Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen, ihr sollt ja alle euer bzw. Sie sollen alle Ihr Mittagessen bekommen, aber eine Anmerkung möchte ich doch noch machen, Herr Ministerpräsident:
80 % der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wollen den Volksentscheid; sie haben sich dafür ausgesprochen. Insofern gibt es für dieses Instrument einen großen Rückhalt in der Bevölkerung.
Ich möchte noch eine weitere Anmerkung machen: Ich habe im Ausschuss lang und breit alle politikwissenschaftlichen und staatsrechtlichen Argumente gebracht. Wenn also hier von den lieben Kollegen aus den Mehrheitsfraktionen gesagt wird, sie hätten kein einziges Argument in der Ausschusssitzung vernommen, dann müssen Sie schlicht und einfach geschlafen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
änderung nur dann herbeiführen kann, wenn auch der Bundesrat zustimmt. Leider Gottes ist es gegenwärtig aber so, dass der Bundesrat mehrheitlich von schwarz-gelb dominiert ist. Insofern muss sich auch dieser Landtag darüber verständigen, ob er diese Grundgesetzänderung mittragen will - ja oder nein. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Ausschussempfehlung gefolgt.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Wir sehen uns wieder um 15 Uhr. Ich wünsche Ihnen guten Appetit!
Tagesordnungspunkt 20: Zweite Beratung: Die Eigenständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit erhalten! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1133 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/1431
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 1431 lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir freuen uns sehr, dass der Antrag zum Erhalt der Eigenständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit heute beraten wird. Wir freuen uns deshalb, weil wir hoffen, heute gemeinsam mit den Kollegen der Mehrheitsfraktionen zu erfahren, was die Landesregierung denn nun tatsächlich plant. Denn als der Antrag eingebracht wurde, gab es zwar wortreiche Ausführungen der Ministerin, jedoch keine inhaltlichen Aussagen. Mit keiner Silbe wurde auf die Zukunft der Arbeitsgerichte eingegangen. Sie bemühte zwar die ASJ als Kronzeugen für alles Mögliche, jedoch ebenfalls nicht in Bezug auf die Arbeitsgerichtsbarkeit. Damit hätte es dann auch Probleme gegeben, tritt doch gerade die ASJ für die Eigenständigkeit dieser Gerichtsbarkeit ein. Aber die Redezeit musste wohl ausgefüllt werden, und so wurde schlicht am Thema vorbeigeredet. Hier war also nichts zu erfahren.
So warteten wir gespannt auf die Ausschusssitzung. Leider waren auch diese Beratungen nicht erhellend. Trotz vorangegangener öffentlicher Anhörung zum Thema, die ein eindeutiges Votum für die Eigenständigkeit ergab, lehnte die Koalition unseren Antrag ab, nicht etwa, weil sie ein zukunftsweisendes Konzept oder andere Erkenntnisse gewonnen hätte. Nein, sie lehnte mit der Begründung ab, es gebe keine Information der Fraktionen durch die Landesregierung darüber, dass überhaupt eine Zusammenlegung geplant sei. Das war nun wirklich eine erstaunliche Begründung. Damit hatten wir so nicht gerechnet. Wären die Abgeordneten von CDU und FDP z. B. zur Ortstagung des Arbeitsgerichtsverbands gegangen, hätten sie den Ausführungen ihres Staatssekretärs entnehmen können, dass neben der Zusammenlegung von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit auch die Integration der Arbeitsgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit ein wichtiges Vorhaben des MJ darstellt.
Fassen wir also noch einmal die Argumente zusammen, die uns von den Fachleuten für die Beibehaltung der Eigenständigkeit der Arbeitsgerichte an die Hand gegeben worden sind:
Erstens. Die verfassungsrechtliche Brisanz einer Zusammenlegung, die Sie sonst bestritten haben, ist inzwischen wohl anerkannt. Anderenfalls wäre es nicht erklärbar, warum ein Antrag auf Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat auf den Weg gebracht worden ist.
Zweitens. Signifikante Kosteneinsparung muss bei jedem Vorhaben der Landespolitik oberste Priorität haben und muss überprüfbar sein. Das ist mit der Zusammenlegung der Arbeitsgerichtsbarkeit und der ordentlichen Justiz nicht zu erreichen. Eine Kosten/Nutzen-Analyse ist somit wohl das Mindeste, was wir heute erwarten können.
Drittens. Eine Beschleunigung der Verfahren ist ebenfalls nicht zu erreichen, da die Arbeitsgerichte bereits heute nachweisbar die kürzesten Verfahrenslaufzeiten aufweisen.
Viertens. Die Synergien können zumindest nicht in der richterlichen Arbeit erwartet werden, da der hohe Spezialisierungsgrad im Arbeitsrecht von Richtern der Zivilgerichtsbarkeit nicht ohne erhebliche und teure Einarbeitungszeit erreicht werden kann.
Fünftens. Schließlich sind für uns die Berechenbarkeit und die Qualität von Entscheidungen ganz wichtig. Diese können nur durch personelle Kontinuität in der Richterschaft gewährleistet werden. Berechenbarkeit ist ein Baustein zum Erhalt des sozialen Friedens, aber, wie eindringlich von den Arbeitgeberverbänden vorgetragen, vor allem ein Beitrag zum Erhalt der wirtschaftlichen Sicherheit der Unternehmen.
Sie, Frau Ministerin, kennen diese Ausführungen genauso gut wie wir. Warum wollen also Sie eine Verschlechterung der Situation in Kauf nehmen? Warum wollen Sie wissentlich gegen die Interessen des Landes, unserer Arbeitnehmer und unserer Wirtschaft verstoßen? Warum gelten die Argumente, die Sie bei der Abschaffung der Bezirksregierungen bemüht haben, nämlich die Verschlankung und Verbesserung der Organisation, hier nicht? Warum wollen Sie gegen jede moderne Organisationslehre aus einer kleinen, schlagkräftigen, schlanken und effizienten Organisation einen Justizmoloch machen? Wieso wollen Sie die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen durch unkalkulierbare organisatorische Experimente gefährden?
All diese Fragen sollten Sie, Frau Ministerin, heute beantworten können. Warum kümmern Sie sich eigentlich um Dinge, deren Existenz in der bisherigen Form unabweisbar richtig und wichtig ist? Nach allem, was wir hier erleben konnten, geht es Ihnen nicht um die vorgeblichen Gründe der Justizmodernisierung. Nein, Ihnen geht es um ein Symbol. Sie wollen die Rechte der Arbeitnehmer
einschränken. Sie wollen dem von der Union geforderten Abbau des Kündigungsschutzes auf diesem Wege Schützenhilfe leisten. Aber wer, wenn er klug ist, macht den zweiten Schritt vor dem ersten? Machen Sie doch einmal etwas, das tatsächlich im Landesinteresse und im Interesse des Steuerzahlers liegt. Kümmern Sie sich darum, dass die vorverauslagte Prozesskostenhilfe nach gewonnenen Prozessen wirkungsvoll zurückgefordert und dem Landeshaushalt wieder zugeführt wird.
Dafür bekommt man zwar keine schönen Schlagzeilen; der Justizhaushalt würde aber maßgeblich entlastet. Wir von der SPD sind nicht die Reformverweigerer. Wir sind für die Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten durchaus offen.
Aber vielleicht kommt ja auch alles ganz anders. Wenn man das Sommer-Interview Ihres rechtspolitischen Sprechers in der Bundestagsfraktion liest, haben Sie in ihm auch keinen Verbündeten. Ich möchte ihn daher wörtlich zitieren.
„Die Bundeseinheitlichkeit der Justiz und die Gliederung in Fachgerichtsbarkeiten sind historische Errungenschaften und gehören zu den Grundprinzipien der Justiz in Deutschland. Sie tragen erheblich zur Effizienz, Qualität und Akzeptanz der Justiz bei.“
Bevor ich als nächsten Redner Herrn Dr. Biester aufrufe, möchte ich den ehemaligen Kollegen und Oberbürgermeister von Emden, Herrn Brinkmann, begrüßen. Er sitzt dort in der Besucherloge.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Thema Zusammenlegung der Arbeitsgerichtsbarkeit mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit sprechen wir ein Thema an, bei dem wir bedauerlicherweise nicht eigenständig handeln können. Wir sind abhängig von Entscheidungen der Bundesregierung und des Bundesparlaments. Aber wir - nicht der Bund - haben die Kosten und die Lasten zu tragen, die mit der Justiz verbunden sind. Wer nicht bezahlen muss, der diskutiert etwas lockerer und etwas freier. Das ist wie mit der Opposition in einem Landtag. Sie können durchaus Anträge einbringen und sich über die Kosten etwas weniger Gedanken machen, wohl wissend, dass Sie für Ihre Anträgen vielleicht keine Mehrheit finden und damit auch die Kostenverantwortung nicht tragen müssen. Sie, meine Damen und Herren von der SPD, können sich sogar im Ausschuss Gedanken machen sowie Sorgen und Ängste äußern, ob die Justiz in Niedersachsen noch funktioniere und ob der Rechtsgewährungsanspruch noch entsprechend gewährleistet sei.
Sie können - Frau Merk, sicherlich auch mit Ihrer Stimme gleichwohl in Ihrer Klausur weitere 2,7 Millionen Euro an Einsparungen zulasten des Justizhaushalts beschließen. Wie Sie aber das auflösen wollen, werden wir von Ihnen sicherlich noch im Rahmen der Haushaltsberatungen erfahren.
Meine Damen und Herren, wir können vom Bundesparlament und von der Bundesregierung mindestens erwarten, dass sie uns Handlungsfreiheit geben und eine Öffnungsklausel für die Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten schaffen. Sie haben - das wird auch artikuliert - dabei Angst vor einer Rechtszersplitterung. Sie argumentieren, dass das eine Bundesland von dieser Öffnungsklausel Gebrauch machen werde und das andere nicht, was verschiedene Formen der Gerichtsbarkeit in Deutschland zur Folge habe. Aber ich frage Sie: Ist das denn wirklich schlimm? Sollte man der Landesregierung nicht die Möglichkeit geben, im Rahmen ihrer Verantwortung eigenständige Modelle zu entwickeln? Das fördert die Vielfalt, die