gezeigt, dass sich Krieg, die Gräueltaten von Diktaturen sowie das Verletzen und das Zerstören der Menschenrechte und der Menschenwürde nie wiederholen dürfen. Toleranz, Freiheit und Frieden müssen unser Ziel sein. Deshalb muss es Orte des Lernens und des Lehrens geben, Orte, an denen durch Forschung und Dokumentation das Wissen und Verstehen für alle nachfolgenden Generationen ermöglicht wird. Gedenkstätten - das Wort beinhaltet es schon - sind nicht nur Stätten des Gedenkens, sondern vor allem des Bedenkens, Stätten der Erinnerung und der Mahnung, Stätten der Trauer und der Aufbereitung der schrecklichen Geschehnisse. Eine Stiftung des öffentlichen Rechts wird dieser großen Verantwortung gerecht. Sie wird getragen von der besonderen Verpflichtung des Staates, aber auch von der Verantwortung der Gesellschaft. Man muss an die Ereignisse vor 63 Jahren erinnern. Am 22. Juni 1941 überfielen deutsche Truppen die Sowjetunion. Damit war das schrecklichste, grausamste Ereignis der Weltgeschichte verbunden, der so genannte Holocaust - die systematische Ermordung der europäischen Juden. Man muss erinnern an die Hölle, die das Naziregime in seinem Rassen- und Verfolgungswahn auch über Sinti und Roma, über die von ihm beherrschten Völker Europas und auch über die von ihm verfolgten Deutschen gebracht hat, erinnern an die Menschen, die in den Lagern geknechtet, gequält, geschändet und umgebracht wurden, weil sie nach nationalsozialistischem Sprachgebrauch „andersrassig“, „andersartig“, „andersdenkend“, „Untermenschen“ waren. Hinter diesen anonymen Zahlen

verbergen sich individuelle Schicksale und Tragödien. Die Vernichtungsmaschinerie der Nationalsozialisten hat die meisten dieser Schicksale nahezu spurlos ausgelöscht, sodass oft nicht einmal die Möglichkeit eines individuellen Gedenkens und Erinnerns bleibt.

Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben unserer Gedenkstätten, den namenlosen Opfern so weit wie möglich ihre Identität zurückzugeben, denn wir alle und vor allem die nachfolgenden Generationen müssen hinter den Zahlen die Gesichter der Menschen sehen. Bergen-Belsen - wir haben es schon gehört -, bedeutet 70 000 Tote, 40 000 teils psychisch und physisch geschädigte Überlebende, davon ca. 3 000 Kinder und vor allem ca. 2 000 Neugeborene. Die Gedenkstätte Wolfenbüttel erinnert uns an tausende von Menschen überwiegend aus unseren westlichen Nachbarländern, die dort hingerichtet wurden. Millionen von Angehörigen aus fast 40 Nationen, denen sind wir verpflichtet, die Erinnerung wach zu halten.

Zeitzeugen gibt es naturgemäß immer weniger. Es ist abzusehen, dass die Erinnerungsarbeit sich irgendwann nicht mehr auf persönliche Aussagen und Hilfe verlassen kann. Deshalb muss die Forschung und Arbeit der Dokumentation schnellstens weiter vorangebracht werden. Wir sind froh, dass durch die neue Stiftung diese Arbeit weiterhin verlässlich gefördert und zeitnah vorangebracht wird. Das sind wir den vielen unschuldigen Toten, den Überlebenden und den Hinterbliebenen schuldig.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist im Kultusausschuss konstruktiv beraten worden. Dafür darf ich mich ganz herzlich bei allen anderen bedanken. Dass wir gemeinsam daran gearbeitet haben, zeigt deutlich, dass wir uns unserer Verantwortung auch bewusst sind. Der Herr Minister und auch Frau Seeler sind auf den Gesetzentwurf und die Änderungen näher eingegangen. Das brauche ich nicht mehr zu tun. Es ist wichtig, dass wir hier etwas schaffen, und zwar nicht nur für die beiden Gedenkstätten, sondern auch für alle anderen in Niedersachsen, in denen so etwas Grausames geschehen ist. Alles, was dort geschehen ist, bleibt unfassbar und letztlich unbegreiflich. Es ist der richtige Weg, durch die neue Stiftung die Aktivitäten der Gedenkstättenarbeit zu verstärken und voranzubringen. Ich bin mir sicher, dass die Stiftung neue Perspektiven aufgreift und die Arbeit der Gedenkstätten auf eine noch breitere wissenschaftliche und publizistische Grundlage stellen wird. Das Ziel muss sein, die Erinnerung wach zu halten an

das Schreckensbild der Unmenschlichkeit, zu dem Hass und Menschenverachtung geführt haben. Es wird dem wichtigen und großen Anliegen gerecht, wenn wir diesen Gesetzentwurf heute gemeinsam und einstimmig verabschieden. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP und bei den Grünen)

Die nächste Wortmeldung liegt vor von Frau Korter, Bündnis 90/Die Grünen. Frau Korter, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag wird heute einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, das Gesetz über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ beschließen. Wir begrüßen als Grünen-Fraktion ausdrücklich die Einrichtung dieser Stiftung und verbinden damit die Hoffnung, dass die so erfolgreiche Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen noch deutlichere Anerkennung und eine rechtliche Absicherung erfährt.

Bei der Beratung des Gesetzes im Kultusausschuss ist eine Reihe von Anregungen und Vorschlägen aufgenommen worden, die uns sehr wichtig waren. So ist die wissenschaftliche Begleitung der Gedenkstättenarbeit jetzt im Gesetzestext geregelt. Die Vielfalt der häufig ehrenamtlich arbeitenden Einrichtungen und Initiativen der regionalen Gedenkstättenarbeit ist in den § 2 aufgenommen worden, wenn auch nicht die Bekanntesten mit Namen, wie wir uns das gewünscht hätten.

Meine Damen und Herren, die neu zu gründende Stiftung öffentlichen Rechts soll auch die Grundlage schaffen für Kooperationen und für die Einwerbung von Mitteln, unabhängig vom Landeshaushalt. Dafür hätten wir uns die Ausstattung der Stiftung durch das Land mit einer eigenen Kapitaleinlage vorstellen können. Das war jedoch nicht möglich, weil die Fraktionen hierfür keine Mittel im Haushalt sahen. Nach Maßgabe des Landeshaushaltes wird der neuen Stiftung weiterhin Finanzhilfe gewährt. Im neu zu bildenden Stiftungsrat sollen neben den drei beteiligten Ministerien und dem Bund alle Fraktionen vertreten sein. Ich bin froh, dass sich die Mehrheitsfraktionen auf unser Drängen hin dazu durchringen konnten. Weiterhin wir

ken der Landesverband der Jüdischen Gemeinden als größte Opferorganisation sowie das vorsitzende Mitglied im Stiftungsbeirat dort mit. Nicht im Stiftungsrat vertreten jedoch ist die Interessengemeinschaft der niedersächsischen Gedenkstätten und Initiativen zur Erinnerung an die NS-Verbrechen, obwohl Frau Seeler meint, dass sie, wenn wir uns mündlich dazu geäußert haben, vertreten wären. Sie sind nach dem Gesetzestext nicht vertreten. Das sind diejenigen, die einen Großteil der eigentlichen Erinnerungsarbeit in den niedersächsischen Gedenkstätten bereits erfolgreich geleistet haben und die sie auch in Zukunft fortführen sollen. Hier hat leider keine der anderen Fraktionen Entgegenkommen, geschweige denn Unterstützung für unseren Vorschlag geleistet. Ich habe in diesem Zusammenhang manchmal leider den Eindruck gewonnen, der Sitz der eigenen Fraktion im Stiftungsrat war genug. Sie werden nicht erwarten, meine Damen und Herren, dass meine Fraktion dafür Verständnis zeigt. Ebenso wenig sind wir damit einverstanden, dass die Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit in Bergen-Belsen im Landesjugendring als direkt mit der Jugendarbeit befasste Organisation keinen „gesetzten“ Platz im Stiftungsbeirat bekommen konnte.

Sie können sich vorstellen, meine Damen und Herren, es hat durchaus strittige und intensive, aber auch konstruktive Beratungen über diesen Gesetzesentwurf gegeben. Meine Fraktion ist nicht mit allem zufrieden, aber wir werden heute trotzdem zustimmen. Denn wir alle, alle Fraktionen in diesem Hause, stehen hinter der so wichtigen Aufgabe, die Erinnerung an die Geschehnisse in der Zeit des Nationalsozialismus nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, und wir wollen, dass die Stiftung ihre Arbeit zügig aufnehmen kann und jetzt gegründet wird.

Meine Damen und Herren, unseren Gedenkstätten gelingt es durch ihre originäre Atmosphäre und die gute pädagogische Arbeit, den Besucherinnen und Besuchern auf eine ganz besondere Weise die jüngste Geschichte näher zu bringen und Anlässe zur Auseinandersetzung zu schaffen, damit die grauenvollen und Menschen verachtenden Vorgänge der NS-Zeit sich nicht wiederholen können. Für diese große Aufgabe wünscht die GrünenFraktion Erfolg und gutes Gelingen. Auf unsere Unterstützung wird die Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen auch künftig bauen können. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat der Kollege Zielke für die FDPFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frieden, Freiheit, Recht und Demokratie sind nicht selbstverständlich; und, wenn wir uns unsere Geschichte betrachten, besonders nicht in Deutschland. Gerade weil wir jetzt schon recht lange das Glück des Friedens genießen dürfen - immerhin schützt uns unser Grundgesetz nun schon mehr als doppelt so lang wie Weimarer Republik und nationalsozialistische Herrschaft zusammen gedauert haben -, mögen manche und vor allem auch junge Menschen, die nie etwas anderes als die Bundesrepublik Deutschland kennen gelernt haben, den inneren Frieden in unserem Land für unverrückbar halten, ja sogar geneigt sein, seine Grenzen auszutesten. Sie haben kaum noch Eltern oder Großeltern, die ihnen aus eigenem Erleben von dem Schrecken des Krieges und den Verbrechen des Dritten Reiches aus eigener Anschauung berichten können. Deshalb ist dieses Gesetz so wichtig, das wir heute beschließen wollen und an dem alle Parteien dieses Landtages äußerst konstruktiv mitgearbeitet haben.

Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten soll - so heißt es in § 2 des Gesetzes - „dazu beitragen, dass das Wissen über das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondere über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen, im Bewusstsein der Menschen wach gehalten und weitergetragen wird.“ Wir sind es den Opfern des nationalsozialistischen Terrors schuldig, also den Opfern und ihren Nachkommen.

Indem diese Aufgabe durch das Gesetz vom Staat auf eine Stiftung übertragen wird, verschiebt sich der Akzent von der Zuständigkeit offizieller Stellen hin zu einer gesamtgesellschaftlichen Wahrnehmung und Verantwortung, einer Wahrnehmung, die jeden angeht und zur aktiven Beteiligung aufruft. Für die Opfer und ihre Nachkommen sowie deren Organisationen bietet die Stiftung erweiterte Möglichkeiten, ihren historisch begründeten ebenso wie ihren aktuellen Anliegen öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Ich würde wenig Sinn darin sehen, jetzt noch einmal in die eine oder andere Detailfrage einzusteigen, die im Laufe der Beratungen diskutiert wor

den ist. Nur in einem Punkt möchte ich Skepsis äußern: Ich weiß nicht, ob es weise ist, dass anders als in allen analogen Gesetzen anderer Bundesländer in dem entscheidenden Gremium der Stiftung, nämlich dem Stiftungsrat, je ein Vertreter jeder Fraktion des Landtages sitzen soll. Bei der jetzigen Zusammensetzung des Landtages ist das überhaupt kein Problem. Aber: Wahlergebnisse wie in Sachsen, die niemand will, könnten zu Schwierigkeiten führen.

Trotz dieser Bedenken werden wir als FDPFraktion dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. Möge es dazu beitragen, Menschenrechte und Toleranz, Freiheit und Demokratie in unserer Gesellschaft zu festigen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich möchte mich im Namen des Präsidiums für die sachgerechte und dem Thema angemessene Beratung bedanken.

Wir kommen nun zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§ 1. - Unverändert.

§ 2. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Der Paragraf ist so angenommen.

§ 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte hier zustimmen? Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Keine. Das war einstimmig.

§ 4. - Unverändert.

§ 5. - Unverändert.

§ 6. - Es liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war einstimmig.

§ 7. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Keine.

§ 8. - Unverändert.

§ 9. - Es liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Einstimmig.

§ 10. - Unverändert.

§ 11. - Unverändert.

§ 12. - Unverändert.

§ 13. - Unverändert.

§ 14. - Unverändert.

§ 15. - Unverändert.