Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es gibt Sklavenhandel im 21. Jahrhundert, mitten in Europa, mitten unter uns, mitten hier in Niedersachsen. Genauer gesagt ist es Sklavinnenhandel. Nach Schätzung der Vereinten Nationen werden allein in Europa Jahr für Jahr 500 000 Mädchen und Frauen verschleppt und zur Prostitution gezwungen.
Frauenhandel ist heute das lukrativste, expansivste und risikoärmste Geschäft der Organisierten Kriminalität. Es wird geschätzt, dass der Gewinn beim Frauenhandel allein in Europa zwischen 7 Milliarden und 13 Milliarden Euro liegt und damit größer ist als beim illegalen Drogenhandel. Der Frauenhandel ist ein weltweit verbreitetes Verbrechen mit immer deutlicher werdenden Strukturen der Organisierten Kriminalität. Dort wird sehr viel Geld verdient.
Es muss u. a. weiterhin unser Ziel bleiben, große Teile der abgeschöpften Gewinne den Beratungsstellen und damit den Frauen zur Verfügung zu stellen.
Laut Antwort des Innenministeriums auf unsere Kleine Anfrage „Frauenhandel in Niedersachsen“ wurden in Niedersachsen in den Jahren 2001 bis 2003 ca. 170 Frauen jährlich als Opfer von Menschenhandel gezählt. Diese Zahl zeigt jedoch nur die Spitze des Eisberges; denn die offiziellen Zahlen des Innenministeriums geben nur die Zahl der Frauen wieder, die z. B. bei einer Razzia auffällig geworden sind. Die Dunkelziffer ist viel höher, und die Tendenz ist steigend.
Seit den 90er-Jahren werden zunehmend Frauen aus Osteuropa Opfer der international agierenden Händlerringe. Die Frauen schenken den Versprechungen auf eine Arbeit, eine Ehe oder auch nur auf ein besseres Leben Glauben. Doch sie kommen in eine Situation, die von Brutalität, Gewalt und Rechtlosigkeit geprägt ist. Sie werden mit Versprechungen oder auch mit Gewalt nach
Deutschland geholt. Hier werden sie eingesperrt, vergewaltigt und geschlagen - mitten hier bei uns. Die meisten kommen aus Russland oder anderen osteuropäischen Ländern. Das hat Gründe: Der Transport über den Landweg ist billiger, und die Frauen fallen im Straßenbild nicht so auf. Sie werden auch weniger kontrolliert als z. B. afrikanische Frauen. Das ist wichtig; denn sie haben keine gültigen Papiere. Sie haben höchstens ein Touristenvisum, falls ihre Zuhälter ihnen nicht auch das abgenommen haben.
Die Angst vor ihren Zuhältern und ihr zumeist illegaler und unsicherer Aufenthaltsstatus hindern die Frauen daran, sich der Polizei zu offenbaren und sich Hilfe zu holen. Ohne eine Aussage der Opfer ist jedoch eine Strafverfolgung kaum möglich. So bleibt das Risiko für die Täter vergleichsweise gering. Sie beschränken ihre Aktivitäten häufig nicht auf den Menschenhandel, sondern sind auch in anderen Deliktsbereichen, wie Drogenhandel, Waffenhandel, Geldwäsche etc., aktiv.
Aber, meine Damen und Herren, Frauenhandel ist facettenreicher, als er vom Gesetz bisher erfasst wird. Zwar stellt die Zwangsprostitution das häufigste Delikt dar. Aber die Ausbeutung findet auch in anderen Bereichen statt: in Peepshows, zur Herstellung pornografischer Darstellungen, durch Heiratshandel oder Zwangsverheiratung, aber auch durch Zwangsarbeit.
Hierin sind sich wohl alle einig: Der Handel mit Frauen zum Zwecke der Ausbeutung, insbesondere in der Prostitution, ist ein besonders Menschen verachtendes und abscheuliches Verbrechen.
Umso mehr ist es notwendig, das Handeln gegen diese Form der Kriminalität weiter zu professionalisieren und die Opfer maximal zu schützen.
Die Bundesregierung hat kürzlich mit einem Gesetz zur Strafrechtsänderung im Bereich Menschenhandel und Zwangsverheiratung reagiert, und der EU-Rahmenbeschluss wird nun nach eingehender Anhörung Sachverständiger in deutsches Recht umgesetzt. Künftig gilt es auch als besonders schwerer Fall von Nötigung, wenn ein Opfer zur Eingehung der Ehe gezwungen wird. Dies wird mit bis zu fünf Jahren bestraft werden;
Ich sage dies noch einmal so besonders deutlich vor dem Hintergrund der gestrigen Aktuellen Stunde hier in diesem Hause. Auch für die Freierbestrafung wird in Kürze eine Regelung gefunden, die sowohl der Praktikabilität als auch den damit verbundenen juristischen Schwierigkeiten Rechnung tragen wird.
Der Schutz der Opfer wird so gestärkt, wir wollen hier in Niedersachsen aber noch weitere Verbesserungen erzielen; denn das in Niedersachsen seit 1997 verfolgte Konzept zur Bekämpfung des Menschenhandels muss nachgebessert werden. Die Strafverfolgung ist ja gerade in den Fällen des Frauenhandels auf den Personenbeweis, d. h. auf die Aussage der geschädigten Frau, angewiesen. Von daher ist es von besonderer Bedeutung, Bedingungen zu schaffen, unter denen sich diese Frauen offenbaren können und als Zeuginnen für ein eventuelles Strafverfahren zur Verfügung stehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Opfer z. B. bei Razzien überhaupt als solche erkannt und entsprechend behandelt werden.
Wo Gewalt, Demütigungen, Erpressungen und Drohungen an der Tagesordnung sind, wo das Abhängigkeitsverhältnis und der illegale Aufenthaltsstatus in höchstem Maße Druck ausüben, ist es den Frauen nahezu unmöglich, sich von ihren Zuhältern zu trennen oder diese gar anzuzeigen. Selbst dann, wenn sie in Polizeikontrollen geraten, schweigen sie häufig aus Angst. Dazu trägt natürlich bei, dass diese Frauen häufig nicht als schutzbedürftige Opfer von Menschenhandel wahrgenommen und behandelt werden, sondern vielmehr als Täterinnen, die gegen das Ausländergesetz verstoßen haben.
Gerade aber die Zeuginnen von Frauenhandel sind für die Bestrafung der Täter von besonderer Bedeutung. Deshalb möchten wir, dass in Niedersachsen eine Indikatorenliste erstellt wird, wie dies in anderen Bundesländern längst üblich ist, damit die Ermittlungsbehörden und alle an einer Razzia beteiligten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erste Anzeichen von Frauenhandel sofort richtig erkennen und bewerten können. Wir wollen verbesserte Fortbildungsmöglichkeiten für Polizeibeamtinnen und -beamte, für Staatsanwaltschaft, für Strafrichter und eine engere Einbindung von Fach
beratungsstellen. Es muss gewährleistet sein, dass auch bei einer Rotation im Fachkommissariat der Wissensstand der Amtsvorgänger erhalten bleibt. Außerdem halten wir es für unabdingbar, dass in Niedersachsen ein Razziakonzept, welches es Mitarbeiterinnen von Fachberatungsstellen ermöglicht, noch vor der Vernehmung der Frauen mit den betroffenen Frauen zu sprechen, erarbeitet wird. Anerkannterweise führt ein solches Konzept zu einem hohen Erfolg; denn die Bereitschaft der Opfer zu Aussagen steigt, wenn sie zuerst mit den Frauen der Fachberatungsstelle, nicht aber zuerst mit Polizisten sprechen. Dort haben sie nämlich wieder große Angst, sich zu offenbaren.
Weiterhin wollen wir, dass die Schutzwohnungen für Opfer von Frauenhandel bei Bedarf weiter ausgebaut werden. Diese Frauen sind häufig schwer traumatisiert und bedürfen eines geschützten Umfeldes sowie einer intensiven und qualifizierten psychosozialen Betreuung, um ihre körperliche und seelische Integrität wiederherstellen und um überhaupt auch einen Prozess durchhalten zu können.
Sinnvoll wäre es sicherlich, meine Damen und Herren, die Lebensbedingungen der Frauen in den Herkunftsländern zu verbessern, um ihnen dort eine Lebensperspektive zu geben. Naturgemäß sind die Einflussmöglichkeiten des Landes in diesem Bereich aber nur begrenzt. Einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Menschenhandels stellt die Prävention in den Herkunftsländern dar, damit es gar nicht erst so weit kommt. In den meisten Herkunftsländern sind inzwischen Nichtregierungsorganisationen etabliert, die dort z. B. Aufklärungskampagnen insbesondere im Bereich der Prävention von Menschenhandel initiieren.
Einschlägige Erfahrungen, die auch bei der EXPO in Hannover gemacht worden sind, haben gezeigt, dass der Austausch und die Unterstützung zwischen den hiesigen Fachberatungsstellen und den Nichtregierungsorganisationen in den Herkunftsländern einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten können. So kann auch sichergestellt werden, dass die Rückkehr der Frauenhandelsopfer in Kooperation mit den dortigen Organisationen umfassend vorbereitet werden kann, sodass die Heimkehrerinnen im Heimatland die notwendige Unterstützung erfahren und nicht sofort wieder an den nächsten Mädchenhändlerring geraten. Auch dies stellt einen Präventionsansatz dar, durch den verhindert werden kann, dass das Opfer immer wieder in diesen Kreislauf gerät.
Menschenhandel, meine Damen und Herren, verstößt gegen das Recht jedes Menschen auf psychische und physische Unversehrtheit und Integrität. In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, hier gemeinsam für die Durchsetzung elementarster Menschenrechte bei Frauen Sorge zu tragen. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Helmhold, Sie haben hier ein ernstes Thema angesprochen. Die Zielsetzung Ihres Antrages kann ich nur voll unterstützen. Es geht darum, die Opfer zu stärken und alles dafür zu tun, dass Frauen- und Menschenhandel generell - mittlerweile sind davon ja auch minderjährige Mädchen betroffen - geächtet werden. Wir müssen alles daran setzen, um gegen die Organisierte Kriminalität vorzugehen. Wichtig ist auch - das haben Sie ebenfalls angesprochen -, im Heimatland aufzuklären und dort dafür Sorge zu tragen, dass Frauen erst gar nicht zu Opfern werden. Das ist ein dunkles Kapitel einer Wohlstandsgesellschaft, unserer Gesellschaft. Viele Menschen in unserer Gesellschaft verharmlosen leider immer noch diese Verbrechen. Sie tabuisieren oder verharmlosen diese Thematik und blenden aus, dass die Nachfrage nach Frauen, nach billigem Sex - so sage ich an dieser Stelle einmal - überhaupt erst dazu führt, dass Prostitution und Menschenhandel als Markt entstehen können. Gerade im Bereich der Organisierten Kriminalität und des Frauenhandels werden lukrative Gewinne erzielt. Dieses und das Interesse daran, Frauen in eine solche Situation zu bringen, führt ja auch dazu, dass Frauen und minderjährige Mädchen - das halte ich für besonders wichtig - aus ihren Heimatländern verschleppt und hier zur Prostitution gezwungen werden.
Wir leben hier in einem insgesamt sehr wohlhabenden Land. Ich kann nicht verstehen, dass Einzelne meinen, mit Geld alles kaufen zu können.
Trotz ernsthafter Bemühungen seitens des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags und des Niedersächsischen Landtags - ich möchte darauf hinweisen, dass wir seit Jahren sehr viel getan haben, um die Situation der Opfer zu verbessern - können wir das wahre Ausmaß des Frauenhandels immer noch nicht ermessen. Es kommt viel zu wenig ans Tageslicht. Viel zu selten werden die Täter und die Organisationen, die ihr Geld mit Menschenhandel verdienen, vor Gericht gebracht und verurteilt, und viel zu selten werden ihre Straftaten sozial geächtet. Jährlich werden nach Angaben der EU bis zu 500 000 Frauen nach Westeuropa verschleppt, verkauft und hier zur Prostitution gezwungen. Meiner Meinung nach ist das auch eine so genannte graue Entwicklung. Manchmal geht es nicht gleich um Prostitution, sondern zunächst um den Einsatz in Peepshows oder in anderen Bereichen.
Deshalb haben wir zur Bekämpfung des Frauenhandels in Niedersachsen einen Erlass gefasst. Ich würde Ihnen beipflichten. Dieser Erlass ist im Jahre 2001 zustande gekommen. Er war zum damaligen Zeitpunkt durchaus geeignet, die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Wenn sich herausstellt, dass die Entwicklung auf diesem Gebiet inzwischen so weit fortgeschritten ist und andere Methoden entwickelt worden sind, dass dieser Erlass in vielen Punkten nicht mehr greift, dann sollten wir gemeinsam alles daran setzen - ich lege Wert darauf, dass dies fraktionsübergreifend geschieht -, um ihn zu verbessern. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei weiter fortgebildet werden. Ich möchte aber auch einmal erwähnen, dass wir eine sehr qualifizierte Polizei haben, die sich in dem in Rede stehenden Bereich auskennt.
Man muss dies natürlich mit den Fachorganisationen wie z. B. mit KOBRA, einer Organisation, die wir mit ins Leben gerufen und auch finanziell unterstützt haben, vernetzen. Auf diese Weise kann man etwas verbessern. Liebe Kollegin Helmhold, ich würde es für gut befinden, wenn wir zu diesem Thema, dem wir uns im Ausschuss ernsthaft widmen wollen, eine Anhörung von Expertinnen und Experten durchführen würden, um von deren Erfahrungswissen zu profitieren. Wenn wir dies gemeinsam mit Polizei, KOBRA und Frauenschutzhäusern hinkriegen würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Frau Leuschner, ich unterbreche Sie. - Ich wäre Ihnen allen hier im Saal sehr dankbar, wenn Sie Ihre Aufmerksamkeit ganz allein der Kollegin Leuschner zuwenden würden.
Ich habe angesprochen, dass Menschenrechtsorganisationen und Strafverfolgungsbehörden zunehmend von einer Professionalisierung des Frauenhandels, der eine Strafverfolgung immer schwieriger macht, sprechen. Der Zwang zur Prostitution von Frauen wird den Strafverfolgungsbehörden nur in den wenigsten Fällen bekannt, und - das haben Sie bereits erwähnt - die Betroffenen können sich häufig nur dadurch aus ihrer Lage befreien, dass sie ihre Peiniger anzeigen, was aus nahe liegenden Gründen in den meisten Fällen aber unterbleibt. Die sind eingeschüchtert. Ich habe beispielsweise vor sechs Jahren eine Frau kennen gelernt, die mir von ihrem Schicksal, von ihrem Leben berichtet hat. Ich fand das sehr beeindruckend. Das waren Aspekte, die ich vorher nicht kannte. Aber auch Aussagen gegen Menschenhändler und Schlepperorganisationen durch Frauen ohne legalen Aufenthaltsstatus vorzubringen, ist sehr schwierig, da die organisierten Schlepperbanden häufig über ein hohes Gewaltpotenzial verfügen, die nicht nur die aussagebereiten Frauen in Deutschland, sondern auch vielfach ihre Familienangehörigen in ihrem Heimatland bedrohen, und da die betroffenen Frauen eine rasche Abschiebung fürchten, unabhängig von ihrer Bereitschaft, gegen ihre Peiniger auszusagen.
Die psychologische und soziale Betreuung der Opfer ist zwar in den letzten Jahren verbessert worden. Aber wenn man das insgesamt sieht, so ist das immer noch nicht ausreichend. Bei Rückkehr in ihre Heimatländer haben die betroffenen Frauen manchmal wenig Perspektiven. Deswegen finde ich es auch wichtig, mit den Nichtregierungsorganisationen in den Heimatländern zusammenzuarbeiten. Einige können, wenn sie aus Kulturkreisen kommen, die über einen männlich definierten Ehrbegriff geprägt sind, nicht mehr in ihre
Familie oder in ihren Herkunftsort zurückkehren, weil sie dort unter Umständen nicht nur geächtet sind, sondern ihr Leben bedroht wird.
Wir haben die Beratungsstellen gefördert. Das haben wir während unserer Regierungszeit sehr ernst genommen. Deswegen ist es logisch, dass wir eine Weiterentwicklung begrüßen und dass wir auch schauen müssen, was wir gemeinsam auf den Weg bringen können. Sie hatten vorhin auch erwähnt, dass das am 28. Oktober dieses Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz eine Grundlage ist und neue Definitionen bietet, um Menschenhandel auch zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu ahnden. Das sind die §§ 232, 233 und 233 a des Strafgesetzbuches. Ich hoffe, dass die Regelungen in dieser Form Gesetzeskraft erhalten, damit wir auch auf der Ebene den Opfern entsprechend helfen können.
Ihr Antrag zielt in die richtige Richtung. Die einzelnen Passagen muss man sich genauer anschauen und mit den Expertinnen und Experten diskutieren. Ich würde wirklich darum bitten, dass wir uns im Hause bemühen sollten, fraktionsübergreifend um der Sache willen einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten, weil das eines der schwersten Verbrechen ist, mit dem man konfrontiert werden kann. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Regierungen und Nichtregierungsorganisation haben seit vielen Jahren dem Menschenhandel weltweit den Kampf angesagt, Frauenhandel als Sklaverei gebrandmarkt und dessen Bekämpfung als eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bezeichnet. Trotz vieler Maßnahmen, die wir auf allen Ebenen ergriffen haben, hat sich leider nur wenig bewegt. Jährlich werden 500 000 Frauen und Mädchen von illegalen Schlepperbanden in wohlhabende Länder verschleppt und dort praktisch ohne Entlohnung überwiegend zur Prostitution gezwungen, aber auch in ihrer Arbeitskraft ausgebeutet und zur Heirat gezwungen. Die Zahl ist nicht gesichert, da die wahren Ausmaße des Frauenhandels
im Verborgenen liegen. Man kann sicherlich davon ausgehen, dass der Frauenhandel zu den Delikten mit der höchsten Dunkelziffer gehört.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu viele Fälle von Menschenhandel und Zwangsprostitution bleiben unentdeckt. Die legale Einreise nach Deutschland ist für Bürgerinnen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union überwiegend nur mit einem Touristen- oder Arbeitsvisum möglich. Diese Situation nutzen Anwerber, Schlepperorganisationen und Heiratsvermittler aus. Sie versprechen eine gut bezahlte Arbeit als Angestellte im Hotel, als Bedienung im Café oder wirtschaftliche Sicherheit in der Ehe mit einem Deutschen. In Deutschland angekommen, muss die Frau dann feststellen, dass sie betrogen wurde. Den vermeintlich guten Job gibt es nicht; stattdessen wird sie zur Prostitution gezwungen. Neben der Prostitution floriert auch der Handel mit Frauen für eine Ehe. Die zynische Art, wie etliche Heiratsagenturen ihren Kunden ausländische Frauen anbieten, ist geradezu Menschen verachtend.